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Donnerstag, 3. August 2017

Die christliche Ehe ist unauflöslich


Das kirchliche Gesetzbuch sagt (C. 1141): „Die gültige und vollzogene Ehe, kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden.“
Diese bedingungslose Unauflöslichkeit der Ehe fordert Gott selber, das fordert die Kirche, das fordert die Natur.

1. Christus, Gottes eingeborener Sohn, verbietet eindeutig die Auflösung der Ehe. Einst traten Pharisäer zum Herrn und fragten: „Ist es dem Mann erlaubt, sein Weib zu entlassen?“ Er gab ihnen zur Antwort: „Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer im Anfang den Menschen als Mann und Weib geschaffen und gesagt hat: Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und hängt seinem Weib an, und die zwei werden ein Fleisch? Sie sind also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen!“ Da wandten die Pharisäer ein: „Weshalb hat dann Moses geboten, dem Weib den Scheidebrief auszustellen und es zu entlassen?“ Er entgegnete ihnen: „Wegen eurer Herzenshärte hat euch Moses erlaubt, eure Weiber zu entlassen: Im Anfang war es nicht so. Ich aber sage euch: Wer sein Weib entlässt und eine andere heiratet, begeht einen Ehebruch; und wenn ein Weib ihren Mann entlässt und einen anderen heiratet, begeht sie einen Ehebruch“ (Mt 19, 3-9; Mk 10, 2-19). Bei Lukas lesen wir das Wort des Herrn: „Wer sein Weib entlässt und eine andere heiratet, bricht die Ehe; und wer eine vom Mann Entlassene heiratet, bricht ebenfalls die Ehe“ (16,18). Ebenso heißt es bei Matthäus: „Es ist gesagt worden: Wer sein Weib entlassen will, stelle ihr einen Scheidebrief aus. Ich aber sage euch: Jeder, der sein Weib entlässt, es sei denn wegen Ehebruchs, der macht sie zur Ehebrecherin, und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch“ (5,31).

Eindeutiger hätte der Herr nicht reden können. Aufs klarste und entschiedenste lehrt er die Unauflöslichkeit der Ehe, die fortdauernde Treuepflicht der Ehegatten. Nur im Falle eines Ehebruches lässt der Herr eine zeitweilige Trennung zu; aber auch hier bleiben die Gatten vor Gott und im Gewissen verheiratet; eine Wiederverheiratung ist auch hier ausgeschlossen.


Alphons Maria Rathgeber „Kirche und Leben“ „ein Buch von der Schönheit und Segenskraft der Kirche. Verlag Albert Pröpster, Kempten im Allgäu 1956. S. 143

Freitag, 27. Januar 2017

Die Ideologie des Neomarxismus:

Ziel ist der Neue Mensch, der „homo communicativus“.

Prof Dr. R. Süßmuth

Der Neue Mensch ist der „homo communicativus“. Dessen neue Ethik besagt: „Verhalte Dich so, wie es der andere von Dir erwartet, weil der andere sich so verhält, wie Du es von ihm erwartest.“ Dieser Satz wird in Kitas und Ganztagsschulen verbreitet.

Marcuse verteidigt die Freigabe aller möglichen Lebensformen als „Urbilder der Freiheit und Erfüllung“, die nur „Ewiggestrige“ „Perversionen“ nennen. Mit Wilhelm Reich soll dadurch die Befreiung der Gesellschaft von aller Gewalt durch Freigabe der Sexualität erreicht werden.

Der Philosoph Jürgen Habermas hat die Erfüllung eines Sechs-Punkteprogramms bereits in den 80er Jahren als fortschrittlich propagiert, von dem die ersten besagen:

1. Die Entchristlichung der Öffentlichkeit — Kreuze verschwinden aus öffentlichen Gebäuden, von den Berggipfeln, ebenso Soutanen und Ordenhabite.

2. Entinstitutionalisierung — Ehe und Familie werden ersetzt. Beispiele: Kindertagesstätten und Ganztagsschulen.

3. Ent-Ethisierung des Rechts ­— Schuld wird durch widrige soziale Verhältnisse abgeschwächt, die es zu beseitigen gilt.

Ziel ist der neue Mensch, der „orphisch-narzisstische Sänger“. Dieser verweigert den Gehorsam den Autoritäten und reagiert mit Rebellion, lehnt das Leistungsprinzip ab, das zerstöre und durch das Lustprinzip ersetzt werden soll, und setzt an die Stelle der zeugenden Sexualität die Triebbefriedigung als Selbstzweck. Die Ehe wird von Neomarxisten als überholt angesehen. Die mit dem Kind entstehende Familie erziehe zu autoritären Menschen und Untertanen.
Deshalb müssen Kinder zu antiautoritären Persönlichkeiten herangebildet werden.

Quelle: IKW Okt/Nov 2016

Sonntag, 12. Juni 2016

Schwere Schuld, die den göttlichen Zorn herausfordert

Rechte ohne Pflichten?

Die Zeit ist vorbei, in der die jungen Mädchen oft in die Ehe traten, fast ohne ihren Ehepartner zu kennen. Leider aber dauert die Zeit noch an, in der manche jungen Ehemänner sich am Anfang eine Periode moralischer Freiheiten gestatten und glauben, sie dürften von ihren Rechten Gebrauch machen, ohne sich um ihre Pflichten zu kümmern. Schwere Schuld, die den göttlichen Zorn herausfordert; Quelle auch zeitlichen Unheils, dessen Folgen allen Furcht einflößen sollten. Die Pflicht, die man zu verkennen oder zu verachten beginnt, vernachlässigt man mit der Zeit immer mehr, so dass sie schließlich fast ganz vernachlässigt wird und mit ihr die Freuden, die ihre mutige Beobachtung mit sich bringt. Und wenn dann die Erinnerung wiederkehrt und die Reue kommt, so kommt manchmal unter vergeblichen Tränen die Einsicht, dass es zu spät ist; dem Paar, das gegen seine Aufgabe untreu gewesen, bleibt nichts mehr übrig, als in der Wüste seiner unfruchtbaren Selbstsucht hoffnungslos zu verdorren.


Aus der Ansprache an Neuvermählte, 24. Juli 1940, in „Der Papst sagt“ – Lehren Pius XII., Verlag Heinrich Scheffler, Frankfurt am Main, 1955.

Dienstag, 26. April 2016

Weihbischof Athanasius Schneider über "Amoris laetitiae" (authorisierter Text)

Amoris laetitia:
Klärungsbedarf zur Vermeidung einer allgemeinen Verwirrung


Das Paradox der widersprüchlichen Interpretationen von Amoris laetitia

Das vor kurzem veröffentlichte Apostolische Schreiben Amoris Laetitia (AL), das einen großen spirituellen und pastoralen Reichtum für das Leben in der Ehe und in der christlichen Familie unserer Epoche enthält, hat bereits innerhalb kurzer Zeit sogar im Bereich des Episkopats widersprüchliche Interpretationen hervorgerufen.

Es gibt Bischöfe und Priester, die öffentlich und offen erklärten, dass AL eine sehr klare Öffnung für die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene geliefert habe, ohne von diesen ein Leben in Enthaltsamkeit zu verlangen. In diesem Aspekt der sakramentalen Praxis, die sich laut ihnen nun auf bedeutsame Weise geändert habe, liege der wirklich revolutionäre Charakter von AL. AL mit Blick auf die irregulären Paare interpretierend, erklärte der Vorsitzende einer Bischofskonferenz in einem auf der Internetseite dieser Bischofskonferenz veröffentlichten Text: 

„Es handelt sich um eine Maßnahme der Barmherzigkeit, um eine Öffnung von Herz, Verstand und Geist, für die es weder ein Gesetz braucht noch irgendeine Direktive oder Richtlinien. Man kann und soll sie sofort in die Praxis umsetzen.“

Diese Ansicht wurde zusätzlich durch die jüngsten Erklärungen von Pater Antonio Spadaro SJ bestätigt, der nach der Bischofsynode von 2015 geschrieben hatte, dass die Synode die „Grundlage“ für den Zugang der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion geschaffen hatte, indem sie „eine Tür öffnete“, die bei der vorherigen Synode von 2014 noch verschlossen geblieben war. Nun, sagt Pater Spadaro in seinem Kommentar zu AL, wurde seine Ankündigung bestätigt. Man sagt, dass Pater Spadro selbst Teil der redaktionellen Gruppe von AL angehört habe.

