von José Antonio Ureta
24.07.2021
Mit einem
Federstrich ergriff Papst Franziskus konkrete Maßnahmen, um den lateinischen
Ritus der Heiligen Messe praktisch abzuschaffen, der im Wesentlichen seit dem hl.
Damasus vom Ende des vierten Jahrhunderts in Kraft war, – mit Ergänzungen durch
den Heiligen Gregor dem Großen Ende des sechsten Jahrhunderts – bis zum
Messbuch von 1962, von Johannes XXIII. Die Absicht, die Anwendung dieses
uralten Ritus bis zu seiner Ausrottung schrittweise einzuschränken, geht aus
dem Begleitschreiben zum Motu proprio
Traditionis Custodes hervor, in dem
der amtierende Papst die Bischöfe der ganzen Welt auffordert, „Maßnahmen zu
ergreifen, um zu einer einheitlichen Form der Messe zurückzukehren“ unter
Anwendung der Missale von Paul VI. und Johannes Paul II., die dadurch „der
einzige Ausdruck der Lex Orandi des
Römischen Ritus“ werden sollen. Die praktische Konsequenz ist, dass Priester
des lateinischen Ritus nicht mehr das Recht haben, die traditionelle Messe zu
feiern, sondern nur noch mit Erlaubnis des Bischofs – und des Heiligen Stuhls
für diejenigen, die von nun an zum Priester geweiht werden!
Die
offensichtliche Frage, die sich angesichts dieser drastischen Maßnahme stellt,
ist folgende: Hat ein Papst die Macht, einen Ritus zu degradieren, der seit
1400 Jahren in der Kirche in Kraft ist und dessen wesentliche Elemente aus
apostolischer Zeit stammen? Denn wenn der Stellvertreter Christi einerseits
über „plena et suprema potestas“ in
Angelegenheiten verfügt, die „die Disziplin und Leitung der über die ganze Welt
verteilten Kirche“ betreffen, wie es das Erste Vatikanische Konzil lehrt, muss
er andererseits die universalen Bräuche der Kirche in Sachen Liturgie respektieren“.
Die entscheidende
Antwort wird in Paragraph 1125 des von Johannes Paul II. erlassenen Katechismus der Katholischen Kirche
gegeben: „Darum darf kein sakramentaler Ritus nach dem Belieben des Amtsträgers
oder der Gemeinde abgeändert oder manipuliert werden. Selbst die höchste
Autorität der Kirche kann die Liturgie nicht nach Belieben ändern, sondern nur
im Glaubensgehorsam und in Ehrfurcht vor dem Mysterium der Liturgie.“
Zu diesem
Text schrieb der damalige Kardinal Joseph Ratzinger folgenden Kommentar: „Es
erscheint mir sehr wichtig, dass der Katechismus, indem er die Grenzen der
Macht der höchsten Autorität der Kirche im Hinblick auf Reformen erwähnt, die
Aufmerksamkeit auf diejenige lenkt, die das Wesen des Primats ist, wie es im
Ersten und Zweiten Vatikanischen Konzil betont wurde: Der Papst ist kein
absoluter Monarch, dessen Wille Gesetz ist, sondern der Hüter der authentischen
Tradition und daher der Erste, der den Gehorsam garantiert. Er kann nicht tun,
was er will, und gerade deshalb kann er sich denen widersetzen, die tun und
lassen wollen, was sie wollen. Das Gesetz, an das er sich halten muss, ist
nicht das Tun ad libitum, sondern der Gehorsam gegenüber dem Glauben. Aus
diesem Grund übernimmt er vor der Liturgie die Rolle eines Gärtners und nicht
die eines Technikers, der neue Maschinen baut und die alten wegwirft. Der
„Ritus“, d.h. die Form des Feierns und des Betens, die im Glauben und Leben der
Kirche reift, ist eine verdichtete Form lebendiger Tradition, in der die Sphäre
des Ritus die Gesamtheit seines Glaubens und Betens zum Ausdruck bringt und so
Gleichzeitig die Gemeinschaft zwischen den Generationen und die Gemeinschaft
mit denen, die vor und nach uns beten zum Ausdruck bringt. Somit ist der Ritus
wie eine der Kirche geschenkten Gabe, eine lebendige Form der Parádosis.“ [Griechischer Begriff, der
in der Bibel 13 Mal verwendet wird und mit Tradition, Unterweisung,
Übermittlung übersetzt werden kann.]
