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Mittwoch, 22. Februar 2023

Protestnote an Bischof Helmut Dieser:

 

Dom zu Aachen

Segensfeiern alternativer Partnerschaften widersprechen katholischer Moral, Lehre und Einheit

Über seine Social-Media-Kanäle hat das Bistum Aachen Deutschland am 14. Februar 2023 „in allen Regionen Segnungsfeiern oder -Gottesdienste“ angeboten.

In den sozialen Netzwerken des Bistums Aachen wurde eine Einladung zur Segnung homosexueller Paare veröffentlicht, mit einem Foto das zwei von ihnen bei unmoralischen (Lippen küssen) Handlungen zeigt.

Das Angebot von Segnungen, Segnungsfeiern und Segnungsgottesdiensten für alternative Lebenspartnerschaften durch das Bistum Aachen ist ein schismatischer und häretischer Akt. Zudem ist er ein Akt des schweren Ungehorsams gegenüber Rom.

Die TFP Student Action Europe hat eine Protestnote verfasst.

Segnungsfeiern für alternative Lebenspartnerschaften implizieren nämlich eine Sexualmoral, die der Katholischen widerspricht. Die katholische Moral verurteilt Akte außerhalb einer sakramental geschlossenen Ehe, insbesondere wenn diese gewohnheitsmäßig geschehen. Außerdem widersprechen Segnungsfeiern dem katholischen Eheverständnis. Aus diesem Grund entspricht die Durchführung von Segnungsfeiern de facto die Einrichtung einer eigenen Sexualmoral bzw. eines eigenen Lehramtes.

Wir fordern daher alle wahren Römisch-Katholischen Gläubigen auf, mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtmäßigen Mitteln Widerstand zu leisten. Lassen wir uns angesichts der inneren Revolution, die wir jetzt in der Kirche erleben, nicht von Entmutigung und Unsicherheit mitreißen. Die Kirche hat schon andere Winde gesehen und anderen Stürmen getrotzt und ist aus jeder Drangsal gestärkt hervorgegangen. Das Glaubensbekenntnis, die Zehn Gebote, die ganze Bibel und das immerwährende Lehramt der Kirche bestätigen uns in dieser Position.

Erläuterung:

* Die Durchführung von Segnungsfeiern für alternative Lebenspartnerschaften widerspricht dem „Responsum ab dubium“ vom 15. März 2021. Dort wird erläutert – mit Betonung auf gleichgeschlechtliche Paare -, dass die Kirche KEINE Vollmacht besitz, solche Segnungen durchzuführen.

* Das Staatssekretariat hat in seinem Schreiben vom 21. Juli 2022 an die Deutsche Bischofskonferenz ausdrücklich verboten, eigenmächtig Änderungen in Lehramt und Leitung durchzuführen.

* Die Implementierung von Segnungsfeiern widerspricht sogar ausdrücklich dem – höchst umstrittenen – Synodalen Weg. Denn der Grundlagentext „Gelingende Beziehungen“, welcher solche Segnungsfeiern theologisch begründet, erhielt bei der Vierten Synodalversammlung im September 2022 nicht die notwendige Mehrheit. Der Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“ wird erst in der Fünften Synodalversammlung im März 2023 behandelt werden. Das bedeutet: Selbst auf den höchst umstrittenen Synodalen Weg kann sich das Bistum Aachen nicht berufen.

* Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der deutschen Konferenz, betont stets, Deutschland befinde sich nicht auf einem Weg zum Schisma, auch nicht auf einem „deutschen Sonderweg“ und selbstverständlich würden sich die Deutschen Bischöfe an die Vorgaben der Weltkirche und des Kirchenrechts halten. Doch die Implementierung von Segnungsfeiern nährt die Vermutung, dass solche Aussagen gegenüber der Weltkirche reine Hinhaltetaktiken seien, denn in einigen Bistümern ist man schon dabei, Fakten zu schaffen.

Die Implementierung von Segensfeiern und die dazu grundlegende Sexualmoral sind also eine schwere Verfehlung gegen den katholischen Glauben, gegen die katholische Moral und gegen die Einheit der Kirche.

Aus diesen Gründen möchten wir Bischof Dieser auffordern,

1. alles ihm Mögliche zu unternehmen, damit solche Segensfeiern in seinem Bistum nicht mehr stattfinden.