Der Weg für die missbräuchlichen Interpretationen scheint sogar von Kardinal Christoph Schönborn angestoßen worden zu sein, der während der offiziellen Vorstellung von AL in Rom im Zusammenhang mit den irregulären Verbindungen gesagt hatte: 

„Meine große Freude an diesem Dokument ist, dass es konsequent die künstliche, äußerliche, fein säuberliche Trennung von „regulär“ und „irregulär“ überwindet“. 

Eine solche Äußerung vermittelt den Eindruck, dass es keinen klaren Unterschied zwischen einer gültigen und sakramentalen Ehe und einer irregulären Verbindung gebe, oder zwischen einer läßlichen und tödlichen Sünde gebe.

Auf der anderen Seite gibt es Bischöfe, die behaupten, dass AL im Licht des immerwährenden Lehramtes der Kirche gelesen werden müsse und dass AL nicht die Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen erlaubt, auch nicht im Ausnahmefall. Grundsätzlich ist diese Feststellung richtig und wünschenswert. In der Tat sollte jeder Text des Lehramtes generell in seinem Inhalt mit dem vorherigen Lehramt bruchlos übereinstimmen.

Dennoch ist es kein Geheimnis, dass in verschiedenen Orten die geschiedenen und wiederverheirateten Personen zur Heiligen Kommunion zugelassen sind, ohne dass sie enthaltsam leben. Einige Aussagen von AL können realistischerweise dazu herangezogen werden, diesen bereits seit einiger Zeit an verschiedenen Orten des kirchlichen Lebens praktizierten Mißbrauch zu rechtfertigen.

Einige Aussagen von AL eignen sich objektiv für Missinterpretationen


Der Heilige Vater, Papst Franziskus, hat uns alle eingeladen, einen Beitrag zum Nachdenken und zum Dialog über die heiklen, die Ehe und die Familie betreffenden Fragen zu leisten. „Die Reflexion der Hirten und Theologen wird uns, wenn sie kirchentreu, ehrlich, realistisch und kreativ ist, zu größerer Klarheit verhelfen“ (AL, 2).


Analysiert man mit intellektueller Redlichkeit einige Aussagen von AL in ihrem Kontext, stellt man eine Schwierigkeit fest, sie gemäß der überlieferten Lehre der Kirche zu interpretieren. Dieser Umstand erklärt sich durch das Fehlen der konkreten und ausdrücklichen Bekräftigung der beständigen, auf dem Wort Gottes beruhenden und von Papst Johannes Paul II. bekräftigte Lehre und Praxis der Kirche, der sagt: 

„ Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.

Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, ‚sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind‘“ (Familiaris Consortio, 84).

Papst Franziskus hat „keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art“ (AL, 300) festgelegt. In der Fußnote 336 erklärt er allerdings: „Auch nicht auf dem Gebiet der Sakramentenordnung, da die Unterscheidung erkennen kann, dass in einer besonderen Situation keine schwere Schuld vorliegt.“ Mit offensichtlichem Bezug auf die wiederverheirateten Geschiedenen sagt der Papst in AL, Nr. 305: „Aufgrund der Bedingtheiten oder mildernder Faktoren ist es möglich, dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist – in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann, wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt.“ In der Fußnote 351 erklärt der Papst seine Feststellung mit den Worten: „In gewissen Fällen könnte es auch die Hilfe der Sakramente sein.“

Im selben Achten Kapitel von AL (Nr. 298) spricht der Papst von den „Geschiedenen in einer neuen Verbindung, [...] mit neuen Kindern, mit erwiesener Treue, großherziger Hingabe, christlichem Engagement, mit dem Bewusstsein der Irregularität der eigenen Situation und großer Schwierigkeit, diese zurückzudrehen, ohne im Gewissen zu spüren, dass man in neue Schuld fällt. Die Kirche weiß um Situationen, in denen ‚die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können‘.“ In der Fußnote 329 zitiert der Papst das Dokument Gaudium et spes leider auf eine nicht korrekte Weise, weil das Konzil sich in diesem Fall allein auf die gültige christliche Ehe bezieht. Die Anwendung dieser Aussage auf die Geschiedenen kann den Eindruck erwecken, dass die gültige Ehe, wenn nicht in der Theorie, so doch in der Praxis einer Verbindung von Geschiedenen gleichgestellt wird.

Die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion und ihre Folgen

AL fehlt es leider an den wörtlichen Wiedergaben der Grundsätze der Morallehre der Kirche in der Form, wie sie in Nr. 84 des Apostolischen Schreibens Familiaris Consortio und der Enzyklika Veritatis Splendor von Papst Johannes Paul II. verlautbart sind, besonders zu folgenden Thema von grösster Wichtigkeit: „Grundoption“ (Veritatis splendor, 67-68), „Todsünde und läßliche Sünde“ (ebd. 69-70), „Proportionalismus“, „Konsequentialismus“ (ebd. 75), „das Martyrium“ und „die universalen und unveränderlichen sittlichen Normen“ (ebd. 91ff). Das wörtliche Zitieren der Nr. 84 von Familiaris Consortio und einiger, zentraler Stellen von Veritatis splendor würden AL vor heterodoxen Interpretationen schützen. Allgemeine Anspielungen auf moralische Grundsätze und auf die Lehre der Kirche sind mit Sicherheit unzureichend in einem so umstrittenen Bereich, der von ebenso delikater wie entscheidender Bedeutung ist.

Einige Vertreter des Klerus und auch des Episkopats behaupten bereits, dass laut dem Geist des Achten Kapitels von AL in Ausnahmefällen die wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion zugelassen werden können, ohne dass von ihnen leben in völliger Enthaltsamkeit verlangt werde.

Wenn man eine solche Interpretation von Buchstaben und Geist von AL zuläßt, müßte man, aufgrund von intellektueller Redlichkeit und des Satzes vom ausgeschlossenen Widerspruch, folgende logische Schlußfolgerungen akzeptieren.

- Das Sechste Gebot Gottes, das jeden sexuellen Akt außerhalb der gültigen Ehe verbietet, wäre nicht mehr universal gültig, wenn Ausnahmen zugelassen wären. Im konkreten Fall: Die Geschiedenen könnten den sexuellen Akt vollziehen und werden sogar dazu ermutigt zum Zweck, die gegenseitige „Treue“ zu bewahren (vgl. AL, 298). Daraus würde sich eine „Treue“ ergeben in einem Lebensstil, der direkt dem ausdrücklichen Willen Gottes widerspricht. Zudem hieße es, der Göttlichen Offenbarung zu widersprechen, würde man Handlungen ermutigen und rechtfertigen, die in sich und immer im Widerspruch zum Willen Gottes sind.

- Das göttliche Wort Christi: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6) wäre damit nicht mehr immer und ausnahmslos für alle Eheleute gültig.

- Es wäre in einem besonderen Fall möglich, das Bußsakrament und die Heilige Kommunion zu empfangen mit der Absicht direkt die göttlichen Gebote „Du sollst nicht die Ehe brechen“ (Ex. 20,14), und „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6; Gen 2,24) zu missachten.

- Die Einhaltung dieser Gebote und des Wortes Gottes würde in diesen Fällen nur in der Theorie, aber nicht in der Praxis geschehen und damit würden die wiederverheirateten Geschiedenen verleitet, „sich selbst zu betrügen“ (Jak 1,22). Man könnte also durchaus den völligen Glauben an den göttlichen Charakter des Sechsten Gebotes und der Unauflöslichkeit der Ehe haben, aber ohne die entsprechenden Werke. 

