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Dienstag, 2. Januar 2018

Bischöfe Kasachstans: Bekenntnis zu den unveränderlichen Wahrheiten über die sakramentale Ehe


Nach der Veröffentlichung der Apostolischen Exhortation „Amoris laetitia“ (2016) haben verschiedene Bischöfe auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene Ausführungsnormen erlassen bezüglich der sakramentalen Disziplin jener Gläubigen — „wiederverheirate Geschiedene“ genannt —, welche, obwohl deren Ehegatte, mit welchem sie durch das sakramentale Eheband verbunden sind, noch lebt, dennoch eine dauerhafte Lebensgemeinschaft more uxorio mit einer Person eingegangen sind, welche nicht deren rechtmäßiger Gatte ist.
Die erwähnten Normen sehen unter anderem vor, dass solche Personen — „wiederverheirate Geschiedene“ genannt — in Einzelfällen das Sakrament der Buße und die Heilige Kommunion empfangen können, ungeachtet dessen, dass sie dauerhaft und mit Absicht mit einer Person more uxorio zusammenleben, welche nicht deren rechtmäßiger Ehegatte ist. Solche Normen haben eine Bestätigung seitens verschiedener hierarchischer Autoritäten erhalten. Einige unter diesen Normen haben sogar die Bestätigung seitens der höchsten Autorität der Kirche erhalten.
Die Verbreitung dieser kirchlich bestätigten pastoralen Normen hat eine erhebliche und ständig wachsende Verwirrung unter den Gläubigen und dem Klerus verursacht. Es handelt sich um eine Verwirrung, welche die zentralen Lebensäußerungen der Kirche berührt, welche da sind: Die sakramentale Ehe mit der Familie, der Hauskirche, und das Sakrament der Heiligsten Eucharistie.
Gemäß der Lehre der Kirche bildet nur das sakramentale Eheband eine Hauskirche (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, 11). Die Zulassung der „wiederverheiratet Geschiedenen“ Gläubigen zur heiligen Kommunion, welche ja am höchsten die Einheit Christi, des Bräutigams mit Seiner Kirche ausdrückt, bedeutet in der Praxis eine Art Bestätigung oder Legitimierung des Ehebruchs, und in diesem Sinn eine Art Einführung des Ehebruchs im Leben der Kirche.
Die erwähnten pastoralen Normen offenbaren sich tatsächlich und mit der Zeit als ein Mittel der Verbreitung der „Geißel des Ehebruchs“ (diesen Ausdruck gebrauchte das Zweite Vatikanische Konzil, vgl. Gaudium et spes, 47). Es handelt sich um die Verbreitung der “Geißel des Ehebruchs” sogar im Leben der Kirche, wobei doch die Kirche, im Gegenteil, auf Grund ihrer bedingungslosen Treue zur Lehre Christi ein Bollwerk und eine untrügliches Zeichen des Widerspruchs sein sollte gegen die sich täglich immer mehr ausbreitenden Geißel des Ehebruchs in der zivilen Gesellschaft.  
Unser Herr und Heiland Jesus Christus hat in unzweideutiger Weise und keine Ausnahme zulassend den Willen Gottes bezüglich des absoluten Verbots des Ehebruchs feierlich bestätigt. Eine Bestätigung oder Legitimierung der Verletzung der Heiligkeit des Ehebandes, wenn auch nur in indirekter Weise durch die erwähnte sakramentale Praxis, widerspricht schwerwiegend dem ausdrücklichen Willen Gottes und Seinem Gebot. Solch eine Praxis stellt folglich eine wesentliche Veränderung der zweitausendjährigen sakramentalen Disziplin der Kirche dar. Zudem bringt eine wesentlich veränderte Disziplin mit der Zeit auch eine Veränderung der entsprechenden Lehre mit sich. 
Das beständige Lehramt der Kirche, angefangen von den Lehren der Apostel und aller Päpste, hat die kristallklare Lehre Christi bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe, sowohl in der Lehre (in der Theorie), als auch in der sakramentalen Disziplin (in der Praxis) unzweideutig, ohne einen Schatten des Zweifels und immer in demselben Sinn und in derselben Bedeutung bewahrt und weitergegeben.
Wegen ihres göttlich begründeten Wesens darf die sakramentale Disziplin niemals dem geoffenbarten Wort Gottes und dem Glauben der Kirche an die absolute Unauflöslichkeit einer gültigen und vollzogenen Ehe widersprechen. „Die Sakramente setzen den Glauben nicht nur voraus, sondern nähren ihn auch durch Worte und Riten, stärken ihn und zeigen ihn an; deshalb heißen sie Sakramente des Glaubens“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum Concilium, 59). „Selbst die höchste Autorität in der Kirche kann die Liturgie nicht nach Belieben ändern, sondern nur im Glaubensgehorsam und in Ehrfurcht vor dem Mysterium der Liturgie“ (Katechismus der Katholischen Kirche, 1125). Der katholische Glaube verbietet von seinem Wesen her einen formalen Widerspruch zwischen dem bekannten Glauben einerseits und der Lebens- und Sakramentenpraxis anderseits. In diesem Sinn kann man auch die folgende Aussage des Lehramtes verstehen: „Die Spaltung bei vielen zwischen dem Glauben, den man bekennt, und dem täglichen Leben gehört zu den schweren Verirrungen unserer Zeit“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, 43) und „die konkrete pastorale Begleitung der Kirche muss stets mit ihrer Lehre verbunden sein und darf niemals von ihr getrennt werden“ (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Familiaris consortio, 33).
Angesichts der lebenswichtigen Bedeutung, welche die Lehre und die Disziplin der Ehe und der Eucharistie darstellen, ist die Kirche verpflichtet mit ein und derselben Stimme zu sprechen. Die pastoralen Normen bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe dürfen folglich weder zwischen Diözesen noch zwischen unterschiedlichen Ländern einander widersprechen. Von den Zeiten der Apostel an hat die Kirche diesen Grundsatz beobachtet, wie ihn der heilige Irenäus bezeugt: „Diese Botschaft und diesen Glauben bewahrt die Kirche, wie sie ihn empfangen hat, obwohl sie, wie gesagt, über die ganze Welt zerstreut ist, sorgfältig, als ob sie in einem Hause wohnte, glaubt so daran, als ob sie nur eine Seele und ein Herz hätte, und verkündet und überliefert ihre Lehre so einstimmig, als ob sie nur einen Mund besäße“ (Adversus haereses, I, 10, 2). Der heilige Thomas von Aquin überliefert uns denselben beständigen Grundsatz der Kirche: „Es gibt nur ein und denselben Glauben der Alten und der Modernen, andernfalls hätten wir nicht ein und dieselbe Kirche“ (Questiones Disputatae de Veritate, q. 14, a. 12c).
Die folgende Warnung von Papst Johannes Paul II. bleibt aktuell und gültig: „Die Verwirrung, die in den Gewissen vieler Gläubigen durch unterschiedliche Meinungen und Lehren in Theologie, Verkündigung, Katechese und geistlicher Führung zu schwerwiegenden und heiklen Fragen der christlichen Moral geschaffen worden ist, führt auch dazu, das echte Sündenbewusstsein zu mindern und nahezu auszulöschen” (Apostolische Exhortation Reconciliatio et paenitenia, 18).
Den Sinn der folgenden Äußerungen des Lehramtes der Kirche kann man durchaus auch auf die Lehre und die sakramentale Disziplin bezüglich der Unauflöslichkeit der geschlossenen und vollzogen Ehe anwenden:
*  „Die Kirche Christi als sorgfältige Wächterin und Verteidigerin der ihr anvertrauten Glaubenswahrheiten ändert nichts an ihnen, macht an ihnen keine Abstriche und fügt ihnen nichts hinzu. Mit aller Sorgfalt, getreu und weise behandelt sie das Überlieferungsgut der Vorzeit. Ihr Streben geht dahin, die Glaubenswahrheiten, die ehedem gelehrt wurden und im Glauben der Väter niedergelegt waren, so auszusondern und zu beleuchten, dass jene Wahrheiten der himmlischen Lehre Klarheit, Licht und Bestimmtheit empfangen, zugleich aber auch ihre Fülle, Unversehrtheit und Eigentümlichkeit bewahren und nur in ihrem eigenen Bereich, d. h. in ein- und derselben Lehre, in ein- und demselben Sinn und in ein- und demselben Gehalt, ein Wachstum aufzuweisen haben“ (Pius IX., Dogmatische Bulle Ineffabilis Deus).
*  „Bezüglich dem Wesen der Wahrheit selbst hat die Kirche vor Gott und vor den Menschen die heilige Pflicht, sie zu verkünden, sie ohne jegliche Abschwächung zu lehren so wie Christus sie ihr geoffenbart hat. Es gibt keinen einzigen Zeitumstand, welcher es erlauben würde, den Ernst dieser Pflicht zu schmälern. Das bindet im Gewissen jeden Priester, dem die Sorge anvertraut ist, die Gläubigen zu lehren, zu ermahnen und zu führen“ (Pius XII., Ansprache an die Pfarrer und Fastenprediger, 23. März 1949).
*  „Die Kirche historisiert nicht, sie relativiert nicht das Wesen der Kirche, sich den Umwandlungen der profanen Kultur anpassend. Das Wesen der Kirche ist immer dasselbe und sie bleibt sich selbst treu, so wie Christus sie wollte und die authentische Tradition sie vervollkommnete“ (Paul VI, Homilie vom 28. Oktober 1965).
*  „In keinem Punkte Abstriche an der Heilslehre Christi zu machen, ist hohe Form seelsorglicher Liebe“ (Paul VI., Enzyklika Humanae Vitae, 29).
*  „Die Kirche hört niemals auf, aufzurufen und zu ermutigen, die eventuellen ehelichen Schwierigkeiten zu lösen, ohne je die Wahrheit zu verfälschen oder zu beeinträchtigen“ (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Familiaris consortio, 33).
*  „Diese sittliche Norm ist nicht von der Kirche geschaffen und nicht ihrem Gutdünken überlassen. In Gehorsam gegen die Wahrheit, die Christus ist, dessen Bild sich in der Natur und der Würde der menschlichen Person spiegelt, interpretiert die Kirche die sittliche Norm und legt sie allen Menschen guten Willens vor, ohne ihren Anspruch auf Radikalität und Vollkommenheit zu verbergen“ (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Familiaris consortio,33).
*  „Wegen dem Grundsatz der Wahrheit und Folgerichtigkeit duldet es die Kirche nicht, gut zu nennen, was böse ist, und böse, was gut ist. Die Kirche, welche sich auf diese beiden sich ergänzenden Grundsätze stützt, kann ihre Söhne und Töchter, die sich in jener schmerzlichen Lage befinden, nur dazu einladen, sich auf anderen Wegen der Barmherzigkeit Gottes zu nähern, jedoch nicht auf dem Weg der Sakramente der Buße und der Eucharistie, solange sie nicht die erforderliche seelische Verfassung erreicht haben“ (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Reconciliatio et paenitentia, 34).
*  „Die Festigkeit der Kirche bei der Verteidigung der universalen und unveränderlichen sittlichen Normen hat nichts Unterdrückendes an sich. Sie dient einzig und allein der wahren Freiheit des Menschen: Da es außerhalb der Wahrheit oder gegen sie keine Freiheit gibt“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 96).
*  „Im Hinblick auf die sittlichen Normen, die das in sich Schlechte verbieten, gibt es für niemanden Privilegien oder Ausnahmen. Ob einer der Herr der Welt oder der Letzte, »Elendeste« auf Erden ist, macht keinen Unterschied: Vor den sittlichen Ansprüchen sind wir alle absolut gleich“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 96).
*  „Die Pflicht, die Unmöglichkeit der Zulassung [der „wiederverheirateten Geschiedenen“] zum Empfang der Eucharistie zu unterstreichen, ist vielmehr Bedingung wirklicher pastoraler Sorge, echter Sorge um das Wohl dieser Gläubigen und der ganzen Kirche, insofern sie die notwendigen Bedingungen für den wahren Vollzug jener Umkehr anzeigt, zu der alle immer vom Herrn eingeladen sind“ (Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung über die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion, 24. Juni 2000, n. 5).
Gemäß der Lehre des Zweites Vatikanischen Konzils sollen die Bischöfe die Einheit des Glaubens und die der ganzen Kirche gemeinsame Disziplin fördern und schützen, und alle Bestrebungen fördern, dass der Glaube wachse und das Licht der vollen Wahrheit allen Menschen aufgehe (vgl. Lumen gentium, 23).Deshalb sind wir als katholische Bischöfe im Gewissen dazu gedrängt angesichts der augenblicklich sich ausbreitenden Verwirrung, die unveränderliche Wahrheit und die gleichfalls unveränderliche sakramentale Disziplin bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe gemäß dem zweitausendjährigen und unveränderten Lehramt der Kirche zu bekennen. In diesem Sinne bekräftigen wir:
*  Geschlechtsbeziehungen zwischen Personen, welche nicht durch ein gültiges Eheband miteinander verbunden sind - was für sogenannte „Wiederverheiratete Geschiedenen“ zutrifft - , widersprechen immer dem Willen Gottes und stellen eine schwere Beleidigung Gottes dar.
*  Kein Umstand oder Zweck, nicht einmal eine mögliche Nicht-Zurechenbarkeit oder Schuldminderung, können solche sexuelle Beziehungen zu einer positiven sittlichen Wirklichkeit und Gott wohlgefällig machen. Dasselbe gilt auch für die anderen negativen Vorschriften der Zehn Gebote Gottes. Denn „es gibt Handlungen, die durch sich selbst und in sich, unabhängig von den Umständen, immer schwerwiegend unerlaubt sind wegen ihres objektiven Inhaltes“ (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Reconciliatio et paenitentia, 17).
*  Die Kirche besitzt nicht das unfehlbare Charisma, über den inneren Stand der Gnade eines Gläubigen zu richten (vgl. Konzil von Trient, sess. 24, cap. 1). Die Nichtzulassung zur Heiligen Kommunion von sogenannten “wiederverheirateten Geschiedenen” bedeutet kein Urteil über die Tatsache, ob sie sich vor Gott im Stand der Gnade befinden, sondern ein Urteil über den sichtbaren, öffentlichen und objektiven Charakter ihrer Situation. Aufgrund der sichtbaren Natur der Sakramente und der Kirche, hängt der Empfang der Sakramente notwendigerweise von der entsprechenden sichtbaren und objektiven Situation der Gläubigen ab.
*  Es ist sittlich nicht erlaubt, sexuelle Beziehungen mit einer Person zu unterhalten, welche nicht der eigene Ehegatte ist, um angeblich eine andere Sünde zu vermeiden. Das Wort Gottes lehrt uns nämlich, dass es nicht erlaubt ist „Böses zu tun, damit Gutes entsteht“ (Röm. 3, 8).
*  Die Zulassung solcher Personen zur heiligen Kommunion kann nur dann gestattet sein, wenn sie mit der Hilfe der Gnade Gottes und durch eine geduldige und individuelle seelsorgliche Begleitung sich ernsthaft vornehmen, künftig auf diese Gewohnheit zu verzichten und kein Ärgernis zu geben. Darin haben sich in der Kirche immer die wahre geistliche Unterscheidung und die authentische seelsorgliche Begleitung ausgedrückt.
*  Personen mit gewohnheitsmäßigen nichtehelichen Geschlechtsbeziehungen verletzen durch solch eine Lebensweise ihr unauflösliches bräutliches Eheband ihrem rechtmäßigen Ehegatten gegenüber. Deshalb sind sie nicht fähig, im „Geist und in der Wahrheit“ (vgl. Joh. 4, 23) am eucharistischen Hochzeitsmahl Christi teilzunehmen, in Anbetracht auch der Worte des Kommunionritus: „Selig, die zum Hochzeitsmahl des Lammes geladen sind!“ (Offb. 19, 9).
*  Die Erfüllung des Willens Gottes, welcher in Seinen Zehn Geboten und in Seinem ausdrücklichen und absoluten Verbot der Ehescheidung geoffenbart ist, stellt das wahre geistige Gut der Menschen hier auf Erden dar und wird sie zur wahren Freude der Liebe im ewigen Leben führen.
Da die Bischöfe in ihrem pastoralen Amt “Förderer des katholischen und apostolischen Glaubens” sind (vgl. Missale Romanum, Canon Romanus), sind wir uns dieser schweren Verantwortung bewusst und ebenso unserer Pflicht unseren Gläubigen gegenüber, die von uns ein öffentliches und unzweideutiges Bekenntnis zu der unveränderlichen Wahrheit und Disziplin der Kirche bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe erwarten. Aus diesem Grund ist es uns nicht erlaubt zu schweigen.
Im Geist des heiligen Johannes des Täufers, des heiligen John Fisher, des heiligen Thomas Morus, der Seligen Laura Vicuña und zahlreicher bekannter und unbekannter Bekenner und Märtyrer der Unauflöslichkeit der Ehe bekräftigen wir:
Es ist nicht erlaubt (non licet), eine dauerhafte nichteheliche sexuelle Beziehung mittels der sakramentalen Disziplin der Zulassung zur heiligen Kommunion von sogenannten „wiederverheiratet Geschiedenen“ weder direkt noch indirekt zu rechtfertigen, gutzuheißen oder zu legitimieren, weil es sich in diesem Fall um eine der gesamten Überlieferung des katholischen und apostolischen Glaubens wesensfremden Disziplin handelt.
Während wir dieses öffentliche Bekenntnis vor unserem Gewissen und vor Gott, der uns richten wird, ablegen, sind wir aufrichtig davon überzeugt, dadurch einen Dienst der Liebe in der Wahrheit für die Kirche unserer Tage und für den Papst getan zu haben, den Nachfolger des heiligen Petrus, und Stellvertreter Christi auf Erden.

