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Freitag, 25. Februar 2022

SENSUS FIDEI: Das gläubige Immunsystem




Sensus fidei: Die Gesamtheit der Glaubenden kann nicht irren. Doch was heißt das? Eine Begriffsklärung. Von Walter Kardinal Brandmüller:


Welches Gewicht kommt der Stimme der Gläubigen in Sachen der Glaubenslehre zu – und wir stellen die Frage angesichts einer die Kirche von heute zutiefst erschütternden Glaubenskrise?...

Es ist Kardinal Newman, der unseren Blick auf die Arianismus-Krise des 4. Jahrhunderts lenkt. In dieser Situation, in der es um die wesensgleiche Gottheit Jesu mit dem Vater ging, in welcher tatsächlich Sein oder Nichtsein der Kirche auf dem Spiel stand, versagten die Bischöfe weithin. „Sie sprachen uneinheitlich, einer gegen den anderen; nach Nicæa gab es fast 60 Jahre kein festes, beständiges, konsequentes Zeugnis.“ Während nun der Episkopat verunsichert und gespalten war, „wurde die der unfehlbaren Kirche anvertraute göttliche Tradition weitaus mehr durch die Gläubigen als durch den Episkopat verkündet und aufrechterhalten“. So Newman: „Aber ich behaupte, dass in dieser Zeit der ungeheuersten Verwirrung das erhabene Dogma von der Göttlichkeit unseres Heilandes weit mehr von der ,Ecclesia docta‘ (Gläubige) als von der ,Ecclesia docens‘ (Theologen) verkündet ... und bewahrt wurde; dass die Gesamtheit des Episkopats als Körperschaft ihrem Amt untreu war, während der Laienstand als Ganzes seiner Taufgnade treu blieb...“.

Nun aber lehrt die Erfahrung der Geschichte ebenso, dass die Wahrheit nicht notwendig bei der Mehrheit, bei der großen Zahl zu finden ist. Was etwa war zu sagen, als der päpstliche Nuntius Hieronymus Aleander vom Wormser Reichstag des Jahres 1521 berichtete, neun Zehntel der Deutschen schrien „Luther“ und „Tod der Römischen Kurie“? Was ist zu sagen, wenn in unseren Tagen Pfarrgemeinden lautstark einem Priester applaudieren, der in der Predigt seine bevorstehende Hochzeit ankündigt? Was ereignete sich, als der Deutsche Katholikentag des Jahres 1968 mit Exzessen von Protest, ja Hass auf die Enzyklika Humanae vitae reagierte? War – und ist – in solchen Fällen tatsächlich der aus der göttlichen Tugend des Glaubens genährte sensus fidei, der consensus fidelium, am Werk? In diesen und vielen ähnlichen Fällen wird deutlich, dass der consensus fidei fidelium eben nicht mit der Volonté generale von Rousseau vergleichbar ist. Wenn also Katholiken en masse etwa Wiederheirat nach Ehescheidung, wenn sie Empfängnisverhütung für erlaubt halten, oder mehr dergleichen, dann wäre dies kein Massenzeugnis für den Glauben, sondern Massenabfall vom Glauben. Der sensus fidei ist keine demokratisch, demoskopisch zu ermittelnde Größe. Die Frage ist nur, worin sich Massenzeugnis von Massenabfall unterscheidet...

Hier sei nur auf die notwendige Widerspruchslosigkeit im Verhältnis zur authentischen Überlieferung hingewiesen... Das heißt, dass nicht ein jeder, der sich als Katholik bezeichnet, den Anspruch erheben kann, als Organ dieses Sensus fidei ernst genommen zu werden... (Anmerkung: Es muss also Übereinstimmung mit der Glaubensüberlieferung herrschen!)

Kurz gesagt: „Authentische Teilhabe am sensus fidei erfordert Heiligkeit. Heilig zu sein bedeutet im Wesentlichen, getauft zu sein und den Glauben in der Kraft des Heiligen Geistes zu leben.“ Damit ist allerdings ein hoher Anspruch definiert... Auf eine meines Erachtens ... authentischere Weise kommt der sensus fidei fidelium in spontanen Kundgebungen zum Ausdruck. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel bieten die Massendemonstrationen „Manif pour tous“ in Frankreich. Bemerkenswert auch die Teilnahme von Hunderttausenden von Gläubigen an den Märschen für das Leben... Dies sind die Formen, in denen sich heute der sensus fidei, der Glaubensinstinkt des gläubigen Volkes, manifestiert

 

Quelle: Tagespost vom 04. April 2018, hier: stark gekürzt


Dienstag, 9. Juli 2019

Indigene Theologie: Zwischen religiösem Synkretismus und eine Rückkehr zum Heidentum (I)



von José Antonio Ureta
Mit der Förderung des praktizierten ökologischen „gute Lebens“ der indigenen Völker preist das Vorbereitungsdokument für die nächste Sonderversammlung der Bischofssynode über das Pan-Amazonasgebiet ihre religiösen Führer und die Weltanschauung, die sie belebt: „Ihre verschiedenen Spiritualitäten und Glaubensformen motivieren sie, Tag und Nacht, in Gemeinschaft mit der Erde, dem Wasser, den Bäumen und Tieren zu leben. Die weise Ältesten, die entsprechend der verschiedenen Kulturen unter anderem Pajé, Heiler, Meister, Wayanga oder Schamane genannt werden, sind verantwortlich für die Harmonie der Personen untereinander und mit dem Kosmos.“[1]
PAPST FRANZISKUS IN PUERTO MALDONADO