- Das Göttliche Wort Christi: „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch ihr gegenüber. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Mk 10,12) hätte also keine universale Gültigkeit mehr, sondern würde Ausnahmen zulassen.

- Die ständige, bewusste und freie Verletzung des Sechsten Gebotes Gottes und der Heiligkeit und der Unauflöslichkeit der eigenen gültigen Ehe (im Falle von wiederverheirateten Geschiedenen) wäre also nicht mehr eine schwere Sünde, oder eine direkte Widersetzung gegen den Willen Gottes.

- Damit kann es auch Fälle einer schwerwiegenden, ständigen, bewußten und freien Verletzung der anderen Gebote Gottes (zum Beispiel im Fall eines Lebensstils der Finanzkorruption) geben, bei denen einer bestimmten Person aufgrund mildernder Umstände der Zugang zu den Sakramenten zugesprochen werden könnte, ohne von ihr eine ehrliche Bereitschaft zu verlangen, in Zukunft die sündhaften Handlungen und das Ärgernis zu vermeiden.

- Die immerwährende und unfehlbare Lehre der Kirche wäre nicht mehr universal gültig, im besonderen die von Papst Johannes Paul II. in Familiaris Consortio Nr. 84 und von Papst Benedikt XVI. in Sacramentum caritatis Nr. 29 bekräftigte Lehre, laut der die völlige Enthaltsamkeit Bedingung für Geschiedene ist, um die Sakramente empfangen zu können.

- Die Befolgung des Sechsten Gebotes Gottes und der Unauflöslichkeit der Ehe wäre damit ein irgendwie nur für eine Elite, nicht aber für alle erreichbares Ideal.

- Die kompromisslosen Worte Christi, die alle Menschen ermahnen, die Gebote Gottes immer und unter allen Umständen zu befolgen, und dafür auch beachtliche Leiden in Kauf zu nehmen, anders ausgedrückt, auch das Kreuz anzunehmen, wären in ihrer Wahrheit nicht mehr gültig: „Und wenn dich deine rechte Hand zum Bösen verführt, dann hau sie ab und wirf sie weg! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verlorengeht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle kommt“ (Mt 5,30).

Paare, die in einer „irregulären Verbindung” leben, zur Heiligen Kommunion zuzulassen, indem man ihnen erlaubt, die den Ehepartnern der gültigen Ehe vorbehaltenen Akte zu praktizieren, käme der Anmaßung einer Macht gleich, die keiner menschlichen Autorität zusteht, weil damit der Anspruch erhoben würde, das Wort Gottes korrigieren zu wollen. 

Gefahren einer Kollaboration der Kirche in der Verbreitung der „Scheidungsplage”

Die Kirche lehrt uns, indem sie die immerwährende Lehre Unseres Herrn Jesus Christus bekennt: „In Treue zum Herrn kann die Kirche die Verbindung der zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht als Ehe anerkennen. „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Mk 10,11-12). Die Kirche schenkt diesen Menschen aufmerksame Zuwendung und lädt sie zu einem Leben aus dem Glauben, zum Gebet, zu Werken der Nächstenliebe und zur christlichen Erziehung der Kinder ein. Doch solange diese Situation fortdauert, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht, können sie nicht die sakramentale Lossprechung empfangen, nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten und gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben“ (Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche, 349). 

In einer ungültigen ehelichen Verbindung zu leben, mit der man ständig dem Gebot Gottes und der Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe widerspricht, bedeutet, nicht in der Wahrheit zu leben. Zu erklären, dass das willentliche, freie und gewohnheitsmäßige Praktizieren sexueller Handlungen in einer ungültigen ehelichen Verbindung in einem konkreten Fall nicht mehr eine schwere Sünde sein könnte, ist nicht die Wahrheit, sondern eine schwere Lüge und wird daher nie zu einer wirklichen Freude in Liebe führen. Diesen Personen den Empfang der Heiligen Kommunion zu erlauben, bedeutet Simulation, Heuchelei und Lüge. Das Wort Gottes in der Heiligen Schrift gilt: „Wer sagt: Ich habe ihn erkannt!, aber seine Gebote nicht hält, ist ein Lügner und die Wahrheit ist nicht in ihm“ (1 Joh 2,4).

Das Lehramt der Kirche lehrt uns die Gültigkeit der Zehn Gebote Gottes: „Weil die zehn Gebote die Grundpflichten des Menschen gegenüber Gott und dem Nächsten zum Ausdruck bringen, sind sie ihrem Wesen nach schwerwiegende Verpflichtungen. Sie sind unveränderlich, sie gelten immer und überall. Niemand kann von ihnen dispensieren“ (KKK, 2072). Jene, die behauptet haben, dass die Gebote Gottes und besonders das Gebot „Du sollst nicht die Ehe brechen“ Ausnahmen haben könnten und in manchen Fällen sogar die Schuld für die Scheidung nicht anrechenbar sei, waren Pharisäer und später die christlichen Gnostiker des zweiten und dritten Jahrhunderts.

Die folgenden Aussagen des Lehramtes bleiben immer gültig, weil sie Teil des unfehlbaren Lehramtes in der Form des universalen und ordentlichen Lehramtes sind: 

„Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein gültig: sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen Umständen. Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro semper verbieten, ohne Ausnahme, [...]es gibt Verhaltensweisen, die niemals, in keiner Situation, eine angemessene [...] Lösung sein können. [...] Die Kirche hat immer gelehrt, dass Verhaltensweisen, die von den im Alten und im Neuen Testament in negativer Form formulierten sittlichen Geboten untersagt werden, nie gewählt werden dürfen. Wie wir gesehen haben, bestätigt Jesus selber die Unumgänglichkeit dieser Verbote: ‚Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote! ... Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen‘ (Mt 19, 17-18)“ (Johannes Paul II, Enzyklika Veritatis splendor, 52).

Das Lehramt der Kirche lehrt es uns noch viel deutlicher: „Das gute und reine Gewissen wird durch den wahren Glauben erleuchtet, denn die christliche Liebe geht gleichzeitig „aus reinem Herzen, gutem Gewissen und ungeheucheltem Glauben" hervor“ (1 Tim 1,5) [Vgl. 1 Tim 3,9; 2 Tim 1,3; 1 Petr 3,21; Apg 24,16]“ (KKK, 1794).

Für den Fall, dass eine psychisch gesunde Person moralisch objektiv schwerwiegende Handlungen in vollem Bewußtsein, in freier Entscheidung und mit der Absicht diese Handlung in der Zukunft zu wiederholen, setzt, ist es unmöglich den Grundsatz der Nicht-Anrechenbarkeit der Schuld aufgrund mildernder Umstände anzuwenden. Die Anwendung des Grundsatzes der Nicht-Anrechenbarkeit auf diese Paare der wiederverheirateten Geschiedenen wäre eine Heuchelei und ein gnostischer Sophismus. Wenn die Kirche diese Personen auch nur in einem einzigen Fall zur Heiligen Kommunion zuläßt, würde sie dem widersprechen, was sie in der Lehre bekennt, indem sie selbst ein öffentliches Zeugnis gegen die Unauflöslichkeit der Ehe geben und damit zur weiteren Verbreitung der „Plage der Scheidung“ (II. Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, 47) beitragen würde. 

Um einen solchen unerträglichen und Ärgernis erregenden Widerspruch zu vermeiden, hat die Kirche in unfehlbarer Auslegung der Göttlichen Wahrheit des Moralgesetzes und der Unauflöslichkeit der Ehe, für zweitausend Jahre unveränderlich und ohne Ausnahme oder besonderes Privileg die Praxis befolgt, zur Heiligen Kommunion nur jene Geschiedenen zuzulassen, die in völliger Enthaltsamkeit leben und unter „Vermeidung eines Ärgernisses“ („remoto scandalo“). 

Die erste pastorale Aufgabe, die der Herr Seiner Kirche anvertraut hat, ist die Unterweisung und die Lehre (Vgl. Mt 28,20). Die Befolgung der Gebote Gottes ist intrinsisch mit der Lehre verbunden. Aus diesem Grund hat die Kirche immer den Widerspruch von Lehre und Leben zurückgewiesen und einen solchen Widerspruch als gnostisch verurteilt, ebenso die häretische lutherische Lehre des „simul iustus et peccator“. Zwischen dem Glauben und dem Leben der Kinder der Kirche sollte es keinen Widerspruch geben.

