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Sonntag, 30. Juni 2019

Die Amazonas-Synode im Dienst der neuheidnischen Agenda



Von José Antonio Ureta – 20. Juni 2019
  

Der Journalist Edward Pentin vom National Catholic Register bat mich freundlichst um meine ersten Eindrücke über das Instrumentum laboris für die nächste außerordentliche Versammlung der Bischofssynode, das gestern veröffentlicht wurde. Ich mache es gerne, als Leitartikel für dieses Observatorium.
Meiner Meinung nach bedeutet das Instrumentum laboris die Öffnung von Tür und Tor des Lehramts für Indigene- und Ökotheologie, zwei lateinamerikanische Derivate der Befreiungstheologie, deren Koryphäen nach dem Zerfall der UdSSR und dem Scheitern des „realen Sozialismus“ den indigenen Völkern und der Natur die historische Rolle der revolutionären Kraft in einer marxistischen Tonart zugeschrieben haben.
Genau wie die Befreiungstheologie nimmt auch das Instrumentum laboris als Grundlage seiner Erläuterungen nicht die Offenbarung Gottes aus der Bibel und der Überlieferung, sondern aus der Realität, der vermeintlichen „Unterdrückung“, der Amazonien unterworfen ist, das von einem einfachen geografischen und kulturellen Gebiet zu einem „privilegierten Gesprächspartner“, „theologischen Ort“, „epiphanischen Ort“(*) und „Quelle der Offenbarung Gottes“ mutiert wird (Nr. 12, 18 und 19).
Aus theologischer Sicht empfiehlt das Instrumentum laboris nicht nur den Unterricht einer Indigenen Theologie „in allen Bildungseinrichtungen“ im Hinblick auf „eine bessere und verständnisvollere indigene Spiritualität“, sondern auch „die indigenen Mythen, Symbole, Riten und Feste zu berücksichtigen“ (Nr. 98), wie im gesamten Dokument alle Postulate immer wieder wiederholen. Das heißt, da die „Samen des Wortes“ nicht nur im Glauben der Vorfahren der Ureinwohner vorhanden, sondern bereits „gewachsen sind und Früchte gebracht haben“ (Nr. 120), so soll die Kirche sich auf den „Dialog“ mit den Indigenen beschränken, anstatt sie durch die traditionelle Evangelisierung zu bekehren versuchen, weil „das aktive Subjekt der Inkulturation dieselben indigenen Völker ist“ (Nr. 122).
In diesem interkulturellen Dialog muss sich die Kirche auch mit den deutlich heidnischen und/oder pantheistischen Elementen solcher Überzeugungen wie „Glaube an Gott-Vater-Mutter Schöpfer“, „Ahnenkult“, „Gemeinschaft und Harmonie mit der Erde“ (Nr. 121) und der Verflechtung mit „den verschiedenen geistigen Kräften“ (Nr. 13) bereichern. Nicht einmal Quacksalberei (indigene Heilkunde) bleibt nur am Rande einer solchen „Bereicherung“. Dem Dokument zufolge „enthält der Reichtum der Flora und Fauna des Urwalds echte, lebende ´Arzneibücher‘ und unerforschte genetische Prinzipien“ (Nr. 86). In diesem Zusammenhang sind „indigene Rituale und Zeremonien für die integrale Gesundheit von wesentlicher Bedeutung, da sie die verschiedenen Zyklen des menschlichen Lebens und der Natur integrieren. Sie schaffen Harmonie und Balance zwischen Mensch und Kosmos. Sie schützen das Leben vor dem Übel, das sowohl von Menschen als auch von anderen Lebewesen verursacht werden kann. Sie helfen, Krankheiten zu heilen, die der Umwelt, dem menschlichen Leben und anderen Lebewesen schaden“ (Nr. 87).
Auf ekklesiologischer Ebene ist das Instrumentum laboris ein wahres Erdbeben für die hierarchische Struktur, die die Kirche aufgrund ihres göttlichen Mandats besitzt. Im Namen der „Inkarnation“ in die amazonische Kultur fordert das Dokument, „die Idee zu überdenken, dass die Ausübung der Gerichtsbarkeit (Regierungsgewalt) in allen Bereichen (sakramental, gerichtlich, administrativ) dauerhaft mit dem Sakrament der Weihe verbunden sein muss“ (Nr. 127). Es ist unvorstellbar, dass das Arbeitspapier einer Synode eine Glaubenslehre in Frage stellt, wie etwa die Distinktion in der Struktur der Kirche zwischen Klerus und Laien, bejaht seit dem Ersten Konzil von Nicäa und begründet auf dem wesentlichen Unterschied zwischen dem gemeinsamen Priestertum der Gläubigen und dem Ministerialpriestertum des Klerus, ausgestattet mit einer heiligen Macht, die ihre Wurzeln in der apostolischen Nachfolge hat. In diese Umwandlung des katholischen Priesters in etwas Ähnliches wie einen protestantischen Pastor fügt sich ein der Aufruf, die Pflicht zum Zölibat zu überdenken (Nr. 129 Abs. 2) und darüber hinaus die Frage zu beantworten, welche Art von „offiziellem Amt“ den Frauen übertragen werden kann (§ 3). Kardinal Joseph-Albert Malula von Zaire und Erzbischof Samuel Ruiz von Chiapas dürften sich im Grab vor Freude rühren, denn die Projekte, die sie umzusetzen versuchten (und schnell vom Heiligen Stuhl unterbrochen), werden jetzt in einer Synode vorgeschlagen und sollen, laut Organisatoren, mit universalem Charakter haben versehen werden.
Aus ökologischer Sicht steht das Instrumentum laboris für die Akzeptanz durch die Kirche der von den UN-Umweltkonferenzen geförderten Vergöttlichung der Natur.
In der Tat hieß es bereits 1972 in Stockholm in den offiziellen Aufzeichnungen, der Mensch habe die natürlichen Ressourcen in erster Linie wegen „einer bestimmten philosophischen Weltanschauung“ schlecht verwaltet. Während „pantheistische Theorien [...] Lebewesen als ein Teil der Gottheit zuschrieben [...] führten die Entdeckungen der Wissenschaft zu [...] einer Art Desakralisierung natürlicher Wesen“, die ihre beste Rechtfertigung „in jüdisch-christlichen Vorstellungen hatten, wonach Gott den Menschen nach seinem eigenen Bild geschaffen und ihm die Erde gegeben hätte, damit er sie unterwerfe“. Im Gegenteil, sagten die Vereinten Nationen, die Praktiken des Ahnenkultes „stellten ein Bollwerk für die Umwelt dar, da Bäume oder Wasserwege als Reinkarnation der Ahnen geschützt und verehrt wurden“ (Aspects éducatifs, sociaux et culturels des problèmes de l’environnement et questions d’information, ONU, Generalversammlung von Stockholm, 5. bis 6. Juni 1972, A / CONF.48.9, SS. 8 und 9).
In der Schlussrede der Öko92 in Rio de Janeiro erklärte UN-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali: „Für die Alten war der Nil ein ehrwürdiger Gott, so wie der Rhein, eine unendliche Quelle europäischer Mythen, oder der Amazonas-Urwald, Mutter aller Urwälder. Überall war die Natur der Wohnsitz von Gottheiten. Sie gaben dem Urwald, der Wüste, dem Berg eine Persönlichkeit, die Anbetung und Respekt erforderte. Die Erde hatte eine Seele. Sie wiederzuentdecken, wiederzubeleben, das ist das Wesen der [Regierungskonferenz] von Rio.“ (A / CONF.151 / 26, Vol.IV, S. 76).
Diese neu-heidnische Agenda der Vereinten Nationen wird jetzt von einer Synodalversammlung der katholischen Kirche erneut vorgeschlagen!
Das Instrumentum Laboris behauptet unter Berufung auf ein Dokument aus Bolivien, „der Urwald sei keine Wirtschaftsressource sondern ein oder mehrere Wesen, mit denen Beziehungen aufgebaut werden müssen“ (Nr. 23), und dass „das Leben der Amazonasgemeinschaften, die noch nicht vom Einfluss der westlichen Zivilisation [sic!] betroffen sind, spiegelt sich in Glauben und Riten über das Wirken der Geister, der Gottheit - auf vielfältige Weise benannt - mit und auf das Territorium, mit und in Bezug auf die Natur wider. Diese Weltanschauung spiegelt sich im ,Mantra‘ des Franziskus wider: ,Alles ist miteinander verbunden‘“ (Nr. 25).
Aus ökonomisch-sozialer Sicht ist das Instrumentum Laboris eine Lobschrift auf den Kommunismus, getarnt als „Kommunitarismus“. Und auf die schlimmste Form des Kommunismus, den Kollektivismus kleiner Gemeinschaften. Tatsächlich geht das Projekt des „Wohlergehens“ der Aborigines (sumak kawsay) laut dem Dokument davon aus, „dass es eine wechselseitige Kommunikation zwischen dem gesamten Kosmos gibt, in dem es weder Ausschließer noch Ausgeschlossene gibt“. Die Erläuterungsnote des Ausdrucks Indigen (Eingeborener) weist auf eine Erklärung mehrerer indigener Einheiten hin mit dem Titel „Der Schrei des Sumak Kawsay im Amazonien“, die besagt, dass dieser Ausdruck „ein älteres und aktuelleres WORT“ ist (in Großbuchstaben im Text, das heißt, eine göttliche Offenbarung), das „einen gemeinschaftlichen Lebensstil mit gleichem GEFÜHL, DENKEN und HANDELN“ vorschlägt (die Großbuchstaben sind im Original).
Dieser Satz erinnert uns an Plinio Corrêa de Oliveiras Enthüllung im Jahr 1976 des indigenen Stammesleben als noch radikaleres Stadium der anarchistischen Revolution: „Der Strukturalismus sieht im Stammesleben eine zukunftweisende Synthese zwischen höchster individueller Freiheit und allgemein akzeptiertem Kollektivismus. In dieser Synthese wird der Kollektivismus schließlich die Freiheit verschlingen. In einem solchen Kollektivismus lösen sich auf die verschiedenen ,Ich‘ bzw. Einzelpersonen mit ihrem Verstand, ihrem Willen und ihren entsprechenden charakteristischen, oft auch konfliktbeladenen Lebensweisen und verschmelzen in die kollektive Eigentümlichkeit des Stammes, der eine einheitliche Art Denkens und Wollens, sowie ein gemeinsames Daseinsgefühl hervorbringt“ (Revolution und Gegenrevolution, III. Teil, Kap. III, Nr. 2 „IV. Revolution und Tribalismus – eine Möglichkeit?”).
Was das Instrumentum laboris letztendlich vorschlägt, ist eine Einladung an die Menschheit, den letzten Schritt in Richtung des Abgrunds der antichristlichen Revolution zu tun: den Anarcho-Primitivismus des John Zerzan und des Terroristen Unabomber.
(*) Eine Epiphanie ist im allgemeinen Sprachgebrauch die unerwartete Erscheinung einer Gottheit, eine Offenbarung also, bzw. im weiteren Sinne ein (Erweckungs-) Moment von besonderer Tragweite.
Quelle: https://ipco.org.br/o-sinodo-a-servico-da-agenda-neopaga/#.XRHD_K_VIdU

José Antonio Ureta
Gebürtiger Chilene, Gründungsmitglied der „Fundación Roma“, einer der einflussreichsten chilenischen Organisationen für das Leben und die Familie; Forscher und Mitglied der „Société Française pour la Défense de la Tradition, Famille et Propriété“; Mitarbeiter der Zeitschrift „Catolicismo“ und des „Instituts Plinio Corrêa de Oliveira“, beide in Brasilien, und Autor des Buches: „Der Paradigmenwechsel von Papst Francisco: Kontinuität oder Bruch in der Mission der Kirche? Bericht über fünf Jahre seines Pontifikats.“


Dienstag, 7. Februar 2017

Deutschland braucht einen neuen Hl. Bonifatius.