 Deshalb sollten die Indianer, weit davon entfernt, ihre Weltanschauung aufzugeben, „für die Aneignung ihres Erbes“ arbeiten, „das Trägerin der Weisheit der Vorfahren ist. Dieses Erbe will eine harmonische Beziehung zwischen der Natur und dem Schöpfer.“ [2] Darüber hinaus stellt das Dokument solche Überzeugungen als Vorbild für andere kulturelle Bereiche vor und zitiert die Worte, die Papst Franziskus während seines apostolischen Besuchs bei den Ureinwohnern in Puerto Maldonado richtete nach Peru: „Ihre Weltanschauung, ihre Weisheit haben uns, die wir nicht zu ihrer Kultur gehören, vieles zu lehren.“ [3]
Dem Vorbereitungsdokument zufolge ist die Kirche selbst aufgerufen, „ihre Identität zu vertiefen … indem sie auf die Weisheit ihrer Völker hört“, und in diesem speziellen Fall „aufgerufen, neue Wege zu finden, um das amazonensische Antlitz der Kirche weiterzuentwickeln.“ [4] Dies „heißt für die Missionare, fähig zu sein, die bereits im Leben und in der Weltsicht dieser Völker enthaltenen Samenkörner und Früchte des Wortes zu entdecken.“ [5]
Tatsächlich ist diese ganze Peroration nichts anderes als eine Synthese dessen, was die Befürworter der sogenannten indigenen Theologie seit dreißig Jahren vertreten - seitdem diese Strömung im kirchlichen Panorama Lateinamerikas aufgetaucht ist. Das ist es, was wir in diesem Artikel erörtern werden.
Zwei Ereignisse begünstigten die Entstehung der indigenen Theologie. Das erste war 1984 die Veröffentlichung der «Instruktion über einige Aspekte der Theologie der Befreiung» durch die Glaubenskongregation, die die Verwendung marxistischer Begriffe verurteilte, die sie den Augen der großen Mehrheit der latein-amerikanischen Katholiken diskreditierte. Das zweite, fünf Jahre später, war der Fall der Berliner Mauer, der der ganzen Welt den Abgrund des Elends offenbarte, in dem das Sowjetreich lebte, und bestätigte, dass der Kommunismus „die Schande des 20. Jahrhunderts“ war, wie Kardinal Ratzinger in dieser Instruktion betont hatte.
JOSÉ MARÍA VIGIL
Um die Befreiungstheologie aus dem Stillstand zu bringen, mussten deren Theologen ihre Ideologie recyceln, ohne auf ihre grundlegenden Postulate zu verzichten. So, erklärt der Theologe des religiösen Pluralismus, José María Vigil, „tauchten Postulate auf, die als ,neu aufkommende Tatsachen‘ bezeichnet wurden: Schwarze (unterdrückte Rasse), Indianer (unterdrückte Kultur) und Frauen (unterdrücktes Geschlecht).“ Die Ökotheologie sollte ebenfalls zu diesen neuen Paradigmen hinzugefügt werden, sagt der Autor, da die Erde „auch arm, unterdrückt und gnadenlos ausgebeutet wird muss sie von dieser Unterdrückung befreit werden“. Offensichtlich sollte auch seine Theologie des religiösen Pluralismus hinzugefügt werden, da „es nicht nur viele arme Leute gibt, sondern auch viele Religionen…“ [6]
Laut P. Vicente Zaruma, ecuadorianischer Theologe der Cañari-Ethnie: „Die indigene Theologie betont die Kategorie‚ ,Volk‘ weniger als Synonym für die Masse der Armen, sondern als eine Gemeinschaft von Menschen, die ein gemeinsames Land oder Territorium, eine gemeinsame Kultur, eine Religiosität teilen; das heißt, ein Lebensprojekt.“ Während die Befreiungstheologie den Schwerpunkt auf die ,soziale Klasse‘“ gelegt und „sich mit dem materiellen Teil des Menschen befasst“ hat, kümmert sich die indigene Theologie um den spirituellen Teil des Volkes. … Die Arena des Kampfes ist vor allem Kultur und Religion.“ Er betont jedoch, „die beiden Anliegen sind nicht gegensätzlich, sondern ergänzen sich“ und „wir müssen darauf hinarbeiten, dass sie Hand in Hand gehen, denn die indigene Theologie kann nicht ohne Befreiung durchgeführt werden.” [7]
Der Pionier dieser Evolution der Befreiungstheologie - der den Schwerpunkt von der sozialen Klasse (mit traditioneller marxistischer Konnotation) zum Primat der Kultur und Religion (mit Konnotation der Theorien von Gramsci) verlagerte - war der argentinische Theologe Lucio Gera, der größte Vertreter der sogenannten Volkstheologie und Inspirator von Jorge Mario Bergoglio. [8] Tatsächlich hat „die sogenannte Argentinische Schule zu ihrer Zeit großartige Arbeit geleistet, zur Systematisierung des theologischen Status der Volksreligiosität und -praxis und einen ,Logos der Weisheit‘ in der Volkskultur und –religiosität entdeckte, der die lateinamerikanische Identität in diesem Sinne prägte. In diesem Sinne waren Lucio Geras Überlegungen zur Beziehung zwischen Volksreligion und -Kultur sehr wichtig.“ [9]
Theologe Lucio Gera
Der Lateinamerikanische Bischofsrat (CELAM) folgte dem Weg der Argentinischen Schule und, indem er das auf der Konfrenz von Medellin (1968) gesetzte Anliegen der „bevorzugten Option für die Armen“ absenkte, sein Augenmerk auf den kulturellen Bereich richtete (Puebla-Treffen, 1979) [10], und schließlich für indigene Volksgruppen. Dieser letzte Schritt wurde auf ihren Konferenzen in Santo Domingo (1992) [11] unternommen, die in hohem Maße von der Polemik über das fünfte Jahrhundert der Entdeckung Amerikas und seiner Evangelisierung geprägt waren, sowie in Aparecida (Brasilien 2007) [12]. Während letzterer, deren endgültiges Dokument von einer Kommission unter Vorsitz des damaligen Erzbischofs Jorge Mario Bergoglio verfasst wurde, wurde ein Antrag auf Wiedereinsetzung eines ausdrücklichen Verweises auf die indigene Theologie nur von wenigen Stimmen abgelehnt.
Diese Entwicklung der lateinamerikanischen Bischofskonferenz wurde von ihrer Missionsabteilung vorangetrieben, das seit ihrer Gründung im Jahr 1966 eine theologische Bewertung der indigenen Kulturen förderte. In den folgenden Jahrzehnten gründete sie auch mehrere regionale Zentren, um anthropologische und theologische Studien der Ureinwohner zu fördern, vor allem in Mexiko, Guatemala, Ecuador, Peru und Bolivien, Ländern mit höheren Konzentrationen von Ureinwohnern.
P. Dr. PAULO SUESS
„Die beiden Institutionen, die bei der Entwicklung der indigenen Theologie eine größere Bedeutung hatten“, sagt der bolivianische indigene Theologe Juan E. Gorski, sind das mexikanische CENAMI (Nationales Zentrum zur Unterstützung indigener Missionen) und das brasilianische CIMI (Missions-Rat für Indigenismus), so wie die missiologische Abteilung der Universität da Assunção in São Paulo Brasilien“, deren Gründer und Koordinator Pater Dr. Paulo Suess ist, ein herausragendes Mitglied des kommenden Vorbereitungsausschusses der Synode für die gesamte Amazonasregion und einer der Verfasser des Vorbereitungsdokuments.
Der entfernte Ursprung der Postulate der indianschen Theologie ist die Theologie, die einige der Hauptdokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils inspiriert hat. Der salesianische Missionar Juan Botasso fasst diese Vorbereitung gut zusammen:
CARD. JEAN DANIÉLOU
„Die Kardinäle Jean Daniélou, Henri de Lubac und Urs von Baltasar haben die Theorie der „Finalisierung“ ausgearbeitet: Die verschiedenen Religionen repräsentieren das intime Bestreben des Menschen, sich mit der Gottheit zu vereinen. Auf diese Weise haben alle Religionen einen positiven Wert und können als Heilsvermittlung anerkannt werden. Das heißt: Durch den Geist wird Christus im nichtchristlichen Gläubigen jenseits der sichtbaren Kirche (sic) sowohl einzeln als auch in verschiedenen Religionen gegenwärtig.“
URS VON BALTASAR
„Karl Rahner ist noch ein Stück weiter gegangen: Für ihn sind die verschiedenen Religionen Träger heilsamer Werte, d.h. durch sie offenbart sich die Gegenwart Christi. Gottes Selbstkommunikation wird allen Menschen angeboten, sofern er (sic) möchte, dass ,alle Menschen gerettet werden‘“ (1 Tim 2,4). Rahner zufolge sind die Wege Gottes breit und zahlreich (Theorie der ,anonymen Christen‘).
„Die Hitze der Debatte hat dazu beigetragen, dass Behauptungen, die bereits in den frühen Jahrhunderten Anklang gefunden hatten, wiederentdeckt wurden, wie beispielsweise das Vorhandensein der ,Samen des Wortes‘ in allen Kulturen.“
„Das Dekret „Ad Gentes“ [des II. Vatikanischen Konzils] über die Evangelisierungstätigkeit der Kirche (sic) hat diese Doktrin zu ihrer eigenen gemacht. Auf den ersten Blick scheint es ein kleines Detail zu sein, aber in der Praxis hat es die Missionspraxis radikal verändert. Während diese jahrhundertelang vom Bild der Sämanns und des Feldes inspiriert waren, wurde dieses Gleichnis nun inakzeptabel. … Um das Evangelium zu predigen, war es notwendig, alle vorbestehenden Formen der Religion auszurotten, die als Aberglaube und falscher Glaube verstanden wurden. Auf der anderen Seite, wenn das Wort in der Mitte aller Völker als „Same“ bereits vorhanden ist, sollte die erste Aufgabe eines Missionars darin bestehen, diese Präsenz zu entdecken. Der „Andere“ kann nicht als einfacher Empfänger einer Belehrung gesehen werden, sondern als Gegenüber zu einem Dialog. Nun haben die Menschen ihre Weltanschauung in Bezug auf Mythologien geprägt: Sie zu kennen, ist eine wesentliche Voraussetzung für diesen Dialog. [13]
Nach Ansicht des vorgenannten Cañari-Priesters Vicente Zaruma „konnte und kann in diesem Dialog das Christentum, so sehr es auch unter allen möglichen Einflüssen leiden mag, ,die Samen des Wortes‘ (sic) bei den traditionellen Völkern nicht zum Schweigen bringen; denn diese Völker haben ihre Werte, ihre Riten, ihre kulturellen Praktiken bewahrt, kurz gesagt, alles, was Jahrhunderte der Weisheit ausgemacht hat, die der Geist (sic) ihnen gegeben hat, und die immer noch Weisheit Gottes, des Menschen und des Kosmos sind, obwohl sie einen ,anderen Geschmack‘ haben“. In diesem Sinne, fügt er hinzu, „können wir eine griechisch-hebräische Religion [das Christentum] nicht länger als die einzig gültige Grundlage aufrechterhalten.“ [14]
Was die neue Missiologie anstrebt, ist eine Symbiose: «Die indianische Theologie versucht, das religiöse Denken der indigenen Völker vor ihrer Begegnung mit dem Christentum wiederherzustellen, aber auch die christliche Erfahrung dieser Völker - nicht immer eine leichte Aufgabe, wie Eleazar Lopez sagt: Das Problem ist immer noch schockierend, weil wir [indigene Völker und besonders indigene Priester] innerlich von einer doppelten Liebe gespalten sind, die uns nicht in Frieden leben lässt: Wir lieben unser Volk und glauben an ihr Lebensprojekt. Wir lieben aber auch die Kirche und glauben an ihren Erlösungsplan. Diese beiden Lieben koexistierten in uns, aber sie verwandelten unser Herz und unser Gewissen in ein Schlachtfeld. Wir sind Kinder von Völkern, die, um zu überleben, sehr tiefe Löcher graben mussten, in denen sie ihre Schätze aufbewahrten, oder Masken tragen mussten, die ihre erste Identität verbargen. Wir sind auch Kinder von Kirchen, deren missionarische Praktiken dem Glauben unserer Völker gegenüber äußerst intolerant waren und sie als teuflisch oder einfach kindisch bezeichneten.“ [15]
In einem anderen Schreiben analysiert P. Eleazar López die Lösungen, die die indigene Bevölkerung Lateinamerikas entwickelt hat, um das von der christlichen Evangelisierung hervorgebrachte Dilemma zu lösen. Laut diesem Autor waren es vier:
1. „Kampf der Götter“: „Während die Neuankömmlinge (Missionare) behaupteten, der Gott der Eingeborenen sei nicht Gott, sondern der Satan, der uns getäuscht hatte, indem er sich in göttlicher Form und mit der gleichen Hartnäckigkeit darstellte, antwortete unser Volk, dass angesichts der Werke der Spanier, in Wirklichkeit ihr Gott das Gold war.“ Es gab indigene Aufstände, „die aus Verzweiflung in die Perspektive eines Kampfes gegen den Tod zwischen den Göttern gestellt wurden: Entweder siegte der christliche Gott mit dem Tod des eingeborenen Gottes oder der eingeborene Gott triumphierte mit dem Tod des christlichen Gottes. Und natürlich war das endgültige Gleichgewicht für unser Volk schrecklich nachteilig.“ Nach Ansicht des mexikanischen Theologen tauchen in unseren Tagen sowohl innerhalb der Kirche als auch in kirchenkritischen indigenen Sektoren wieder intolerante Einstellungen auf. „Wer Christ sein will, muss seinen indigenen Glauben aufgeben oder ihn so reinigen, dass er nur das annimmt, was mit dem Christentum völlig vereinbar ist, damit die offenbarte Wahrheit, deren treuer Hüter die Kirche ist, Bestand hat. Der indigene Gegenpart bekräftigt, dass diejenigen, die sich dafür entscheiden, authentisch Ureinwohner zu bleiben, sich von den Kirchen befreien und zu den ursprünglichen Glaubensformen unserer Väter zurückkehren müssen.“
* Religiöse Gegenüberstellung: „Als sie die neuesten Wege, der Verständnis und des Lebens der Erfahrung Gottes von der landwirtschaftlichen und städtischen Zeit aus zu verstehen und zu leben, mit den ältesten Ausdrücken der Nomadenwelt [indigener Bevölkerungsgruppen] in Verbindung brachten, saß der christliche Gott sofort im Rucksack des Volksglaubens, neben den Götzen Huehuetéotl, Ometéotl, Zintéotl, Quetzalcóalt, Tezcatlipoca, Huitzilopochtli…. Als sie sahen, wie respektvoll die Indianer sich in christlichen Gottesdiensten verhielten und ja sagten zur neuen Religion, glaubten [Eroberer und Misionare], dass diese Akzeptanz des christlichen Glaubens zugleich die Aufgabe ihres alten Glaubens bedeutete. Deshalb bauten sie christliche Tempel neben den indigenen Tempeln. Und sie akzeptierten, dass die Menschen neben dem offiziellen Gottesdienst weiterhin ihren eigenen religiösen Bräuchen nachgingen. Aber was unser Volk unternahm, war, Räume für die Zusammenführung dieser beiden Ströme von Spiritualität zu öffnen, aus denen sich ihr Leben in diesem Moment zusammensetzte.
„Dies war bis heute eine der Methoden, die die Menschen in der Erfahrung ihres Glaubens am häufigsten anwenden. Sie gehen in die Kirche und beten zu Christus und den Heiligen, aber mit der gleichen Hingabe gehen sie zu den Hügeln, Höhlen, Quellen oder heiligen Stätten, um die Hilfe des Besitzers des Lebens zu beschwören, der sich an jedem dieser Orte befindet.“
* Religiöse Überschneidungen: „Dieselben Missionare der Vergangenheit haben dies sehr gefördert: Statt einheimische Tempel und religiöse Manifestationen zu zerstören und niederzureißen, tauften sie sie, indem sie über oder an erster Stelle eine deutlich christliche Ausdrucksform setzten (einen neuen Tempel, Kreuz oder ein Heiliger). Was also fortan dort getan wurde, sollte nicht mehr an die indigene Gottheit gerichtet sein, sondern an den christlichen Gott. Die indigenen Völker lernten diese Lektion sehr schnell und akzeptierten diese Methode mit großer Befriedigung, da sie die Erhaltung ihrer alten Heiligtümer und religiösen Symbole erleichterten, indem sie sie mit Christentum bedeckten. Es genügte, etwas Christliches anzunehmen, um keine Heiden mehr zu sein“.
* Die Ersatzmethode: „Nach und nach führt die Gegenüberstellung dazu, dass einige Symbole durch andere ersetzt werden. In der Überzeugung, dass es keinen inneren Gegensatz zwischen dem christlichen Glauben und dem indigenen Glauben gibt, wurde von beiden Seiten dasselbe Symbol verwendet. Und da die Ureinwohner von den Missionaren belehrt wurden, war es am besten, das spanische Symbol anzunehmen, und das taten sie auch. Die Heiligen und besonders die Jungfrau waren die am häufigsten verwendeten Symbole.
„Was sie früher der indigenen Gottheit erbeteten oder vor ihr getan hatten, fragten sie jetzt dem christlichen Gott oder seinen Vermittlern. Dies führte zu einem indigenen Christentum, das heißt, leben in indigenen Formen, und einer christianisierten indigenen Religion, das heißt nach christlichem Muster.“[16]
Was Eleazar López nicht sagt, ist, dass sich der Anteil der Eingeborenen, die die vier Positionen einnahmen, die er während der fünf Jahrhunderte der Evangelisierung beschrieb, allmählich änderte, dank der Bemühungen der Missionare, den Glauben der Konvertiten und ihre Kultur von Überresten des Aberglaubens zu reinigen. Diese Bemühungen wurden nicht nur von der göttlichen Gnade und den Erscheinungen Unserer Lieben Frau (die in ganz Lateinamerika zahlreich sind) begünstigt, sondern auch von der Rassenmischung und der zunehmenden Verstädterung, die die Anziehungskraft der Indianer auf ihre „heiligen Orte“ minderten.
Man kann mit Sicherheit sagen, dass die Mehrheit der indigenen Bevölkerung bis in die 1960er Jahre das Christentum auf authentische Weise praktizierte und nur wenige noch mit parallelen Spiritualitäten lebten. Nur eine winzige Minderheit blieb rein heidnisch oder kehrte zum Heidentum zurück.
In den letzten Jahrzehnten löste die verheerende Aktion der neuen Missionare einen umgekehrten Prozess aus, d.h. eine Re-paganisierung (zurück zum Heidentum) der christlichen Indianer. Anthropologen und Agenten linker Parteien und Bewegungen, im Allgemeinen Marxisten, förderten einen parallelen Prozess, um die indigenen Völker für ihren Zustand der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen „Unterdrückung“ zu sensibilisieren.
5. GENEREALVERSAMMLUNG DES CELAM IN APARECIDA
In seiner Eröffnungsrede zur Sitzung der Fünften Generalkonferenz des CELAM in Aparecida, Brasilien, am 13. Mai 2007, warnte Papst Benedikt XVI. vor diesem Versuch, indigene Kulturen künstlich zu paganisieren. Er beschrieb auch objektiv die Realität der in Lateinamerika populären Religiosität:
„Die Utopie, den präkolumbischen Religionen durch die Trennung von Christus und von der Gesamtkirche wieder Leben zu geben, wäre kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. Sie wäre in Wirklichkeit eine Rückentwicklung zu einer in der Vergangenheit verankerten geschichtlichen Periode.
Ihre Weisheit brachte die Urvölker glücklicherweise dazu, eine Synthese zwischen ihren Kulturen und dem christlichen Glauben zu bilden, den ihnen die Missionare anboten. Daraus wurde die reiche und tiefe Volksfrömmigkeit geboren, in der die Seele der lateinamerikanischen Völker zum Vorschein kommt:
- Die Liebe zum leidenden Christus, dem Gott des Mitleids, der Vergebung und der Versöhnung; dem Gott, der uns so geliebt hat, daß er sich für uns ausgeliefert hat; 
- Die Liebe zu dem in der Eucharistie gegenwärtigen Herrn, dem Gott, der Fleisch geworden, gestorben und auferstanden ist, um Brot des Lebens zu sein; 
- Zu dem Gott, der den Armen und Leidenden nahe ist; 
- Die tiefe Verehrung der allerseligsten Jungfrau von Guadalupe, der Aparecida, der Jungfrau mit verschiedenen nationalen und lokalen Titeln. Als die Jungfrau von Guadalupe dem hl. Juan Diego, einem Indio, erschien, sprach sie zu ihm die bedeutsamen Worte: »Bin ich nicht hier, um deine Mutter zu sein? Stehst du nicht unter meinem Schirm und Schutz? Bin ich nicht die Quelle deiner Freude? Bist du nicht in meinen Mantel gehüllt, in meinen Armen geborgen?« (Nican Mopohua, Nr. 118–119)..
Zum Ausdruck kommt diese Frömmigkeit auch in der Verehrung der Heiligen mit ihren Patronatsfesten, in der Liebe zum Papst und zu den anderen Hirten, in der Liebe zur Universalkirche als großer Familie Gottes, die ihre Kinder niemals allein oder im Elend lassen kann noch darf. Das alles bildet das große Mosaik der Volksfrömmigkeit, die der kostbare Schatz der katholischen Kirche in Lateinamerika ist und den sie schützen, fördern und, wenn nötig, auch reinigen muss.“ [17]
Dies ist das wahre Gesicht der katholischen Kirche in Lateinamerika, auf das sich die Bemühungen der nächsten Sonderversammlung der Bischofssynode in der Region Pan-Amazonien richten sollten, anstatt zu versuchen, den sterbenden Aberglauben von Hexenheilern, Meistern, Wayanga und Schamanen Hand in Hand mit der indischen Theologie wiederzubeleben, die von P. Eleazar López und seine Glaubensgenossen verbreitet wird. Ihre Postulate und Lehrirrtümer werden im nächsten Artikel genauer analysiert.
  