Wenn es um die Befolgung der von Gott gegebenen Gebote und die Unauflöslichkeit der Ehe geht, kann man nicht von gegensätzlichen theologischen Interpretationen sprechen. Wenn Gott gesagt hat: „Du sollst nicht die Ehe brechen“, kann keine menschliche Autorität sagen: aber „in einem besonderen Fall oder für einen guten Zweck kannst du die Ehe brechen“.

Folgende Aussagen von Papst Franziskus sind sehr wichtig, wo der Papst über die Einbindung der wiederverheirateten Geschiedenen in das Leben der Kirche spricht:

Diese Unterscheidung kann „niemals von den Erfordernissen der Wahrheit und der Liebe des Evangeliums, die die Kirche vorlegt, absehen [...] Damit dies geschieht, müssen [...] die notwendigen Voraussetzungen der Demut, der Diskretion, der Liebe zur Kirche und ihrer Lehre verbürgt sein. [...] wird das Risiko vermieden, dass eine bestimmte Unterscheidung daran denken lässt, die Kirche vertrete eine Doppelmoral“ (AL, 300). Diese lobenswerten Aussagen von AL bleiben jedoch ohne konkreten Hinweise auf die Verpflichtung der wiederverheirateten Geschiedenen, sich zu trennen oder zumindest in völliger Enthaltsamkeit zu leben.

Wenn es um Leben oder Tod des Körpers geht, würde kein Arzt die Dinge im Zweifel lassen. Der Arzt kann nicht zum Patienten sagen: „Sie müssen die Anwendung der Medizin gemäß Ihrem Gewissen und in Beachtung der Gesetze der Medizin entscheiden.“ Ein solches Verhalten eines Arztes würde ohne jeden Zweifel als verantwortungslos betrachtet. Das Leben der unsterblichen Seele ist jedoch noch wichtiger, denn von der Gesundheit der Seele hängt ihr Schicksal für die ganze Ewigkeit ab.

Die freimachende Wahrheit der Buße und des Kreuzesgeheimnisses

Zu behaupten, wiederverheiratete Geschiedene seien keine öffentlichen Sünder, bedeutet, etwas Falsches vorzutäuschen. Abgesehen davon: Sünder zu sein, ist der wahre Zustand aller Glieder der streitenden Kirche auf Erden. Wenn die wiederverheirateten Geschiedenen sagen, dass ihre willentlichen und absichtlichen Handlungen gegen das Sechste Gebot Gottes keineswegs Sünde oder schwere Sünde seien, betrügen sie sich selbst und die Wahrheit ist nicht in ihnen, wie der heilige Evangelist Johannes sagt: „Wenn wir sagen, dass wir keine Sünde haben, führen wir uns selbst in die Irre und die Wahrheit ist nicht in uns. Wenn wir unsere Sünden bekennen, ist er treu und gerecht; er vergibt uns die Sünden und reinigt uns von allem Unrecht. Wenn wir sagen, dass wir nicht gesündigt haben, machen wir ihn zum Lügner und sein Wort ist nicht in uns“ (1 Joh 8-10).

Von Seiten der wiederverheirateten Geschiedenen die Wahrheit anzuerkennen, dass sie Sünder und auch öffentliche Sünder sind, nimmt ihnen nichts von ihrer christlichen Hoffnung. Nur die Anerkennung der Wirklichkeit und der Wahrheit befähigt sie, nach den Worten Jesu Christi, den Weg einer fruchtbringenden Buße zu beschreiten. 

Es wäre sehr gesund, den Geist der ersten Christen und der Zeit der Kirchenväter wiederherzustellen, als es eine lebendige Solidarität der Gläubigen mit den öffentlichen Sündern gab und vor allem eine Solidarität gemäß der Wahrheit. Eine Solidarität, die nichts Diskriminierendes hatte; im Gegenteil, es gab die Teilnahme der ganzen Kirche am Bussweg der öffentlichen Sünder durch das Fürbittgebet, die Tränen, die Bußübungen und die Werke der Nächstenliebe zu ihren Gunsten. 

Das Apostolische Schreiben Familiaris Consortio lehrt, dass „auch diejenigen, die sich vom Gebot des Herrn entfernt haben und noch in einer solchen Situation leben, von Gott die Gnade der Umkehr und des Heils erhalten können, wenn sie ausdauernd geblieben sind in Gebet, Buße und Liebe“ (Nr. 84).

Während der ersten Jahrhunderte waren die öffentlichen Sünder in die betende Gemeinschaft der Gläubigen integriert und hatten auf den Knien und mit erhobenen Armen die Fürsprache ihrer Brüder zu erflehen. Tertullian gibt uns ein berührendes Zeugnis davon: „Der Körper kann sich nicht erfreuen, wenn eines seiner Glieder leidet. Es ist notwendig, dass er als Ganzes betrübt ist und an seiner Heilung arbeitet. Wenn du auf den Knien die Hände zu deinen Brüdern erhebst, ist es Christus, den du berührst, ist es Christus, den du anflehst. Ebenso ist es Christus, der mitleidet, wenn sie Tränen für dich vergießen“ (De paenitentia, 10, 5-6). Auf dieselbe Weise sagt der heilige Ambrosius von Mailand: „Die ganze Kirche hat das Joch des öffentlichen Sünders auf sich geladen und leidet mit ihm durch Tränen, Gebet und Schmerz“ (De paenitentia, 1, 81).

Es stimmt, dass sich die Bußdisziplin der Kirche geändert hat, aber der Geist dieser Disziplin muß in der Kirche aller Zeiten bleiben. Heute beginnen einige Priester und Bischöfe, unter Berufung auf einige Aussagen von AL, den wiederverheirateten Geschiedenen zu verstehen zu geben, dass ihr Zustand nicht dem objektiven Zustand von öffentlichen Sündern entspricht. Sie beruhigen sie, indem sie sagen, dass ihre sexuellen Handlungen keine schwere Sünde seien. Eine solche Haltung entspricht nicht der Wahrheit. Sie berauben die wiederverheirateten Geschiedenen der Möglichkeit zu einer radikalen Umkehr zum Gehorsam gegenüber dem Willen Gottes, indem sie diese Seelen in der Illusion lassen. Eine solche pastorale Haltung ist billig, denn sie kostet nichts. Sie kostet keine Tränen, keine Gebete und keine Werke der Fürsprache und der brüderlichen Buße zugunsten der wiederverheirateten Geschiedenen. 

Indem man auch nur in Ausnahmefällen wiederverheiratete Geschiedene zur Heiligen Kommunion zuläßt, ohne von ihnen ein Ende ihrer Handlungen gegen das Sechste Gebot Gottes zu verlangen, und zudem sogar noch anmaßend behauptet, diese Handlungen seien nicht einmal schwere Sünde, wählt man den leichten Weg und vermeidet das Ärgernis des Kreuzes. Eine solche Seelsorge für wiederverheiratete Geschiedene ist eine kurzlebige und betrügerische Seelsorge. An alle, die den wiederverheirateten Geschiedenen einen solchen leichten und billigen Weg vorgaukeln, richtet Jesus auch heute diese Worte: „Weg mit dir, Satan, geh mir aus den Augen! Du willst mich zu Fall bringen; denn du hast nicht das im Sinn, was Gott will, sondern was die Menschen wollen. Darauf sagte Jesus zu seinen Jüngern: Wer mein Jünger sein will, der verleugne sich selbst, nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach“ (Mt 16,23-24).