Bonifatiusdenkmal in Fulda. Foto BH


Dienstag, 7. Februar 2017

FAZ: Nach DBK-Papier zu wvG (wiederverheiratete Geschiedene) werden Frauenpriestertum und Ende des Zölibats gefordert

Eines muss man dem Progressisten lassen: Sie haben nicht den Hang, sich mit wenig zu begnügen und streben stets nach maximalen Zielen.

So auch nach der Veröffentlichung des Wortes der deutschen Bischöfe „,Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche‘ – Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia“. Laut diesem sollen wiederverheiratete Geschiedene unter gewissen Bedingungen zur Kommunion zugelassen werden.

Dass das dem Progressismus nicht reichen würde, war aber von vornherein klar. Die Kirchenzeitung des Bistums Limburg hat wenige Tage nach der Veröffentlichung des DBK-Papiers die Frage aufgeworfen, ob nun nicht auch Ausnahmen für homosexuelle Paare und wilde Ehen gemacht werden müssten.

Aber das ist noch längst nicht alles in der "reformkatholischen" Agenda.

Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ ist nun der Auffassung, Diakonat und Priesteramt müsse für Frauen geöffnet und das Zölibat abgeschafft werden.

Es wäre nämlich an der Zeit, „die Siebenmeilenstiefel zu schnüren, falls die Kirche wieder in Kontakt zu den Gläubigen treten will. Sonst sind nämlich bald keine mehr da“, prophezeit die FAS.

Das klingt zwar überheblich und anmaßend, doch so deutsche progressistische Kirchenleute selber argumentiert: Man müsse die Lehre mit der Realität in Harmonie bringen. Manche Bischöfe, katholische Medien, wie etwa katholisches.de (Internetportal von der Bischofskonferenz) und Organisationen wie auch das „Zentralkomitee der deutschen Katholiken“ haben gebetsmühlenartig diese These wiederholt.

Kann man sich dann wundern, dass auch viele im Kirchenvolk – oder eben die FAZ – nicht mehr die christliche Wahrheit, sondern die abweichende Praxis in den Mittelpunkt stellen?

Jene deutschen Bischöfe, denen noch die Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland am Herzen liegt, müssen jetzt handeln und zwar energisch.

Die Geschichte zeigt ganz klar: Wenn man hinsichtlich der Lehre kleine Zugeständnisse gewährt, kommt man nicht umhin, immer mehr und größere zu machen. Irgendwann ist vom katholischen Glauben nichts mehr übrig und es hat sich eine andere Denomination gebildet. Historische Beispiele gibt es genügend, gerade in Deutschland.

Es ist dringend nötig, dass in dieser Krisensituation glaubenstreue Bischöfe ihre Stimme gegen die rasante Zerstörung der katholischen Kirche und des katholischen Glaubens erheben.


Quelle: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/2017/02/faz-nach-dbk-papier-zu-wvg-werden.html

Mittwoch, 18. Januar 2017

Gegen die verheerenden Folgen von „Amoris Laetitia“: AUFRUF ZUM GEBET


Erzb. Tomash Peta, Erzb. em. Jan Pawel Lenga und Weihb. Athanasius Schneider
Aufruf zum Gebet:
damit Papst Franziskus die unveränderliche Praxis der Kirche
von der Wahrheit der Unauflöslichkeit der Ehe bekräftige

Nach der Veröffentlichung des Apostolischen Schreibens Amoris laetitia wurden in einigen Teilkirchen Durchführungsbestimmungen und Interpretationen veröffentlicht, laut denen die Geschiedenen, trotz des sakramentalen Bandes, das sie an ihren rechtmäßigen Ehegatten bindet, dennoch die Ehe zivil mit einem neuen Partner geschlossen haben, zu den Sakramenten der Buße und der Eucharistie zugelassen werden, ohne der von Gott vorgeschriebenen Pflicht nachzukommen, die Verletzung ihres sakramentalen Ehebandes zu beenden.

Das Zusammenleben more uxorio mit einer Person, die nicht der rechtmäßige Ehegatte ist, stellt eine Beleidigung des Heilsbundes dar, dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2384), und ebenfalls eine Beleidigung des bräutlichen Charakters des eucharistischen Geheimnisses. Papst Benedikt XVI. hat auf diesen Zusammenhang mit Nachdruck hingewiesen: „Die Eucharistie stärkt in unerschöpflicher Weise die unauflösliche Einheit und Liebe jeder christlichen Ehe. In ihr ist die eheliche Bindung kraft des Sakraments innerlich verknüpft mit der eucharistischen Einheit zwischen dem Bräutigam Christus und seiner Braut, der Kirche (vgl. Eph. 5,31-32)“ (Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis, 27).

Hirten der Kirche, die es dulden oder es sogenannten „wiederverheirateten“ Geschiedenen sogar erlauben - wenn auch in Einzelfällen oder ausnahmsweise - das Sakrament der Eucharistie zu empfangen, ohne dass sie das „Hochzeitsgewand“ tragen, obwohl Gott selbst in der Heiligen Schrift (vgl. Mt. 22,11 und 1 Kor 11,28-29) es mit Blick auf eine würdige Teilnahme am eucharistischen Hochzeitsmahl vorgeschrieben hat, wirken auf diese Weise mit an einer ständigen Beleidigung des Bandes des Ehesakraments, der bräutlichen Verbindung zwischen Christus und der Kirche und der bräutlichen Verbindung zwischen Christus und der Seele, die Seinen eucharistischen Leib empfängt.

Mehrere Teilkirchen haben pastorale Richtlinien erlassen oder empfohlen mit dieser oder einer ähnlichen Formulierung: „Sollte dann diese Entscheidung [in Enthaltsamkeit zu leben] wegen der Stabilität des Paares schwierig zu praktizieren sein, schließt Amoris laetitia die Möglichkeit, zur Beichte und zur Eucharistie zu gehen, nicht aus. Das bedeutet eine gewisse Öffnung wie im Fall, wo die moralische Gewissheit vorhanden ist, dass die erste Ehe nichtig war, aber die Beweise fehlen, um dies vor Gericht beweisen zu können. Es kann also niemand anderes als der Beichtvater sein, der an einem bestimmten Punkt, nach reiflicher Überlegung und Gebet vor seinem Gewissen die Verantwortung vor Gott und dem Pönitenten zu übernehmen hat und der bittet, dass die Zulassung zu den Sakramente auf diskrete Wiese geschehe.“

Die erwähnten pastoralen Richtlinien widersprechen der universalen Tradition der katholischen Kirche, die, was die Wahrheit der Unauflöslichkeit der Ehe betrifft, durch den ununterbrochenen Petrusdienst der Päpste immer treu und ohne den Schatten eines Zweifels oder der Zweideutigkeit sowohl in der Lehre als auch in der Praxis bewahrt wurde.
Die obenerwähnten Bestimmungen und pastoralen Richtlinien widersprechen zudem in der Praxis den folgenden Wahrheiten und Lehren, die die katholische Kirche ununterbrochen und als sicher gelehrt hat.

• Die Befolgung der Zehn Gebote Gottes, besonders des Sechsten Gebotes, ist ausnahmslos für jede Person immer und in jeder Situation verbindlich. In diesem Bereich können keine Ausnahmefälle oder -situationen zugelassen werden, ebenso wenig kann hier von einem vollkommeneren Ideal gesprochen werden. Der heilige Thomas von Aquin sagt: „Die Vorschriften des Dekalogs beinhalten die Absicht des Gesetzgebers selbst, nämlich Gottes. Daher lassen die Vorschriften des Dekalogs keine Dispens zu“ (Summa theol., 1-2, q. 100, a. 8c).

• Die moralischen und praktischen Anforderungen, die aus der Befolgung der Zehn Gebote Gottes folgen, und besonders aus der Unauflöslichkeit der Ehe, sind nicht einfache Normen oder positive Gesetze der Kirche, sondern Ausdruck von Gottes heiligem Willen. Dementsprechend ist es nicht möglich, in diesem Zusammenhang vom Vorrang der Person gegenüber der Norm oder dem Gesetz zu sprechen. Es ist vielmehr vom Vorrang von Gottes Willen gegenüber dem Willen der sündigen menschlichen Person zu sprechen, damit diese gerettet werde, indem sie mit der Hilfe der Gnade Gottes Willen erfüllt.

• An die Unauflöslichkeit der Ehe zu glauben, ihr aber durch die eigenen Handlungen zu widersprechen, und sich dabei sogar frei von schwerer Sünde zu betrachten, indem man das eigene Gewissen allein durch den Glauben an die Göttliche Barmherzigkeit beruhigt, stellt eine Selbsttäuschung dar, vor der bereits Tertullian, ein Zeuge des Glaubens und der Praxis der frühchristlichen Kirche, warnte: „Gewisse Leute behaupten jedoch, es genüge Gott, wenn man Seinen Willen im Herzen und im Geiste annimmt, auch wenn die Handlungen dem nicht entsprechen: und so glauben sie, dass die Gottesfurcht und der Glaube durch die Sünde nicht verletzt würden. Das wäre genau so, als würde einer behaupten, ohne Verletzung der Keuschheit Ehebruch begehen zu können“ (Tertullian, De paenitentia 5,10).