[1] “Amazon: New Paths for the Church and for an Integral Ecology,” Vatican City, 2018, n° 6 (https://press.vatican.va/content/salastampa/en/bollettino/pubblico/2018/06/08/180608a.html).
[2] Ebda. n 5.
[3] Ebda. n 3.
[4] Ebda. n 12
[5] Ebda. n 15.
[6] Schriften über Pluralismus – Kreuzung der Befreiungstheologie mit der Theologie des religösen Pluralismus, (spanisch) Libros Digitales Koinonia, 2012, p. 508, 509, 510 (http://www.servicioskoinonia.org/LibrosDigitales/LDK/Vigil-EscritosSobrePluralismo.pdf).
[7] Wakanmay (Aliento sagrado): Perspectivas de teología india – Una propuesta desde la cultura Cañari, Ed. Abya Yala, 2006, p. 155.
[8] V. Guzmán M. Carriquiry, Teología del Pueblo en el Magisterio Pastoral del Papa Francisco, Pontificia Comisión para América Latina, 2018 (http://www.americalatina.va/content/americalatina/es/articulos/la-teologia-del-pueblo-en-el-magisterio-pastoral-del-papa-franci.html)
[9] Patricio Merino Beas, “Diversidad religiosa y teología desde Latinoamérica: visión panorámica”, in Reflexiones Teológicas, n. 6, 2010, Bogotá, p. 64.  .
[10] Das Puebla Dokument spricht von den Indianern als “die Ärmsten der Armen” (Nr. 34).
The Puebla document speaks about indigenous peoples as “the poorest of the poor” (n° 34). “It is known that Father Lucio Gera was the one who had greater responsibility writing the remarkable chapter on ‘evangelization of culture’ in the Puebla document…. It is no wonder, then, that in 1985 Father Bergoglio, being Rector of the Faculty of San Miguel in Buenos Aires, organized the first International Congress on the evangelization of culture and inculturation of the gospel to be held in Latin America,” writes Guzmán Carriquiry (ibid., previous note).
[11] According to Fr. Eleazar López, a leading figure of Indian theology, the Santo Domingo conference “echoes new approaches that emerged in the Indigenous Pastoral in recent years and that had never found space before” in documents of magnitude such as that of CELAM: poverty is no longer the dominant characteristic to define the indigenous, who are considered «as true people and nation», possessors of «innumerable cultural riches» that are «living traces of a centuries-old culture» and drivers » of a specific project of life” that contains “human values ??of great significance» such as the “preservation of nature as an environment of life for al;” the religious convictions of natives “are the fruit of ‘the seeds of the Word’ that were already present and worked in their ancestors,” so “the inculturation of the Gospel … entails the recognition of [those] evangelical values;” such inculturation requires “indigenous ministries” and “its own theology, or Indian theology»(Caminar de la Pastoral Indígena y de la Teología India en América Latina, CENAMI, México, 2006 –  http://www.curasopp.com.ar/web/es/teologia-india/77-caminar-de-la-pastoral-indigena-y-de-la-teologia-india-en-america-latina)
[12] “In my view, Aparecida manifests a kairotic moment within our Church that may be the beginning of a new ecclesial stage, especially in regard to the indigenous cause…. The official document of Aparecida looks like the typical costumes of our peoples in which, in addition to their polychrome coloring, one can make out the many hands that made it. The special threads of the indigenous perspective are notorious not only because they deal with issues of indigenous content but also because they include the indigenous perspective on other topics” (Eleazar López, “La Teología India en la Iglesia. Un balance después de Aparecida”, Revista Iberoamericana de Teología, núm. 6, enero-junio, 2008, pp. 89 y 107 – http://clar.org/assets/teologiaindia.pdf).
[13] Los Salesianos y los Shuar, Ed. Abya Yala, Quito, 2011, p. 91-93.
[14] Op. cit. , pp. 161 y 157.
[15] Ibid. p. 165.