Was die Seelsorge für die wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, ist heute auch der Geist wiederzubeleben, Christus in der Wahrheit des Kreuzes und der Buße zu folgen, die allein zur beständigen Freude führt und die flüchtigen Freuden zu meiden, die letztlich betrügerisch sind. Folgende Worte des heiligen Papstes Gregors des Großen sind wirklich aktuell und erhellend: „Wir dürfen uns nicht zu sehr an unser irdisches Exil gewöhnen, die Bequemlichkeiten dieses Lebens dürfen uns nicht unsere wahre Heimat vergessen machen, so dass unser Geist nicht schläfrig wird inmitten der Bequemlichkeiten. Aus diesem Grund fügt Gott Seinen Gaben Seine Heimsuchungen oder Strafen hinzu, auf dass alles was uns bezaubert auf dieser Welt für uns bitter wird und sich in der Seele jenes Feuer entfacht, das uns immer von Neuem zum Wunsch nach den himmlischen Dingen drängt und uns vorankommen läßt. Dieses Feuer verwundet uns auf angenehme Weise, es kreuzigt uns sanft und betrübt uns freudig“ (In Hez, 2,4,3).

Der Geist der authentischen Bußdisziplin der Kirche der ersten Jahrhunderte hat in der Kirche aller Zeiten bis heute fortgewirkt. Wir haben zum Beispiel das bewegende Beispiel der seligen Laura del Carmen Vicuna, die 1891 in Chile geboren wurde. Schwester Azocar, die Laura gepflegt hat, berichtete: „Ich erinnere mich, dass Laura, als ich ihr zum ersten Mal das Ehesakrament erklärte, in Ohnmacht fiel, weil sie durch meine Worte verstanden hatte, dass ihre Mutter sich im Zustand der Todsünde befand, solange sie mit ihrem Mann zusammenblieb. Zu jener Zeit gab es in Junin nur ein einzige Familie, die in Übereinstimmung mit dem Willen Gottes lebte.“

Von da an vermehrte sie Gebet und Buße für ihre Mutter. Am 2. Juni 1901 empfing sie mit großem Eifer die erste Heilige Kommunion. Dazu schrieb sie folgendes: „1. Ich will Dich, oh mein Jesus, lieben und Dir mein ganzes Leben dienen, deshalb biete ich Dir meine ganze Seele, mein Herz und mein ganzes Sein. 2. Ich möchte lieber sterben, als Dich durch Sünde zu beleidigen, deshalb will ich mich von allem fernhalten, das mich von Dir trennen könnte. 3. Verspreche ich Dir, alles mir Mögliche zu tun, damit Du besser erkannt und mehr geliebt wirst und um die Beleidigung wiedergutzumachen, die Dir jeden Tag die Menschen zufügen, die Dich nicht lieben, besonders jene, die Dir von denen zugefügt werden, die mir nahe sind. Oh mein Gott, schenke mir ein Leben der Liebe, der Abtötung und des Opfers!” 

Ihre große Freude ist jedoch verdunkelt, weil sie sieht, dass die bei der Feier anwesende Mutter nicht zur Kommunion geht. 1902 bietet Laura ihr Leben für die Mutter, die mit einem Mann in einer irregulären Beziehung in Argentinien lebt. Laura betet noch mehr und unterzieht sich Entbehrungen, um die Bekehrung der Mutter zu erlangen. Wenige Stunden bevor sie stirbt, ruft sie die Mutter zu sich. Dem Sterben nahe ruft sie aus: „Mama, ich werde sterben. Ich habe Jesus darum gebeten. Ihm habe ich mein Leben für die Gnade Deiner Rückkehr angeboten. Mama, werde ich die Gnade haben, Deine Umkehr zu sehen, bevor ich sterbe?“ Erschüttert verspricht die Mutter: „Morgen früh werde ich in die Kirche gehen, um zu beichten.“ Laura sucht darauf den Blick des Priester und sagt ihm: „Pater, meine Mutter verspricht in diesem Moment, jenen Mann zu verlassen. Seien Sie Zeuge dieses Versprechens!“ Dann fügt sie hinzu: „Nun sterbe ich zufrieden!“ Mit diesen Worten hauchte sie im Alter von 13 Jahren am 22. Januar 1904 in Junín de los Andes (Argentinien) in den Armen ihrer Mutter ihr Leben aus, die ihren Glauben wiederfand und der irregulären Beziehung, in der sie lebte, ein Ende setzte.

Das bewundernswerte Beispiel des Lebens des seligen Mädchens Laura ist ein Beweis dafür, wie ernst ein wirklicher Katholik das Sechste Gebot Gottes und die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe nimmt. Unser Herr Jesus Christus ermahnt uns, auch nur den Schein einer Zustimmung zu irregulären Verbindungen oder dem Ehebruch zu vermeiden. Dieses göttliche Gebot hat die Kirche immer ohne Zweideutigkeit in der Lehre und der Praxis treu bewahrt und weitergegeben. Man gibt sein Leben nicht für eine mögliche doktrinelle oder pastorale Interpretation hin, aber für die unveränderliche und universal gültige göttliche Wahrheit. Diese Wahrheit wurde bewiesen durch die Lebenshingabe zahlreicher Heiliger, vom heiligen Johannes dem Täufer bis zu einfachen Gläubigen unserer Tage, deren Namen nur Gott kennt.

Notwendigkeit einer „veritatis laetitia”

Das Dokument AL enthält sicher und zum Glück theologische Aussagen und spirituelle und pastorale Hinweise von großem Wert. Dennoch ist es realistischerweise ungenügend zu sagen, dass AL gemäß der überlieferten Lehre und Praxis der Kirche zu interpretieren sei. Wenn in einem kirchlichen Dokument, dem in unserem Fall der definitive und unfehlbare Charakter fehlt, Interpretations- und Anwendungselemente festgestellt werden, die gefährliche geistliche Folgen haben können, haben alle Glieder der Kirche und in erster Linie die Bischöfe als brüderliche Mitarbeiter des Papstes in der effektiven Kollegialität die Pflicht, dieses Tatsache respektvoll aufzuzeigen und um eine authentische Interpretation zu ersuchen.

Wenn es sich um den göttlichen Glauben handelt, um die göttlichen Gebote und die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe, müssen alle Glieder der Kirche von den einfachen Gläubigen bis zu den höchsten Vertretern des Lehramtes eine gemeinsame Anstrengung vollbringen, um den Glaubensschatz und seine praktische Anwendung intakt zu bewahren. 

Das Zweite Vatikanische Konzil hat gelehrt: „Das heilige Gottesvolk nimmt auch teil an dem prophetischen Amt Christi, in der Verbreitung seines lebendigen Zeugnisses vor allem durch ein Leben in Glauben und Liebe, in der Darbringung des Lobesopfers an Gott als Frucht der Lippen, die seinen Namen bekennen (vgl. Hebr 13,15). Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben (vgl. 1 Joh 2,20.27), kann im Glauben nicht irren. Und diese ihre besondere Eigenschaft macht sie durch den übernatürlichen Glaubenssinn des ganzen Volkes dann kund, wenn sie "von den Bischöfen bis zu den letzten gläubigen Laien" (22)  ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert. Durch jenen Glaubenssinn nämlich, der vom Geist der Wahrheit geweckt und genährt wird, hält das Gottesvolk unter der Leitung des heiligen Lehramtes, in dessen treuer Gefolgschaft es nicht mehr das Wort von Menschen, sondern wirklich das Wort Gottes empfängt (vgl. 1 Thess 2,13), den einmal den Heiligen übergebenen Glauben (vgl. Jud 3) unverlierbar fest. Durch ihn dringt es mit rechtem Urteil immer tiefer in den Glauben ein und wendet ihn im Leben voller an“ (Lumen gentium, 12). Das Lehramt seinerseits „ist nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist“ (Dei Verbum, 10).