In seinem
hervorragenden Werk „Die Reform der
römischen Liturgie“ entwickelt Msgr. Klaus Gamber – von Kardinal Joseph
Ratzinger als einer der größten Liturgiker des 20. Jahrhunderts angesehen –
diesen Gedanken weiter. Er geht von der Beobachtung aus, dass die Riten der
katholischen Kirche, als verbindliche Formen des Gottesdienstes verstanden, letzten
Endes auf unseren Herrn Jesus Christus zurückgehen, sich aber nach und nach
weiterentwickelten und sich vom allgemeinen Brauch unterschieden und später
durch die kirchliche Autorität bestätigt wurden.
Aus dieser
Realität zieht der berühmte deutsche Liturgiker folgende Schlussfolgerungen:
1. „Wenn
der Ritus aus dem allgemeinen Brauch heraus entstanden ist – und daran besteht
für jeden, der die Geschichte der Liturgie kennt, kein Zweifel –, kann er nicht
in seiner Gesamtheit neu erschaffen werden.“ Dies geschah nicht einmal zu
Beginn der Kirche, denn „auch die liturgischen Formen der jungen christlichen
Gemeinden trennten sich nach und nach vom jüdischen Ritual“.
2. „Da sich
der Ritus im Laufe der Zeit weiterentwickelte, könnte er dies auch in Zukunft
tun. Diese Entwicklung muss jedoch die Zeitlosigkeit jedes Ritus
berücksichtigen und ihn auf organische Weise durchführen (…), ohne mit der
Tradition zu brechen und ohne dirigistisches Eingreifen der kirchlichen
Autoritäten. Diese hatten in Plenar- oder Provinzkonzilien kein anderes
Anliegen, als Unregelmäßigkeiten bei der Ausübung des Ritus zu vermeiden.“
3. „In der
Kirche gibt es mehrere unabhängige Riten. Im Westen gibt es neben dem römischen
Ritus den gallikanischen (heute verschwunden), den ambrosianischen und den
mozarabischen Ritus; im Osten unter anderem der byzantinische, armenische,
syrische und koptische Ritus. Jeder dieser Riten durchlief eine autonome
Entwicklung, in deren Verlauf sich seine spezifischen Merkmale herausbildeten.
Deshalb können Elemente dieser verschiedenen Riten nicht einfach ausgetauscht
werden.“
4. „Jeder
Ritus bildet eine homogene Einheit. Daher bedeutet die Änderung eines seiner
wesentlichen Bestandteile die Zerstörung des gesamten Ritus. Genau das geschah
zum ersten Mal in der Zeit der Reformation, als Martin Luther den Kanon der
Messe abschaffte und den Einsetzungsbericht unmittelbar mit der Austeilung der
Kommunion verband.“
5. „Die
Rückkehr zu primitiven Formen bedeutet im Einzelfall nicht, dass der Ritus
verändert wurde, und tatsächlich ist diese Rückkehr in gewissen Grenzen
möglich. Auf diese Weise gab es keinen Bruch mit dem traditionellen römischen
Ritus, als der heilige Papst Pius X. den gregorianischen Gesang in seiner
ursprünglichen Form wieder einführte.“
Der
berühmte Gründer des Theologischen Instituts Regensburg führt weiter aus:
„Während die Revision von 1965 den traditionellen Ritus intakt ließ (…), wurde
mit dem ‚ordo‘ von 1969 ein neuer Ritus geschaffen“, den er Ritus modernus nennt, denn „um von einer
Kontinuität des römischen Ritus zu sprechen, reicht es nicht aus, dass im neuen
Messbuch bestimmte Teile des vorherigen erhalten geblieben sind.“
Um dies aus