Dieser Artikel wurde zuerst veröffentlicht in:
Übersetzunmg aus dem Englischen mit Hilfe von Google-Übrsetzer

Mittwoch, 26. Juni 2019

Erläuternde Bemerkung zur „Erklärung der Wahrheiten


Erläuternde Bemerkung zur
„Erklärung der Wahrheiten in Bezug auf einige der häufigsten Irrtümer
im Leben der Kirche unserer Zeit“

Die Kirche in unserer Zeit erlebt eine der größten geistigen Epidemien, d.h. eine nahezu allumfassende lehramtliche Verwirrung und Desorientierung, die sich als eine ernsthaft ansteckende Gefahr für die geistige Gesundheit und das ewige Heil vieler Seelen erweist. Gleichzeitig muss man eine verbreitete Lethargie in der Ausübung des Lehramtes auf unterschiedlichen Ebenen der kirchlichen Hierarchie unserer Tage feststellen. Dies ist hauptsächlich durch die Nichteinhaltung der apostolischen Pflicht verursacht - wie es auch das Zweite Vatikanische Konzil in Erinnerung gerufen hat -, dass nämlich die Bischöfe „die ihrer Herde drohenden Irrtümer wachsam fernhalten“ sollen (Lumen gentium, 25).
Unsere Zeit ist gekennzeichnet durch einen akuten geistigen Hunger der katholischen Gläubigen auf der ganzen Welt nach der Bekräftigung jener Wahrheiten, die vernebelt, untergraben und durch einige der gefährlichsten Irrtümer unserer Zeit geleugnet werden. Die Gläubigen, die diesen geistigen Hunger erleiden, fühlen sich im Stich gelassen und befinden sich deshalb in einer Art existenzieller Peripherie. Eine solche Situation erfordert dringend Abhilfe. Eine öffentliche Erklärung der Wahrheiten, die sich auf diese Fehler beziehen, duldet keinen weiteren Aufschub. Deshalb erinnern wir uns an die folgenden zeitlosen Worte des heiligen Papstes Gregor des Großen: „Unsere Zunge soll im Ermahnen nicht müde werden, dass nicht, nachdem wir das Amt der Verkündigung übernommen haben, unser Schweigen uns beim gerechten Richter verurteilt. (...) Die Menschen, die unserer Sorge anvertraut sind, verlassen Gott und wir schweigen. Sie leben in Sünde, und wir strecken nicht unsere Hand aus, um sie zu korrigieren.“ (In Ev. hom. 17, 3.14).
Als katholische Bischöfe sind wir uns unserer schweren Verantwortung bewusst, gemäß der Ermahnung des heiligen Paulus, der lehrt, dass Gott Seiner Kirche „Hirten und Lehrer (gab), um die Heiligen für die Erfüllung ihres Dienstes auszurüsten, für den Aufbau des Leibes Christi, bis wir alle zur Einheit im Glauben und der Erkenntnis des Sohnes Gottes gelangen, zum vollkommenen Menschen, zur vollen Größe, die der Fülle Christi entspricht. Wir sollen nicht mehr unmündige Kinder sein, ein Spiel der Wellen, geschaukelt und getrieben von jedem Widerstreit der Lehrmeinungen, im Würfelspiel der Menschen, in Verschlagenheit, die in die Irre führt. Wir aber wollen, von der Liebe geleitet, die Wahrheit bezeugen und in allem auf ihn hin wachsen. Er, Christus, ist das Haupt. Von ihm her wird der ganze Leib zusammengefügt und gefestigt durch jedes Gelenk. Jedes versorgt ihn mit der Kraft, die ihm zugemessen ist. So wächst der Leib und baut sich selbst in Liebe auf.“ (Eph. 4, 12-16).
Wir erstellen diese öffentliche Erklärung im Geist brüderlicher Liebe als eine konkrete geistliche Hilfe, damit Bischöfe, Priester, Pfarreien, Ordensgemeinschaften, Laienvereinigungen und Privatpersonen die Möglichkeit haben, entweder privat oder öffentlich, jene Wahrheiten zu bekennen, welche in unseren Tagen am meisten geleugnet oder entstellt werden. Die folgenden Worte des heiligen Apostels Paulus sollten als eine an jeden Bischof und Christgläubigen unserer Zeit gerichtete Ermahnung verstanden werden: “Kämpfe den guten Kampf des Glaubens, ergreife das ewige Leben, zu dem du berufen  bist und für das du vor vielen Zeugen das gute Bekenntnis abgelegt hast! Ich gebiete dir bei Gott, von dem alles Leben kommt, und bei Christus Jesus, der vor Pontius Pilatus das gute Bekenntnis abgelegt hat und als Zeuge dafür eingetreten ist: Erfülle deinen Auftrag rein und ohne Tadel, bis zum Erscheinen Jesu Christi, unseres Herrn” (1 Tim. 6, 12-14).
Vor dem Angesicht des Göttlichen Richters und im eigenen Gewissen hat jeder Bischof, Priester und Christgläubige die moralische Pflicht, unmissverständlich Zeugnis für jene Wahrheiten abzulegen, die in unserer Zeit verdunkelt, untergraben und geleugnet werden. Private oder öffentliche Bekenntnisakte dieser Wahrheiten könnten eine Bewegung initiieren zum Bekenntnis und der Verteidigung der Wahrheit, sowie der Wiedergutmachung für die weitverbreiteten Sünden gegen den Glauben, für die Sünden des verborgenen oder offenen Abfalls vom katholischen Glauben einer nicht geringen Zahl des Klerus und der Laien. Man muss sich dabei bewusst sein, dass es bei einer derartigen Bewegung nicht um Zahlen, sondern um die Wahrheit geht, wie es der heilige Gregor von Nazianz inmitten der allgemeinen lehramtlichen Verwirrung der arianischen Krise ausdrückte, das Gott hat kein Wohlgefallen an Zahlen hat (vgl. Or. 42,7).
Durch das Zeugnis für den unveränderlichen katholischen Glauben werden sich Geistliche und Christgläubige der Wahrheit erinnern, dass „die Gesamtheit der Gläubigen (…)  im Glauben nicht irren kann. Und diese, ihre besondere Eigenschaft, macht sie durch den übernatürlichen Glaubenssinn des ganzen Volkes dann kund, wenn sie "von den Bischöfen bis zu den letzten gläubigen Laien"  ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert“ (Lumen gentium, 12).
Heilige und die großen Bischöfe, die in Zeiten lehramtlicher Krisen lebten, mögen uns Fürsprecher sein und uns mit ihren Worten führen, wie es die folgenden Worte des heiligen Augustinus tun, die er an den heiligen Papst Bonifatius I. richtete: „Da uns allen, die wir das Bischofsamt ausüben, das seelsorgliche Wächteramt aufgetragen ist (auch wenn du darin einen besonderen Vorrang innehast), tue ich in der Ausübung meiner Amtspflicht das, was ich kann, soweit sich der Herr würdigt, mir durch die Hilfe deines Gebetes hierin Kraft zu verleihen“ (Contra ep. Pel. I, 2).
In der gegenwärtigen außerordentlichen Situation einer allgemeinen doktrinellen Verwirrung und Desorientierung im Leben der Kirche, wird eine präzise Erklärung der Wahrheiten in einer einheitlichen Stimme der Hirten und der Gläubigen, zweifellos auch ein wirksames Mittel brüderlicher und kindlicher Hilfe für den Papst sein.
Diese öffentliche Erklärung geben wir im Geist christlicher Liebe ab, die sich in der Sorge um die geistige Gesundheit der Hirten und der Gläubigen kundtut, d.h. aller Glieder des Leibes Christi, der Kirche, eingedenk der folgenden Worte des heiligen Paulus im Ersten Brief an die Korinther: „…damit im Leib kein Zwiespalt entstehe, sondern alle Glieder einträchtig füreinander sorgen. Wenn darum ein Glied leidet, leiden alle Glieder mit; wenn ein Glied geehrt wird, freuen sich alle Glieder mit. Ihr aber seid der Leib Christi und jeder Einzelne ist ein Glied an ihm“ (1 Kor 12, 25-27), und im Brief an die Römer: „Denn wie wir an dem einen Leib viele Glieder haben, aber nicht alle Glieder dieselbe Aufgabe haben, ... so sind wir, die vielen, ein Leib in Christus, als Einzelne aber sind wir Glieder, die zueinander gehören. Wir haben unterschiedliche Gaben, je nach der uns verliehenen Gnade. Hat einer die Gabe prophetischer Rede, dann rede er in Übereinstimmung mit dem Glauben; hat einer die Gabe des Dienens, dann diene er. Wer zum Lehren berufen ist, der lehre; wer zum Trösten und Ermahnen berufen ist, der tröste und ermahne. Wer gibt, gebe ohne Hintergedanken; wer Vorsteher ist, setze sich eifrig ein; wer Barmherzigkeit übt, der tue es freudig.  Die Liebe sei ohne Heuchelei. Verabscheut das Böse, haltet fest am Guten! Seid einander in brüderlicher Liebe zugetan, übertrefft euch in gegenseitiger Achtung! Lasst nicht nach in eurem Eifer, lasst euch vom Geist entflammen und dient dem Herrn!“ (Röm 12, 4-11).
Die Kardinäle und Bischöfe, die diese „Erklärung der Wahrheiten“ unterschreiben, vertrauen sie dem Unbefleckten Herz der Muttergottes unter der Anrufung „Salus populi Romani“ („Heil des römischen Volkes“) an, eingedenk der besonderen geistlichen Bedeutung, die diese Ikone für die Römische Kirche hat. Möge die ganze Katholische Kirche unter dem Schutz der Unbefleckten Jungfrau und Gottesmutter „unerschrocken den Kampf des Glaubens kämpfen, feststehen in der Lehre der Apostel und sicher voranschreiten in den Stürmen der Welt, bis sie die himmlische Stadt erreicht“ (Präfation der Messe zu Ehren der Seligen Jungfrau Maria „Heil des Römischen Volkes“).
31. Mai 2019

Kardinal Raymond Leo Burke, Patron des Souveränen Malteserordens
Kardinal Janis Pujats, emeritierter Erzbischof von Riga
Tomash Peta, Erzbischof der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana
Jan Pawel Lenga, emeritierter Erzbischof-Bischof von Karaganda
Athanasius Schneider, Weihbischof der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana

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“Die Kirche des lebendigen Gottes ist Säule und Fundament der Wahrheit“ (1 Tim. 3,15)



Erklärung der Wahrheiten in Bezug auf einige der häufigsten Irrtümer
im Leben der Kirche unserer Zeit