31. Dezember 2017, Fest der Heiligen Familie, im Jahr der Hundertjahrfeier der Erscheinungen der Gottesmutter in Fatima.

+ Tomash Peta, Erzbischof Metropolit der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana
+ Jan Pawel Lenga, Erzbischof-Bischof von Karaganda
+ Athanasius Schneider, Weihbischof der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana

Dienstag, 26. April 2016

Weihbischof Athanasius Schneider über "Amoris laetitiae" (authorisierter Text)

Amoris laetitia:
Klärungsbedarf zur Vermeidung einer allgemeinen Verwirrung


Das Paradox der widersprüchlichen Interpretationen von Amoris laetitia

Das vor kurzem veröffentlichte Apostolische Schreiben Amoris Laetitia (AL), das einen großen spirituellen und pastoralen Reichtum für das Leben in der Ehe und in der christlichen Familie unserer Epoche enthält, hat bereits innerhalb kurzer Zeit sogar im Bereich des Episkopats widersprüchliche Interpretationen hervorgerufen.

Es gibt Bischöfe und Priester, die öffentlich und offen erklärten, dass AL eine sehr klare Öffnung für die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene geliefert habe, ohne von diesen ein Leben in Enthaltsamkeit zu verlangen. In diesem Aspekt der sakramentalen Praxis, die sich laut ihnen nun auf bedeutsame Weise geändert habe, liege der wirklich revolutionäre Charakter von AL. AL mit Blick auf die irregulären Paare interpretierend, erklärte der Vorsitzende einer Bischofskonferenz in einem auf der Internetseite dieser Bischofskonferenz veröffentlichten Text: 

„Es handelt sich um eine Maßnahme der Barmherzigkeit, um eine Öffnung von Herz, Verstand und Geist, für die es weder ein Gesetz braucht noch irgendeine Direktive oder Richtlinien. Man kann und soll sie sofort in die Praxis umsetzen.“

Diese Ansicht wurde zusätzlich durch die jüngsten Erklärungen von Pater Antonio Spadaro SJ bestätigt, der nach der Bischofsynode von 2015 geschrieben hatte, dass die Synode die „Grundlage“ für den Zugang der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion geschaffen hatte, indem sie „eine Tür öffnete“, die bei der vorherigen Synode von 2014 noch verschlossen geblieben war. Nun, sagt Pater Spadaro in seinem Kommentar zu AL, wurde seine Ankündigung bestätigt. Man sagt, dass Pater Spadro selbst Teil der redaktionellen Gruppe von AL angehört habe.