rein liturgischer Sicht zu beweisen – angesichts der Tatsache, dass
schwerwiegende theologische Fehler, wie die Herabstufung des Opfer- und
Versöhnungscharakters der Messe, einen eigenen Artikel verdienen –, genügt es,
das zu zitieren, was Prof. Roberto de Mattei zu dieser wahren liturgischen
Verwüstung sagte:
„Während
der Reform wurden nach und nach eine ganze Reihe von Neuerungen und Varianten
eingeführt, von denen einige weder vom Konzil noch in der Konstitution Missale Romanum von Paul VI. vorgesehen
waren. Das quid novum kann sich nicht
auf die Ersetzung des Lateinischen durch Weltsprachen beschränken. Es besteht
auch in dem Wunsch, den Altar als „Tisch“ zu begreifen, um den Aspekt eines
Mahles und nicht des Opfers hervorzuheben; in celebratio versus populum, als Ersatz der celebratio versus Deum, was zur Aufgabe der Feier nach Osten führt,
das heißt zu Christus, der durch die aufgehende Sonne symbolisiert wird; im
Fehlen von Stille und Meditation während der Zeremonie und in der Theatralik
der Feier, oft begleitet von Gesängen, die dazu neigen, eine Messe zu
entweihen, in der der Priester oft auf die Rolle des „Vorsitzenden der
Versammlung“ reduziert wird; in der Hypertrophie der Liturgie des Wortes im
Verhältnis zur eucharistischen Liturgie; im „Zeichen“ des Friedens, das die
Kniebeugen des Priesters und der Gläubigen ersetzt, als symbolische Handlung
des Übergangs von der vertikalen zur horizontalen Dimension der liturgischen
Handlung; in der Heiligen Kommunion, die von den Gläubigen stehend und in der
Hand empfangen wird; beim Zugang der Frauen zum Altar; in der Konzelebration,
die zur „Kollektivierung“ des Ritus tendiert. Es besteht vor allem und zuletzt
darin, die Gebete des Offertoriums und des Kanons zu ändern und zu ersetzen.
Insbesondere die Eliminierung der Worte „mysterium
fidei“ aus der Eucharistischen Formel kann, wie Kardinal Stickler bemerkt,
als Symbol der Entmystifizierung und damit der Humanisierung des zentralen
Kerns der Heiligen Messe angesehen werden.
Die größte
liturgische Revolution fand tatsächlich im Offertorium und im Kanon statt. Das
traditionelle Offertorium, das die unblutige Opferung der Wandlung vorbereitete
und vorwegnahm, wurde durch das Beràkhôth
des Kiddusch, d.h. durch die
Segnungen des Pessachmahls der Juden ersetzt. Pater Pierre Jounel vom Zentrum
der Liturgischen Pastoral und des Hochinstituts für Liturgie in Paris, einer
der Spezialisten des Consilium, der die Reform der Liturgie vorbereitet hat,
beschrieb in der Zeitung La Croix das grundlegende Element der Reform der
Liturgie der Eucharistie: „Die Schaffung von drei neuen Eucharistischen
Hochgebeten, während es bis dahin nur eines gab, nämlich das Eucharistische
Hochgebet I, das seit dem vierten Jahrhundert im römischen Kanon verankert war.
Das zweite stammt aus dem Eucharistischen Hochgebet des [Heiligen] Hippolytus
(3. Jahrhundert), wie es Ende des 19. Jahrhunderts in einer äthiopischen
Version entdeckt wurde. Das Dritte wurde vom Schema der östlichen Liturgien
inspiriert. Das Vierte wurde in einer Nacht von einem kleinen Team um Pater Dr.
Gelineau entworfen“.