Die Grundlagen des Glaubens
1. Die richtige Bedeutung der Ausdrücke ‘lebendige Überlieferung’, ‘lebendiges Lehramt’, ‘Hermeneutik der Kontinuität’ und ‘Lehrentwicklung’ enthält die Wahrheit, dass, welch immer neue Einsichten in das Glaubensgut auch ausgedrückt werden, diese jedoch nicht dem widersprechen können, was die Kirche immer in „derselben Lehre, in demselben Sinn und in derselben Auffassung“ vorgelegt hat (vgl. I. Vatikanische Konzil, Dei Filius, 3. Sitzung, Nr. 4: „in eodem dogmate, eodem sensu, eademque sententia“).
2. „Der Sinn der dogmatischen Formeln selbst aber bleibt in der Kirche immer wahr und konstant, auch wenn er mehr erhellt und vollständiger erkannt wird.“ Deshalb ist die Meinung falsch, die sagt, dass „erstens die dogmatischen Formeln (oder gewisse Arten von ihnen) die Wahrheit nicht bestimmen, sondern nur veränderlich approximativ bezeichnen und dabei verunstalten oder verändern; zweitens die Wahrheit nur unbestimmt bezeichnen, die man ständig durch die genannten Annäherungswerte suchen müsse. Wer eine solche Meinung annimmt, entgeht nicht einem dogmatischen Relativismus und verfälscht den Begriff der Unfehlbarkeit der Kirche, die sich auf die Lehre und das Festhalten der Wahrheit in bestimmter Gestalt erstreckt“ (Glaubenskongretation, Erklärung „Mysterium Ecclesiae über die Kirche und ihre Verteidiung gegen einige Irrtümer von heute“, 5).
Der Glaube (das Credo)
3. „Wir bekennen, dass Gottes Reich hier auf Erden in der Kirche Christi seinen Anfang nahm, die nicht von dieser Welt ist, deren Antlitz ja vergeht, und, dass das ihm eigene Wachstum nicht mit dem Fortschritt der Zivilisation, der Wissenschaft und Technik des Menschen gleichgesetzt werden darf, sondern darin besteht, immer tiefer den unergründlichen Reichtum Christi zu erkennen, immer zuversichtlicher auf die ewigen Güter zu hoffen, mit immer brennenderem Herzen der Liebe Gottes zu antworten und den Menschen immer freigebiger die Güter der Gnade und Heiligkeit mitzuteilen. (…) Die stete Sorge der Kirche, der Braut Christi, für die Not der Menschen, für ihre Freuden und Hoffnungen, für ihre Arbeiten und Mühen ist demnach nichts anderes als die große Sehnsucht, ihnen nahe zu sein, um sie zu erleuchten mit dem Lichte Christi und sie alle in ihm, ihrem alleinigen Heiland, zu vereinen. Diese Sorge kann niemals bedeuten, dass sich die Kirche den Dingen dieser Welt gleichförmig macht, noch kann sie die brennende Sehnsucht mindern, mit der die Kirche ihren Herrn und sein ewiges Reich erwartet“ (Paul VI., Apostolischer Brief Solemni hac liturgia (Das Credo des Gottesvolkes), 27). Demnach ist die Meinung falsch, die besagt, dass Gott grundsätzlich allein schon durch die Verbesserung der zeitlichen und irdischen Bedingungen des Menschengeschlechts verherrlicht wird.
4. Nach der Einsetzung des Neuen und Ewigen Bundes in Jesus Christus wird niemand erlöst allein durch die Befolgung des Gesetzes des Moses, ohne den Glauben an Christus als den wahren Gott und einzigen Erlöser des Menschengeschlechts (vgl. Röm. 3, 28; Gal. 2, 16).
5. Muslime und andere, denen der Glaube an Jesus Christus, den wahren Gott und wahren Menschen, fehlt, selbst wenn sie Monotheisten sind, können Gott nicht dieselbe Anbetung erweisen wie die Christen, d.h. eine übernatürliche Anbetung im Geist und in der Wahrheit (vgl. Joh. 4, 24; Eph. 3, 8) derjenigen, die den Geist der Gotteskindschaft erhalten haben (vgl. Röm. 8, 15).
6. Spiritualitäten und Religionen, die irgendeine Art von Götzenverehrung oder von Pantheismus fördern, können weder als „Samen“ noch als „Früchte“ des Göttlichen Wortes angesehen werden, weil sie Trugbilder sind, die die Evangelisation und das ewige Heil ihrer Anhänger ausschließen, wie es in der Heiligen Schrift gelehrt wird: „Denn der Gott dieser Weltzeit hat das Denken der Ungläubigen verblendet. So strahlt ihnen der Glanz des Evangeliums von der Herrlichkeit Christi, der Gottes Bild ist, nicht auf“ (2 Kor. 4, 4).
7. Wahrer Ökumenismus beabsichtigt, dass Nicht-Katholiken in jene Einheit eintreten, die die Katholische Kirche schon unzerstörbar besitzt, gemäß dem Gebet Christi, das immer von Seinem Vater gehört wird, ‘dass sie eins seien’ (Joh. 17, 11), und die sie im Credo bekennt: „Ich glaube an die eine Kirche“. Ökumenismus kann deshalb legitimerweise nicht das Ziel haben, eine Kirche zu errichten, die jetzt noch nicht existiert.
8. Die Hölle existiert und diejenigen, die in die Hölle verdammt sind aufgrund einer unbereuten Todsünde, sind auf ewig durch die göttliche Gerechtigkeit bestraft (vgl. Mt. 25, 46). Nicht nur die gefallenen Engel, sondern auch menschliche Seelen sind auf ewig verdammt (vgl. 2 Thess. 1, 9; 2 Petr. 3, 7). Die auf ewig verdammten Menschen werden nicht ausgelöscht, weil ihre Seelen unsterblich sind, gemäß der unfehlbaren Lehre der Kirche (vgl. 5. Laterankonzil, 8. Sitzung).
9. Die aus dem Glauben an Jesus Christus, den eingeborenen Sohn Gottes und den einzigen Erlöser des Menschengeschlechts, geborene Religion, ist die einzige Religion, die von Gott positiv gewollt ist. Deshalb ist die Meinung falsch, die sagt, dass, auf dieselbe Weise, wie Gott positiv die Verschiedenheit des männlichen und weiblichen Geschlechts und die Vielfalt der Nationen will, er auch die Vielfalt der Religionen will.
10. „Unsere [die christliche] Religion stellt tatsächlich eine echte und lebendige Verbindung mit Gott her, was den übrigen Religionen nicht gelingt, auch wenn sie sozusagen ihre Arme zum Himmel ausstrecken“ (Paul VI., Apostolisches Schreiben Evangelii nuntiandi, 53).
11. Das Geschenk des freien Willens, mit dem Gott der Schöpfer die menschliche Person ausgestattet hat, gewährt dem Menschen das natürliche Recht, nur das Gute und Wahre zu wählen. Keine menschliche Person hat deshalb ein natürliches Recht, Gott zu beleidigen, indem sie das sittliche Übel der Sünde, des religiösen Irrtums, der Götzenverehrung, der Gotteslästerung oder eine falsche Religion wählt.
Das Gesetz Gottes
12. Eine gerechtfertigte Person hat die notwendige Kraft, mit Gottes Gnade die objektiven Forderungen des Göttlichen Gesetzes zu erfüllen, weil alle Gebote Gottes für den Gerechtfertigten möglich sind. Wenn die Gnade Gottes den Sünder rechtfertigt, bewirkt sie kraft ihrer Natur eine Abkehr von allen schweren Sünden (vgl. Konzil von Trient, Dekret über die Rechtfertigung, Kap. 11; Kap. 13).
13. „Die Gläubigen sind verpflichtet, die spezifischen, von der Kirche im Namen Gottes, des Schöpfers und Herrn, vorgelegten und gelehrten sittlichen Gebote anzuerkennen und zu achten. (…) Die Gottesliebe und die Nächstenliebe sind nicht zu trennen von der Einhaltung der Gebote des Bundes, der im Blut Jesu Christi und durch die Gabe des Geistes erneuert wurde“ (Johannes Paul II., Veritatis splendor, 76). Gemäß der Lehre derselben Enzyklika ist die Meinung derjenigen falsch, die „glauben, die freie und bedachte Wahl von Verhaltensweisen, die den Geboten des göttlichen und des Naturgesetzes widersprechen, als sittlich gut rechtfertigen zu können.“ Deshalb „können sich diese Theorien nicht auf die katholische moralische Tradition berufen“ (Ebd.).
14. Alle Gebote Gottes sind gleich gerecht und barmherzig. Deshalb ist die Meinung falsch die sagt, dass eine Person durch den Gehorsam im Bezug auf ein göttliches Verbot – wie z. B. das sechste Gebot, die Ehe nicht zu brechen - durch diesen Akt des Gehorsams gegen Gott sündigen, sich selbst moralisch schädigen, oder gegen eine andere Person sündigen kann.
15. „Kein Umstand, kein Zweck, kein Gesetz wird jemals eine Handlung für die Welt statthaft machen können, die in sich unerlaubt ist, weil sie dem Gesetz Gottes widerspricht, das jedem Menschen ins Herz geschrieben, mit Hilfe der Vernunft selbst erkennbar und von der Kirche verkündet worden ist“ (Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium Vitae, 62). Es gibt moralische Prinzipien und moralische Wahrheiten, die in der göttlichen Offenbarung und im natürlichen Sittengesetz enthalten sind, die negative Verbote einschließen, die bestimmte Arten von Handlungen absolut verbieten, insofern als diese Art von Handlungen immer ein schweres Unrecht hinsichtlich ihres Objekts darstellen. Daher ist die Meinung falsch, dass eine gute Absicht oder eine gute Folgetat ausreichend sei oder sein könne, um die Durchführung solcher Handlungen zu rechtfertigen (vgl. Konzil von Trient, sess. 6 de iustificatione, c. 15; Johannes Paul II., Apostolische Exhortation, Reconciliatio et Paenitentia, 17; Enzyklika Veritatis Splendor, 80).
16. Einer Frau, die in ihrem Schoss ein Kind empfangen hat, ist es durch natürliches und Göttliches Gesetz verboten, dieses menschliche Leben in ihr durch eigene Handlung oder mit Hilfe von Anderen direkt oder indirekt zu töten (vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium Vitae, 62).
17. Prozeduren, die eine Empfängnis außerhalb des Mutterleibes bewirken, sind „vom moralischen Standpunkt aus unannehmbar, da sie die Zeugung von dem gesamtmenschlichen Zusammenhang des ehelichen Aktes trennen» (Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium Vitae, 14).
18. Niemand ist moralisch dazu berechtigt, um zeitlichem Leiden zu entfliehen sich vorsätzlich selbst zu töten oder andere dazu zu bewegen, ihn zu töten: „Euthanasie ist eine schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes, insofern es sich um eine vorsätzliche Tötung einer menschlichen Person handelt, was sittlich nicht zu akzeptieren ist. Diese Lehre ist auf dem Naturrecht und auf dem geschriebenen Wort Gottes begründet, von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche gelehrt“ (Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium Vitae, 65).
19. Die Ehe ist durch Göttliche Anordnung und durch das natürliche Sittengesetz eine unauflösliche Vereinigung von einem Mann und einer Frau (vgl. Gen. 2, 24; Mk. 10, 7-9; Eph. 5, 31-32). „Durch ihre natürliche Eigenart sind die Institution der Ehe und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, 48).
20. Gemäß dem natürlichen und göttlichen Gesetz kann niemand freiwillig und ohne dabei eine Sünde zu begehen, seine sexuellen Kräfte außerhalb einer gültigen Ehe ausüben. Es steht deshalb im Gegensatz zur Heiligen Schrift und zur Tradition zu behaupten, das Gewissen könne wahr und richtig urteilen, dass sexuelle Akte zwischen Personen, die eine zivile Ehe miteinander geschlossen haben, manchmal sittlich richtig, oder gefordert oder sogar von Gott befohlen sein können, obwohl eine oder beide Personen in einer sakramentalen Ehe mit einer anderen Person verbunden sind (vgl. 1 Kor 7, 11; Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Familiaris consortio, 84).
21. Gemäß dem natürlichen und göttlichen Gesetz „ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel“ (Paul VI., Enzyklika Humanae Vitae, 14).
22. Jeder Ehemann oder Ehefrau, der oder die eine zivile Scheidung von seinem Ehepartner, mit dem er oder sie gültig verheiratet ist, erlangt und eine Zivilehe mit einer anderen Person noch zu Lebzeiten seines Ehepartners geschlossen hat, und der ehelich mit dem zivilen Partner lebt, und der sich entschließt, in diesem Stand mit vollem Wissen um die Natur der Handlung und mit voller Zustimmung seines Willens zu dieser Handlung, befindet sich im Stand der Todsünde und kann deshalb nicht die heiligmachende Gnade empfangen und in der Liebe wachsen. Deshalb können diese Christen, wenn sie nicht als „Bruder und Schwester“ leben, die heilige Kommunion nicht empfangen (vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, 84).