Es war gerade das Zweite Vatikanische Konzil, das alle Gläubigen und vor allem die Bischöfe ermutigte, furchtlos ihre Sorgen und Beobachtungen mit Blick auf das Wohl der ganzen Kirche zu bekunden. Unterwürfigkeit und politische Korrektheit verursachen dem Leben der Kirche ein unheilvolles Übel. Der berühmte Bischof und Theologe des Konzils von Trient, Melchior Cano OP äußerte diesen denkwürdigen Satz: 

„Petrus braucht nicht unsere Lügen und unsere Schmeicheleien. Jene, die blind und unterschiedslos jede Entscheidung des Papstes verteidigen, sind jene, die am meisten die Autorität des Heiligen Stuhls untergraben: sie zerstören seine Fundamente anstatt sie zu stärken.“

Unser Herr hat uns ohne Zweideutigkeit gelehrt, worin die wahre Liebe und die wahre Freude der Liebe bestehen: „Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt“ (Joh 14, 21). Indem Gott den Menschen das Sechste Gebot gab und die Unauflöslichkeit der Ehe, gab Er sie ausnahmslos allen und nicht nur einer Elite. Bereits im Alten Testament hat Gott erklärt: „Dieses Gebot, auf das ich dich heute verpflichte, geht nicht über deine Kraft und ist nicht fern von dir“ (Dtn 30,11) und „Wenn du willst, kannst du das Gebot halten; / Gottes Willen zu tun ist Treue“ (Sir 15,15). Jesus sagte zu allen: „Er antwortete: Was fragst du mich nach dem Guten? Nur einer ist «der Gute». Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote! Darauf fragte er ihn: Welche? Jesus antwortete: Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen“ (Mt 19,17-18). Die Apostel haben uns dieselbe Lehre übermittelt: „Denn die Liebe zu Gott besteht darin, dass wir seine Gebote halten. Seine Gebote sind nicht schwer“ (1 Joh 5,3). 

Es gibt kein wirkliches, übernatürliches und ewiges Leben ohne Beachtung der Gebote Gottes. „Ich verpflichte dich, die Gebote des Herren zu beachten. Hiermit lege ich dir heute das Leben und  den Tod vor. Wähle das Leben!“ (Dtn 30,15-19). Es gibt also kein wahres Leben und keine authentische Freude der Liebe ohne die Wahrheit. „Denn die Liebe besteht darin, dass wir nach seinen Geboten leben“ (2 Joh 1,6). Die Freude der Liebe besteht in der Freude der Wahrheit. Das authentische christliche Leben besteht im Leben und in der Freude der Wahrheit: „Ich habe keine größere Freude, als zu hören, dass meine Kinder in der Wahrheit leben“ (3 Joh 1,4).

Der heilige Augustinus erklärt uns die innige Verbindung zwischen der Freude und der Wahrheit: „Ich frage alle, ob sie nicht die Freude der Wahrheit jener der Lüge vorziehen. Und sie zögern hier ebensowenig wie bei der Frage über das Glück. Weil das glückliche Leben in der Freude der Wahrheit besteht, wollen wir alle die Freude der Wahrheit“ (Confessiones, X, 23).

Die Gefahr einer allgemeinen Verwirrung über die Unauflöslichkeit der Ehe

Seit einiger Zeit ist an einigen Orten im Leben der Kirche der stillschweigende Mißbrauch festzustellen, die wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion zuzulassen, ohne von ihnen ein Leben in völliger Enthaltsamkeit zu verlangen. Die wenig klaren Aussagen des Achten Kapitels von AL haben den erklärten Verfechtern dieser Zulassung neuen Schwung verliehen. 

Wir können nun feststellen, dass der Missbrauch sich in der Praxis weiter ausbreitet, weil er sich in gewisser Weise legitimiert fühlt. Zudem herrscht Verwirrung über die Interpretation besonders der Aussagen im Achten Kapitel von AL. Die Verwirrung wird auf die Spitze getrieben, weil beide Seiten, sowohl die Verfechter einer Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion als auch deren Gegner behaupten, dass „die Lehre der Kirche in diesem Bereich nicht geändert wurde“. 

Bei allen historischen und doktrinellen Unterschieden weist unsere aktuelle Situation einige Ähnlichkeiten und Analogien mit der allgemeinen Verwirrung auf, die im vierten Jahrhundert während der arianischen Krise herrschte. Damals wurde der überlieferte apostolische Glauben an die wahre Gottheit des Sohnes Gottes durch den Begriff „wesensgleich“ (homoousios) garantiert, der vom universalen Lehramt des ersten Konzils von Nicäa dogmatisch verkündet worden war. Die tiefe Glaubenskrise mit einer universalen Verwirrung wurde vor allem durch die Ablehnung oder die Vermeidung verursacht, das Wort „wesensgleich“ (homoousios) zu gebrauchen. Anstatt diesen Begriff zu gebrauchen, verbreitete sich im Klerus und vor allem im Episkopat der Gebrauch von Alternativformeln, die zweideutig und unpräzise war, wie „wesensähnlich“ (homooiousios) oder einfach nur „ähnlich“ (homoios). Die Formel „homoousios“ des universalen Lehramtes jener Zeit drückte die volle und wahre Gottheit des WORTES auf so klare Weise aus, dass es keinen Spielraum für mißverständliche Interpretationen gab.

In den Jahren 357-360 war fast der gesamte Episkopat arianisch oder semi-arianisch geworden wegen der nachfolgenden Ereignisse: Im Jahr 357 unterzeichnete Papst Liberius eine der zweideutigen Formeln von Sirmium, in der der Begriff „homoousios“ nicht mehr vorkam. Zudem exkommunizierte der Papst auf skandalöse Weise den heiligen Athanasius. Der heilige Hilarius von Poitiers war der einzige Bischof, der Papst Liberius für diese Handlungen scharf tadelte. Im Jahre 359 verabschiedeten zwei Parallelsynoden des lateinischen Episkopats in Rimini und des griechischen Episkopats in Seleukia völlig arianische Formeln, die noch schlimmer waren, als die von Papst Liberius unterzeichnete Formel. Der heilige Hieronymus beschrieb die Verwirrung jener Zeit mit den Worten: „Es stöhnte der ganze Erdkreis und wunderte sich, dass er arianisch geworden war“ (Ingemuit totus orbis et arianum se esse miratus est, Adv. Lucif., 19).

Man kann sagen, dass unsere Epoche durch eine große Verwirrung gekennzeichnet ist, was die sakramentale Disziplin für die wiederverheirateten Geschiedenen anbelangt. Es besteht die reale Gefahr, dass diese Verwirrung sich in großem Rahmen ausbreitet, wenn wir nicht die Formel des universalen und unfehlbaren Lehramtes verkünden und zwar: „Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, [...] ‚die sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind‘“ (Familiaris Consortio, 84). Diese Formel fehlt leider aus unverständlichen Gründen in AL. AL enthält hingegen auf ebenso unerklärliche Weise folgende Erklärung: „Viele, welche die von der Kirche angebotene Möglichkeit, ‚wie Geschwister‘ zusammenzuleben, kennen und akzeptieren, betonen, dass in diesen Situationen, wenn einige Ausdrucksformen der Intimität fehlen, ‚nicht selten die Treue in Gefahr geraten und das Kind in Mitleidenschaft gezogen werden [kann]‘“ (AL, Fußnote 329). Diese Aussage hinterlässt den Eindruck eines Widerspruchs mit der immergültigen Lehre des universalen Lehramtes, wie sie in Familiaris Consortio Nr. 84 formuliert ist. 

Es ist daher dringend notwendig, dass der Heilige Stuhl die zitierte Formel von Familiaris Consortio, Nr. 84 bekräftigt oder erneut verkündet, eventuell in Form einer authentischen Interpretation von AL. Diese Formel könnte unter bestimmten Aspekten als „homoousios“ unserer Tage angesehen werden. Die fehlende offizielle und ausdrückliche Bekräftigung der Formel von Familiaris Consortio Nr. 84 durch den Apostolischen Stuhl könnte zu einer immer größer werdenden Verwirrung in der sakramentalen Disziplin beitragen mit graduellen und unvermeidlichen Auswirkungen auf doktrineller Ebene. Auf diese Weise würde eine Situation entstehen, auf die man in Zukunft folgende Feststellung anwenden könnte: „Es stöhnte der ganze Erdkreis und wunderte sich, dass er in der Praxis die Scheidung akzeptiert hatte“ (Ingemuit totus orbis, et divortium in praxi se accepisse miratus est).

