Es ist die Pflicht der Lehrer, den Irrtum aus dem Geiste
zu verbannen und den Weg zu falschen Meinungen durch solide Grundsätze
abzuschneiden
Ähnlich ist die sogenannte Lehrfreiheit zu beurteilen.
Für den Irrtum gibt es keine Freiheit.
Es ist klar, nur die Wahrheit hat das Recht, in den Geist
einzudringen, da in ihr allein das Ziel und die Vervollkommnung der
intelligenten Wesen liegt; daher darf im Unterricht nur die Wahrheit
vorgetragen werden, mag es sich um solche handeln, die die Wahrheit noch nicht
kennen oder um solche, die sie schon wissen: den einen soll der Unterricht die
Erkenntnis der Wahrheit bringen, bei den anderen soll er sie schützen. Aus eben
demselben Grunde ist es offenbar die Pflicht der Lehrer, den Irrtum aus dem
Geiste zu verbannen und den Weg zu falschen Meinungen durch solide Grundsätze
abzuschneiden. Es ist also klar, dass jene Freiheit, von der die Rede ist, der
gesunden Vernunft widerspricht und nur geeignet ist, die Geister im Innersten
zu verderben, insofern sie unbeschränkte Lehrfreiheit beansprucht. Ohne
Pflichtverletzung kann der Staat diese Zügellosigkeit den Bürgern nicht
gestatten. Dies gilt umso mehr, weil der Einfluss des Lehrers bei seinen
Zuhörern ein großer ist, und der Schüler selbst selten für sich allein beurteilen
kann, ob das richtig ist, was der Lehrer vorträgt.
Aus der Enzyklika "Libertas praestantissimum" von Leo XIII., vom 20.6.1888:
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