23. Zwei gleichgeschlechtliche Personen, die gegenseitige geschlechtliche Lust suchen, sündigen schwer (vgl. Lev. 18, 22; Lev. 20, 13; Röm. 1, 24-28; 1 Kor. 6, 9-10; 1 Tim. 1, 10; Jud. 7). Homosexuelle Handlungen „sind in keinem Fall zu billigen“ (Katechismus der Katholischen Kirche, 2357). Daher widerspricht es dem Naturgesetz und der Göttlichen Offenbarung zu behaupten, dass in der gleichen Weise wie Gott der Schöpfer einigen Menschen eine natürliche Anlage gegeben hat, sexuelles Verlangen für Personen des anderen Geschlechts zu empfinden, Er einigen Menschen die natürliche Anlage gegeben hat, sexuelles Verlangen für Personen des eigenen Geschlechts zu empfinden, und dass Er es beabsichtigt, dass diese Anlage in gewissen Umständen auch ausgelebt wird.
24. Kein menschliches Gesetz und keine menschliche Macht kann zwei Personen desselben Geschlechts das Recht geben, einander zu heiraten, oder solche Personen als verheiratet zu erklären, weil das im Gegensatz zum natürlichen und Göttlichen Gesetz steht. „Nach dem Plan des Schöpfers gehören also die Komplementarität der Geschlechter und die Fruchtbarkeit zum Wesen der ehelichen Institution“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen, 3. Juni 2003, 3).
25. Verbindungen, die den Namen „Ehe“ tragen, ohne dass sie es in Wirklichkeit sind, können nicht den Segen der Kirche erhalten, weil das im Gegensatz zum natürlichen und Göttlichen Gesetz steht.
26. Die staatliche Gewalt darf keine bürgerliche oder legale Vereinigung zweier Personen desselben Geschlechts, die offensichtlich den Ehebund imitieren, einführen, auch wenn solche Vereinigungen nicht den Namen „Ehe“ erhalten, weil solche Vereinigungen für die Personen, die in diesen leben, Anlass zur schweren Sünde geben und ein großes Ärgernis für andere verursachen (vgl. Glaubenskongregation, Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen, 3. Juni 2003, 11).
27. Das männliche und das weibliche Geschlecht, Mann und Frau, sind biologische Realitäten, die durch den weisen Willen Gottes erschaffen wurden (vgl. Gen. 1, 27; Katechismus der Katholischen Kirche, 369). Es ist deshalb eine Auflehnung gegen das natürliche und Göttlichen Gesetz und eine schwere Sünde, dass ein Mann versucht, eine Frau zu werden, indem er sich verstümmelt, oder indem er einfach sich selbst dazu erklärt, oder dass eine Frau in ähnlicher Weise versucht, ein Mann zu werden, oder zu behaupten, dass die staatliche Autorität die Pflicht oder das Recht hat, zu handeln, als ob solche Dinge möglich und erlaubt seien oder sein könnten (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 2297).
28. In Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift und der beständigen Überlieferung des ordentlichen und allgemeinen Lehramts, hat sich die Kirche nicht geirrt, wenn sie lehrte, dass die staatliche Gewalt die Todesstrafe an Übeltätern erlaubterweise anwenden kann, wo dies  wirklich notwendig ist, um die Existenz oder die gerechte Ordnung von menschlichen Gesellschaften zu bewahren (vgl. Gen. 9, 6; Joh. 19, 11; Röm. 13, 1-7; Innozenz III., Professio fidei Waldensibus praescripta; Römischer Katechismus des Konzils von Trient, p. III, 5, n. 4; Pius XII., Ansprache an die katholischen Juristen vom 5. Dezember 1954).
29. Jede Autorität auf Erden wie auch im Himmel gehört Jesus Christus; deshalb sind staatliche Gemeinschaften und alle anderen menschlichen Vereinigungen seinem Königtum unterworfen, so dass „die Pflicht, Gott aufrichtig zu verehren, sowohl den einzelnen Menschen als auch die Gesellschaft betrifft“ (Katechismus der Katholischen Kirche, 2105; vgl. Pius XI., Enzyklika Quas primas, 18-19; 32).
Die Sakramente
30. Im Allerheiligsten Sakrament der Eucharistie ereignet sich eine wunderbare Wandlung, nämlich der ganzen Substanz des Brotes in den Leib Christi und der ganzen Substanz des Weines in Sein Blut, eine Wandlung, die die Katholische Kirche sehr passend „Transsubstantiation“ nennt (vgl. 4. Laterankonzil, Kap. 1; Konzil von Trient, 13. Sitzung, 4). „Jede theologische Erklärung, die sich um das Verständnis dieses Geheimnisses bemüht, muss, um mit dem katholischen Glauben übereinstimmen zu können, daran festhalten, dass in der von unserem Geist unabhängigen Ordnung der Wirklichkeit Brot und Wein, nach der Konsekration, zu bestehen aufgehört haben, so dass nunmehr der anbetungswürdige Leib und das anbetungswürdige Blut unseres Herrn vor uns gegenwärtig sind unter den sakramentalen Gestalten von Brot und Wein; so hat es der Herr gewollt, um sich uns zur Speise zu geben und uns einzugliedern in die Einheit seines mystischen Leibes“ (Paul VI., Apostolischer Brief Solemni hac liturgia (Das Credo des Gottesvolkes), 25)
31. Die Formulierungen, durch die das Konzil von Trient den Glauben der Kirche an die heilige Eucharistie ausgedrückt hat, sind für die Menschen aller Zeiten und Orte angemessen, weil sie eine „immer gültige Lehre der Kirche sind“ (Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de Eucharistia, 15).
32. In der Heiligen Messe wird der Heiligsten Dreifaltigkeit ein wahres und eigentliches Opfer dargebracht und dieses Opfer ist ein Sühneopfer sowohl für die Menschen, die auf der Erde leben, als auch für die Seelen im Fegefeuer. Die Meinung ist also falsch, die besagt, dass das Messopfer nur darin besteht, dass das Volk ein geistiges Opfer des Gebets und des Lobpreises darbringt, ebenso wie die Meinung, dass die Messe nur den Sinn haben könnte, dass Christus Sich selbst für die Gläubigen als ihre geistige Speise hingibt (vgl. Konzil von Trient, 22. Sitzung, 2).
33. „Wir glauben, dass die heilige Messe, wenn sie vom Priester, der die Person Christi darstellt, kraft der durch das Weihesakrament empfangenen Gewalt, gefeiert und im Namen Jesu Christi und der Glieder seines mystischen Leibes dargebracht wird, das Opfer von Kalvaria ist, das auf unseren Altären sakramental vergegenwärtigt wird. Wir glauben, dass in der Weise wie Brot und Wein vom Herrn beim heiligen Abendmahl konsekriert und in seinen Leib und in sein Blut verwandelt worden sind, die er für uns am Kreuz geopfert hat, auch Brot und Wein, wenn sie vom Priester konsekriert werden, in den Leib und das Blut Christi verwandelt werden, der glorreich in den Himmel aufgefahren ist; und wir glauben, dass die geheimnisvolle Gegenwart des Herrn unter dem, was für unsere Sinne in derselben Weise wie vorher fortzubestehen erscheint, eine wahre, wirkliche und wesentliche Gegenwart ist“ (Paul VI., Apostolischer Brief Solemni hac liturgia (Das Credo des Gottesvolkes), 24).
34. „Die unblutige Hinopferung, bei der kraft der Wandlungsworte, Christus im Zustand des Opferlammes auf dem Altare gegenwärtig wird, ist das Werk des Priesters allein, insofern er die Person Christi vertritt, nicht aber die Person der Gläubigen darstellt. (…) Dass die Gläubigen das Opfer durch die Hände des Priesters darbringen, geht aus folgendem hervor: Der Diener des Altares vertritt die Person Christi als Haupt, das im Namen aller Glieder opfert; deshalb kann man auch mit Recht sagen, die gesamte Kirche vollziehe durch Christus die Darbringung der Opfergabe. Die Behauptung aber, das Volk bringe zugleich mit dem Priester das Opfer dar, hat nicht etwa den Sinn, als ob die Glieder der Kirche ebenso wie der Priester selbst die sichtbare liturgische Handlung vollzögen, denn das ist ausschließlich Aufgabe des von Gott dazu berufenen Dieners; das bedeutet vielmehr, dass das Volk seine Gesinnungen des Lobes, der Bitte, der Sühne und der Danksagung mit den Gesinnungen oder der inneren Meinung des Priesters, ja des Hohepriesters selbst, zu dem Zwecke vereinigt, dass sie in der eigentlichen Opferdarbringung auch durch den äußeren Ritus des Priesters Gott dem Vater entboten werden“ (Pius XII., Enzyklika Mediator Dei, 92).
35. Das Sakrament der Buße ist das einzige ordentliche Mittel, durch das schwere Sünden, die nach der Taufe begangen wurden, vergeben werden, und nach göttlichem Gesetz müssen alle solche Sünden nach Anzahl und Art gebeichtet werden (vgl. Konzil von Trient, sess. 14, can. 7).
36. Nach göttlichem Gesetz darf der Beichtvater das Beichtsiegel unter keinen Umständen verletzen. Keine kirchliche Autorität hat die Vollmacht,  ihn vom Siegel des Sakraments zu dispensieren, und die staatliche Gewalt ist gänzlich unbefugt, derartiges anzuordnen (vgl. Kodex des Kanonischen Rechts 1983, can. 1388 § 1; Katechismus der Katholischen Kirche 1467).
37. Gemäß dem Willen Christi und der unveränderlichen Tradition der Kirche darf das Sakrament der Eucharistie jenen nicht gespendet werden, die im öffentlichen Stand einer objektiven schweren Sünde leben, und die sakramentale Lossprechung darf jenen nicht erteilt werden, die ihrer Ablehnung Ausdruck verleihen, mit dem göttlichen Gesetz übereinzustimmen, auch wenn ihre mangelnde Bereitschaft nur eine einzige schwere Materie betrifft (vgl. Konzil von Trient, sess. 14, c. 4; Johannes Paul II., Brief an den Großpönitentiar Kardinal William W. Baum vom 22. März 1996).
38. Gemäß der beständigen Überlieferung der Kirche, darf das Sakrament der Heiligen Eucharistie jenen nicht gespendet werden, die eine Wahrheit des Katholischen Glaubens leugnen, indem sie formell ihre Anhängerschaft an eine häretische oder eine offiziell schismatische christliche Gemeinschaft bekennen (vgl. Kodex des Kanonischen Rechts 1983, can. 915; 1364).
39. Das Gesetz, durch das die Priester verpflichtet sind, vollkommene Enthaltsamkeit im Zölibat zu beobachten, hat seinen Ursprung im Beispiel von Jesus Christus und gehört zur immerwährenden apostolischen Tradition in Übereinstimmung mit dem beständigen Zeugnis der Kirchenväter und der Römischen Päpste. Aus diesem Grund darf dieses Gesetz in der Römischen Kirche nicht abgeschafft und ein optionaler priesterlicher Zölibat auf regionaler, oder universaler Ebene eingeführt werden. Das beständig gültige Zeugnis der Kirche hält fest, dass das Gesetz der priesterlichen Enthaltsamkeit „keine neuen Gebote aufstellt und dass diese Gebote beobachtet werden sollten, weil sie von einigen durch Unwissenheit und Trägheit nicht befolgt wurden. Diese Gesetze gehen dennoch auf die Apostel zurück und sie wurden durch die Väter festgelegt, wie geschrieben steht: ‘Seid also standhaft, Brüder und haltet an den Überlieferungen fest, in denen wir euch unterwiesen haben, sei es mündlich, sei es durch einen Brief!’ (2 Thess. 2, 15). Es gibt in Wahrheit viele, die durch Verachtung der Verordnungen unserer Vorväter die Keuschheit der Kirche, durch ihre Anmaßung verletzten und dabei das Gericht Gottes nicht fürchtend, dem Willen der Menschen folgten“ (Papst Siricius, Dekretale Cum in unum vom Jahr 386).
40. Durch den Willen Christi und die göttliche Verfassung der Kirche können nur getaufte Männer (viri) das Weihesakrament empfangen, sei im Bischofsamt, im Priestertum, oder im Diakonat (vgl. Johannes Paul II., Apostolischer Brief Ordinatio Sacerdotalis, 4). Zudem ist die Aussage falsch, dass nur ein Ökumenisches Konzil diese Angelegenheit definieren kann, weil die Lehrautorität eines Ökumenischen Konzils nicht weiter greift als die des Römischen Papstes (vgl. 5. Laterankonzil, 11. Sitzung; 1. Vatikanische Konzil, 4. Sitzung, 3. Kap, Nr. 8).