Der erwähnte
P. Joseph Gelineau, S.J. täuschte sich nicht, als er die Reform begeistert
begrüßte und erklärte: „Eigentlich handelt es sich um eine weitere
Messliturgie. Man muss es ganz klar sagen: Der römische Ritus, wie wir ihn
kannten, existiert nicht mehr, er ist zerstört.“
Wie will
Papst Franziskus dann in seinem jüngsten Brief an die Bischöfe zum Ausdruck
bringen, dass „wer mit Hingabe nach der bisherigen liturgischen Form feiern
will, wird keine Schwierigkeit haben im Römischen Messbuch, das nach dem Gedanken
des Zweiten Vatikanums reformiert wurde, alle Elemente des Römischen Ritus,
insbesondere den römischen Kanon wiederfinden, der eines seiner
charakteristischsten Elemente darstellt“? Es scheint eine so bittere Ironie zu
sein wie der Titel des Motu proprio „Wächter
der Tradition“ …
Wenn der Novus Ordo Missae keine bloße Reform ist
und einen solchen Bruch mit dem traditionellen Ritus impliziert, kann die Feier
des letzteren nicht verboten werden, wie Msgr. Klaus Gamber wiederholt: „Es
gibt kein einziges Dokument, nicht einmal den Codex Iuris canonici, das ausdrücklich besagt, dass der Papst als
oberster Hirte der Kirche das Recht hat, den traditionellen Ritus
abzuschaffen.“ Ebenso wenig ist nirgends die Rede davon, dass er das Recht
hätte, bestimmte liturgische Bräuche zu ändern. Im vorliegenden Fall ist dieses
Schweigen von großer Bedeutung. Die Grenzen der plena et suprema potestas des Papstes sind klar festgelegt. Es ist
unbestreitbar, dass sich der Papst in dogmatischen Fragen an die Tradition der
Weltkirche halten muss und damit, so der heilige Vinzenz von Lérins, an das,
was immer, überall und von allen geglaubt wurde (quod semper, quod ubique, quod ab omnibus). Mehrere Autoren weisen
ausdrücklich darauf hin, dass es daher nicht im Ermessen des Papstes liege, den
traditionellen Ritus abzuschaffen.“
Mehr noch, sollte
er es tun, würde er in diesem Fall Gefahr laufen, sich von der Kirche getrennt
zu haben. Msgr. Gamber schreibt tatsächlich, dass „der berühmte Theologe Suárez
(+ 1617) unter Bezugnahme auf ältere Autoren wie Cajetan (+ 1534) denkt, dass
der Papst schismatisch wäre, wenn er nicht, wie es seine Pflicht ist, die
Einheit wahren wollte, und die Verbindung mit dem gesamten Körper der Kirche,
beispielsweise wenn er die gesamte Kirche exkommunizieren würde oder alle von
der apostolischen Tradition bestätigten Riten ändern würde.“
Wahrscheinlich
um dieses Risiko zu vermeiden, erklärten acht der neun Kardinäle – der 1986 von
Johannes Paul II. eingesetzten Kommission zur Prüfung der Anwendung des Indult von
1984 –, dass Paul VI. die Alte Messe nicht wirklich verboten habe. Auf die
Frage: „Kann ein Bischof heute einem Priester in regulärer Situation verbieten,
eine tridentinische Messe zu feiern?“, erklärte Kardinal Stickler außerdem:
„Die neun Kardinäle waren sich einig, dass kein Bischof das Recht hatte, einem
katholischen Priester die Feier einer tridentinischen Messe zu verbieten.“ Es
gibt keinerlei offizielles Verbot die tridentinische Messe zu feiern, und ich
denke, der Papst wird kein offizielles Verbot erlassen.“
Papst
Franziskus ermächtigte die Bischöfe jedoch im Motu proprio Traditionis Custodes tatsächlich, solche Feiern zu verbieten. So
dass die Bischofskonferenz von Costa Rica sich beeilte, gemeinsam zu
entscheiden, dass „die Verwendung des Missale
Romanum von 1962 oder anderer Ausdrücke der Liturgie vor 1970 nicht
gestattet sei“, so dass „kein Priester berechtigt ist, nach der alten Liturgie weiterhin
zu zelebrieren“.
Aus all
diesen Gründen schließen wir uns voll und ganz den Schlussfolgerungen des Presbiters
Francisco José Delgado an: „Ich denke, das Klügste, was man jetzt tun kann,
ist, ganz ruhig die Wahrheit über perverse Gesetze zu verteidigen.“ Der Papst
kann die Tradition nicht per Dekret ändern oder sagen, dass die Liturgie nach
dem Zweiten Vatikanischen Konzil der einzige Ausdruck der Lex Orandi im Römischen Ritus sei. Da dies falsch ist, ist die
Gesetzgebung, die sich aus diesem Grundsatz ergibt, ungültig und sollte gemäß
der katholischen Moral nicht befolgt werden, was keinen Ungehorsam bedeutet.“
Es bedarf
keiner spezialisierten Kenntnis der Ekklesiologie, um zu verstehen, dass die
päpstliche Autorität und Unfehlbarkeit Grenzen haben und dass die Pflicht zum
Gehorsam nicht absolut ist. Es gibt zahlreiche Autoren von höchstem Kaliber, die
ausdrücklich die Legitimität des öffentlichen Widerstands gegen die falschen
Entscheidungen oder Lehren von Kirchenhirten, einschließlich des Papstes,
anerkennen. Sie wurden häufig in der Studie von Arnaldo Xavier da Silveira mit
dem Titel „Öffentlicher Widerstand gegen
Entscheidungen kirchlicher Autorität“ zitiert, die im August 1969 von der
Zeitschrift Catolicismo
veröffentlicht wurde.