2. Zudem fordern wir Bischof Helmut Dieser auf, alle relevanten Stellen in seinem Bistum (Pfarreien, Pastoraleinheiten etc.) ausführlich zu erklären, wieso solche Segensfeiern der katholischen Moral und dem katholischen Lehramt widersprechen und die sakrilegische Simulation eine Sakramentalie ist. Man belügt also sogar diejenigen, die man angeblich „segnen“ will.


Quelle: https://tfp.at/

 

Donnerstag, 23. März 2017

Wie Hitler persönlich in das Verfahren gegen Bischof von Galen eingegriffen hat



Diese Art von Rebellion hatte es vorher noch nicht gegeben. Das nationalsozialistische Regime war mit einer ungewohnten Qualität von Widerständigkeit konfrontiert. Daher reiste im Juni 1943 auch der zweite Senat des Volksgerichtshofes nach Lübeck und verhandelte gegen die drei katholischen Kapläne Johannes Prassek, Hermann Lange und Eduard Müller sowie den evangelisch-lutherischen Pastor Karl Friedrich Stellbrink und acht zehn Laien, die allesamt schon gut ein Jahr vorher festgenommen worden waren.

Bislang hatte sich der Volksgerichtshof gescheut, Geistliche anzuklagen. Sie wurden auf andere, "diskretere" Weise aus dem Verkehr gezogen und meist in Konzentrationslager verschleppt. Doch in Lübeck war eine neue Situation eingetreten, weil Geistliche hier konfessionsübergreifend gehandelt hatten. Sie hatten unter anderem in Gesprächskreisen und in der Verkündigung kritisch zum Nationalsozialismus Stellung bezogen, Meldungen sogenannter „Feindsender“ abgehört und weiterverbreitet und vor allem Predigten des Bischofs von Münster, Clemens August Graf von Galen, als Flugschriften verbreitet. Galen hatte in seinen Predigten 1941 in heiligem Zorn die massenweise Ermordung sogenannten .Jebensunwerten Lebens" durch das Hitler-Regime gebrandmarkt, weitere Morde dadurch teilweise verhindert und damit öffentlich die Machthaber in vorher unvorstellbarer Weise herausgefordert.

Der Historiker Peter Voswinckel hat nun zwei Briefe entdeckt, von denen besonders einer belegt, dass Hitler erstens selbst in das Verfahren gegen die Lübecker Geistlichen und Laien eingriff und sich zweitens auch nur vor der Nennung des Namens des Bischofs von Münster ängstigte. In einem Brief vom 29. März 1943 ließ Reichsjustizminister Thierack durch einen Mitarbeiter dem Ankläger im Lübecker Verfahren, Oberreichsanwalt Drullmann, Folgendes mitteilen: „Der Inhalt der Anklageentwürfe gegen Prassek und andere und gegen Stellbrink ist dem Führer vorgetragen worden. Der Führer hat angeordnet, daß das Verfahren wegen der hochverräterischen Betätigung der Beschuldigten durchgeführt wird, aus der Anklage aber jene Teile herausgenommen werden, die auf der Verbreitung der Predigt des Bischofs von Münster basieren.“

Hier fungierte der „Führer“ tatsächlich und nicht nur formal als „oberster Gerichtsherr“, um ein Wort des Staatsrechtlers Carl Schmitt aus dem Jahre 1934 zu nennen. Doch wagten er und die Seinen es nicht, dem gefürchteten und bei seinen katholischen Westfalen äußerst beliebten „Löwen von Münster“ den Prozess zu machen. Da hielt man sich lieber schadlos an drei jungen katholischen Diaspora-Geistlichen und einem von seiner Kirche verlassenen evangelischen Pastor. Diese wurden zum Tode verurteilt und am 10. November 1943 gemeinsam enthauptet.

Aus „FAZ“ vom 24. Oktober 2008, Feuilleton, S. 40, „Wie Hitler persönlich in das Verfahren gegen Bischof von Galen eingegriffen hat: Lübeck zeigt eine Ausstellung mit neuen Funden“ zu folgendem Anlass:
Der ökumenische Lübecker „Arbeitskreis 10. November“ hat nun eine instruktive Ausstellung zu Leben und Wirken Bischof von Galens und seinem Einfluss auf die Lübecker Märtyrergeistlichen initiiert. Sie wird am kommenden Sonntag, dem 26. Oktober (2008), im Ostchor des evangelischen Lübecker Domes vom katholischen Hamburger Erzbischof Thissen eröffnet und ist bis 21. November (2008) zu sehen. Sie präsentiert auch den Wortlaut jener zwei Briefe, die Allmacht wie Angst der nationalsozialistischen Führung dokumentieren.
Autor: MARTIN THOEMMES