31. Mai 2019
Kardinal Raymond Leo Burke, Patron des Souveränen Malteserordens
Kardinal Janis Pujats, emeritierter Erzbischof von Riga
Tomash Peta, Erzbischof der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana
Jan Pawel Lenga, emeritierter Erzbischof-Bischof von Karaganda
Athanasius Schneider, Weihbischof der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana

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Donnerstag, 7. März 2019

Aktualität der scholastischen Philosophie

Die Methoden der scholastischen Philosophie entsprechen den modernen Notwendigkeiten

Darum ist es sehr zu beklagen, dass man die Philosophie, die von der Kirche aufgenommen und anerkannt ist, heute von mancher Seite der Verachtung preisgibt, als veraltet in der Form und rationalistisch –, wie sie sagen – in der Denkweise erklärt. Die Gegner behaupten, dass diese unsere Philosophie irrtümlicherweise die Meinung verteidige, es gebe eine absolut gültige Metaphysik; während sie im Gegenteil sagen, die Wahrheiten, besonders die transzendenten, könnten keinen geeigneteren Ausdruck finden als in ganz verschiedenen Lehrsätzen, die sich ergänzen, obwohl sie untereinander in gewisser Weise im Gegensatz stehen. Darum geben sie auch zu, dass die auf unseren Schulen gelehrte Philosophie mit ihrer klaren Beschreibung der Fragestellung und Lösung, mit der genauen Bestimmung der Begriffe und ihren klaren Unterscheidungen wohl nützlich sein könne zum Studium der scholastischen Theologie, die sich der Denkungsart des mittelalterlichen Menschen in hervorragender Weise anpasste; aber – so fügen sie hinzu – sie kann keine philosophische Methode bieten, die unserer modernen Kultur mit ihren Bedürfnissen entspricht.

Aus der Enzyklika „Humani Generis“ von Pius XII., vom 12.8.1952

Dienstag, 2. Januar 2018

Bischöfe Kasachstans: Bekenntnis zu den unveränderlichen Wahrheiten über die sakramentale Ehe