Eine Verwirrung der sakramentalen Disziplin gegenüber den wiederverheirateten Geschiedenen mit den sich daraus ergebenden doktrinellen Implikationen würde der Natur der katholischen Kirche widersprechen, so wie es vom heiligen Irenäus im zweiten Jahrhundert beschrieben wurde: „Die Kirche, die diese Unterweisung und diesen Glauben empfangen hat. Und obwohl sie über die ganze Welt verstreut ist, bewahrt sie sie mit Sorgfalt, als würde sie einem einzigen Haus wohnen; und auf dieselbe Weise glaubt sie diese Wahrheit, so als hätte sie sie eine einzige Seele; und sie verkündet sie, lehrte sie und gibt sie weiter mit einer Stimme, so als hätte sie nur einen einzigen Mund“ (Adversus haereses, I,10,2).

Der Sitz des Petrus, d.h. der Papst, ist der Garant der Einheit des Glaubens und der sakramentalen apostolischen Disziplin. Angesichts der unter Priestern und Bischöfen entstandenen Verwirrung was die sakramentale Praxis bezüglich der wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, und die Interpretation von AL, ist ein Appell an unseren lieben Papst Franziskus, den Stellvertreter Christi und „süßen Christus auf Erden“ (heilige Katharina von Siena) als berechtigt anzusehen, dass er die Veröffentlichung einer authentischen Interpretation von AL anordnet., die notwendigerweise eine ausdrückliche Erklärung des disziplinären Prinzips des universalen und unfehlbaren Lehramtes bezüglich der Zulassung zu den Sakramenten der wiederverheirateten Geschiedenen enthalten müsste, so wie sie in der Nr. 84 von Familiaris Consortio formuliert ist. 

In der großen arianischen Verwirrung des 4. Jahrhunderts richtete der heilige Basilius der Große einen dringenden Appell an den Papst von Rom, damit er mit seinem Wort eine klare Richtung vorgebe, um endlich die Einheit des Denkens im Glauben und in der Liebe zu erreichen (vgl. Ep. 70).

Eine authentische Interpretation von AL durch den Apostolischen Stuhl könnte für die ganze Kirche eine Freude in der Klarheit (claritatis laetitia) bringen. Diese Klarheit würde eine Liebe in der Freude (amoris laetitia) garantieren, eine Liebe und eine Freude, die nicht nach dem Denken der Menschen, sonder
n nach dem Denken Gottes (vgl. Mt 16,23) wäre.

Das ist es, was zählt für die Freude, das Leben und das ewige Heil der wiederverheirateten Geschiedenen und für alle Menschen.


+ Athanasius Schneider
Weihbischof des Erzbistums der Allerseligsten Jungfrau Maria zu Astana

Dienstag, 5. April 2016

Das Fundament der Gesellschaft



Die Hochzeit im Dorf, 1883

Sir Samuel Luke Fildes (1844 -1927)
Privatsammlung / Christopher Wood Gallery, London, UK /
The Bridgeman Art Library

Das ganze Dorf kommt herbei, um den Festzug der Neuvermählten, die gerade von der Kirche kommen, mitzuerleben.

Die Braut geht am Arm Ihres Gatten, die Verwandten und Freunde folgen. Die Kinder, die sie umringen, tragen Körbe mit Lebensmitteln, Geschenke der Nachbarn. Frohgemut nehmen alle Dorfbewohner wie eine große Familie an diesem Ereignis teil.

Man erkennt die Würde des Ehemannes. Diese Heirat ist durch Zuneigung und Harmonie besiegelt. Man gibt sich nicht einem sentimentalen romantischen Traum hin, der oft mit einem Drama endet sondern man will eine Familie gründen und die Schwierigkeiten des Lebens gemeinsam tragen.

Die Ehe ist das Fundament der Gesellschaft. Ohne Ehe keine Familie, keine Gesellschaft, kein Staat und keine Zivilisation.

Aus dem Kalender „365 Tage mit Maria“ der Aktion „Deutschland braucht Mariens Hilfe“, DVCK e.V., Frankfurt, Oktober 2014

Mittwoch, 25. November 2015

Die Emanzipation der Ehegattin...

Die Emanzipation der Ehegattin...

Alle diese nun, die so den Glanz der ehelichen Treue und Keuschheit zu verdunkeln trachten, sind es auch, die als Lehrer des Irrtums den treuen und ehrenvollen Gehorsam der Frau gegen den Mann gern erschüttern möchten. Einige Verwegene gehen noch weiter und bezeichnen diesen Gehorsam als eine entwürdigende Versklavung des einen Eheteils durch den andern. Beide Gatten, sagen sie, besäßen völlig gleiche Rechte. Da diese Ebenbürtigkeit durch die Sklaverei des einen Teiles verletzt werde, so rühmen sie sich stolz, eine Befreiung der Frau vollzogen zu haben, oder fordern, daß sie in Bälde vollzogen werde. Je nachdem es sich bei dieser Befreiung um die Leitung der häuslichen Gemeinschaft oder die Vermögensverwaltung oder die Verhütung bzw. Tötung neuen Lebens handelt, unterscheiden sie eine dreifache Emanzipation: eine soziale, wirtschaftliche, physiologische. Die physiologische Emanzipation verstehen sie dahin, daß es der Frau völlig frei stehen soll, die mit dem Beruf der Gattin und Mutter verknüpften natürlichen Lasten von sich fernzuhalten (daß dies keine Befreiung, sondern ein ruchloser Frevel ist, haben Wir schon zur Genüge dargelegt). Die wirtschaftliche Emanzipation soll der Frau das Recht bringen, ohne Vorwissen und gegen den Willen des Mannes ihr eigenes Gewerbe zu haben, ihre Angelegenheiten und Geschäfte selbst zu betreiben, selbst die Verwaltung in Händen zu halten, gleichgültig, was dabei aus Kindern, Gatten und der ganzen Familie wird. Die soziale Emanzipation endlich will die Frau dem engen Kreis der häuslichen Pflichten und Sorgen für Kinder und Familie entheben, um sie freizumachen für ihre angeborenen Neigungen, damit sie sich anderen Berufen und Ämtern, auch solchen des öffentlichen Lebens widmen kann.

Aus der Enzyklika "Casti Connubii" von Pius XI., vom 31. Dezember 1930:

Dienstag, 17. November 2015

Erhöhung und Unauflöslichkeit der Ehe

Erhöhung und Unauflöslichkeit der Ehe

Jesus und Maria heiligten durch ihre Gegenwart die Hochzeit zu Kana; dort wirkte der göttliche Sohn der Jungfrau das erste Wunder, wie um vorauszusagen, dass er seine Sendung in der Welt und das Reich Gottes mit der Heiligung der Familie und der ehelichen Vereinigung, dem Ursprung des Lebens, einleiten werde. Dort begann die Erhöhung der Ehe, welche in der übernatürlichen Welt jener Zeichen, die die heiligmachende Gnade bewirken, zum Sinnbild der Verbindung Christi mit der Kirche werden sollte: einer unauflöslichen und untrennbaren Verbindung, die von jener unbedingten und unendlichen Liebe genährt wird, deren Quell aus dem Herzen Christi fließt. Wie könnte die eheliche Liebe das Symbol dieser Verbindung sein und sich nennen, wenn sie mit Vorbedacht begrenzt, bedingt, auflösbar wäre, wenn sie eine Flamme der Liebe nur auf Zeit wäre? Nein! Zur erhabenen und heiligen Würde des Sakraments erhoben, durchdrungen und gebunden in eine so innige Verknüpfung mit der Liebe des Erlösers und mit dem Werk der Erlösung, kann die eheliche Verbindung nur unlösbar und ewig sein.
Gegenüber diesem Gesetz der Unauflöslichkeit haben die menschlichen Leidenschaften, von ihm gezügelt und eingedämmt in der freien Befriedigung ihrer ungeordneten Begehrlichkeit, auf jede Weise versucht, sein Joch abzuschütteln. Sie wollten in ihm nichts anderes sehen als eine harte Tyrannei, welche die Gewissen willkürlich mit einer unerträglichen Last beschwert, mit einer Sklaverei, die den geheiligten Rechten der Person widerstreitet. Es ist wahr: Eine Bindung kann mitunter eine Beschwernis, eine Knechtschaft sein gleich der Kette, die den Gefangenen fesselt. Aber sie kann auch eine mächtige Hilfe, eine sichere Bürgschaft sein wie das Seil, das den Bergsteiger an seine Gefährten bindet, oder wie die Bänder, welche die Teile des menschlichen Körpers verbinden und ihn frei und gewandt in seinen Bewegungen machen; und eben dies ist der Fall bei der unauflöslichen Ehe.