Der Weg für die missbräuchlichen Interpretationen scheint sogar von Kardinal Christoph Schönborn angestoßen worden zu sein, der während der offiziellen Vorstellung von AL in Rom im Zusammenhang mit den irregulären Verbindungen gesagt hatte: 

„Meine große Freude an diesem Dokument ist, dass es konsequent die künstliche, äußerliche, fein säuberliche Trennung von „regulär“ und „irregulär“ überwindet“. 

Eine solche Äußerung vermittelt den Eindruck, dass es keinen klaren Unterschied zwischen einer gültigen und sakramentalen Ehe und einer irregulären Verbindung gebe, oder zwischen einer läßlichen und tödlichen Sünde gebe.

Auf der anderen Seite gibt es Bischöfe, die behaupten, dass AL im Licht des immerwährenden Lehramtes der Kirche gelesen werden müsse und dass AL nicht die Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen erlaubt, auch nicht im Ausnahmefall. Grundsätzlich ist diese Feststellung richtig und wünschenswert. In der Tat sollte jeder Text des Lehramtes generell in seinem Inhalt mit dem vorherigen Lehramt bruchlos übereinstimmen.

Dennoch ist es kein Geheimnis, dass in verschiedenen Orten die geschiedenen und wiederverheirateten Personen zur Heiligen Kommunion zugelassen sind, ohne dass sie enthaltsam leben. Einige Aussagen von AL können realistischerweise dazu herangezogen werden, diesen bereits seit einiger Zeit an verschiedenen Orten des kirchlichen Lebens praktizierten Mißbrauch zu rechtfertigen.

Einige Aussagen von AL eignen sich objektiv für Missinterpretationen


Der Heilige Vater, Papst Franziskus, hat uns alle eingeladen, einen Beitrag zum Nachdenken und zum Dialog über die heiklen, die Ehe und die Familie betreffenden Fragen zu leisten. „Die Reflexion der Hirten und Theologen wird uns, wenn sie kirchentreu, ehrlich, realistisch und kreativ ist, zu größerer Klarheit verhelfen“ (AL, 2).


Analysiert man mit intellektueller Redlichkeit einige Aussagen von AL in ihrem Kontext, stellt man eine Schwierigkeit fest, sie gemäß der überlieferten Lehre der Kirche zu interpretieren. Dieser Umstand erklärt sich durch das Fehlen der konkreten und ausdrücklichen Bekräftigung der beständigen, auf dem Wort Gottes beruhenden und von Papst Johannes Paul II. bekräftigte Lehre und Praxis der Kirche, der sagt: 

„ Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.

Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, ‚sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind‘“ (Familiaris Consortio, 84).

Papst Franziskus hat „keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art“ (AL, 300) festgelegt. In der Fußnote 336 erklärt er allerdings: „Auch nicht auf dem Gebiet der Sakramentenordnung, da die Unterscheidung erkennen kann, dass in einer besonderen Situation keine schwere Schuld vorliegt.“ Mit offensichtlichem Bezug auf die wiederverheirateten Geschiedenen sagt der Papst in AL, Nr. 305: „Aufgrund der Bedingtheiten oder mildernder Faktoren ist es möglich, dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist – in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann, wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt.“ In der Fußnote 351 erklärt der Papst seine Feststellung mit den Worten: „In gewissen Fällen könnte es auch die Hilfe der Sakramente sein.“

Im selben Achten Kapitel von AL (Nr. 298) spricht der Papst von den „Geschiedenen in einer neuen Verbindung, [...] mit neuen Kindern, mit erwiesener Treue, großherziger Hingabe, christlichem Engagement, mit dem Bewusstsein der Irregularität der eigenen Situation und großer Schwierigkeit, diese zurückzudrehen, ohne im Gewissen zu spüren, dass man in neue Schuld fällt. Die Kirche weiß um Situationen, in denen ‚die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können‘.“ In der Fußnote 329 zitiert der Papst das Dokument Gaudium et spes leider auf eine nicht korrekte Weise, weil das Konzil sich in diesem Fall allein auf die gültige christliche Ehe bezieht. Die Anwendung dieser Aussage auf die Geschiedenen kann den Eindruck erwecken, dass die gültige Ehe, wenn nicht in der Theorie, so doch in der Praxis einer Verbindung von Geschiedenen gleichgestellt wird.

Die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion und ihre Folgen

AL fehlt es leider an den wörtlichen Wiedergaben der Grundsätze der Morallehre der Kirche in der Form, wie sie in Nr. 84 des Apostolischen Schreibens Familiaris Consortio und der Enzyklika Veritatis Splendor von Papst Johannes Paul II. verlautbart sind, besonders zu folgenden Thema von grösster Wichtigkeit: „Grundoption“ (Veritatis splendor, 67-68), „Todsünde und läßliche Sünde“ (ebd. 69-70), „Proportionalismus“, „Konsequentialismus“ (ebd. 75), „das Martyrium“ und „die universalen und unveränderlichen sittlichen Normen“ (ebd. 91ff). Das wörtliche Zitieren der Nr. 84 von Familiaris Consortio und einiger, zentraler Stellen von Veritatis splendor würden AL vor heterodoxen Interpretationen schützen. Allgemeine Anspielungen auf moralische Grundsätze und auf die Lehre der Kirche sind mit Sicherheit unzureichend in einem so umstrittenen Bereich, der von ebenso delikater wie entscheidender Bedeutung ist.

Einige Vertreter des Klerus und auch des Episkopats behaupten bereits, dass laut dem Geist des Achten Kapitels von AL in Ausnahmefällen die wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion zugelassen werden können, ohne dass von ihnen leben in völliger Enthaltsamkeit verlangt werde.

Wenn man eine solche Interpretation von Buchstaben und Geist von AL zuläßt, müßte man, aufgrund von intellektueller Redlichkeit und des Satzes vom ausgeschlossenen Widerspruch, folgende logische Schlußfolgerungen akzeptieren.

- Das Sechste Gebot Gottes, das jeden sexuellen Akt außerhalb der gültigen Ehe verbietet, wäre nicht mehr universal gültig, wenn Ausnahmen zugelassen wären. Im konkreten Fall: Die Geschiedenen könnten den sexuellen Akt vollziehen und werden sogar dazu ermutigt zum Zweck, die gegenseitige „Treue“ zu bewahren (vgl. AL, 298). Daraus würde sich eine „Treue“ ergeben in einem Lebensstil, der direkt dem ausdrücklichen Willen Gottes widerspricht. Zudem hieße es, der Göttlichen Offenbarung zu widersprechen, würde man Handlungen ermutigen und rechtfertigen, die in sich und immer im Widerspruch zum Willen Gottes sind.

- Das göttliche Wort Christi: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6) wäre damit nicht mehr immer und ausnahmslos für alle Eheleute gültig.

- Es wäre in einem besonderen Fall möglich, das Bußsakrament und die Heilige Kommunion zu empfangen mit der Absicht direkt die göttlichen Gebote „Du sollst nicht die Ehe brechen“ (Ex. 20,14), und „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6; Gen 2,24) zu missachten.

- Die Einhaltung dieser Gebote und des Wortes Gottes würde in diesen Fällen nur in der Theorie, aber nicht in der Praxis geschehen und damit würden die wiederverheirateten Geschiedenen verleitet, „sich selbst zu betrügen“ (Jak 1,22). Man könnte also durchaus den völligen Glauben an den göttlichen Charakter des Sechsten Gebotes und der Unauflöslichkeit der Ehe haben, aber ohne die entsprechenden Werke. 

- Das Göttliche Wort Christi: „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch ihr gegenüber. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Mk 10,12) hätte also keine universale Gültigkeit mehr, sondern würde Ausnahmen zulassen.

- Die ständige, bewusste und freie Verletzung des Sechsten Gebotes Gottes und der Heiligkeit und der Unauflöslichkeit der eigenen gültigen Ehe (im Falle von wiederverheirateten Geschiedenen) wäre also nicht mehr eine schwere Sünde, oder eine direkte Widersetzung gegen den Willen Gottes.

- Damit kann es auch Fälle einer schwerwiegenden, ständigen, bewußten und freien Verletzung der anderen Gebote Gottes (zum Beispiel im Fall eines Lebensstils der Finanzkorruption) geben, bei denen einer bestimmten Person aufgrund mildernder Umstände der Zugang zu den Sakramenten zugesprochen werden könnte, ohne von ihr eine ehrliche Bereitschaft zu verlangen, in Zukunft die sündhaften Handlungen und das Ärgernis zu vermeiden.

- Die immerwährende und unfehlbare Lehre der Kirche wäre nicht mehr universal gültig, im besonderen die von Papst Johannes Paul II. in Familiaris Consortio Nr. 84 und von Papst Benedikt XVI. in Sacramentum caritatis Nr. 29 bekräftigte Lehre, laut der die völlige Enthaltsamkeit Bedingung für Geschiedene ist, um die Sakramente empfangen zu können.

- Die Befolgung des Sechsten Gebotes Gottes und der Unauflöslichkeit der Ehe wäre damit ein irgendwie nur für eine Elite, nicht aber für alle erreichbares Ideal.

- Die kompromisslosen Worte Christi, die alle Menschen ermahnen, die Gebote Gottes immer und unter allen Umständen zu befolgen, und dafür auch beachtliche Leiden in Kauf zu nehmen, anders ausgedrückt, auch das Kreuz anzunehmen, wären in ihrer Wahrheit nicht mehr gültig: „Und wenn dich deine rechte Hand zum Bösen verführt, dann hau sie ab und wirf sie weg! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verlorengeht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle kommt“ (Mt 5,30).