Nach der Veröffentlichung der Apostolischen Exhortation „Amoris laetitia“ (2016) haben verschiedene Bischöfe auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene Ausführungsnormen erlassen bezüglich der sakramentalen Disziplin jener Gläubigen — „wiederverheirate Geschiedene“ genannt —, welche, obwohl deren Ehegatte, mit welchem sie durch das sakramentale Eheband verbunden sind, noch lebt, dennoch eine dauerhafte Lebensgemeinschaft more uxorio mit einer Person eingegangen sind, welche nicht deren rechtmäßiger Gatte ist.
Die erwähnten Normen sehen unter anderem vor, dass solche Personen — „wiederverheirate Geschiedene“ genannt — in Einzelfällen das Sakrament der Buße und die Heilige Kommunion empfangen können, ungeachtet dessen, dass sie dauerhaft und mit Absicht mit einer Person more uxorio zusammenleben, welche nicht deren rechtmäßiger Ehegatte ist. Solche Normen haben eine Bestätigung seitens verschiedener hierarchischer Autoritäten erhalten. Einige unter diesen Normen haben sogar die Bestätigung seitens der höchsten Autorität der Kirche erhalten.
Die Verbreitung dieser kirchlich bestätigten pastoralen Normen hat eine erhebliche und ständig wachsende Verwirrung unter den Gläubigen und dem Klerus verursacht. Es handelt sich um eine Verwirrung, welche die zentralen Lebensäußerungen der Kirche berührt, welche da sind: Die sakramentale Ehe mit der Familie, der Hauskirche, und das Sakrament der Heiligsten Eucharistie.
Gemäß der Lehre der Kirche bildet nur das sakramentale Eheband eine Hauskirche (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, 11). Die Zulassung der „wiederverheiratet Geschiedenen“ Gläubigen zur heiligen Kommunion, welche ja am höchsten die Einheit Christi, des Bräutigams mit Seiner Kirche ausdrückt, bedeutet in der Praxis eine Art Bestätigung oder Legitimierung des Ehebruchs, und in diesem Sinn eine Art Einführung des Ehebruchs im Leben der Kirche.
Die erwähnten pastoralen Normen offenbaren sich tatsächlich und mit der Zeit als ein Mittel der Verbreitung der „Geißel des Ehebruchs“ (diesen Ausdruck gebrauchte das Zweite Vatikanische Konzil, vgl. Gaudium et spes, 47). Es handelt sich um die Verbreitung der “Geißel des Ehebruchs” sogar im Leben der Kirche, wobei doch die Kirche, im Gegenteil, auf Grund ihrer bedingungslosen Treue zur Lehre Christi ein Bollwerk und eine untrügliches Zeichen des Widerspruchs sein sollte gegen die sich täglich immer mehr ausbreitenden Geißel des Ehebruchs in der zivilen Gesellschaft.  
Unser Herr und Heiland Jesus Christus hat in unzweideutiger Weise und keine Ausnahme zulassend den Willen Gottes bezüglich des absoluten Verbots des Ehebruchs feierlich bestätigt. Eine Bestätigung oder Legitimierung der Verletzung der Heiligkeit des Ehebandes, wenn auch nur in indirekter Weise durch die erwähnte sakramentale Praxis, widerspricht schwerwiegend dem ausdrücklichen Willen Gottes und Seinem Gebot. Solch eine Praxis stellt folglich eine wesentliche Veränderung der zweitausendjährigen sakramentalen Disziplin der Kirche dar. Zudem bringt eine wesentlich veränderte Disziplin mit der Zeit auch eine Veränderung der entsprechenden Lehre mit sich. 
Das beständige Lehramt der Kirche, angefangen von den Lehren der Apostel und aller Päpste, hat die kristallklare Lehre Christi bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe, sowohl in der Lehre (in der Theorie), als auch in der sakramentalen Disziplin (in der Praxis) unzweideutig, ohne einen Schatten des Zweifels und immer in demselben Sinn und in derselben Bedeutung bewahrt und weitergegeben.
Wegen ihres göttlich begründeten Wesens darf die sakramentale Disziplin niemals dem geoffenbarten Wort Gottes und dem Glauben der Kirche an die absolute Unauflöslichkeit einer gültigen und vollzogenen Ehe widersprechen. „Die Sakramente setzen den Glauben nicht nur voraus, sondern nähren ihn auch durch Worte und Riten, stärken ihn und zeigen ihn an; deshalb heißen sie Sakramente des Glaubens“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum Concilium, 59). „Selbst die höchste Autorität in der Kirche kann die Liturgie nicht nach Belieben ändern, sondern nur im Glaubensgehorsam und in Ehrfurcht vor dem Mysterium der Liturgie“ (Katechismus der Katholischen Kirche, 1125). Der katholische Glaube verbietet von seinem Wesen her einen formalen Widerspruch zwischen dem bekannten Glauben einerseits und der Lebens- und Sakramentenpraxis anderseits. In diesem Sinn kann man auch die folgende Aussage des Lehramtes verstehen: „Die Spaltung bei vielen zwischen dem Glauben, den man bekennt, und dem täglichen Leben gehört zu den schweren Verirrungen unserer Zeit“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, 43) und „die konkrete pastorale Begleitung der Kirche muss stets mit ihrer Lehre verbunden sein und darf niemals von ihr getrennt werden“ (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Familiaris consortio, 33).
Angesichts der lebenswichtigen Bedeutung, welche die Lehre und die Disziplin der Ehe und der Eucharistie darstellen, ist die Kirche verpflichtet mit ein und derselben Stimme zu sprechen. Die pastoralen Normen bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe dürfen folglich weder zwischen Diözesen noch zwischen unterschiedlichen Ländern einander widersprechen. Von den Zeiten der Apostel an hat die Kirche diesen Grundsatz beobachtet, wie ihn der heilige Irenäus bezeugt: „Diese Botschaft und diesen Glauben bewahrt die Kirche, wie sie ihn empfangen hat, obwohl sie, wie gesagt, über die ganze Welt zerstreut ist, sorgfältig, als ob sie in einem Hause wohnte, glaubt so daran, als ob sie nur eine Seele und ein Herz hätte, und verkündet und überliefert ihre Lehre so einstimmig, als ob sie nur einen Mund besäße“ (Adversus haereses, I, 10, 2). Der heilige Thomas von Aquin überliefert uns denselben beständigen Grundsatz der Kirche: „Es gibt nur ein und denselben Glauben der Alten und der Modernen, andernfalls hätten wir nicht ein und dieselbe Kirche“ (Questiones Disputatae de Veritate, q. 14, a. 12c).
Die folgende Warnung von Papst Johannes Paul II. bleibt aktuell und gültig: „Die Verwirrung, die in den Gewissen vieler Gläubigen durch unterschiedliche Meinungen und Lehren in Theologie, Verkündigung, Katechese und geistlicher Führung zu schwerwiegenden und heiklen Fragen der christlichen Moral geschaffen worden ist, führt auch dazu, das echte Sündenbewusstsein zu mindern und nahezu auszulöschen” (Apostolische Exhortation Reconciliatio et paenitenia, 18).
Den Sinn der folgenden Äußerungen des Lehramtes der Kirche kann man durchaus auch auf die Lehre und die sakramentale Disziplin bezüglich der Unauflöslichkeit der geschlossenen und vollzogen Ehe anwenden:
*  „Die Kirche Christi als sorgfältige Wächterin und Verteidigerin der ihr anvertrauten Glaubenswahrheiten ändert nichts an ihnen, macht an ihnen keine Abstriche und fügt ihnen nichts hinzu. Mit aller Sorgfalt, getreu und weise behandelt sie das Überlieferungsgut der Vorzeit. Ihr Streben geht dahin, die Glaubenswahrheiten, die ehedem gelehrt wurden und im Glauben der Väter niedergelegt waren, so auszusondern und zu beleuchten, dass jene Wahrheiten der himmlischen Lehre Klarheit, Licht und Bestimmtheit empfangen, zugleich aber auch ihre Fülle, Unversehrtheit und Eigentümlichkeit bewahren und nur in ihrem eigenen Bereich, d. h. in ein- und derselben Lehre, in ein- und demselben Sinn und in ein- und demselben Gehalt, ein Wachstum aufzuweisen haben“ (Pius IX., Dogmatische Bulle Ineffabilis Deus).
*  „Bezüglich dem Wesen der Wahrheit selbst hat die Kirche vor Gott und vor den Menschen die heilige Pflicht, sie zu verkünden, sie ohne jegliche Abschwächung zu lehren so wie Christus sie ihr geoffenbart hat. Es gibt keinen einzigen Zeitumstand, welcher es erlauben würde, den Ernst dieser Pflicht zu schmälern. Das bindet im Gewissen jeden Priester, dem die Sorge anvertraut ist, die Gläubigen zu lehren, zu ermahnen und zu führen“ (Pius XII., Ansprache an die Pfarrer und Fastenprediger, 23. März 1949).
*  „Die Kirche historisiert nicht, sie relativiert nicht das Wesen der Kirche, sich den Umwandlungen der profanen Kultur anpassend. Das Wesen der Kirche ist immer dasselbe und sie bleibt sich selbst treu, so wie Christus sie wollte und die authentische Tradition sie vervollkommnete“ (Paul VI, Homilie vom 28. Oktober 1965).
*  „In keinem Punkte Abstriche an der Heilslehre Christi zu machen, ist hohe Form seelsorglicher Liebe“ (Paul VI., Enzyklika Humanae Vitae, 29).
*  „Die Kirche hört niemals auf, aufzurufen und zu ermutigen, die eventuellen ehelichen Schwierigkeiten zu lösen, ohne je die Wahrheit zu verfälschen oder zu beeinträchtigen“ (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Familiaris consortio, 33).
*  „Diese sittliche Norm ist nicht von der Kirche geschaffen und nicht ihrem Gutdünken überlassen. In Gehorsam gegen die Wahrheit, die Christus ist, dessen Bild sich in der Natur und der Würde der menschlichen Person spiegelt, interpretiert die Kirche die sittliche Norm und legt sie allen Menschen guten Willens vor, ohne ihren Anspruch auf Radikalität und Vollkommenheit zu verbergen“ (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Familiaris consortio,33).
*  „Wegen dem Grundsatz der Wahrheit und Folgerichtigkeit duldet es die Kirche nicht, gut zu nennen, was böse ist, und böse, was gut ist. Die Kirche, welche sich auf diese beiden sich ergänzenden Grundsätze stützt, kann ihre Söhne und Töchter, die sich in jener schmerzlichen Lage befinden, nur dazu einladen, sich auf anderen Wegen der Barmherzigkeit Gottes zu nähern, jedoch nicht auf dem Weg der Sakramente der Buße und der Eucharistie, solange sie nicht die erforderliche seelische Verfassung erreicht haben“ (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Reconciliatio et paenitentia, 34).
*  „Die Festigkeit der Kirche bei der Verteidigung der universalen und unveränderlichen sittlichen Normen hat nichts Unterdrückendes an sich. Sie dient einzig und allein der wahren Freiheit des Menschen: Da es außerhalb der Wahrheit oder gegen sie keine Freiheit gibt“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 96).
*  „Im Hinblick auf die sittlichen Normen, die das in sich Schlechte verbieten, gibt es für niemanden Privilegien oder Ausnahmen. Ob einer der Herr der Welt oder der Letzte, »Elendeste« auf Erden ist, macht keinen Unterschied: Vor den sittlichen Ansprüchen sind wir alle absolut gleich“ (Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 96).
*  „Die Pflicht, die Unmöglichkeit der Zulassung [der „wiederverheirateten Geschiedenen“] zum Empfang der Eucharistie zu unterstreichen, ist vielmehr Bedingung wirklicher pastoraler Sorge, echter Sorge um das Wohl dieser Gläubigen und der ganzen Kirche, insofern sie die notwendigen Bedingungen für den wahren Vollzug jener Umkehr anzeigt, zu der alle immer vom Herrn eingeladen sind“ (Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung über die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion, 24. Juni 2000, n. 5).
Gemäß der Lehre des Zweites Vatikanischen Konzils sollen die Bischöfe die Einheit des Glaubens und die der ganzen Kirche gemeinsame Disziplin fördern und schützen, und alle Bestrebungen fördern, dass der Glaube wachse und das Licht der vollen Wahrheit allen Menschen aufgehe (vgl. Lumen gentium, 23).Deshalb sind wir als katholische Bischöfe im Gewissen dazu gedrängt angesichts der augenblicklich sich ausbreitenden Verwirrung, die unveränderliche Wahrheit und die gleichfalls unveränderliche sakramentale Disziplin bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe gemäß dem zweitausendjährigen und unveränderten Lehramt der Kirche zu bekennen. In diesem Sinne bekräftigen wir:
*  Geschlechtsbeziehungen zwischen Personen, welche nicht durch ein gültiges Eheband miteinander verbunden sind - was für sogenannte „Wiederverheiratete Geschiedenen“ zutrifft - , widersprechen immer dem Willen Gottes und stellen eine schwere Beleidigung Gottes dar.
*  Kein Umstand oder Zweck, nicht einmal eine mögliche Nicht-Zurechenbarkeit oder Schuldminderung, können solche sexuelle Beziehungen zu einer positiven sittlichen Wirklichkeit und Gott wohlgefällig machen. Dasselbe gilt auch für die anderen negativen Vorschriften der Zehn Gebote Gottes. Denn „es gibt Handlungen, die durch sich selbst und in sich, unabhängig von den Umständen, immer schwerwiegend unerlaubt sind wegen ihres objektiven Inhaltes“ (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Reconciliatio et paenitentia, 17).
*  Die Kirche besitzt nicht das unfehlbare Charisma, über den inneren Stand der Gnade eines Gläubigen zu richten (vgl. Konzil von Trient, sess. 24, cap. 1). Die Nichtzulassung zur Heiligen Kommunion von sogenannten “wiederverheirateten Geschiedenen” bedeutet kein Urteil über die Tatsache, ob sie sich vor Gott im Stand der Gnade befinden, sondern ein Urteil über den sichtbaren, öffentlichen und objektiven Charakter ihrer Situation. Aufgrund der sichtbaren Natur der Sakramente und der Kirche, hängt der Empfang der Sakramente notwendigerweise von der entsprechenden sichtbaren und objektiven Situation der Gläubigen ab.
*  Es ist sittlich nicht erlaubt, sexuelle Beziehungen mit einer Person zu unterhalten, welche nicht der eigene Ehegatte ist, um angeblich eine andere Sünde zu vermeiden. Das Wort Gottes lehrt uns nämlich, dass es nicht erlaubt ist „Böses zu tun, damit Gutes entsteht“ (Röm. 3, 8).
*  Die Zulassung solcher Personen zur heiligen Kommunion kann nur dann gestattet sein, wenn sie mit der Hilfe der Gnade Gottes und durch eine geduldige und individuelle seelsorgliche Begleitung sich ernsthaft vornehmen, künftig auf diese Gewohnheit zu verzichten und kein Ärgernis zu geben. Darin haben sich in der Kirche immer die wahre geistliche Unterscheidung und die authentische seelsorgliche Begleitung ausgedrückt.
*  Personen mit gewohnheitsmäßigen nichtehelichen Geschlechtsbeziehungen verletzen durch solch eine Lebensweise ihr unauflösliches bräutliches Eheband ihrem rechtmäßigen Ehegatten gegenüber. Deshalb sind sie nicht fähig, im „Geist und in der Wahrheit“ (vgl. Joh. 4, 23) am eucharistischen Hochzeitsmahl Christi teilzunehmen, in Anbetracht auch der Worte des Kommunionritus: „Selig, die zum Hochzeitsmahl des Lammes geladen sind!“ (Offb. 19, 9).
*  Die Erfüllung des Willens Gottes, welcher in Seinen Zehn Geboten und in Seinem ausdrücklichen und absoluten Verbot der Ehescheidung geoffenbart ist, stellt das wahre geistige Gut der Menschen hier auf Erden dar und wird sie zur wahren Freude der Liebe im ewigen Leben führen.
Da die Bischöfe in ihrem pastoralen Amt “Förderer des katholischen und apostolischen Glaubens” sind (vgl. Missale Romanum, Canon Romanus), sind wir uns dieser schweren Verantwortung bewusst und ebenso unserer Pflicht unseren Gläubigen gegenüber, die von uns ein öffentliches und unzweideutiges Bekenntnis zu der unveränderlichen Wahrheit und Disziplin der Kirche bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe erwarten. Aus diesem Grund ist es uns nicht erlaubt zu schweigen.
Im Geist des heiligen Johannes des Täufers, des heiligen John Fisher, des heiligen Thomas Morus, der Seligen Laura Vicuña und zahlreicher bekannter und unbekannter Bekenner und Märtyrer der Unauflöslichkeit der Ehe bekräftigen wir:
Es ist nicht erlaubt (non licet), eine dauerhafte nichteheliche sexuelle Beziehung mittels der sakramentalen Disziplin der Zulassung zur heiligen Kommunion von sogenannten „wiederverheiratet Geschiedenen“ weder direkt noch indirekt zu rechtfertigen, gutzuheißen oder zu legitimieren, weil es sich in diesem Fall um eine der gesamten Überlieferung des katholischen und apostolischen Glaubens wesensfremden Disziplin handelt.
Während wir dieses öffentliche Bekenntnis vor unserem Gewissen und vor Gott, der uns richten wird, ablegen, sind wir aufrichtig davon überzeugt, dadurch einen Dienst der Liebe in der Wahrheit für die Kirche unserer Tage und für den Papst getan zu haben, den Nachfolger des heiligen Petrus, und Stellvertreter Christi auf Erden.

31. Dezember 2017, Fest der Heiligen Familie, im Jahr der Hundertjahrfeier der Erscheinungen der Gottesmutter in Fatima.

+ Tomash Peta, Erzbischof Metropolit der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana
+ Jan Pawel Lenga, Erzbischof-Bischof von Karaganda
+ Athanasius Schneider, Weihbischof der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana