Non possumus
Bischof Athanasius Schneider über den
Schlussbericht der Bischofssynode
Msgr. Athanasius Schneider, Weihbischof von Astana,
veröffentlichte eine wichtige Stellungnahme zum Ausgang der Bischofssynode über
die Familie, die von Rorate Caeli publiziert wurde.
Katholisches.info veröffentlicht die vollständige
deutsche Übersetzung der Stellungnahme, die den Schlussbericht der Synode, die
„Relatio finalis“, einer grundlegenden Prüfung und Bewertung unterzieht.
Bischof Schneider ist einer der Autoren der Handreichung
„Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten“, die im
Vorfeld der Bischofssynode veröffentlicht wurde.
Die deutsche Übersetzung wurde von Weihbischof Schneider
autorisiert.
Schlussbericht der Synode öffnet eine Hintertür
zu einer
neo-mosaischen Praxis
von Weihbischof Athanasius Schneider
Die dem Thema „Die Berufung und Sendung der Familie in
Kirche und Welt von heute“ gewidmete XIV. Generalversammlung der Bischofssynode
(4.–25. Oktober 2015) hat einen Schlussbericht mit einigen pastoralen
Vorschlägen veröffentlicht, die nun vom Papst geprüft werden. Das Dokument hat
nur beratenden Charakter und besitzt keinerlei lehramtliche Bedeutung.
Bei der Synode sind wirkliche neue Schüler des Moses und
Neo-Pharisäer aufgetreten, die in den Paragraphen 84–86 bezüglich der Zulassung
der wiederverheirateten Geschiedenen eine Hintertür aufgetan oder Zeitbomben
platziert haben. Gleichzeitig wurden jene Bischöfe, die unerschrocken „die
Treue der Kirche zu Christus und Seiner Wahrheit“ (Papst Johannes Paul II.,
Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio, 84) verteidigt haben,
ungerechterweise von einigen Medien als Pharisäer etikettiert.
Die neuen Jünger des Moses und die neuen Pharisäer haben
bei den beiden jüngsten Synodenversammlungen (2014 und 2015) ihre praktische
Leugnung der Unauflöslichkeit der Ehe und ihre fallweise Aufhebung des Sechsten
Gebotes unter dem Vorwand der Barmherzigkeit verschleiert, indem sie Ausdrücke
gebrauchten wie „Weg der Unterscheidung“, „Begleitung“, „Orientierung durch den
Bischof“, „Dialog mit dem Priester“, Forum internum“, „eine vollständigere
Integration in das Leben der Kirche“ gebrauchten, um die Zurechenbarkeit des
Zusammenlebens in Fällen irregulärer Verbindungen möglichst zu eliminieren
(vgl. Relatio finalis, Nr. 84–86).
Diese Stellen des Schlussberichts enthalten Spuren einer
neuen Scheidungspraxis neo-mosaischer Prägung, obwohl die Redakteure jede ausdrückliche
Änderung der Lehre der Kirche geschickt und schlau vermieden haben. Deshalb
können sich alle Beteiligten, sowohl die Vertreter der sogenannten Agenda
Kasper als auch ihre Gegner offen zufrieden geben: „Alles ist in Ordnung. Die
Synode hat die Lehre nicht geändert“. Diese Meinung ist jedoch ziemlich naiv,
weil sie die Hintertür und die bedrohlichen Zeitbomben in den oben erwähnten
Textstellen übersieht, die offensichtlich werden, wenn man den Text nach seinen
eigenen internen Auslegungskriterien aufmerksam untersucht.
Auch wenn im Zusammenhang mit einem „Weg der
Unterscheidung“ die „Reue“ erwähnt wird (Relatio finalis, 85), bleibt der Text
dennoch größtenteils zweideutig. Laut den mehrfach wiederholten Aussagen von
Kardinal Kasper und gleichgesinnter Kirchenmänner, bezieht sich diese Reue auf
die in der Vergangenheit gegen den Ehegatten der ersten, der gültigen Ehe,
begangene Sünden, aber in keiner Weise auf das eheliche Zusammenleben mit dem
neuen Partner, mit dem man standesamtlich verheiratet ist.
Zweideutig bleibt auch die in den Paragraphen 85 und 86
des Schlussberichts enthaltende Versicherung, dass diese Unterscheidung in
Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche und gemäß einem rechten Gewissenurteil
erfolgen müsse. Kardinal Kasper und gleichgesinnte Kleriker haben wiederholt
und mit Nachdruck versichert, dass die Zulassung der Geschiedenen und
standesamtlich Wiederverheirateten zur Heiligen Kommunion das Dogma der
Unauflöslichkeit und die Sakramentalität der Ehe nicht berühre. Sie haben aber auch
erklärt, dass ein Gewissensurteil auch dann als korrekt anzuerkennen sei, wenn
die wiederverheiratet Geschiedenen weiterhin auf eheliche Weise zusammenleben,
ohne dass von ihnen ein Leben völliger Enthaltsamkeit, als Bruder und
Schwester, verlangt wird.
Die Redakteure haben im Paragraph 85 des Schlussberichts
zwar den berühmten Paragraphen 84 des Apostolischen Schreibens Familiaris
Consortio von Papst Johannes Paul II. zitiert, doch den Text zensuriert, indem
sie folgende entscheidende Formulierung weggelassen haben: „Das Sakrament der
Eucharistie kann nur denen gewährt werden, die sich verpflichten, völlig
enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten
vorbehalten sind.“
Diese kirchliche Praxis gründet auf der schriftlichen und
durch die Tradition überlieferten Göttlichen Offenbarung des Wortes Gottes. Sie
ist Ausdruck einer seit den Aposteln ununterbrochenen Tradition, welche für
alle Zeiten unveränderlich bleibt. Bereits der heilige Augustinus bekräftigte:
„Wer die ehebrecherische Frau verstößt und eine andere Frau heiratet, obwohl
die erste Frau noch lebt, befindet sich in einem ständigen Zustand des
Ehebruchs. Er tut keine wirksame Buße, sollte er sich weigern, die neue Frau zu
verlassen. Ist er Katechumene, so kann er nicht zur Taufe zugelassen werden, da
sein Willen im Bösen verwurzelt bleibt. Wenn er ein (getaufter) Büßer ist, kann
er nicht die (kirchliche) Versöhnung empfangen, solange er nicht sein böses
Verhalten beendet“ (De adulterinis coniugiis 2,16). In der Tat stellt der im
Paragraph 85 der Relatio finalis absichtlich zensurierte Teil der Lehre von
Familiaris Consortio für jede gesunde Hermeneutik den wahren
Interpretationsschlüssel zum Verständnis des Textabschnittes über die
wiederverheirateten Geschiedenen dar (Nr. 84 –86).
Lesen Sie das vollständige Dokument hier
Quelle: http://www.katholisches.info
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