Paare, die in einer „irregulären Verbindung” leben, zur Heiligen Kommunion zuzulassen, indem man ihnen erlaubt, die den Ehepartnern der gültigen Ehe vorbehaltenen Akte zu praktizieren, käme der Anmaßung einer Macht gleich, die keiner menschlichen Autorität zusteht, weil damit der Anspruch erhoben würde, das Wort Gottes korrigieren zu wollen. 

Gefahren einer Kollaboration der Kirche in der Verbreitung der „Scheidungsplage”

Die Kirche lehrt uns, indem sie die immerwährende Lehre Unseres Herrn Jesus Christus bekennt: „In Treue zum Herrn kann die Kirche die Verbindung der zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht als Ehe anerkennen. „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Mk 10,11-12). Die Kirche schenkt diesen Menschen aufmerksame Zuwendung und lädt sie zu einem Leben aus dem Glauben, zum Gebet, zu Werken der Nächstenliebe und zur christlichen Erziehung der Kinder ein. Doch solange diese Situation fortdauert, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht, können sie nicht die sakramentale Lossprechung empfangen, nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten und gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben“ (Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche, 349). 

In einer ungültigen ehelichen Verbindung zu leben, mit der man ständig dem Gebot Gottes und der Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe widerspricht, bedeutet, nicht in der Wahrheit zu leben. Zu erklären, dass das willentliche, freie und gewohnheitsmäßige Praktizieren sexueller Handlungen in einer ungültigen ehelichen Verbindung in einem konkreten Fall nicht mehr eine schwere Sünde sein könnte, ist nicht die Wahrheit, sondern eine schwere Lüge und wird daher nie zu einer wirklichen Freude in Liebe führen. Diesen Personen den Empfang der Heiligen Kommunion zu erlauben, bedeutet Simulation, Heuchelei und Lüge. Das Wort Gottes in der Heiligen Schrift gilt: „Wer sagt: Ich habe ihn erkannt!, aber seine Gebote nicht hält, ist ein Lügner und die Wahrheit ist nicht in ihm“ (1 Joh 2,4).

Das Lehramt der Kirche lehrt uns die Gültigkeit der Zehn Gebote Gottes: „Weil die zehn Gebote die Grundpflichten des Menschen gegenüber Gott und dem Nächsten zum Ausdruck bringen, sind sie ihrem Wesen nach schwerwiegende Verpflichtungen. Sie sind unveränderlich, sie gelten immer und überall. Niemand kann von ihnen dispensieren“ (KKK, 2072). Jene, die behauptet haben, dass die Gebote Gottes und besonders das Gebot „Du sollst nicht die Ehe brechen“ Ausnahmen haben könnten und in manchen Fällen sogar die Schuld für die Scheidung nicht anrechenbar sei, waren Pharisäer und später die christlichen Gnostiker des zweiten und dritten Jahrhunderts.

Die folgenden Aussagen des Lehramtes bleiben immer gültig, weil sie Teil des unfehlbaren Lehramtes in der Form des universalen und ordentlichen Lehramtes sind: 

„Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein gültig: sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen Umständen. Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro semper verbieten, ohne Ausnahme, [...]es gibt Verhaltensweisen, die niemals, in keiner Situation, eine angemessene [...] Lösung sein können. [...] Die Kirche hat immer gelehrt, dass Verhaltensweisen, die von den im Alten und im Neuen Testament in negativer Form formulierten sittlichen Geboten untersagt werden, nie gewählt werden dürfen. Wie wir gesehen haben, bestätigt Jesus selber die Unumgänglichkeit dieser Verbote: ‚Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote! ... Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen‘ (Mt 19, 17-18)“ (Johannes Paul II, Enzyklika Veritatis splendor, 52).

Das Lehramt der Kirche lehrt es uns noch viel deutlicher: „Das gute und reine Gewissen wird durch den wahren Glauben erleuchtet, denn die christliche Liebe geht gleichzeitig „aus reinem Herzen, gutem Gewissen und ungeheucheltem Glauben" hervor“ (1 Tim 1,5) [Vgl. 1 Tim 3,9; 2 Tim 1,3; 1 Petr 3,21; Apg 24,16]“ (KKK, 1794).

Für den Fall, dass eine psychisch gesunde Person moralisch objektiv schwerwiegende Handlungen in vollem Bewußtsein, in freier Entscheidung und mit der Absicht diese Handlung in der Zukunft zu wiederholen, setzt, ist es unmöglich den Grundsatz der Nicht-Anrechenbarkeit der Schuld aufgrund mildernder Umstände anzuwenden. Die Anwendung des Grundsatzes der Nicht-Anrechenbarkeit auf diese Paare der wiederverheirateten Geschiedenen wäre eine Heuchelei und ein gnostischer Sophismus. Wenn die Kirche diese Personen auch nur in einem einzigen Fall zur Heiligen Kommunion zuläßt, würde sie dem widersprechen, was sie in der Lehre bekennt, indem sie selbst ein öffentliches Zeugnis gegen die Unauflöslichkeit der Ehe geben und damit zur weiteren Verbreitung der „Plage der Scheidung“ (II. Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, 47) beitragen würde. 

Um einen solchen unerträglichen und Ärgernis erregenden Widerspruch zu vermeiden, hat die Kirche in unfehlbarer Auslegung der Göttlichen Wahrheit des Moralgesetzes und der Unauflöslichkeit der Ehe, für zweitausend Jahre unveränderlich und ohne Ausnahme oder besonderes Privileg die Praxis befolgt, zur Heiligen Kommunion nur jene Geschiedenen zuzulassen, die in völliger Enthaltsamkeit leben und unter „Vermeidung eines Ärgernisses“ („remoto scandalo“). 

Die erste pastorale Aufgabe, die der Herr Seiner Kirche anvertraut hat, ist die Unterweisung und die Lehre (Vgl. Mt 28,20). Die Befolgung der Gebote Gottes ist intrinsisch mit der Lehre verbunden. Aus diesem Grund hat die Kirche immer den Widerspruch von Lehre und Leben zurückgewiesen und einen solchen Widerspruch als gnostisch verurteilt, ebenso die häretische lutherische Lehre des „simul iustus et peccator“. Zwischen dem Glauben und dem Leben der Kinder der Kirche sollte es keinen Widerspruch geben.

Wenn es um die Befolgung der von Gott gegebenen Gebote und die Unauflöslichkeit der Ehe geht, kann man nicht von gegensätzlichen theologischen Interpretationen sprechen. Wenn Gott gesagt hat: „Du sollst nicht die Ehe brechen“, kann keine menschliche Autorität sagen: aber „in einem besonderen Fall oder für einen guten Zweck kannst du die Ehe brechen“.

Folgende Aussagen von Papst Franziskus sind sehr wichtig, wo der Papst über die Einbindung der wiederverheirateten Geschiedenen in das Leben der Kirche spricht:

Diese Unterscheidung kann „niemals von den Erfordernissen der Wahrheit und der Liebe des Evangeliums, die die Kirche vorlegt, absehen [...] Damit dies geschieht, müssen [...] die notwendigen Voraussetzungen der Demut, der Diskretion, der Liebe zur Kirche und ihrer Lehre verbürgt sein. [...] wird das Risiko vermieden, dass eine bestimmte Unterscheidung daran denken lässt, die Kirche vertrete eine Doppelmoral“ (AL, 300). Diese lobenswerten Aussagen von AL bleiben jedoch ohne konkreten Hinweise auf die Verpflichtung der wiederverheirateten Geschiedenen, sich zu trennen oder zumindest in völliger Enthaltsamkeit zu leben.

Wenn es um Leben oder Tod des Körpers geht, würde kein Arzt die Dinge im Zweifel lassen. Der Arzt kann nicht zum Patienten sagen: „Sie müssen die Anwendung der Medizin gemäß Ihrem Gewissen und in Beachtung der Gesetze der Medizin entscheiden.“ Ein solches Verhalten eines Arztes würde ohne jeden Zweifel als verantwortungslos betrachtet. Das Leben der unsterblichen Seele ist jedoch noch wichtiger, denn von der Gesundheit der Seele hängt ihr Schicksal für die ganze Ewigkeit ab.

Die freimachende Wahrheit der Buße und des Kreuzesgeheimnisses

Zu behaupten, wiederverheiratete Geschiedene seien keine öffentlichen Sünder, bedeutet, etwas Falsches vorzutäuschen. Abgesehen davon: Sünder zu sein, ist der wahre Zustand aller Glieder der streitenden Kirche auf Erden. Wenn die wiederverheirateten Geschiedenen sagen, dass ihre willentlichen und absichtlichen Handlungen gegen das Sechste Gebot Gottes keineswegs Sünde oder schwere Sünde seien, betrügen sie sich selbst und die Wahrheit ist nicht in ihnen, wie der heilige Evangelist Johannes sagt: „Wenn wir sagen, dass wir keine Sünde haben, führen wir uns selbst in die Irre und die Wahrheit ist nicht in uns. Wenn wir unsere Sünden bekennen, ist er treu und gerecht; er vergibt uns die Sünden und reinigt uns von allem Unrecht. Wenn wir sagen, dass wir nicht gesündigt haben, machen wir ihn zum Lügner und sein Wort ist nicht in uns“ (1 Joh 8-10).

Von Seiten der wiederverheirateten Geschiedenen die Wahrheit anzuerkennen, dass sie Sünder und auch öffentliche Sünder sind, nimmt ihnen nichts von ihrer christlichen Hoffnung. Nur die Anerkennung der Wirklichkeit und der Wahrheit befähigt sie, nach den Worten Jesu Christi, den Weg einer fruchtbringenden Buße zu beschreiten. 

Es wäre sehr gesund, den Geist der ersten Christen und der Zeit der Kirchenväter wiederherzustellen, als es eine lebendige Solidarität der Gläubigen mit den öffentlichen Sündern gab und vor allem eine Solidarität gemäß der Wahrheit. Eine Solidarität, die nichts Diskriminierendes hatte; im Gegenteil, es gab die Teilnahme der ganzen Kirche am Bussweg der öffentlichen Sünder durch das Fürbittgebet, die Tränen, die Bußübungen und die Werke der Nächstenliebe zu ihren Gunsten. 

Das Apostolische Schreiben Familiaris Consortio lehrt, dass „auch diejenigen, die sich vom Gebot des Herrn entfernt haben und noch in einer solchen Situation leben, von Gott die Gnade der Umkehr und des Heils erhalten können, wenn sie ausdauernd geblieben sind in Gebet, Buße und Liebe“ (Nr. 84).

Während der ersten Jahrhunderte waren die öffentlichen Sünder in die betende Gemeinschaft der Gläubigen integriert und hatten auf den Knien und mit erhobenen Armen die Fürsprache ihrer Brüder zu erflehen. Tertullian gibt uns ein berührendes Zeugnis davon: „Der Körper kann sich nicht erfreuen, wenn eines seiner Glieder leidet. Es ist notwendig, dass er als Ganzes betrübt ist und an seiner Heilung arbeitet. Wenn du auf den Knien die Hände zu deinen Brüdern erhebst, ist es Christus, den du berührst, ist es Christus, den du anflehst. Ebenso ist es Christus, der mitleidet, wenn sie Tränen für dich vergießen“ (De paenitentia, 10, 5-6). Auf dieselbe Weise sagt der heilige Ambrosius von Mailand: „Die ganze Kirche hat das Joch des öffentlichen Sünders auf sich geladen und leidet mit ihm durch Tränen, Gebet und Schmerz“ (De paenitentia, 1, 81).

Es stimmt, dass sich die Bußdisziplin der Kirche geändert hat, aber der Geist dieser Disziplin muß in der Kirche aller Zeiten bleiben. Heute beginnen einige Priester und Bischöfe, unter Berufung auf einige Aussagen von AL, den wiederverheirateten Geschiedenen zu verstehen zu geben, dass ihr Zustand nicht dem objektiven Zustand von öffentlichen Sündern entspricht. Sie beruhigen sie, indem sie sagen, dass ihre sexuellen Handlungen keine schwere Sünde seien. Eine solche Haltung entspricht nicht der Wahrheit. Sie berauben die wiederverheirateten Geschiedenen der Möglichkeit zu einer radikalen Umkehr zum Gehorsam gegenüber dem Willen Gottes, indem sie diese Seelen in der Illusion lassen. Eine solche pastorale Haltung ist billig, denn sie kostet nichts. Sie kostet keine Tränen, keine Gebete und keine Werke der Fürsprache und der brüderlichen Buße zugunsten der wiederverheirateten Geschiedenen. 

Indem man auch nur in Ausnahmefällen wiederverheiratete Geschiedene zur Heiligen Kommunion zuläßt, ohne von ihnen ein Ende ihrer Handlungen gegen das Sechste Gebot Gottes zu verlangen, und zudem sogar noch anmaßend behauptet, diese Handlungen seien nicht einmal schwere Sünde, wählt man den leichten Weg und vermeidet das Ärgernis des Kreuzes. Eine solche Seelsorge für wiederverheiratete Geschiedene ist eine kurzlebige und betrügerische Seelsorge. An alle, die den wiederverheirateten Geschiedenen einen solchen leichten und billigen Weg vorgaukeln, richtet Jesus auch heute diese Worte: „Weg mit dir, Satan, geh mir aus den Augen! Du willst mich zu Fall bringen; denn du hast nicht das im Sinn, was Gott will, sondern was die Menschen wollen. Darauf sagte Jesus zu seinen Jüngern: Wer mein Jünger sein will, der verleugne sich selbst, nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach“ (Mt 16,23-24).

Was die Seelsorge für die wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, ist heute auch der Geist wiederzubeleben, Christus in der Wahrheit des Kreuzes und der Buße zu folgen, die allein zur beständigen Freude führt und die flüchtigen Freuden zu meiden, die letztlich betrügerisch sind. Folgende Worte des heiligen Papstes Gregors des Großen sind wirklich aktuell und erhellend: „Wir dürfen uns nicht zu sehr an unser irdisches Exil gewöhnen, die Bequemlichkeiten dieses Lebens dürfen uns nicht unsere wahre Heimat vergessen machen, so dass unser Geist nicht schläfrig wird inmitten der Bequemlichkeiten. Aus diesem Grund fügt Gott Seinen Gaben Seine Heimsuchungen oder Strafen hinzu, auf dass alles was uns bezaubert auf dieser Welt für uns bitter wird und sich in der Seele jenes Feuer entfacht, das uns immer von Neuem zum Wunsch nach den himmlischen Dingen drängt und uns vorankommen läßt. Dieses Feuer verwundet uns auf angenehme Weise, es kreuzigt uns sanft und betrübt uns freudig“ (In Hez, 2,4,3).

Der Geist der authentischen Bußdisziplin der Kirche der ersten Jahrhunderte hat in der Kirche aller Zeiten bis heute fortgewirkt. Wir haben zum Beispiel das bewegende Beispiel der seligen Laura del Carmen Vicuna, die 1891 in Chile geboren wurde. Schwester Azocar, die Laura gepflegt hat, berichtete: „Ich erinnere mich, dass Laura, als ich ihr zum ersten Mal das Ehesakrament erklärte, in Ohnmacht fiel, weil sie durch meine Worte verstanden hatte, dass ihre Mutter sich im Zustand der Todsünde befand, solange sie mit ihrem Mann zusammenblieb. Zu jener Zeit gab es in Junin nur ein einzige Familie, die in Übereinstimmung mit dem Willen Gottes lebte.“

Von da an vermehrte sie Gebet und Buße für ihre Mutter. Am 2. Juni 1901 empfing sie mit großem Eifer die erste Heilige Kommunion. Dazu schrieb sie folgendes: „1. Ich will Dich, oh mein Jesus, lieben und Dir mein ganzes Leben dienen, deshalb biete ich Dir meine ganze Seele, mein Herz und mein ganzes Sein. 2. Ich möchte lieber sterben, als Dich durch Sünde zu beleidigen, deshalb will ich mich von allem fernhalten, das mich von Dir trennen könnte. 3. Verspreche ich Dir, alles mir Mögliche zu tun, damit Du besser erkannt und mehr geliebt wirst und um die Beleidigung wiedergutzumachen, die Dir jeden Tag die Menschen zufügen, die Dich nicht lieben, besonders jene, die Dir von denen zugefügt werden, die mir nahe sind. Oh mein Gott, schenke mir ein Leben der Liebe, der Abtötung und des Opfers!” 

Ihre große Freude ist jedoch verdunkelt, weil sie sieht, dass die bei der Feier anwesende Mutter nicht zur Kommunion geht. 1902 bietet Laura ihr Leben für die Mutter, die mit einem Mann in einer irregulären Beziehung in Argentinien lebt. Laura betet noch mehr und unterzieht sich Entbehrungen, um die Bekehrung der Mutter zu erlangen. Wenige Stunden bevor sie stirbt, ruft sie die Mutter zu sich. Dem Sterben nahe ruft sie aus: „Mama, ich werde sterben. Ich habe Jesus darum gebeten. Ihm habe ich mein Leben für die Gnade Deiner Rückkehr angeboten. Mama, werde ich die Gnade haben, Deine Umkehr zu sehen, bevor ich sterbe?“ Erschüttert verspricht die Mutter: „Morgen früh werde ich in die Kirche gehen, um zu beichten.“ Laura sucht darauf den Blick des Priester und sagt ihm: „Pater, meine Mutter verspricht in diesem Moment, jenen Mann zu verlassen. Seien Sie Zeuge dieses Versprechens!“ Dann fügt sie hinzu: „Nun sterbe ich zufrieden!“ Mit diesen Worten hauchte sie im Alter von 13 Jahren am 22. Januar 1904 in Junín de los Andes (Argentinien) in den Armen ihrer Mutter ihr Leben aus, die ihren Glauben wiederfand und der irregulären Beziehung, in der sie lebte, ein Ende setzte.

Das bewundernswerte Beispiel des Lebens des seligen Mädchens Laura ist ein Beweis dafür, wie ernst ein wirklicher Katholik das Sechste Gebot Gottes und die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe nimmt. Unser Herr Jesus Christus ermahnt uns, auch nur den Schein einer Zustimmung zu irregulären Verbindungen oder dem Ehebruch zu vermeiden. Dieses göttliche Gebot hat die Kirche immer ohne Zweideutigkeit in der Lehre und der Praxis treu bewahrt und weitergegeben. Man gibt sein Leben nicht für eine mögliche doktrinelle oder pastorale Interpretation hin, aber für die unveränderliche und universal gültige göttliche Wahrheit. Diese Wahrheit wurde bewiesen durch die Lebenshingabe zahlreicher Heiliger, vom heiligen Johannes dem Täufer bis zu einfachen Gläubigen unserer Tage, deren Namen nur Gott kennt.

Notwendigkeit einer „veritatis laetitia”

Das Dokument AL enthält sicher und zum Glück theologische Aussagen und spirituelle und pastorale Hinweise von großem Wert. Dennoch ist es realistischerweise ungenügend zu sagen, dass AL gemäß der überlieferten Lehre und Praxis der Kirche zu interpretieren sei. Wenn in einem kirchlichen Dokument, dem in unserem Fall der definitive und unfehlbare Charakter fehlt, Interpretations- und Anwendungselemente festgestellt werden, die gefährliche geistliche Folgen haben können, haben alle Glieder der Kirche und in erster Linie die Bischöfe als brüderliche Mitarbeiter des Papstes in der effektiven Kollegialität die Pflicht, dieses Tatsache respektvoll aufzuzeigen und um eine authentische Interpretation zu ersuchen.

