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Donnerstag, 23. März 2017

Wie Hitler persönlich in das Verfahren gegen Bischof von Galen eingegriffen hat



Diese Art von Rebellion hatte es vorher noch nicht gegeben. Das nationalsozialistische Regime war mit einer ungewohnten Qualität von Widerständigkeit konfrontiert. Daher reiste im Juni 1943 auch der zweite Senat des Volksgerichtshofes nach Lübeck und verhandelte gegen die drei katholischen Kapläne Johannes Prassek, Hermann Lange und Eduard Müller sowie den evangelisch-lutherischen Pastor Karl Friedrich Stellbrink und acht zehn Laien, die allesamt schon gut ein Jahr vorher festgenommen worden waren.

Bislang hatte sich der Volksgerichtshof gescheut, Geistliche anzuklagen. Sie wurden auf andere, "diskretere" Weise aus dem Verkehr gezogen und meist in Konzentrationslager verschleppt. Doch in Lübeck war eine neue Situation eingetreten, weil Geistliche hier konfessionsübergreifend gehandelt hatten. Sie hatten unter anderem in Gesprächskreisen und in der Verkündigung kritisch zum Nationalsozialismus Stellung bezogen, Meldungen sogenannter „Feindsender“ abgehört und weiterverbreitet und vor allem Predigten des Bischofs von Münster, Clemens August Graf von Galen, als Flugschriften verbreitet. Galen hatte in seinen Predigten 1941 in heiligem Zorn die massenweise Ermordung sogenannten .Jebensunwerten Lebens" durch das Hitler-Regime gebrandmarkt, weitere Morde dadurch teilweise verhindert und damit öffentlich die Machthaber in vorher unvorstellbarer Weise herausgefordert.

Der Historiker Peter Voswinckel hat nun zwei Briefe entdeckt, von denen besonders einer belegt, dass Hitler erstens selbst in das Verfahren gegen die Lübecker Geistlichen und Laien eingriff und sich zweitens auch nur vor der Nennung des Namens des Bischofs von Münster ängstigte. In einem Brief vom 29. März 1943 ließ Reichsjustizminister Thierack durch einen Mitarbeiter dem Ankläger im Lübecker Verfahren, Oberreichsanwalt Drullmann, Folgendes mitteilen: „Der Inhalt der Anklageentwürfe gegen Prassek und andere und gegen Stellbrink ist dem Führer vorgetragen worden. Der Führer hat angeordnet, daß das Verfahren wegen der hochverräterischen Betätigung der Beschuldigten durchgeführt wird, aus der Anklage aber jene Teile herausgenommen werden, die auf der Verbreitung der Predigt des Bischofs von Münster basieren.“

Hier fungierte der „Führer“ tatsächlich und nicht nur formal als „oberster Gerichtsherr“, um ein Wort des Staatsrechtlers Carl Schmitt aus dem Jahre 1934 zu nennen. Doch wagten er und die Seinen es nicht, dem gefürchteten und bei seinen katholischen Westfalen äußerst beliebten „Löwen von Münster“ den Prozess zu machen. Da hielt man sich lieber schadlos an drei jungen katholischen Diaspora-Geistlichen und einem von seiner Kirche verlassenen evangelischen Pastor. Diese wurden zum Tode verurteilt und am 10. November 1943 gemeinsam enthauptet.

Aus „FAZ“ vom 24. Oktober 2008, Feuilleton, S. 40, „Wie Hitler persönlich in das Verfahren gegen Bischof von Galen eingegriffen hat: Lübeck zeigt eine Ausstellung mit neuen Funden“ zu folgendem Anlass:
Der ökumenische Lübecker „Arbeitskreis 10. November“ hat nun eine instruktive Ausstellung zu Leben und Wirken Bischof von Galens und seinem Einfluss auf die Lübecker Märtyrergeistlichen initiiert. Sie wird am kommenden Sonntag, dem 26. Oktober (2008), im Ostchor des evangelischen Lübecker Domes vom katholischen Hamburger Erzbischof Thissen eröffnet und ist bis 21. November (2008) zu sehen. Sie präsentiert auch den Wortlaut jener zwei Briefe, die Allmacht wie Angst der nationalsozialistischen Führung dokumentieren.
Autor: MARTIN THOEMMES

Sonntag, 22. März 2015

Kardinal Clemens August Graf von Galen


Geboren 16. März 1878 Burg Dinklage, Niedersachsen
Gestorben: 22. März 1946 in Münster, Nordrhein-Westfalen