Im
vorliegenden Fall ist es zulässig, das Motu proprio von Papst Franziskus nicht
nur „nicht zu beachten“, sondern sich sogar seiner Anwendung zu widersetzen,
nach dem Vorbild des heiligen Paulus (Gal 2,11). Es geht nicht darum, die
päpstliche Autorität in Frage zu stellen, für die unsere Liebe und Verehrung
immer wachsen muss. Es ist die Liebe zum Papsttum, die uns dazu veranlassen
muss, Traditionis Custodes
anzuprangern, weil es versucht, den ältesten und ehrwürdigsten Ritus des
katholischen Gottesdienstes, bei dem alle Gläubigen das Recht haben, sich
(geistig) zu tränken, diktatorisch abzuschaffen.
Der
berühmte Theologe Francisco de Vitoria (1483-1486) bemerkt: „Nach dem
Naturgesetz ist es erlaubt, Gewalt durch Gewalt abzuwehren. Nun übt der Papst
mit solchen Anordnungen und Dispensen Gewalt aus, weil er, wie oben bewiesen,
gegen das Gesetz verstößt. Daher ist es erlaubt, sich ihm zu widersetzen. Wie
Cajetan bemerkt, sagen wir das alles nicht in dem Sinne, dass es jemandem
zusteht, Richter des Papstes zu sein oder Autorität über ihn zu haben, sondern
in dem Sinne, dass es erlaubt ist, sich zu verteidigen. Tatsächlich hat jeder
das Recht, sich einer ungerechten Handlung zu widersetzen, zu versuchen, sie zu
verhindern und sich zu verteidigen.“
Das Modell
des entschiedenen Widerstandes, der aber von Verehrung und Respekt zum Papst
geprägt ist, an dem Katholiken heute ihre eigene Reaktion orientieren können,
ist die Widerstandserklärung gegen die Ostpolitik von Papst Paul VI., die vom
verstorbenen Prof. Plinio Corrêa de Oliveira verfasst wurde, unter dem Titel
„Die Politik der Entspannung des Vatikans gegenüber den kommunistischen
Regierungen – Für die TFP: sich enthalten? oder widerstehen?“. Im entscheidenden
Absatz der Erklärung sagt er:
„Das Band
des Gehorsams gegenüber dem Nachfolger Petri, das wir niemals brechen werden,
das wir aus tiefster Seele lieben, dem wir das Beste unserer Liebe anbieten,
dieses Band, das wir in dem Moment küssen, in dem wir von Schmerz erdrückt
werden, bekräftigen wir unsere Position. Und auf den Knien blicken wir voller
Ehrfurcht auf die Gestalt S.H. Papst Paul VI., und drücken ihm unsere ganze
Treue aus.
„In diesem
kindlichen Akt sagen wir dem Hirten der Hirten: Unsere Seele gehört Euch, unser
Leben gehört Euch. Befehlet uns, was Ihr wollt. Befehlet uns nur nicht, unsere
Arme vor dem angreifenden roten Wolf zu verschränken. Dem widerspricht unser Gewissen.“
Aus dem Portugiesischen mit
Hilfe von Google-Übersetzer von „Os fieis tem pleno direito de defesa face a
agressã litúrgica de um Papa“ in
https://www.ipco.org.br/o-direito-de-defesa-face-a-agressao-liturgica-de-um-papa
Die
deutsche Fassung „Die Gläubigen haben das uneingeschränkte Recht, sich gegen
eine liturgische Aggression zu wehren – auch wenn diese vom Papst kommt“ erschien
erstmals in
www.r-gr.blogspot.com
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