• Die Befolgung der Gebote Gottes, und besonders der Unauflöslichkeit der Ehe, können nicht als ein vollkommeneres Ideal dargestellt werden, das nach dem Kriterium des Möglichen oder Machbaren zu erreichen ist. Es handelt sich hingegen um eine Pflicht, die Gott selbst unmissverständlich geboten hat, und deren Nichtbefolgung gemäß Seinem Wort zur ewigen Verdammnis führt. Den Gläubigen das Gegenteil zu sagen, hieße, sie zu täuschen und zu bewegen, den Willen Gottes zu missachten, wodurch ihr ewiges Seelenheil in Gefahr gebracht wird.

• Gott gibt jedem Menschen die nötige Hilfe zur Befolgung Seiner Gebote, wenn dieser Ihn aufrichtig darum bittet, wie die Kirche es unfehlbar gelehrt hat: „Denn Gott gebietet nicht Unmögliches; sondern ermahnt durch das Gebieten, zu tun, was du kannst, und zu bitten um das, was du nicht kannst; und er hilft dir, dass du es kannst“ (Konzil von Trient, 6. Session, 11. Kapitel), und: „Wenn jemand sagt, die Gebote Gottes seien auch für den gerechtfertigten und im Stand der Gnade befindlichen Menschen unmöglich zu halten, der sei im Bann“ (Konzil von Trient, 6. Session, 18. Kanon). Dieser unfehlbaren Lehre folgend lehrte der heilige Johannes Paul II.: „Die Befolgung des Gesetzes Gottes kann in bestimmten Situationen schwer, sehr schwer sein: niemals jedoch ist sie unmöglich“ (Enzyklika Veritatis splendor, 102), und: „Alle Eheleute sind nach dem göttlichen Plan in der Ehe zur Heiligkeit berufen, und diese hehre Berufung verwirklicht sich in dem Maße, wie die menschliche Person fähig ist, auf das göttliche Gebot ruhigen Sinnes im Vertrauen auf die Gnade Gottes und auf den eigenen Willen zu antworten“ (Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio, 34).

• Die sexuelle Handlung außerhalb einer gültigen Ehe, besonders der Ehebruch, ist objektiv immer eine schwere Sünde, und kein Umstand und kein Zweck kann sie zulässig und in den Augen Gottes wohlgefällig machen. Der heilige Thomas von Aquin sagt, dass das Sechste Gebot selbst dann verbindlich ist, wenn durch einen Ehebruch ein Land vor der Tyrannei gerettet werden könnte (De Malo, q. 15, a. 1, ad 5). Der heilige Johannes Paul II. lehrte diese immer gültige Wahrheit der Kirche: „Die negativ formulierten sittlichen Gebote hingegen, das heißt diejenigen, die einige konkrete Handlungen oder Verhaltensweisen als in sich schlecht verbieten, lassen keine legitime Ausnahme zu; sie lassen keinerlei moralisch annehmbaren Freiraum für die 'Kreativität' irgendeiner gegensätzlichen Bestimmung. Ist einmal die sittliche Artbestimmung einer von einer allgemeingültigen Regel verbotenen konkret definierten Handlung erkannt, so besteht das sittlich gute Handeln allein darin, dem Sittengesetz zu gehorchen und die Handlung, die es verbietet, zu unterlassen“ (Enzyklika Veritatis splendor, 67).

• Eine ehebrecherische Verbindung von zivilrechtlich „wiederverheirateten“ Geschiedenen, die „gefestigt“ ist, wie man so sagt, und die in ihrer ehebrecherischen Sünde durch sogenannte „erwiesene Treue“ gekennzeichnet ist, kann nicht die moralische Qualität ihrer Verletzung des sakramentalen Ehebandes, also ihres Ehebruches, ändern, der immer eine in sich böse Handlung bleibt. Eine Person, die den wahren Glauben und die kindliche Gottesfurcht hat, kann nie „Verständnis“ für in sich böse Handlungen haben, wie sie bei sexuellen Handlungen außerhalb einer gültigen Ehe der Fall ist, da diese Handlungen Gott beleidigen.
• Die Zulassung der „wiederverheirateten“ Geschiedenen zur Heiligen Kommunion stellt in der Praxis eine implizite Entbindung von der Befolgung des Sechsten Gebots dar. Keine kirchliche Autorität hat die Macht, eine solche implizite Dispens zu gewähren, nicht einmal in einem einzigen Fall oder in einer außergewöhnlichen und komplexen Situation oder zur Erreichung eines guten Zweckes (wie zum Beispiel die Erziehung der gemeinsamen Kinder, die aus einer ehebrecherischen Verbindung geboren wurden), indem man sich für die Gewährung einer solchen Dispens auf das Prinzip der Barmherzigkeit beruft, auf die „via caritatis“ , die mütterliche Fürsorge der Kirche oder indem man in diesem Fall behauptet, der Barmherzigkeit nicht viele Bedingungen stellen zu wollen. Der heilige Thomas von Aquin sagte: „Für keine Nützlichkeit sollte jemand Ehebruch begehen“ (pro nulla enim utilitate debet aliquis adulterium committere, De Malo, q. 15, a. 1, ad 5).

• Eine Bestimmung, die die Verletzung des Sechsten Gebotes Gottes und des sakramentalen Ehebandes auch nur in einem einzigen Fall oder in außergewöhnlichen Fällen erlaubt, um vielleicht eine allgemeine Änderung der kanonischen Normen zu vermeiden, bedeutet nichtsdestotrotz immer einen Widerspruch gegen die Wahrheit und den Willen Gottes. Dementsprechend ist es psychologisch irreführend und theologisch falsch, in diesem Fall von einer restriktiven Regelung oder von einem kleineren Übel im Gegensatz zu einer Regelung allgemeinen Charakters zu sprechen.

• Da eine gültige Ehe der Getauften ein Sakrament der Kirche und durch ihre Natur eine Realität öffentlichen Charakters ist, kann ein subjektives Urteil des Gewissens über die Ungültigkeit der eigenen Ehe im Widerspruch zum entsprechenden rechtskräftigen Urteil des kirchlichen Gerichts keine Konsequenzen für die sakramentale Ordnung haben, die immer öffentlichen Charakter hat.

• Die Kirche und konkret der Beichtvater haben nicht die Zuständigkeit, über den Gewissenszustand des Gläubigen oder die Rechtschaffenheit der Absicht des Gewissens zu urteilen, da der Grundsatz gilt: „ecclesia de occultis non iudicat“ (Konzil von Trient, 24. Session, Kapitel 1). Der Beichtvater ist weder der Stellvertreter noch ein Vertreter des Heiligen Geistes, um mit Dessen Licht in die Falten des Gewissens eindringen zu können, da Gott allein sich den Zutritt zum Gewissen vorbehalten hat: „sacrarium in quo homo solus est cum Deo“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, 16). Der Beichtvater kann sich vor Gott und dem Pönitenten nicht die Verantwortung anmaßen, ihn implizit von der Befolgung des Sechsten Gebotes und der Unauflöslichkeit des Ehebandes durch die Zulassung zur Heiligen Kommunion zu entbinden. Die Kirche hat nicht die Vollmacht, auf der Grundlage einer angeblichen Gewissensüberzeugung über die Ungültigkeit der eigenen Ehe im Forum internum, Konsequenzen für die sakramentale Ordnung im Forum externum abzuleiten.

• Eine Praxis, die es den sogenannten zivilrechtlich geschiedenen und wiederverheirateten Personen erlaubt, die Sakramente der Buße und der Eucharistie zu empfangen, trotz deren Absicht auch in Zukunft weiterhin das Sechste Gebot und ihren sakramentalen Ehebund zu verletzen, wäre im Widerspruch zur Göttlichen Wahrheit und würde gegen das stets gleichbleibende Verständnis der katholischen Kirche und gegen die bewährte, aus der Zeit der Apostel empfangene und stets treu bewahrte Praxis verstoßen, die zuletzt auf sichere Weise vom heiligen Johannes Paul II. (vgl. Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio, 84) und von Papst Benedikt XVI. (vgl. Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis, 29) bekräftigt wurde.

• Die erwähnte Praxis wäre für jeden vernünftigen Menschen ein offensichtlicher Bruch und würde daher nicht eine Entwicklung in Kontinuität mit der apostolischen und immerwährenden Praxis der Kirche darstellen, da gegen eine so offensichtliche Tatsache Argumente keine Gültigkeit haben: contra factum non valet argumentum. Eine solche pastorale Praxis wäre ein Gegen-Zeugnis zur Unauflöslichkeit der Ehe und eine Art von Mitwirkung von Seiten der Kirche an der Ausbreitung der „Geißel der Scheidung“ , vor dem das Zweite Vatikanische Konzil gewarnt hatte (vgl. Gaudium et spes, 47).

• Die Kirche lehrt durch das, was sie tut, und muss tun, was sie lehrt. Über das pastorale Handeln in Bezug auf Personen in irregulären Verbindungen sagte der heilige Johannes Paul II.: „Die Pastoral wird die Notwendigkeit einer Übereinstimmung zwischen der Lebenswahl und dem Glauben, den man bekennt, verständlich zu machen suchen und möglichst bemüht sein, diese Menschen dahin zu bringen, ihre eigene Situation im Licht christlicher Grundsätze in Ordnung zu bringen. Obwohl man ihnen mit viel Liebe begegnen und sie zur Teilnahme am Leben ihrer Gemeinden einladen wird, können sie von den Hirten der Kirche leider nicht zu den Sakramenten zugelassen werden“ (Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, 82).
• Eine authentische Begleitung der Personen, die sich in einem objektiven Zustand der schweren Sünde befinden, und ein entsprechender Weg der pastoralen Unterscheidung können sich nicht der Pflicht entziehen, diesen Personen mit Liebe die ganze Wahrheit über den Willen Gottes zu verkündigen, damit sie von ganzem Herzen die sündhaften Handlungen des Zusammenlebens more uxorio mit einer Person, die nicht der rechtmäßige eigene Ehegatte ist, bereuen. Zugleich muss eine authentische Begleitung und pastorale Unterscheidung sie ermutigen, damit sie mit der Hilfe der Gnade Gottes aufhören, in Zukunft solche Handlungen zu begehen. Die Apostel und die ganze Kirche haben zweitausend Jahre lang den Menschen immer die ganze Wahrheit Gottes über das Sechste Gebot und die Unauflöslichkeit der Ehe verkündet, folgend der Ermahnung des heiligen Apostels Paulus: „Denn ich habe mich der Pflicht nicht entzogen, euch den ganzen Willen Gottes zu verkünden“ (Apg. 20, 27).