Wenn es sich um den göttlichen Glauben handelt, um die göttlichen Gebote und die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe, müssen alle Glieder der Kirche von den einfachen Gläubigen bis zu den höchsten Vertretern des Lehramtes eine gemeinsame Anstrengung vollbringen, um den Glaubensschatz und seine praktische Anwendung intakt zu bewahren. 

Das Zweite Vatikanische Konzil hat gelehrt: „Das heilige Gottesvolk nimmt auch teil an dem prophetischen Amt Christi, in der Verbreitung seines lebendigen Zeugnisses vor allem durch ein Leben in Glauben und Liebe, in der Darbringung des Lobesopfers an Gott als Frucht der Lippen, die seinen Namen bekennen (vgl. Hebr 13,15). Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben (vgl. 1 Joh 2,20.27), kann im Glauben nicht irren. Und diese ihre besondere Eigenschaft macht sie durch den übernatürlichen Glaubenssinn des ganzen Volkes dann kund, wenn sie "von den Bischöfen bis zu den letzten gläubigen Laien" (22)  ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert. Durch jenen Glaubenssinn nämlich, der vom Geist der Wahrheit geweckt und genährt wird, hält das Gottesvolk unter der Leitung des heiligen Lehramtes, in dessen treuer Gefolgschaft es nicht mehr das Wort von Menschen, sondern wirklich das Wort Gottes empfängt (vgl. 1 Thess 2,13), den einmal den Heiligen übergebenen Glauben (vgl. Jud 3) unverlierbar fest. Durch ihn dringt es mit rechtem Urteil immer tiefer in den Glauben ein und wendet ihn im Leben voller an“ (Lumen gentium, 12). Das Lehramt seinerseits „ist nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist“ (Dei Verbum, 10).

Es war gerade das Zweite Vatikanische Konzil, das alle Gläubigen und vor allem die Bischöfe ermutigte, furchtlos ihre Sorgen und Beobachtungen mit Blick auf das Wohl der ganzen Kirche zu bekunden. Unterwürfigkeit und politische Korrektheit verursachen dem Leben der Kirche ein unheilvolles Übel. Der berühmte Bischof und Theologe des Konzils von Trient, Melchior Cano OP äußerte diesen denkwürdigen Satz: 

„Petrus braucht nicht unsere Lügen und unsere Schmeicheleien. Jene, die blind und unterschiedslos jede Entscheidung des Papstes verteidigen, sind jene, die am meisten die Autorität des Heiligen Stuhls untergraben: sie zerstören seine Fundamente anstatt sie zu stärken.“

Unser Herr hat uns ohne Zweideutigkeit gelehrt, worin die wahre Liebe und die wahre Freude der Liebe bestehen: „Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt“ (Joh 14, 21). Indem Gott den Menschen das Sechste Gebot gab und die Unauflöslichkeit der Ehe, gab Er sie ausnahmslos allen und nicht nur einer Elite. Bereits im Alten Testament hat Gott erklärt: „Dieses Gebot, auf das ich dich heute verpflichte, geht nicht über deine Kraft und ist nicht fern von dir“ (Dtn 30,11) und „Wenn du willst, kannst du das Gebot halten; / Gottes Willen zu tun ist Treue“ (Sir 15,15). Jesus sagte zu allen: „Er antwortete: Was fragst du mich nach dem Guten? Nur einer ist «der Gute». Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote! Darauf fragte er ihn: Welche? Jesus antwortete: Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen“ (Mt 19,17-18). Die Apostel haben uns dieselbe Lehre übermittelt: „Denn die Liebe zu Gott besteht darin, dass wir seine Gebote halten. Seine Gebote sind nicht schwer“ (1 Joh 5,3). 

Es gibt kein wirkliches, übernatürliches und ewiges Leben ohne Beachtung der Gebote Gottes. „Ich verpflichte dich, die Gebote des Herren zu beachten. Hiermit lege ich dir heute das Leben und  den Tod vor. Wähle das Leben!“ (Dtn 30,15-19). Es gibt also kein wahres Leben und keine authentische Freude der Liebe ohne die Wahrheit. „Denn die Liebe besteht darin, dass wir nach seinen Geboten leben“ (2 Joh 1,6). Die Freude der Liebe besteht in der Freude der Wahrheit. Das authentische christliche Leben besteht im Leben und in der Freude der Wahrheit: „Ich habe keine größere Freude, als zu hören, dass meine Kinder in der Wahrheit leben“ (3 Joh 1,4).

Der heilige Augustinus erklärt uns die innige Verbindung zwischen der Freude und der Wahrheit: „Ich frage alle, ob sie nicht die Freude der Wahrheit jener der Lüge vorziehen. Und sie zögern hier ebensowenig wie bei der Frage über das Glück. Weil das glückliche Leben in der Freude der Wahrheit besteht, wollen wir alle die Freude der Wahrheit“ (Confessiones, X, 23).

Die Gefahr einer allgemeinen Verwirrung über die Unauflöslichkeit der Ehe

Seit einiger Zeit ist an einigen Orten im Leben der Kirche der stillschweigende Mißbrauch festzustellen, die wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion zuzulassen, ohne von ihnen ein Leben in völliger Enthaltsamkeit zu verlangen. Die wenig klaren Aussagen des Achten Kapitels von AL haben den erklärten Verfechtern dieser Zulassung neuen Schwung verliehen. 

Wir können nun feststellen, dass der Missbrauch sich in der Praxis weiter ausbreitet, weil er sich in gewisser Weise legitimiert fühlt. Zudem herrscht Verwirrung über die Interpretation besonders der Aussagen im Achten Kapitel von AL. Die Verwirrung wird auf die Spitze getrieben, weil beide Seiten, sowohl die Verfechter einer Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion als auch deren Gegner behaupten, dass „die Lehre der Kirche in diesem Bereich nicht geändert wurde“. 

Bei allen historischen und doktrinellen Unterschieden weist unsere aktuelle Situation einige Ähnlichkeiten und Analogien mit der allgemeinen Verwirrung auf, die im vierten Jahrhundert während der arianischen Krise herrschte. Damals wurde der überlieferte apostolische Glauben an die wahre Gottheit des Sohnes Gottes durch den Begriff „wesensgleich“ (homoousios) garantiert, der vom universalen Lehramt des ersten Konzils von Nicäa dogmatisch verkündet worden war. Die tiefe Glaubenskrise mit einer universalen Verwirrung wurde vor allem durch die Ablehnung oder die Vermeidung verursacht, das Wort „wesensgleich“ (homoousios) zu gebrauchen. Anstatt diesen Begriff zu gebrauchen, verbreitete sich im Klerus und vor allem im Episkopat der Gebrauch von Alternativformeln, die zweideutig und unpräzise war, wie „wesensähnlich“ (homooiousios) oder einfach nur „ähnlich“ (homoios). Die Formel „homoousios“ des universalen Lehramtes jener Zeit drückte die volle und wahre Gottheit des WORTES auf so klare Weise aus, dass es keinen Spielraum für mißverständliche Interpretationen gab.

In den Jahren 357-360 war fast der gesamte Episkopat arianisch oder semi-arianisch geworden wegen der nachfolgenden Ereignisse: Im Jahr 357 unterzeichnete Papst Liberius eine der zweideutigen Formeln von Sirmium, in der der Begriff „homoousios“ nicht mehr vorkam. Zudem exkommunizierte der Papst auf skandalöse Weise den heiligen Athanasius. Der heilige Hilarius von Poitiers war der einzige Bischof, der Papst Liberius für diese Handlungen scharf tadelte. Im Jahre 359 verabschiedeten zwei Parallelsynoden des lateinischen Episkopats in Rimini und des griechischen Episkopats in Seleukia völlig arianische Formeln, die noch schlimmer waren, als die von Papst Liberius unterzeichnete Formel. Der heilige Hieronymus beschrieb die Verwirrung jener Zeit mit den Worten: „Es stöhnte der ganze Erdkreis und wunderte sich, dass er arianisch geworden war“ (Ingemuit totus orbis et arianum se esse miratus est, Adv. Lucif., 19).

Man kann sagen, dass unsere Epoche durch eine große Verwirrung gekennzeichnet ist, was die sakramentale Disziplin für die wiederverheirateten Geschiedenen anbelangt. Es besteht die reale Gefahr, dass diese Verwirrung sich in großem Rahmen ausbreitet, wenn wir nicht die Formel des universalen und unfehlbaren Lehramtes verkünden und zwar: „Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, [...] ‚die sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind‘“ (Familiaris Consortio, 84). Diese Formel fehlt leider aus unverständlichen Gründen in AL. AL enthält hingegen auf ebenso unerklärliche Weise folgende Erklärung: „Viele, welche die von der Kirche angebotene Möglichkeit, ‚wie Geschwister‘ zusammenzuleben, kennen und akzeptieren, betonen, dass in diesen Situationen, wenn einige Ausdrucksformen der Intimität fehlen, ‚nicht selten die Treue in Gefahr geraten und das Kind in Mitleidenschaft gezogen werden [kann]‘“ (AL, Fußnote 329). Diese Aussage hinterlässt den Eindruck eines Widerspruchs mit der immergültigen Lehre des universalen Lehramtes, wie sie in Familiaris Consortio Nr. 84 formuliert ist. 

Es ist daher dringend notwendig, dass der Heilige Stuhl die zitierte Formel von Familiaris Consortio, Nr. 84 bekräftigt oder erneut verkündet, eventuell in Form einer authentischen Interpretation von AL. Diese Formel könnte unter bestimmten Aspekten als „homoousios“ unserer Tage angesehen werden. Die fehlende offizielle und ausdrückliche Bekräftigung der Formel von Familiaris Consortio Nr. 84 durch den Apostolischen Stuhl könnte zu einer immer größer werdenden Verwirrung in der sakramentalen Disziplin beitragen mit graduellen und unvermeidlichen Auswirkungen auf doktrineller Ebene. Auf diese Weise würde eine Situation entstehen, auf die man in Zukunft folgende Feststellung anwenden könnte: „Es stöhnte der ganze Erdkreis und wunderte sich, dass er in der Praxis die Scheidung akzeptiert hatte“ (Ingemuit totus orbis, et divortium in praxi se accepisse miratus est).