Als „Löwe von Münster“, als unermüdlicher Kämpfer gegen den Nationalsozialismus ging Clemens August Graf von Galen, Kardinal und Bischof von Münster, in die Geschichte ein. „Ein Gigant an Körpergröße, aber nicht nur darin“, so hatte 1938 Papst Pius XI. den großgewachsenen Kirchenmann genannt, und der Historiker Rudolf Morsey Charakterisierte den Grafen aus dem Oldenburgischen Münsterland so: „Die große Gestalt dieses westfälischen Kirchenfürsten bleibt ein Lichtblick in der Zeit deutscher Finsternis . . . Er hat unter Einsatz seines Lebens die Vergewaltigung des Rechts und des Gewissens bekämpft und dadurch die Ehre des deutschen Volkes gewahrt. “Clemens August Graf von Galen hatte am 16. März 1878 als elftes von dreizehn Kindern des Grafen Ferdinand Heribert von Galen und seiner Frau Elisabeth, geborene Reichsgräfin von Spee, auf der Wasserburg Dinklage bei Vechta das Licht der Welt erblickt. Nach seine Schulzeit begann Galen zusammen mir seinem Bruder Franz in Fribourg in der Schweiz 1897 ein Studium der Literatur, der Geschichte und der Philosophie, entschied sich aber schon 1898 nach einer Romfahrt und einer Privataudienz bei Papst Leo XIII. für den Priesterberuf.
Am 28. Mai 1904 empfing Galen im Dom von Münster die Priesterweihe, zwei Jahre war dann Domvikar. 1906 ging der junge Geistliche als Kaplan an die Matthias-Kirche in Berlin-Schönberg, 1912 wurde er Kurat in der Berliner Gemeinde St. Clemens. Von 1919 bis 1929 war Galen dann Pfarrer in der ihm von früher gut bekannten Pfarrei St. Matthias. Danach rief man ihn als Pfarrer der Stadt- und Marktkirsche St. Lamberti nach Münster zurück. Nach 27 Jahren Seelsorgearbeit wurde Clemens August von Galen schließlich in dem Schicksalsschweren Jahr 1933 zum Bischof von Münster ernannt. In der Folge wurde der adlige Bischof zum unerbittlichen Gegner des Nationalsozialismus. Seine veröffentlichen Schriften und seine mutigen Predigten sorgten für großes Aufsehen und gingen in die Geschichte ein. Ohne Rücksicht auf sein eigenes Schicksal verurteilte Galen unter anderem den Klostersturm und die Euthanasie in den Heilanstalten. Die drei Predigten, die der Kirchenmann hierzu im Juli und im August 1941 hielt, wurden nach Kriegsende weltbekannt. Immer sprach sich Galen auch für eine deutlichere Haltung der deutschen Bischöfe gegen die Nationalsozialisten aus. Die ihm ständig drohende Anklage wegen Hochverrates hätte für den Bischof das sichere Todesurteil bedeutet. Nach Kriegsende wehrte sich Galen ebenfalls vehement gegen Übergriffe der Besatzungsmacht.
Die neuernannten Kardinäle Frings, 
von Galen und Preysing (von links) 
in einer amerikanischen Militärmaschine. 
Alle drei hatten am 21. Februar 1946 
in St. Peter in Rom von Papst Pius XII.
die Kardinalsinsignien erhalten.
Schicksalsreiche Wochen dann Ende 1945, Anfang 1946. Am 23. Dezember 1945 teilte Papst Pius XII. mit, dass Bischof von Galen zum Kardinal ernannt werde. Am 21. Februar 1946 erhielt Galen in Rom Kardinalsinsignien, Konstantin Prinz von Bayern, der bei der feierlichen Zeremonie im Petersdom anwesend war, beschrieb später in einem Buch, wie die Menge von 20.000 Menschen beim Anblick des neuen Kardinals Galen plötzlich aufschrie und jubelte: „Il Conte Galen! Il Conte Galen!“ Amerikaner, die zur Feier „ihres“ neuen Kardinals Spellmann gekommen waren, meinten zu diesen Szenen, auf Galen eingehend: „He was the Star“.
Nach einem triumphalen Empfang in Münster und einer riesigen Feier am 16. März 1946 über den Trümmern des Domes dann das Entsetzen: Sechs Tage später, am 22. März 1946, starb Kardinal Clemens August von Galen an einem Blinddarmdurchbruch. 
Kardinal Graf Galen auf dem Totenbett,
nur wenige Tage nach seinem Empfang in Münster
Am 28. März 1946 wurde der bis heute Unvergessene in der Kriegszerstörten Liudger-Kapelle im Paulusdom zu Münster beigesetzt.
Im Oktober 1956 eröffnete man den Seligsprechungsprozess.
  

Quelle: Heilige und Namenspatrone im Jahreslauf – Schauber-Schindler – Pattloch-Verlag

Der „Löwe von Münster“

Der selige Clemens August von Galen, in der Hitlerzeit Bischof von Münster, durchbrach mit Predigten im Juli und August 1941 die Geheimhaltung der Machthaber und protestierte gegen die Tötung Unschuldiger. So in der Predigt vom 3. August 1941: „( ... ) Das Reichsstrafgesetzbuch bestimmt in § 139: ,Wer von dem Vorhaben eines Verbrechens wider das Leben ... glaubhafte Kenntnis erhält und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten hiervon zur rechten Zeit Anzeige zu machen,( ... ) wird bestraft.‘ Als ich von dem Vorhaben erfuhr, Kranke aus Marienthai abzutransportieren, um sie zu töten, habe ich am 28. Juli bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Münster und bei dem Herrn Polizeipräsidenten in Münster Anzeige erstattet durch eingeschriebenen Brief ... Nachricht über ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft oder der Polizei ist mir nicht zugegangen ( ... ) Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, dass man den ,unproduktiven' Mitmenschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden! ( ... ) Dann ist keiner von uns seines Lebens mehr sicher. ( ... ) Es ist nicht auszudenken, welche Verwilderung der Sitten, welch allgemeines gegenseitiges Misstrauen bis in die Familien hineingetragen wird, wenn diese furchtbare Lehre angenommen und befolgt wird, Wehe den Menschen, wehe unserem deutschen Volk, wenn das heilige Gottesgebot ,Du sollst nicht töten!‘ ... nicht nur übertreten, sondern wenn dies Übertretung sogar geduldet und ungestraft ausgeübt wird (...)“

(Aus Der Fels Oktober 2012)