• Die Pastoral der Kirche bezüglich der Ehe und des Sakramentes der Eucharistie hat solche Bedeutung und so entscheidende Konsequenzen für den Glauben und für das Leben der Gläubigen, dass die Kirche, um dem geoffenbarten Wort Gottes treu zu bleiben, in diesem Bereich jeden Schatten des Zweifels und der Verwirrung vermeiden muss. Der heilige Johannes Paul II. hat diese immerwährende Wahrheit der Kirche formuliert: „Mit diesem nachdrücklichen Hinweis auf die Lehre und das Gesetz der Kirche möchte ich bei allen das lebendige Gespür für die Verantwortung wachrütteln, die uns im Umgang mit den heiligen Dingen leiten muss, die - wie die Sakramente - nicht unser Eigentum sind oder - wie das Gewissen der Menschen - ein Anrecht darauf haben, nicht in Ungewissheit und Verwirrung belassen zu werden. Ich wiederhole: Beides sind heilige Dinge, die Sakramente und das Gewissen der Menschen, und sie fordern von uns, dass wir ihnen in Wahrheit dienen. Das ist der Grund für das Gesetz der Kirche“ (Apostolisches Schreiben Reconciliatio et Paenitentia, 33).

Trotz der wiederholten Erklärungen über die Unveränderlichkeit der Lehre der Kirche bezüglich der Scheidung wird sie inzwischen von zahlreichen Teilkirchen durch die sakramentale Praxis akzeptiert, und dieses Phänomen breitet sich aus. Nur die Stimme des Obersten Hirten der Kirche kann definitiv verhindern, dass in Zukunft die Situation der Kirche unserer Tage durch die folgende Aussage gekennzeichnet wird: „Es stöhnte der ganze Erdkreis und wunderte sich, dass er arianisch geworden war“ (ingemuit totus orbis et arianum se esse miratus est, Adv. Lucif., 19), um ein Wort des heiligen Hieronymus aufzugreifen, mit dem er die arianische Krise beschrieben hat.

Angesichts dieser realen Gefahr und der weiten Verbreitung der Geißel der Scheidung im Leben der Kirche, die implizit durch die erwähnten Durchführungsbestimmungen und Richtlinien zum Apostolischen Schreiben Amoris laetitia legitimiert wird;

angesichts der Tatsache, dass die genannten Bestimmungen und Richtlinien in einigen Teilkirchen in unserer globalisierten Welt öffentlich bekannt geworden sind;

angesichts der Wirkungslosigkeit zahlreicher Bittgesuche, die auf privater und vertraulicher Ebene seitens vieler Gläubigen und einiger Hirten der Kirche an Papst Franziskus gerichtet wurden, sind wir gezwungen diesen Aufruf zum Gebet zu machen. Als Nachfolger der Apostel bewegt uns dazu auch die Pflicht, unsere Stimme zu erheben, wenn die heiligsten Dinge der Kirche und das ewige Heil der Seelen in Gefahr sind.

Die folgenden Worte des heiligen Johannes Paul II., mit denen er die ungerechten Angriffe gegen die Treue des kirchlichen Lehramtes beschrieb, mögen allen Hirten der Kirche in diesen schweren Zeiten ein Licht und ein Ansporn zu einem immer einträchtigeren Handeln sein: „Nicht selten wirft man dem kirchlichen Lehramt in der Tat vor, es sei bereits überholt und verschließe sich den Forderungen des modernen 'Zeitgeistes'; es entfalte ein Vorgehen, das für die Menschheit, ja für die Kirche selbst schädlich sei. Durch das hartnäckige Verharren auf ihren Positionen würde die Kirche — so heißt es — an Popularität verlieren, und die Gläubigen würden sich immer mehr von ihr abwenden“ (Brief an die Familien, Gratissimam sane, 12).

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Zulassung der sogenannten „wiederverheirateten“ Geschiedenen zu den Sakramenten der Buße und der Eucharistie, ohne von ihnen die Erfüllung der Pflicht einzufordern, enthaltsam zu leben, eine Gefahr für den Glauben und für das Heil der Seelen und zudem eine Beleidigung des Heiligen Willens Gottes darstellt,

unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine solche pastorale Praxis folglich nie Ausdruck der Barmherzigkeit, der „via caritatis“ oder des mütterlichen Mitgefühls der Kirche für die sündigen Seelen sein kann,

machen wir in tiefer pastoraler Sorge diesen dringenden Gebetsaufruf, damit Papst Franziskus die oben erwähnten pastoralen Orientierungen, welche bereits in einigen Teilkirchen eingeführt wurden, auf unmissverständliche Weise widerruft.

Eine solche Handlung des sichtbaren Hauptes der Kirche würde die Hirten und die Gläubigen stärken, gemäß dem Auftrag, den Christus, der höchste Seelenhirte, dem Apostel Petrus und - durch ihn - allen seinen Nachfolgern erteilt hat: „Stärke deine Brüder!“ (Lk. 22,32).

Die folgenden Worte eines heiligen Papstes und der heiligen Kirchenlehrerin Katharina mögen allen in der Kirche unserer Tage Licht und Stärkung sein:

„Der Irrtum, dem man nicht widersteht, wird gebilligt. Die Wahrheit, die man nicht verteidigt, wird unterdrückt“ (Hl. Papst Felix III, + 492).

„Heiliger Vater, Gott hat euch zur Säule der Kirche erwählt, auf dass Sie ein Werkzeug seien die Häresie auszurotten, die Lügen zu zerstreuen, die Wahrheit zu rühmen, die Finsternis zu vertreiben und das Licht kundzutun“ (Hl. Katharina von Siena, +1380).

Als Papst Honorius I. (625 - 638) eine zweideutige Haltung gegenüber der Verbreitung der neuen Häresie des Monotheletismus einnahm, sandte der hl. Sophronius, Patriarch von Jerusalem, einen Bischof aus Palästina nach Rom mit diesen Worten: „Geh zum Apostolischen Stuhl, wo sich das Fundament der heiligen Lehre befindet, und höre nicht auf zu beten, bis der Apostolische Stuhl die neue Häresie verurteilt“. Die Verurteilung erfolgte dann im Jahre 649 durch den heiligen Papst und Märtyrer Martin I.

Wir machen diesen Gebetsaufruf im Bewusstsein, uns einer Unterlassung schuldig zu machen, wenn wir es nicht tun würden. Es ist Christus, die Wahrheit und der oberster Hirte, der uns richten wird, wenn Er erscheint. Ihn bitten wir in Demut und Vertrauen, dass Er alle Hirten und alle Schafe mit dem „nie verwelkenden Kranz der Herrlichkeit“ belohne (vgl. 1 Petr. 5,4).

Im Geist des Glaubens und in kindlicher und ergebener Liebe erheben wir unser Gebet für Papst Franziskus: „Oremus pro Pontifice nostro Francisco: Dominus conservet eum, et vivificet eum, et beatum faciat eum in terra, et non tradat eum in animam inimicorum eius. Tu es Petrus, et super hanc petram aedificabo Ecclesiam Meam, et portae inferi non praevalebunt adversus eam“.

Als konkretes Mittel empfehlen wir dieses altehrwürdige Gebet der Kirche oder einen Teil des heiligen Rosenkranzgebetes in der Meinung zu verrichten, dass Papst Franziskus auf eine unzweideutige Weise jene pastoralen Richtlinien verbieten möge, welche den sogenannten wiederverheirateten Geschiedenen den Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie erlauben ohne die Erfüllung der Pflicht eines Lebens in Enthaltsamkeit.

18. Januar 2017, früheres Fest der Kathedra des heiligen Petrus in Rom

+ Tomash Peta, Erzbischof Metropolit der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana
+ Jan Pawel Lenga, Emeritierter Erzbischof-Bischof von Karaganda

+ Athanasius Schneider, Weihbischof der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana

Dienstag, 26. April 2016

Weihbischof Athanasius Schneider über "Amoris laetitiae" (authorisierter Text)

Amoris laetitia:
Klärungsbedarf zur Vermeidung einer allgemeinen Verwirrung


Das Paradox der widersprüchlichen Interpretationen von Amoris laetitia

Das vor kurzem veröffentlichte Apostolische Schreiben Amoris Laetitia (AL), das einen großen spirituellen und pastoralen Reichtum für das Leben in der Ehe und in der christlichen Familie unserer Epoche enthält, hat bereits innerhalb kurzer Zeit sogar im Bereich des Episkopats widersprüchliche Interpretationen hervorgerufen.

Es gibt Bischöfe und Priester, die öffentlich und offen erklärten, dass AL eine sehr klare Öffnung für die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene geliefert habe, ohne von diesen ein Leben in Enthaltsamkeit zu verlangen. In diesem Aspekt der sakramentalen Praxis, die sich laut ihnen nun auf bedeutsame Weise geändert habe, liege der wirklich revolutionäre Charakter von AL. AL mit Blick auf die irregulären Paare interpretierend, erklärte der Vorsitzende einer Bischofskonferenz in einem auf der Internetseite dieser Bischofskonferenz veröffentlichten Text: 

„Es handelt sich um eine Maßnahme der Barmherzigkeit, um eine Öffnung von Herz, Verstand und Geist, für die es weder ein Gesetz braucht noch irgendeine Direktive oder Richtlinien. Man kann und soll sie sofort in die Praxis umsetzen.“

Diese Ansicht wurde zusätzlich durch die jüngsten Erklärungen von Pater Antonio Spadaro SJ bestätigt, der nach der Bischofsynode von 2015 geschrieben hatte, dass die Synode die „Grundlage“ für den Zugang der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion geschaffen hatte, indem sie „eine Tür öffnete“, die bei der vorherigen Synode von 2014 noch verschlossen geblieben war. Nun, sagt Pater Spadaro in seinem Kommentar zu AL, wurde seine Ankündigung bestätigt. Man sagt, dass Pater Spadro selbst Teil der redaktionellen Gruppe von AL angehört habe.

Der Weg für die missbräuchlichen Interpretationen scheint sogar von Kardinal Christoph Schönborn angestoßen worden zu sein, der während der offiziellen Vorstellung von AL in Rom im Zusammenhang mit den irregulären Verbindungen gesagt hatte: 

„Meine große Freude an diesem Dokument ist, dass es konsequent die künstliche, äußerliche, fein säuberliche Trennung von „regulär“ und „irregulär“ überwindet“. 

Eine solche Äußerung vermittelt den Eindruck, dass es keinen klaren Unterschied zwischen einer gültigen und sakramentalen Ehe und einer irregulären Verbindung gebe, oder zwischen einer läßlichen und tödlichen Sünde gebe.

Auf der anderen Seite gibt es Bischöfe, die behaupten, dass AL im Licht des immerwährenden Lehramtes der Kirche gelesen werden müsse und dass AL nicht die Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen erlaubt, auch nicht im Ausnahmefall. Grundsätzlich ist diese Feststellung richtig und wünschenswert. In der Tat sollte jeder Text des Lehramtes generell in seinem Inhalt mit dem vorherigen Lehramt bruchlos übereinstimmen.

Dennoch ist es kein Geheimnis, dass in verschiedenen Orten die geschiedenen und wiederverheirateten Personen zur Heiligen Kommunion zugelassen sind, ohne dass sie enthaltsam leben. Einige Aussagen von AL können realistischerweise dazu herangezogen werden, diesen bereits seit einiger Zeit an verschiedenen Orten des kirchlichen Lebens praktizierten Mißbrauch zu rechtfertigen.

Einige Aussagen von AL eignen sich objektiv für Missinterpretationen


Der Heilige Vater, Papst Franziskus, hat uns alle eingeladen, einen Beitrag zum Nachdenken und zum Dialog über die heiklen, die Ehe und die Familie betreffenden Fragen zu leisten. „Die Reflexion der Hirten und Theologen wird uns, wenn sie kirchentreu, ehrlich, realistisch und kreativ ist, zu größerer Klarheit verhelfen“ (AL, 2).


Analysiert man mit intellektueller Redlichkeit einige Aussagen von AL in ihrem Kontext, stellt man eine Schwierigkeit fest, sie gemäß der überlieferten Lehre der Kirche zu interpretieren. Dieser Umstand erklärt sich durch das Fehlen der konkreten und ausdrücklichen Bekräftigung der beständigen, auf dem Wort Gottes beruhenden und von Papst Johannes Paul II. bekräftigte Lehre und Praxis der Kirche, der sagt: 

„ Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.

Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, ‚sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind‘“ (Familiaris Consortio, 84).

Papst Franziskus hat „keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art“ (AL, 300) festgelegt. In der Fußnote 336 erklärt er allerdings: „Auch nicht auf dem Gebiet der Sakramentenordnung, da die Unterscheidung erkennen kann, dass in einer besonderen Situation keine schwere Schuld vorliegt.“ Mit offensichtlichem Bezug auf die wiederverheirateten Geschiedenen sagt der Papst in AL, Nr. 305: „Aufgrund der Bedingtheiten oder mildernder Faktoren ist es möglich, dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist – in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann, wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt.“ In der Fußnote 351 erklärt der Papst seine Feststellung mit den Worten: „In gewissen Fällen könnte es auch die Hilfe der Sakramente sein.“

Im selben Achten Kapitel von AL (Nr. 298) spricht der Papst von den „Geschiedenen in einer neuen Verbindung, [...] mit neuen Kindern, mit erwiesener Treue, großherziger Hingabe, christlichem Engagement, mit dem Bewusstsein der Irregularität der eigenen Situation und großer Schwierigkeit, diese zurückzudrehen, ohne im Gewissen zu spüren, dass man in neue Schuld fällt. Die Kirche weiß um Situationen, in denen ‚die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können‘.“ In der Fußnote 329 zitiert der Papst das Dokument Gaudium et spes leider auf eine nicht korrekte Weise, weil das Konzil sich in diesem Fall allein auf die gültige christliche Ehe bezieht. Die Anwendung dieser Aussage auf die Geschiedenen kann den Eindruck erwecken, dass die gültige Ehe, wenn nicht in der Theorie, so doch in der Praxis einer Verbindung von Geschiedenen gleichgestellt wird.

Die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion und ihre Folgen

AL fehlt es leider an den wörtlichen Wiedergaben der Grundsätze der Morallehre der Kirche in der Form, wie sie in Nr. 84 des Apostolischen Schreibens Familiaris Consortio und der Enzyklika Veritatis Splendor von Papst Johannes Paul II. verlautbart sind, besonders zu folgenden Thema von grösster Wichtigkeit: „Grundoption“ (Veritatis splendor, 67-68), „Todsünde und läßliche Sünde“ (ebd. 69-70), „Proportionalismus“, „Konsequentialismus“ (ebd. 75), „das Martyrium“ und „die universalen und unveränderlichen sittlichen Normen“ (ebd. 91ff). Das wörtliche Zitieren der Nr. 84 von Familiaris Consortio und einiger, zentraler Stellen von Veritatis splendor würden AL vor heterodoxen Interpretationen schützen. Allgemeine Anspielungen auf moralische Grundsätze und auf die Lehre der Kirche sind mit Sicherheit unzureichend in einem so umstrittenen Bereich, der von ebenso delikater wie entscheidender Bedeutung ist.

Einige Vertreter des Klerus und auch des Episkopats behaupten bereits, dass laut dem Geist des Achten Kapitels von AL in Ausnahmefällen die wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion zugelassen werden können, ohne dass von ihnen leben in völliger Enthaltsamkeit verlangt werde.

Wenn man eine solche Interpretation von Buchstaben und Geist von AL zuläßt, müßte man, aufgrund von intellektueller Redlichkeit und des Satzes vom ausgeschlossenen Widerspruch, folgende logische Schlußfolgerungen akzeptieren.

- Das Sechste Gebot Gottes, das jeden sexuellen Akt außerhalb der gültigen Ehe verbietet, wäre nicht mehr universal gültig, wenn Ausnahmen zugelassen wären. Im konkreten Fall: Die Geschiedenen könnten den sexuellen Akt vollziehen und werden sogar dazu ermutigt zum Zweck, die gegenseitige „Treue“ zu bewahren (vgl. AL, 298). Daraus würde sich eine „Treue“ ergeben in einem Lebensstil, der direkt dem ausdrücklichen Willen Gottes widerspricht. Zudem hieße es, der Göttlichen Offenbarung zu widersprechen, würde man Handlungen ermutigen und rechtfertigen, die in sich und immer im Widerspruch zum Willen Gottes sind.

- Das göttliche Wort Christi: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6) wäre damit nicht mehr immer und ausnahmslos für alle Eheleute gültig.

- Es wäre in einem besonderen Fall möglich, das Bußsakrament und die Heilige Kommunion zu empfangen mit der Absicht direkt die göttlichen Gebote „Du sollst nicht die Ehe brechen“ (Ex. 20,14), und „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6; Gen 2,24) zu missachten.

- Die Einhaltung dieser Gebote und des Wortes Gottes würde in diesen Fällen nur in der Theorie, aber nicht in der Praxis geschehen und damit würden die wiederverheirateten Geschiedenen verleitet, „sich selbst zu betrügen“ (Jak 1,22). Man könnte also durchaus den völligen Glauben an den göttlichen Charakter des Sechsten Gebotes und der Unauflöslichkeit der Ehe haben, aber ohne die entsprechenden Werke. 

- Das Göttliche Wort Christi: „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch ihr gegenüber. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Mk 10,12) hätte also keine universale Gültigkeit mehr, sondern würde Ausnahmen zulassen.

- Die ständige, bewusste und freie Verletzung des Sechsten Gebotes Gottes und der Heiligkeit und der Unauflöslichkeit der eigenen gültigen Ehe (im Falle von wiederverheirateten Geschiedenen) wäre also nicht mehr eine schwere Sünde, oder eine direkte Widersetzung gegen den Willen Gottes.

- Damit kann es auch Fälle einer schwerwiegenden, ständigen, bewußten und freien Verletzung der anderen Gebote Gottes (zum Beispiel im Fall eines Lebensstils der Finanzkorruption) geben, bei denen einer bestimmten Person aufgrund mildernder Umstände der Zugang zu den Sakramenten zugesprochen werden könnte, ohne von ihr eine ehrliche Bereitschaft zu verlangen, in Zukunft die sündhaften Handlungen und das Ärgernis zu vermeiden.

- Die immerwährende und unfehlbare Lehre der Kirche wäre nicht mehr universal gültig, im besonderen die von Papst Johannes Paul II. in Familiaris Consortio Nr. 84 und von Papst Benedikt XVI. in Sacramentum caritatis Nr. 29 bekräftigte Lehre, laut der die völlige Enthaltsamkeit Bedingung für Geschiedene ist, um die Sakramente empfangen zu können.

- Die Befolgung des Sechsten Gebotes Gottes und der Unauflöslichkeit der Ehe wäre damit ein irgendwie nur für eine Elite, nicht aber für alle erreichbares Ideal.

- Die kompromisslosen Worte Christi, die alle Menschen ermahnen, die Gebote Gottes immer und unter allen Umständen zu befolgen, und dafür auch beachtliche Leiden in Kauf zu nehmen, anders ausgedrückt, auch das Kreuz anzunehmen, wären in ihrer Wahrheit nicht mehr gültig: „Und wenn dich deine rechte Hand zum Bösen verführt, dann hau sie ab und wirf sie weg! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verlorengeht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle kommt“ (Mt 5,30).

Paare, die in einer „irregulären Verbindung” leben, zur Heiligen Kommunion zuzulassen, indem man ihnen erlaubt, die den Ehepartnern der gültigen Ehe vorbehaltenen Akte zu praktizieren, käme der Anmaßung einer Macht gleich, die keiner menschlichen Autorität zusteht, weil damit der Anspruch erhoben würde, das Wort Gottes korrigieren zu wollen. 

Gefahren einer Kollaboration der Kirche in der Verbreitung der „Scheidungsplage”

Die Kirche lehrt uns, indem sie die immerwährende Lehre Unseres Herrn Jesus Christus bekennt: „In Treue zum Herrn kann die Kirche die Verbindung der zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht als Ehe anerkennen. „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Mk 10,11-12). Die Kirche schenkt diesen Menschen aufmerksame Zuwendung und lädt sie zu einem Leben aus dem Glauben, zum Gebet, zu Werken der Nächstenliebe und zur christlichen Erziehung der Kinder ein. Doch solange diese Situation fortdauert, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht, können sie nicht die sakramentale Lossprechung empfangen, nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten und gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben“ (Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche, 349). 

In einer ungültigen ehelichen Verbindung zu leben, mit der man ständig dem Gebot Gottes und der Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe widerspricht, bedeutet, nicht in der Wahrheit zu leben. Zu erklären, dass das willentliche, freie und gewohnheitsmäßige Praktizieren sexueller Handlungen in einer ungültigen ehelichen Verbindung in einem konkreten Fall nicht mehr eine schwere Sünde sein könnte, ist nicht die Wahrheit, sondern eine schwere Lüge und wird daher nie zu einer wirklichen Freude in Liebe führen. Diesen Personen den Empfang der Heiligen Kommunion zu erlauben, bedeutet Simulation, Heuchelei und Lüge. Das Wort Gottes in der Heiligen Schrift gilt: „Wer sagt: Ich habe ihn erkannt!, aber seine Gebote nicht hält, ist ein Lügner und die Wahrheit ist nicht in ihm“ (1 Joh 2,4).

Das Lehramt der Kirche lehrt uns die Gültigkeit der Zehn Gebote Gottes: „Weil die zehn Gebote die Grundpflichten des Menschen gegenüber Gott und dem Nächsten zum Ausdruck bringen, sind sie ihrem Wesen nach schwerwiegende Verpflichtungen. Sie sind unveränderlich, sie gelten immer und überall. Niemand kann von ihnen dispensieren“ (KKK, 2072). Jene, die behauptet haben, dass die Gebote Gottes und besonders das Gebot „Du sollst nicht die Ehe brechen“ Ausnahmen haben könnten und in manchen Fällen sogar die Schuld für die Scheidung nicht anrechenbar sei, waren Pharisäer und später die christlichen Gnostiker des zweiten und dritten Jahrhunderts.

Die folgenden Aussagen des Lehramtes bleiben immer gültig, weil sie Teil des unfehlbaren Lehramtes in der Form des universalen und ordentlichen Lehramtes sind: 

„Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein gültig: sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen Umständen. Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro semper verbieten, ohne Ausnahme, [...]es gibt Verhaltensweisen, die niemals, in keiner Situation, eine angemessene [...] Lösung sein können. [...] Die Kirche hat immer gelehrt, dass Verhaltensweisen, die von den im Alten und im Neuen Testament in negativer Form formulierten sittlichen Geboten untersagt werden, nie gewählt werden dürfen. Wie wir gesehen haben, bestätigt Jesus selber die Unumgänglichkeit dieser Verbote: ‚Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote! ... Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen‘ (Mt 19, 17-18)“ (Johannes Paul II, Enzyklika Veritatis splendor, 52).

Das Lehramt der Kirche lehrt es uns noch viel deutlicher: „Das gute und reine Gewissen wird durch den wahren Glauben erleuchtet, denn die christliche Liebe geht gleichzeitig „aus reinem Herzen, gutem Gewissen und ungeheucheltem Glauben" hervor“ (1 Tim 1,5) [Vgl. 1 Tim 3,9; 2 Tim 1,3; 1 Petr 3,21; Apg 24,16]“ (KKK, 1794).

Für den Fall, dass eine psychisch gesunde Person moralisch objektiv schwerwiegende Handlungen in vollem Bewußtsein, in freier Entscheidung und mit der Absicht diese Handlung in der Zukunft zu wiederholen, setzt, ist es unmöglich den Grundsatz der Nicht-Anrechenbarkeit der Schuld aufgrund mildernder Umstände anzuwenden. Die Anwendung des Grundsatzes der Nicht-Anrechenbarkeit auf diese Paare der wiederverheirateten Geschiedenen wäre eine Heuchelei und ein gnostischer Sophismus. Wenn die Kirche diese Personen auch nur in einem einzigen Fall zur Heiligen Kommunion zuläßt, würde sie dem widersprechen, was sie in der Lehre bekennt, indem sie selbst ein öffentliches Zeugnis gegen die Unauflöslichkeit der Ehe geben und damit zur weiteren Verbreitung der „Plage der Scheidung“ (II. Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, 47) beitragen würde. 

Um einen solchen unerträglichen und Ärgernis erregenden Widerspruch zu vermeiden, hat die Kirche in unfehlbarer Auslegung der Göttlichen Wahrheit des Moralgesetzes und der Unauflöslichkeit der Ehe, für zweitausend Jahre unveränderlich und ohne Ausnahme oder besonderes Privileg die Praxis befolgt, zur Heiligen Kommunion nur jene Geschiedenen zuzulassen, die in völliger Enthaltsamkeit leben und unter „Vermeidung eines Ärgernisses“ („remoto scandalo“). 

Die erste pastorale Aufgabe, die der Herr Seiner Kirche anvertraut hat, ist die Unterweisung und die Lehre (Vgl. Mt 28,20). Die Befolgung der Gebote Gottes ist intrinsisch mit der Lehre verbunden. Aus diesem Grund hat die Kirche immer den Widerspruch von Lehre und Leben zurückgewiesen und einen solchen Widerspruch als gnostisch verurteilt, ebenso die häretische lutherische Lehre des „simul iustus et peccator“. Zwischen dem Glauben und dem Leben der Kinder der Kirche sollte es keinen Widerspruch geben.

Wenn es um die Befolgung der von Gott gegebenen Gebote und die Unauflöslichkeit der Ehe geht, kann man nicht von gegensätzlichen theologischen Interpretationen sprechen. Wenn Gott gesagt hat: „Du sollst nicht die Ehe brechen“, kann keine menschliche Autorität sagen: aber „in einem besonderen Fall oder für einen guten Zweck kannst du die Ehe brechen“.

Folgende Aussagen von Papst Franziskus sind sehr wichtig, wo der Papst über die Einbindung der wiederverheirateten Geschiedenen in das Leben der Kirche spricht:

Diese Unterscheidung kann „niemals von den Erfordernissen der Wahrheit und der Liebe des Evangeliums, die die Kirche vorlegt, absehen [...] Damit dies geschieht, müssen [...] die notwendigen Voraussetzungen der Demut, der Diskretion, der Liebe zur Kirche und ihrer Lehre verbürgt sein. [...] wird das Risiko vermieden, dass eine bestimmte Unterscheidung daran denken lässt, die Kirche vertrete eine Doppelmoral“ (AL, 300). Diese lobenswerten Aussagen von AL bleiben jedoch ohne konkreten Hinweise auf die Verpflichtung der wiederverheirateten Geschiedenen, sich zu trennen oder zumindest in völliger Enthaltsamkeit zu leben.

Wenn es um Leben oder Tod des Körpers geht, würde kein Arzt die Dinge im Zweifel lassen. Der Arzt kann nicht zum Patienten sagen: „Sie müssen die Anwendung der Medizin gemäß Ihrem Gewissen und in Beachtung der Gesetze der Medizin entscheiden.“ Ein solches Verhalten eines Arztes würde ohne jeden Zweifel als verantwortungslos betrachtet. Das Leben der unsterblichen Seele ist jedoch noch wichtiger, denn von der Gesundheit der Seele hängt ihr Schicksal für die ganze Ewigkeit ab.

Die freimachende Wahrheit der Buße und des Kreuzesgeheimnisses

Zu behaupten, wiederverheiratete Geschiedene seien keine öffentlichen Sünder, bedeutet, etwas Falsches vorzutäuschen. Abgesehen davon: Sünder zu sein, ist der wahre Zustand aller Glieder der streitenden Kirche auf Erden. Wenn die wiederverheirateten Geschiedenen sagen, dass ihre willentlichen und absichtlichen Handlungen gegen das Sechste Gebot Gottes keineswegs Sünde oder schwere Sünde seien, betrügen sie sich selbst und die Wahrheit ist nicht in ihnen, wie der heilige Evangelist Johannes sagt: „Wenn wir sagen, dass wir keine Sünde haben, führen wir uns selbst in die Irre und die Wahrheit ist nicht in uns. Wenn wir unsere Sünden bekennen, ist er treu und gerecht; er vergibt uns die Sünden und reinigt uns von allem Unrecht. Wenn wir sagen, dass wir nicht gesündigt haben, machen wir ihn zum Lügner und sein Wort ist nicht in uns“ (1 Joh 8-10).

Von Seiten der wiederverheirateten Geschiedenen die Wahrheit anzuerkennen, dass sie Sünder und auch öffentliche Sünder sind, nimmt ihnen nichts von ihrer christlichen Hoffnung. Nur die Anerkennung der Wirklichkeit und der Wahrheit befähigt sie, nach den Worten Jesu Christi, den Weg einer fruchtbringenden Buße zu beschreiten. 

Es wäre sehr gesund, den Geist der ersten Christen und der Zeit der Kirchenväter wiederherzustellen, als es eine lebendige Solidarität der Gläubigen mit den öffentlichen Sündern gab und vor allem eine Solidarität gemäß der Wahrheit. Eine Solidarität, die nichts Diskriminierendes hatte; im Gegenteil, es gab die Teilnahme der ganzen Kirche am Bussweg der öffentlichen Sünder durch das Fürbittgebet, die Tränen, die Bußübungen und die Werke der Nächstenliebe zu ihren Gunsten. 

Das Apostolische Schreiben Familiaris Consortio lehrt, dass „auch diejenigen, die sich vom Gebot des Herrn entfernt haben und noch in einer solchen Situation leben, von Gott die Gnade der Umkehr und des Heils erhalten können, wenn sie ausdauernd geblieben sind in Gebet, Buße und Liebe“ (Nr. 84).

Während der ersten Jahrhunderte waren die öffentlichen Sünder in die betende Gemeinschaft der Gläubigen integriert und hatten auf den Knien und mit erhobenen Armen die Fürsprache ihrer Brüder zu erflehen. Tertullian gibt uns ein berührendes Zeugnis davon: „Der Körper kann sich nicht erfreuen, wenn eines seiner Glieder leidet. Es ist notwendig, dass er als Ganzes betrübt ist und an seiner Heilung arbeitet. Wenn du auf den Knien die Hände zu deinen Brüdern erhebst, ist es Christus, den du berührst, ist es Christus, den du anflehst. Ebenso ist es Christus, der mitleidet, wenn sie Tränen für dich vergießen“ (De paenitentia, 10, 5-6). Auf dieselbe Weise sagt der heilige Ambrosius von Mailand: „Die ganze Kirche hat das Joch des öffentlichen Sünders auf sich geladen und leidet mit ihm durch Tränen, Gebet und Schmerz“ (De paenitentia, 1, 81).

Es stimmt, dass sich die Bußdisziplin der Kirche geändert hat, aber der Geist dieser Disziplin muß in der Kirche aller Zeiten bleiben. Heute beginnen einige Priester und Bischöfe, unter Berufung auf einige Aussagen von AL, den wiederverheirateten Geschiedenen zu verstehen zu geben, dass ihr Zustand nicht dem objektiven Zustand von öffentlichen Sündern entspricht. Sie beruhigen sie, indem sie sagen, dass ihre sexuellen Handlungen keine schwere Sünde seien. Eine solche Haltung entspricht nicht der Wahrheit. Sie berauben die wiederverheirateten Geschiedenen der Möglichkeit zu einer radikalen Umkehr zum Gehorsam gegenüber dem Willen Gottes, indem sie diese Seelen in der Illusion lassen. Eine solche pastorale Haltung ist billig, denn sie kostet nichts. Sie kostet keine Tränen, keine Gebete und keine Werke der Fürsprache und der brüderlichen Buße zugunsten der wiederverheirateten Geschiedenen. 

Indem man auch nur in Ausnahmefällen wiederverheiratete Geschiedene zur Heiligen Kommunion zuläßt, ohne von ihnen ein Ende ihrer Handlungen gegen das Sechste Gebot Gottes zu verlangen, und zudem sogar noch anmaßend behauptet, diese Handlungen seien nicht einmal schwere Sünde, wählt man den leichten Weg und vermeidet das Ärgernis des Kreuzes. Eine solche Seelsorge für wiederverheiratete Geschiedene ist eine kurzlebige und betrügerische Seelsorge. An alle, die den wiederverheirateten Geschiedenen einen solchen leichten und billigen Weg vorgaukeln, richtet Jesus auch heute diese Worte: „Weg mit dir, Satan, geh mir aus den Augen! Du willst mich zu Fall bringen; denn du hast nicht das im Sinn, was Gott will, sondern was die Menschen wollen. Darauf sagte Jesus zu seinen Jüngern: Wer mein Jünger sein will, der verleugne sich selbst, nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach“ (Mt 16,23-24).

Was die Seelsorge für die wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, ist heute auch der Geist wiederzubeleben, Christus in der Wahrheit des Kreuzes und der Buße zu folgen, die allein zur beständigen Freude führt und die flüchtigen Freuden zu meiden, die letztlich betrügerisch sind. Folgende Worte des heiligen Papstes Gregors des Großen sind wirklich aktuell und erhellend: „Wir dürfen uns nicht zu sehr an unser irdisches Exil gewöhnen, die Bequemlichkeiten dieses Lebens dürfen uns nicht unsere wahre Heimat vergessen machen, so dass unser Geist nicht schläfrig wird inmitten der Bequemlichkeiten. Aus diesem Grund fügt Gott Seinen Gaben Seine Heimsuchungen oder Strafen hinzu, auf dass alles was uns bezaubert auf dieser Welt für uns bitter wird und sich in der Seele jenes Feuer entfacht, das uns immer von Neuem zum Wunsch nach den himmlischen Dingen drängt und uns vorankommen läßt. Dieses Feuer verwundet uns auf angenehme Weise, es kreuzigt uns sanft und betrübt uns freudig“ (In Hez, 2,4,3).

Der Geist der authentischen Bußdisziplin der Kirche der ersten Jahrhunderte hat in der Kirche aller Zeiten bis heute fortgewirkt. Wir haben zum Beispiel das bewegende Beispiel der seligen Laura del Carmen Vicuna, die 1891 in Chile geboren wurde. Schwester Azocar, die Laura gepflegt hat, berichtete: „Ich erinnere mich, dass Laura, als ich ihr zum ersten Mal das Ehesakrament erklärte, in Ohnmacht fiel, weil sie durch meine Worte verstanden hatte, dass ihre Mutter sich im Zustand der Todsünde befand, solange sie mit ihrem Mann zusammenblieb. Zu jener Zeit gab es in Junin nur ein einzige Familie, die in Übereinstimmung mit dem Willen Gottes lebte.“

Von da an vermehrte sie Gebet und Buße für ihre Mutter. Am 2. Juni 1901 empfing sie mit großem Eifer die erste Heilige Kommunion. Dazu schrieb sie folgendes: „1. Ich will Dich, oh mein Jesus, lieben und Dir mein ganzes Leben dienen, deshalb biete ich Dir meine ganze Seele, mein Herz und mein ganzes Sein. 2. Ich möchte lieber sterben, als Dich durch Sünde zu beleidigen, deshalb will ich mich von allem fernhalten, das mich von Dir trennen könnte. 3. Verspreche ich Dir, alles mir Mögliche zu tun, damit Du besser erkannt und mehr geliebt wirst und um die Beleidigung wiedergutzumachen, die Dir jeden Tag die Menschen zufügen, die Dich nicht lieben, besonders jene, die Dir von denen zugefügt werden, die mir nahe sind. Oh mein Gott, schenke mir ein Leben der Liebe, der Abtötung und des Opfers!” 

Ihre große Freude ist jedoch verdunkelt, weil sie sieht, dass die bei der Feier anwesende Mutter nicht zur Kommunion geht. 1902 bietet Laura ihr Leben für die Mutter, die mit einem Mann in einer irregulären Beziehung in Argentinien lebt. Laura betet noch mehr und unterzieht sich Entbehrungen, um die Bekehrung der Mutter zu erlangen. Wenige Stunden bevor sie stirbt, ruft sie die Mutter zu sich. Dem Sterben nahe ruft sie aus: „Mama, ich werde sterben. Ich habe Jesus darum gebeten. Ihm habe ich mein Leben für die Gnade Deiner Rückkehr angeboten. Mama, werde ich die Gnade haben, Deine Umkehr zu sehen, bevor ich sterbe?“ Erschüttert verspricht die Mutter: „Morgen früh werde ich in die Kirche gehen, um zu beichten.“ Laura sucht darauf den Blick des Priester und sagt ihm: „Pater, meine Mutter verspricht in diesem Moment, jenen Mann zu verlassen. Seien Sie Zeuge dieses Versprechens!“ Dann fügt sie hinzu: „Nun sterbe ich zufrieden!“ Mit diesen Worten hauchte sie im Alter von 13 Jahren am 22. Januar 1904 in Junín de los Andes (Argentinien) in den Armen ihrer Mutter ihr Leben aus, die ihren Glauben wiederfand und der irregulären Beziehung, in der sie lebte, ein Ende setzte.

Das bewundernswerte Beispiel des Lebens des seligen Mädchens Laura ist ein Beweis dafür, wie ernst ein wirklicher Katholik das Sechste Gebot Gottes und die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe nimmt. Unser Herr Jesus Christus ermahnt uns, auch nur den Schein einer Zustimmung zu irregulären Verbindungen oder dem Ehebruch zu vermeiden. Dieses göttliche Gebot hat die Kirche immer ohne Zweideutigkeit in der Lehre und der Praxis treu bewahrt und weitergegeben. Man gibt sein Leben nicht für eine mögliche doktrinelle oder pastorale Interpretation hin, aber für die unveränderliche und universal gültige göttliche Wahrheit. Diese Wahrheit wurde bewiesen durch die Lebenshingabe zahlreicher Heiliger, vom heiligen Johannes dem Täufer bis zu einfachen Gläubigen unserer Tage, deren Namen nur Gott kennt.

Notwendigkeit einer „veritatis laetitia”

Das Dokument AL enthält sicher und zum Glück theologische Aussagen und spirituelle und pastorale Hinweise von großem Wert. Dennoch ist es realistischerweise ungenügend zu sagen, dass AL gemäß der überlieferten Lehre und Praxis der Kirche zu interpretieren sei. Wenn in einem kirchlichen Dokument, dem in unserem Fall der definitive und unfehlbare Charakter fehlt, Interpretations- und Anwendungselemente festgestellt werden, die gefährliche geistliche Folgen haben können, haben alle Glieder der Kirche und in erster Linie die Bischöfe als brüderliche Mitarbeiter des Papstes in der effektiven Kollegialität die Pflicht, dieses Tatsache respektvoll aufzuzeigen und um eine authentische Interpretation zu ersuchen.

Wenn es sich um den göttlichen Glauben handelt, um die göttlichen Gebote und die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe, müssen alle Glieder der Kirche von den einfachen Gläubigen bis zu den höchsten Vertretern des Lehramtes eine gemeinsame Anstrengung vollbringen, um den Glaubensschatz und seine praktische Anwendung intakt zu bewahren. 

Das Zweite Vatikanische Konzil hat gelehrt: „Das heilige Gottesvolk nimmt auch teil an dem prophetischen Amt Christi, in der Verbreitung seines lebendigen Zeugnisses vor allem durch ein Leben in Glauben und Liebe, in der Darbringung des Lobesopfers an Gott als Frucht der Lippen, die seinen Namen bekennen (vgl. Hebr 13,15). Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben (vgl. 1 Joh 2,20.27), kann im Glauben nicht irren. Und diese ihre besondere Eigenschaft macht sie durch den übernatürlichen Glaubenssinn des ganzen Volkes dann kund, wenn sie "von den Bischöfen bis zu den letzten gläubigen Laien" (22)  ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert. Durch jenen Glaubenssinn nämlich, der vom Geist der Wahrheit geweckt und genährt wird, hält das Gottesvolk unter der Leitung des heiligen Lehramtes, in dessen treuer Gefolgschaft es nicht mehr das Wort von Menschen, sondern wirklich das Wort Gottes empfängt (vgl. 1 Thess 2,13), den einmal den Heiligen übergebenen Glauben (vgl. Jud 3) unverlierbar fest. Durch ihn dringt es mit rechtem Urteil immer tiefer in den Glauben ein und wendet ihn im Leben voller an“ (Lumen gentium, 12). Das Lehramt seinerseits „ist nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist“ (Dei Verbum, 10).

Es war gerade das Zweite Vatikanische Konzil, das alle Gläubigen und vor allem die Bischöfe ermutigte, furchtlos ihre Sorgen und Beobachtungen mit Blick auf das Wohl der ganzen Kirche zu bekunden. Unterwürfigkeit und politische Korrektheit verursachen dem Leben der Kirche ein unheilvolles Übel. Der berühmte Bischof und Theologe des Konzils von Trient, Melchior Cano OP äußerte diesen denkwürdigen Satz: 

„Petrus braucht nicht unsere Lügen und unsere Schmeicheleien. Jene, die blind und unterschiedslos jede Entscheidung des Papstes verteidigen, sind jene, die am meisten die Autorität des Heiligen Stuhls untergraben: sie zerstören seine Fundamente anstatt sie zu stärken.“

Unser Herr hat uns ohne Zweideutigkeit gelehrt, worin die wahre Liebe und die wahre Freude der Liebe bestehen: „Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt“ (Joh 14, 21). Indem Gott den Menschen das Sechste Gebot gab und die Unauflöslichkeit der Ehe, gab Er sie ausnahmslos allen und nicht nur einer Elite. Bereits im Alten Testament hat Gott erklärt: „Dieses Gebot, auf das ich dich heute verpflichte, geht nicht über deine Kraft und ist nicht fern von dir“ (Dtn 30,11) und „Wenn du willst, kannst du das Gebot halten; / Gottes Willen zu tun ist Treue“ (Sir 15,15). Jesus sagte zu allen: „Er antwortete: Was fragst du mich nach dem Guten? Nur einer ist «der Gute». Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote! Darauf fragte er ihn: Welche? Jesus antwortete: Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen“ (Mt 19,17-18). Die Apostel haben uns dieselbe Lehre übermittelt: „Denn die Liebe zu Gott besteht darin, dass wir seine Gebote halten. Seine Gebote sind nicht schwer“ (1 Joh 5,3). 

Es gibt kein wirkliches, übernatürliches und ewiges Leben ohne Beachtung der Gebote Gottes. „Ich verpflichte dich, die Gebote des Herren zu beachten. Hiermit lege ich dir heute das Leben und  den Tod vor. Wähle das Leben!“ (Dtn 30,15-19). Es gibt also kein wahres Leben und keine authentische Freude der Liebe ohne die Wahrheit. „Denn die Liebe besteht darin, dass wir nach seinen Geboten leben“ (2 Joh 1,6). Die Freude der Liebe besteht in der Freude der Wahrheit. Das authentische christliche Leben besteht im Leben und in der Freude der Wahrheit: „Ich habe keine größere Freude, als zu hören, dass meine Kinder in der Wahrheit leben“ (3 Joh 1,4).

Der heilige Augustinus erklärt uns die innige Verbindung zwischen der Freude und der Wahrheit: „Ich frage alle, ob sie nicht die Freude der Wahrheit jener der Lüge vorziehen. Und sie zögern hier ebensowenig wie bei der Frage über das Glück. Weil das glückliche Leben in der Freude der Wahrheit besteht, wollen wir alle die Freude der Wahrheit“ (Confessiones, X, 23).

Die Gefahr einer allgemeinen Verwirrung über die Unauflöslichkeit der Ehe

Seit einiger Zeit ist an einigen Orten im Leben der Kirche der stillschweigende Mißbrauch festzustellen, die wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion zuzulassen, ohne von ihnen ein Leben in völliger Enthaltsamkeit zu verlangen. Die wenig klaren Aussagen des Achten Kapitels von AL haben den erklärten Verfechtern dieser Zulassung neuen Schwung verliehen. 

Wir können nun feststellen, dass der Missbrauch sich in der Praxis weiter ausbreitet, weil er sich in gewisser Weise legitimiert fühlt. Zudem herrscht Verwirrung über die Interpretation besonders der Aussagen im Achten Kapitel von AL. Die Verwirrung wird auf die Spitze getrieben, weil beide Seiten, sowohl die Verfechter einer Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion als auch deren Gegner behaupten, dass „die Lehre der Kirche in diesem Bereich nicht geändert wurde“. 

Bei allen historischen und doktrinellen Unterschieden weist unsere aktuelle Situation einige Ähnlichkeiten und Analogien mit der allgemeinen Verwirrung auf, die im vierten Jahrhundert während der arianischen Krise herrschte. Damals wurde der überlieferte apostolische Glauben an die wahre Gottheit des Sohnes Gottes durch den Begriff „wesensgleich“ (homoousios) garantiert, der vom universalen Lehramt des ersten Konzils von Nicäa dogmatisch verkündet worden war. Die tiefe Glaubenskrise mit einer universalen Verwirrung wurde vor allem durch die Ablehnung oder die Vermeidung verursacht, das Wort „wesensgleich“ (homoousios) zu gebrauchen. Anstatt diesen Begriff zu gebrauchen, verbreitete sich im Klerus und vor allem im Episkopat der Gebrauch von Alternativformeln, die zweideutig und unpräzise war, wie „wesensähnlich“ (homooiousios) oder einfach nur „ähnlich“ (homoios). Die Formel „homoousios“ des universalen Lehramtes jener Zeit drückte die volle und wahre Gottheit des WORTES auf so klare Weise aus, dass es keinen Spielraum für mißverständliche Interpretationen gab.

In den Jahren 357-360 war fast der gesamte Episkopat arianisch oder semi-arianisch geworden wegen der nachfolgenden Ereignisse: Im Jahr 357 unterzeichnete Papst Liberius eine der zweideutigen Formeln von Sirmium, in der der Begriff „homoousios“ nicht mehr vorkam. Zudem exkommunizierte der Papst auf skandalöse Weise den heiligen Athanasius. Der heilige Hilarius von Poitiers war der einzige Bischof, der Papst Liberius für diese Handlungen scharf tadelte. Im Jahre 359 verabschiedeten zwei Parallelsynoden des lateinischen Episkopats in Rimini und des griechischen Episkopats in Seleukia völlig arianische Formeln, die noch schlimmer waren, als die von Papst Liberius unterzeichnete Formel. Der heilige Hieronymus beschrieb die Verwirrung jener Zeit mit den Worten: „Es stöhnte der ganze Erdkreis und wunderte sich, dass er arianisch geworden war“ (Ingemuit totus orbis et arianum se esse miratus est, Adv. Lucif., 19).

Man kann sagen, dass unsere Epoche durch eine große Verwirrung gekennzeichnet ist, was die sakramentale Disziplin für die wiederverheirateten Geschiedenen anbelangt. Es besteht die reale Gefahr, dass diese Verwirrung sich in großem Rahmen ausbreitet, wenn wir nicht die Formel des universalen und unfehlbaren Lehramtes verkünden und zwar: „Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, [...] ‚die sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind‘“ (Familiaris Consortio, 84). Diese Formel fehlt leider aus unverständlichen Gründen in AL. AL enthält hingegen auf ebenso unerklärliche Weise folgende Erklärung: „Viele, welche die von der Kirche angebotene Möglichkeit, ‚wie Geschwister‘ zusammenzuleben, kennen und akzeptieren, betonen, dass in diesen Situationen, wenn einige Ausdrucksformen der Intimität fehlen, ‚nicht selten die Treue in Gefahr geraten und das Kind in Mitleidenschaft gezogen werden [kann]‘“ (AL, Fußnote 329). Diese Aussage hinterlässt den Eindruck eines Widerspruchs mit der immergültigen Lehre des universalen Lehramtes, wie sie in Familiaris Consortio Nr. 84 formuliert ist. 

Es ist daher dringend notwendig, dass der Heilige Stuhl die zitierte Formel von Familiaris Consortio, Nr. 84 bekräftigt oder erneut verkündet, eventuell in Form einer authentischen Interpretation von AL. Diese Formel könnte unter bestimmten Aspekten als „homoousios“ unserer Tage angesehen werden. Die fehlende offizielle und ausdrückliche Bekräftigung der Formel von Familiaris Consortio Nr. 84 durch den Apostolischen Stuhl könnte zu einer immer größer werdenden Verwirrung in der sakramentalen Disziplin beitragen mit graduellen und unvermeidlichen Auswirkungen auf doktrineller Ebene. Auf diese Weise würde eine Situation entstehen, auf die man in Zukunft folgende Feststellung anwenden könnte: „Es stöhnte der ganze Erdkreis und wunderte sich, dass er in der Praxis die Scheidung akzeptiert hatte“ (Ingemuit totus orbis, et divortium in praxi se accepisse miratus est).

Eine Verwirrung der sakramentalen Disziplin gegenüber den wiederverheirateten Geschiedenen mit den sich daraus ergebenden doktrinellen Implikationen würde der Natur der katholischen Kirche widersprechen, so wie es vom heiligen Irenäus im zweiten Jahrhundert beschrieben wurde: „Die Kirche, die diese Unterweisung und diesen Glauben empfangen hat. Und obwohl sie über die ganze Welt verstreut ist, bewahrt sie sie mit Sorgfalt, als würde sie einem einzigen Haus wohnen; und auf dieselbe Weise glaubt sie diese Wahrheit, so als hätte sie sie eine einzige Seele; und sie verkündet sie, lehrte sie und gibt sie weiter mit einer Stimme, so als hätte sie nur einen einzigen Mund“ (Adversus haereses, I,10,2).

Der Sitz des Petrus, d.h. der Papst, ist der Garant der Einheit des Glaubens und der sakramentalen apostolischen Disziplin. Angesichts der unter Priestern und Bischöfen entstandenen Verwirrung was die sakramentale Praxis bezüglich der wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, und die Interpretation von AL, ist ein Appell an unseren lieben Papst Franziskus, den Stellvertreter Christi und „süßen Christus auf Erden“ (heilige Katharina von Siena) als berechtigt anzusehen, dass er die Veröffentlichung einer authentischen Interpretation von AL anordnet., die notwendigerweise eine ausdrückliche Erklärung des disziplinären Prinzips des universalen und unfehlbaren Lehramtes bezüglich der Zulassung zu den Sakramenten der wiederverheirateten Geschiedenen enthalten müsste, so wie sie in der Nr. 84 von Familiaris Consortio formuliert ist. 

In der großen arianischen Verwirrung des 4. Jahrhunderts richtete der heilige Basilius der Große einen dringenden Appell an den Papst von Rom, damit er mit seinem Wort eine klare Richtung vorgebe, um endlich die Einheit des Denkens im Glauben und in der Liebe zu erreichen (vgl. Ep. 70).

Eine authentische Interpretation von AL durch den Apostolischen Stuhl könnte für die ganze Kirche eine Freude in der Klarheit (claritatis laetitia) bringen. Diese Klarheit würde eine Liebe in der Freude (amoris laetitia) garantieren, eine Liebe und eine Freude, die nicht nach dem Denken der Menschen, sonder
n nach dem Denken Gottes (vgl. Mt 16,23) wäre.

Das ist es, was zählt für die Freude, das Leben und das ewige Heil der wiederverheirateten Geschiedenen und für alle Menschen.


+ Athanasius Schneider
Weihbischof des Erzbistums der Allerseligsten Jungfrau Maria zu Astana