Eine Verwirrung der sakramentalen Disziplin gegenüber den wiederverheirateten Geschiedenen mit den sich daraus ergebenden doktrinellen Implikationen würde der Natur der katholischen Kirche widersprechen, so wie es vom heiligen Irenäus im zweiten Jahrhundert beschrieben wurde: „Die Kirche, die diese Unterweisung und diesen Glauben empfangen hat. Und obwohl sie über die ganze Welt verstreut ist, bewahrt sie sie mit Sorgfalt, als würde sie einem einzigen Haus wohnen; und auf dieselbe Weise glaubt sie diese Wahrheit, so als hätte sie sie eine einzige Seele; und sie verkündet sie, lehrte sie und gibt sie weiter mit einer Stimme, so als hätte sie nur einen einzigen Mund“ (Adversus haereses, I,10,2).

Der Sitz des Petrus, d.h. der Papst, ist der Garant der Einheit des Glaubens und der sakramentalen apostolischen Disziplin. Angesichts der unter Priestern und Bischöfen entstandenen Verwirrung was die sakramentale Praxis bezüglich der wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, und die Interpretation von AL, ist ein Appell an unseren lieben Papst Franziskus, den Stellvertreter Christi und „süßen Christus auf Erden“ (heilige Katharina von Siena) als berechtigt anzusehen, dass er die Veröffentlichung einer authentischen Interpretation von AL anordnet., die notwendigerweise eine ausdrückliche Erklärung des disziplinären Prinzips des universalen und unfehlbaren Lehramtes bezüglich der Zulassung zu den Sakramenten der wiederverheirateten Geschiedenen enthalten müsste, so wie sie in der Nr. 84 von Familiaris Consortio formuliert ist. 

In der großen arianischen Verwirrung des 4. Jahrhunderts richtete der heilige Basilius der Große einen dringenden Appell an den Papst von Rom, damit er mit seinem Wort eine klare Richtung vorgebe, um endlich die Einheit des Denkens im Glauben und in der Liebe zu erreichen (vgl. Ep. 70).

Eine authentische Interpretation von AL durch den Apostolischen Stuhl könnte für die ganze Kirche eine Freude in der Klarheit (claritatis laetitia) bringen. Diese Klarheit würde eine Liebe in der Freude (amoris laetitia) garantieren, eine Liebe und eine Freude, die nicht nach dem Denken der Menschen, sonder
n nach dem Denken Gottes (vgl. Mt 16,23) wäre.

Das ist es, was zählt für die Freude, das Leben und das ewige Heil der wiederverheirateten Geschiedenen und für alle Menschen.


+ Athanasius Schneider
Weihbischof des Erzbistums der Allerseligsten Jungfrau Maria zu Astana

Donnerstag, 10. März 2016

Bischof Athanasius Schneider über die Relatio finalis der Bischofssynode 2015

Non possumus
Bischof Athanasius Schneider über den Schlussbericht der Bischofssynode

Msgr. Athanasius Schneider, Weihbischof von Astana, veröffentlichte eine wichtige Stellungnahme zum Ausgang der Bischofssynode über die Familie, die von Rorate Caeli publiziert wurde.
Katholisches.info veröffentlicht die vollständige deutsche Übersetzung der Stellungnahme, die den Schlussbericht der Synode, die „Relatio finalis“, einer grundlegenden Prüfung und Bewertung unterzieht.

Bischof Schneider ist einer der Autoren der Handreichung „Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten“, die im Vorfeld der Bischofssynode veröffentlicht wurde.
Die deutsche Übersetzung wurde von Weihbischof Schneider autorisiert.

Schlussbericht der Synode öffnet eine Hintertür
zu einer neo-mosaischen Praxis

von Weihbischof Athanasius Schneider
 

Msgr. Schneider in Carling
(Foto: BHofschulte)
Die dem Thema „Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute“ gewidmete XIV. Generalversammlung der Bischofssynode (4.–25. Oktober 2015) hat einen Schlussbericht mit einigen pastoralen Vorschlägen veröffentlicht, die nun vom Papst geprüft werden. Das Dokument hat nur beratenden Charakter und besitzt keinerlei lehramtliche Bedeutung.
Bei der Synode sind wirkliche neue Schüler des Moses und Neo-Pharisäer aufgetreten, die in den Paragraphen 84–86 bezüglich der Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen eine Hintertür aufgetan oder Zeitbomben platziert haben. Gleichzeitig wurden jene Bischöfe, die unerschrocken „die Treue der Kirche zu Christus und Seiner Wahrheit“ (Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio, 84) verteidigt haben, ungerechterweise von einigen Medien als Pharisäer etikettiert.
Die neuen Jünger des Moses und die neuen Pharisäer haben bei den beiden jüngsten Synodenversammlungen (2014 und 2015) ihre praktische Leugnung der Unauflöslichkeit der Ehe und ihre fallweise Aufhebung des Sechsten Gebotes unter dem Vorwand der Barmherzigkeit verschleiert, indem sie Ausdrücke gebrauchten wie „Weg der Unterscheidung“, „Begleitung“, „Orientierung durch den Bischof“, „Dialog mit dem Priester“, Forum internum“, „eine vollständigere Integration in das Leben der Kirche“ gebrauchten, um die Zurechenbarkeit des Zusammenlebens in Fällen irregulärer Verbindungen möglichst zu eliminieren (vgl. Relatio finalis, Nr. 84–86).
Diese Stellen des Schlussberichts enthalten Spuren einer neuen Scheidungspraxis neo-mosaischer Prägung, obwohl die Redakteure jede ausdrückliche Änderung der Lehre der Kirche geschickt und schlau vermieden haben. Deshalb können sich alle Beteiligten, sowohl die Vertreter der sogenannten Agenda Kasper als auch ihre Gegner offen zufrieden geben: „Alles ist in Ordnung. Die Synode hat die Lehre nicht geändert“. Diese Meinung ist jedoch ziemlich naiv, weil sie die Hintertür und die bedrohlichen Zeitbomben in den oben erwähnten Textstellen übersieht, die offensichtlich werden, wenn man den Text nach seinen eigenen internen Auslegungskriterien aufmerksam untersucht.
Auch wenn im Zusammenhang mit einem „Weg der Unterscheidung“ die „Reue“ erwähnt wird (Relatio finalis, 85), bleibt der Text dennoch größtenteils zweideutig. Laut den mehrfach wiederholten Aussagen von Kardinal Kasper und gleichgesinnter Kirchenmänner, bezieht sich diese Reue auf die in der Vergangenheit gegen den Ehegatten der ersten, der gültigen Ehe, begangene Sünden, aber in keiner Weise auf das eheliche Zusammenleben mit dem neuen Partner, mit dem man standesamtlich verheiratet ist.
Zweideutig bleibt auch die in den Paragraphen 85 und 86 des Schlussberichts enthaltende Versicherung, dass diese Unterscheidung in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche und gemäß einem rechten Gewissenurteil erfolgen müsse. Kardinal Kasper und gleichgesinnte Kleriker haben wiederholt und mit Nachdruck versichert, dass die Zulassung der Geschiedenen und standesamtlich Wiederverheirateten zur Heiligen Kommunion das Dogma der Unauflöslichkeit und die Sakramentalität der Ehe nicht berühre. Sie haben aber auch erklärt, dass ein Gewissensurteil auch dann als korrekt anzuerkennen sei, wenn die wiederverheiratet Geschiedenen weiterhin auf eheliche Weise zusammenleben, ohne dass von ihnen ein Leben völliger Enthaltsamkeit, als Bruder und Schwester, verlangt wird.
Die Redakteure haben im Paragraph 85 des Schlussberichts zwar den berühmten Paragraphen 84 des Apostolischen Schreibens Familiaris Consortio von Papst Johannes Paul II. zitiert, doch den Text zensuriert, indem sie folgende entscheidende Formulierung weggelassen haben: „Das Sakrament der Eucharistie kann nur denen gewährt werden, die sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.“
Diese kirchliche Praxis gründet auf der schriftlichen und durch die Tradition überlieferten Göttlichen Offenbarung des Wortes Gottes. Sie ist Ausdruck einer seit den Aposteln ununterbrochenen Tradition, welche für alle Zeiten unveränderlich bleibt. Bereits der heilige Augustinus bekräftigte: „Wer die ehebrecherische Frau verstößt und eine andere Frau heiratet, obwohl die erste Frau noch lebt, befindet sich in einem ständigen Zustand des Ehebruchs. Er tut keine wirksame Buße, sollte er sich weigern, die neue Frau zu verlassen. Ist er Katechumene, so kann er nicht zur Taufe zugelassen werden, da sein Willen im Bösen verwurzelt bleibt. Wenn er ein (getaufter) Büßer ist, kann er nicht die (kirchliche) Versöhnung empfangen, solange er nicht sein böses Verhalten beendet“ (De adulterinis coniugiis 2,16). In der Tat stellt der im Paragraph 85 der Relatio finalis absichtlich zensurierte Teil der Lehre von Familiaris Consortio für jede gesunde Hermeneutik den wahren Interpretationsschlüssel zum Verständnis des Textabschnittes über die wiederverheirateten Geschiedenen dar (Nr. 84 –86).

Lesen Sie das vollständige Dokument hier

Quelle: http://www.katholisches.info

Dienstag, 17. November 2015

Erhöhung und Unauflöslichkeit der Ehe

Erhöhung und Unauflöslichkeit der Ehe

Jesus und Maria heiligten durch ihre Gegenwart die Hochzeit zu Kana; dort wirkte der göttliche Sohn der Jungfrau das erste Wunder, wie um vorauszusagen, dass er seine Sendung in der Welt und das Reich Gottes mit der Heiligung der Familie und der ehelichen Vereinigung, dem Ursprung des Lebens, einleiten werde. Dort begann die Erhöhung der Ehe, welche in der übernatürlichen Welt jener Zeichen, die die heiligmachende Gnade bewirken, zum Sinnbild der Verbindung Christi mit der Kirche werden sollte: einer unauflöslichen und untrennbaren Verbindung, die von jener unbedingten und unendlichen Liebe genährt wird, deren Quell aus dem Herzen Christi fließt. Wie könnte die eheliche Liebe das Symbol dieser Verbindung sein und sich nennen, wenn sie mit Vorbedacht begrenzt, bedingt, auflösbar wäre, wenn sie eine Flamme der Liebe nur auf Zeit wäre? Nein! Zur erhabenen und heiligen Würde des Sakraments erhoben, durchdrungen und gebunden in eine so innige Verknüpfung mit der Liebe des Erlösers und mit dem Werk der Erlösung, kann die eheliche Verbindung nur unlösbar und ewig sein.
Gegenüber diesem Gesetz der Unauflöslichkeit haben die menschlichen Leidenschaften, von ihm gezügelt und eingedämmt in der freien Befriedigung ihrer ungeordneten Begehrlichkeit, auf jede Weise versucht, sein Joch abzuschütteln. Sie wollten in ihm nichts anderes sehen als eine harte Tyrannei, welche die Gewissen willkürlich mit einer unerträglichen Last beschwert, mit einer Sklaverei, die den geheiligten Rechten der Person widerstreitet. Es ist wahr: Eine Bindung kann mitunter eine Beschwernis, eine Knechtschaft sein gleich der Kette, die den Gefangenen fesselt. Aber sie kann auch eine mächtige Hilfe, eine sichere Bürgschaft sein wie das Seil, das den Bergsteiger an seine Gefährten bindet, oder wie die Bänder, welche die Teile des menschlichen Körpers verbinden und ihn frei und gewandt in seinen Bewegungen machen; und eben dies ist der Fall bei der unauflöslichen Ehe.


Aus der Ansprache an Neuvermählte, 22. April 1942, in „Der Papst sagt“ – Lehren Pius XII., Verlag Heinrich Scheffler, Frankfurt am Main, 1955.

Sonntag, 20. September 2015

Vorrangige Option für die Familie XIII - Die Rolle der übernatürlichen Gnade


XIII. Die Rolle der übernatürlichen Gnade im Hinblick auf die Keuschheit in der Familie


95. FRAGE: Der moderne Mensch scheint unfähig, Verantwortung zu übernehmen, die das ganze Leben lang andauert; daher erscheint die unauflösliche und monogame Ehe den meisten heute undurchführbar. Ist es da nicht utopisch, wenn die Kirche von den Familienmitgliedern die Tugenden der Treue und der Keuschheit verlangt?

ANTWORT: Gott verlangt vom Menschen nichts, was diesen überfordern würde. Wenn die natürlichen Kräfte nicht ausreichen, spendet die Vorsehung übernatürliche Kräfte, die ihn befähigen, seine Aufgabe zu bewältigen. Unser Herr Jesus Christus verlangt von den Eheleuten, den Eltern, den Kindern nichts Unmögliches; er gibt ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausreichende Gnaden.
„Die Würde und die Verantwortung der christlichen Familie als Hauskirche können nur mit der beständigen Hilfe Gottes gelebt werden; wer sie in Demut und Vertrauen erbittet, dem wird sie auch zuteil“ (hl. Johannes Paul II., Familiaris consortio, Nr. 59).


96. FRAGE: Wie ist es möglich, ein keusches Leben zu führen?

ANTWORT: „Alle, die an Christus glauben, sind berufen, ihrem jeweiligen Lebensstand entsprechend ein keusches Leben zu führen“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2348) Die Kirche lehrt, dass die absolute Keuschheit sowohl außerhalb als auch in der Ehe der Natur entspricht und deshalb theoretisch möglich ist. Doch wegen der Erbsünde ist dauerhafte Keuschheit nur mit Hilfe der Gnade möglich, die eine schwere Aufgabe leicht macht: „denn gut zu tragen ist mein Joch, und meine Bürde ist leicht“, sagt Jesus (Mt 11,30). Wenn einmal die Gewohnheit der Unzucht überwunden und durch die Keuschheit ersetzt ist, wird sie zu einer Tugend, die man mit Freude praktizieren kann.
„Die Keuschheit erfordert den Erwerb der Selbstbeherrschung, die eine Erziehung zur menschlichen Freiheit ist. Die Alternative ist klar: Entweder ist der Mensch Herr über seine Triebe und erlangt so den Frieden, oder er wird ihr Knecht und somit unglücklich“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2339)


97. FRAGE: Wenn auch die Keuschheit theoretisch möglich scheint - wie kann man sie in unserer von Pansexualität geprägten Zeit in der Praxis noch verlangen?

ANTWORT: Keusch zu sein war schon immer schwer und es ist heute, in der modernen Gesellschaft, in der die Unzucht in Umwelt, Kultur und Medien geradezu beworben wird, noch schwerer geworden. Mehr denn je müssen die Gläubigen heute gegen den Strom schwimmen, um die Keuschheit zu bewahren. Dazu ist im Besonderen die Hilfe der göttlichen Gnade durch Gebet, Askese und Buße notwendig. Aber gerade deswegen – das kann man gar nicht oft genug wiederholen -  ist ein Leben in Keuschheit heute verdienstvoller und lohnender als je zuvor.
„Die Würde des Menschen verlangt daher, dass er in bewusster und freier Wahl handle, das heißt personal, von innen her bewegt und geführt und nicht unter blindem innerem Drang oder unter bloßem äußerem Zwang. Eine solche Würde erwirbt der Mensch, wenn er sich aus aller Knechtschaft der Leidenschaften befreit und sein Ziel in freier Wahl des Guten verfolgt sowie sich die geeigneten Hilfsmittel wirksam und in angestrengtem Bemühen verschafft“ (Gaudium et Spes, Nr. 17).


98. FRAGE: Wie soll es den Eheleuten möglich sein, in ehelicher Keuschheit zu leben?

ANTWORT: Die eheliche Keuschheit ist keine unerfüllbare Forderung; sie ist vielmehr die Bedingung für eine gesunde und gedeihliche Ehe und Familie, und damit auch eine Wohltat für die Gesellschaft.
„Dieses nachdrückliche Bestehen auf der Unauflöslichkeit des Ehebandes hat Ratlosigkeit hervorgerufen und ist als eine unerfüllbare Forderung erschienen. Jesus hat jedoch den Gatten keine untragbare Last aufgebürdet (vgl. Mt 11,29-30). (…) Durch die Wiederherstellung der durch die Sünde gestörten anfänglichen Schöpfungsordnung gab er selbst die Kraft und die Gnade, die Ehe in der neuen Gesinnung des Reiches Gottes zu leben“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1615).


99. FRAGE: Scheint es nicht eindeutig, dass das Thema Familie eine verlorene Sache ist, und dass es schon längst zu spät ist, noch etwas zu tun?

ANTWORT: Es gibt sehr viel zu tun und es sollte dringend getan werden! Anstatt die Situation zu beklagen und sich mit dem Schlimmsten abzufinden, ist es Zeit, dass die Christen sich an die Arbeit machen, um den verlorenen Boden mit allen Mitteln wieder zurückzugewinnen – „alles vermag ich in dem, der mich stärkt“ (Phil 4,13).
„Liebe zur Familie bedeutet, ihre Werte und Möglichkeiten zu schätzen und stets zu fördern. Liebe zur Familie bedeutet, die ihr drohenden Gefahren und Übel wahrzunehmen und zu bekämpfen. Liebe zur Familie bedeutet ferner, an der Schaffung einer Umgebung mitzuwirken, die ihre Entfaltung begünstigt. In ganz besonderer Weise schließlich zeigt sich diese Liebe, wenn man der christlichen Familie von heute, die oft zu Mutlosigkeit versucht und durch die vermehrten Schwierigkeiten verängstigt ist, wieder Vertrauen zu sich selbst gibt, zu ihrem Reichtum von Natur und Gnade, zu der Sendung, die Gott ihr übertragen hat“ (hl. Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 86).


100. FRAGE: Was ist also zu tun?

ANTWORT: „Bei dieser Gelegenheit wollen Wir die Erzieher und alle, die für das Gemeinwohl der menschlichen Gesellschaft verantwortlich sind, an die Notwendigkeit erinnern, ein Klima zu schaffen, das geschlechtlich zuchtvolles Verhalten begünstigt. So überwindet wahre Freiheit Ungebundenheit durch Wahrung der sittlichen Ordnung. (…) Daher richten Wir das Wort an die Regierungen, denen vor allem die Verantwortung für den Schutz des Gemeinwohls obliegt und die so viel zur Wahrung der guten Sitten beitragen können: Duldet niemals, dass die guten Sitten eurer Völker untergraben werden; verhindert unter allen Umständen, dass durch Gesetze in die Familie, die Keimzelle des Staates, Praktiken eindringen, die zum natürlichen und göttlichen Gesetz im Widerspruch stehen“ (sel. Paul VI., Humanae Vitae, Nr. 22-23).

Wir schließen dieses Dokument mit dem Hinweis, dass die Familie von Nazareth das Vorbild für die Familie schlechthin ist, weil sie die Gemeinschaft der Liebe verwirklicht, die die wahre und heilige Aufgabe der Familie ist. Zur Rettung der Familie haben die Päpste die Andacht zum Heiligsten Herzen Jesu empfohlen. Wenn dieser Empfehlung Folge geleistet wird, wird Gott den Familien in Not mit seiner allmächtigen Gnade zu Hilfe kommen, die Muttergottes wird ihnen beistehen mit mütterlichem Schutz, und die Kirche wird ihnen helfen mit Wort und Gebet, mit den Sakramenten und mit aktiver Nächstenliebe.


ENDE