Aus der Ansprache an Neuvermählte, 22. April 1942, in „Der Papst sagt“ – Lehren Pius XII., Verlag Heinrich Scheffler, Frankfurt am Main, 1955.

Samstag, 14. November 2015

Mit dem Siegel der Unauflöslichkeit geprägt

Mit dem Siegel der Unauflöslichkeit geprägt

Der Einheit des ehelichen Bandes sehen wir das Siegel der Unauflöslichkeit aufgeprägt. Gewiss ist es ein Band, zu dem auch die Natur hinneigt, das aber nicht notwendig durch die Prinzipien der Natur verursacht ist, sondern durch den freien Willen vollzogen wird. Der einfache Wille der Kontrahenten kann es knüpfen, vermag es aber nicht mehr zu lösen. Das gilt nicht nur für die christliche Ehe, sondern allgemein für jede gültige Ehe, die hier auf Erden in gegenseitiger Einwilligung der Ehegatten geschlossen wird.
Wenn aber der Wille der Eheleute das eheliche Band nicht mehr lösen kann, darf es dann vielleicht die von Christus für das religiöse Leben der Menschen eingesetzte Obrigkeit tun, die über den Eheleuten steht?
Das Band der christlichen Ehe ist so stark, dass, wenn es durch den Gebrauch der ehelichen Rechte seine volle Festigkeit erlangt hat, keine Macht der Welt, nicht einmal die Unsere, die des Stellvertreters Christi, stark genug ist, es zu lösen. Wahr ist, dass Wir erkennen und erklären können, dass eine Ehe, die als gültig geschlossen wurde, in Wirklichkeit wegen irgendeines Hindernisses, eines wesentlichen Mangels oder eines substantiellen Formfehlers nichtig war. Wir können auch in besonderen Fällen aus schwerwiegenden Gründen Ehen lösen, denen der sakramentale Charakter fehlt. Wir können sogar, falls ein gerechter und angemessener Grund vorliegt, die Verbindung zwischen christlichen Eheleuten, das von ihnen vor dem Altar gesprochene Ja aufheben, wenn feststeht, dass sie nicht Ihre Vollendung mit der Verwirklichung des ehelichen Zusammenlebens erreicht hat. Ist dies aber einmal geschehen, so bleibt das Band jeder menschlichen Gewalt entzogen. Hat nicht Christus die eheliche Gemeinschaft auf jene fundamentale Würde zurückgeführt, die der Schöpfer am Paradiesesmorgen des Menschengeschlechts ihr gegeben hatte, auf die unverletzliche Würde der einen und unauflöslichen Ehe?
Jesus Christus, der Erlöser der gefallenen Menschheit, war nicht gekommen, um das göttliche Gesetz aufzuheben, sondern um es zu erfüllen und wiederherzustellen, um - Gesetzgeber mehr als Moses, Weiser mehr als Salomo, Prophet mehr als die Propheten - wahrzumachen, was von ihm vorhergesagt worden war, vorausverkünndigt gleich Moses, erwartet von den Kindern Israel, auf dessen Lippen der Herr sein Wort gelegt hatte, während alle, die nicht auf ihn hörten, aus dem Volke Gottes ausgerottet werden sollten. Daher erhöhte Christi unvergängliches Wort in der Ehe den Mann und erhöhte aufs Neue die Frau, die in der vorchristlichen Ära als Sklavin erniedrigt worden war, die der strengste Zensor Roms einer „ungezügelten Natur und einem ungezähmten Tier“ gleichgestellt hatte. Derselbe Erlöser hatte schon in sich selbst nicht nur den Mann erhöht, sondern auch die Frau, indem er von einer Frau die Menschennatur annahm, und seine Mutter, gebenedeit unter den Frauen, die im Himmel zur Königin der Engel und der Heiligen gekrönt wurde, zum makellosen Spiegel der Tugend und der Gnade für jede christliche Familie durch alle Jahrhunderte hindurch erhob.

Aus der Ansprache an Neuvermählte, 22. April 1942, in „Der Papst sagt“ – Lehren Pius XII., Verlag Heinrich Scheffler, Frankfurt am Main, 1955.


Sonntag, 20. September 2015

Vorrangige Option für die Familie XIII - Die Rolle der übernatürlichen Gnade


XIII. Die Rolle der übernatürlichen Gnade im Hinblick auf die Keuschheit in der Familie


95. FRAGE: Der moderne Mensch scheint unfähig, Verantwortung zu übernehmen, die das ganze Leben lang andauert; daher erscheint die unauflösliche und monogame Ehe den meisten heute undurchführbar. Ist es da nicht utopisch, wenn die Kirche von den Familienmitgliedern die Tugenden der Treue und der Keuschheit verlangt?

ANTWORT: Gott verlangt vom Menschen nichts, was diesen überfordern würde. Wenn die natürlichen Kräfte nicht ausreichen, spendet die Vorsehung übernatürliche Kräfte, die ihn befähigen, seine Aufgabe zu bewältigen. Unser Herr Jesus Christus verlangt von den Eheleuten, den Eltern, den Kindern nichts Unmögliches; er gibt ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausreichende Gnaden.
„Die Würde und die Verantwortung der christlichen Familie als Hauskirche können nur mit der beständigen Hilfe Gottes gelebt werden; wer sie in Demut und Vertrauen erbittet, dem wird sie auch zuteil“ (hl. Johannes Paul II., Familiaris consortio, Nr. 59).


96. FRAGE: Wie ist es möglich, ein keusches Leben zu führen?

ANTWORT: „Alle, die an Christus glauben, sind berufen, ihrem jeweiligen Lebensstand entsprechend ein keusches Leben zu führen“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2348) Die Kirche lehrt, dass die absolute Keuschheit sowohl außerhalb als auch in der Ehe der Natur entspricht und deshalb theoretisch möglich ist. Doch wegen der Erbsünde ist dauerhafte Keuschheit nur mit Hilfe der Gnade möglich, die eine schwere Aufgabe leicht macht: „denn gut zu tragen ist mein Joch, und meine Bürde ist leicht“, sagt Jesus (Mt 11,30). Wenn einmal die Gewohnheit der Unzucht überwunden und durch die Keuschheit ersetzt ist, wird sie zu einer Tugend, die man mit Freude praktizieren kann.
„Die Keuschheit erfordert den Erwerb der Selbstbeherrschung, die eine Erziehung zur menschlichen Freiheit ist. Die Alternative ist klar: Entweder ist der Mensch Herr über seine Triebe und erlangt so den Frieden, oder er wird ihr Knecht und somit unglücklich“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2339)


97. FRAGE: Wenn auch die Keuschheit theoretisch möglich scheint - wie kann man sie in unserer von Pansexualität geprägten Zeit in der Praxis noch verlangen?

ANTWORT: Keusch zu sein war schon immer schwer und es ist heute, in der modernen Gesellschaft, in der die Unzucht in Umwelt, Kultur und Medien geradezu beworben wird, noch schwerer geworden. Mehr denn je müssen die Gläubigen heute gegen den Strom schwimmen, um die Keuschheit zu bewahren. Dazu ist im Besonderen die Hilfe der göttlichen Gnade durch Gebet, Askese und Buße notwendig. Aber gerade deswegen – das kann man gar nicht oft genug wiederholen -  ist ein Leben in Keuschheit heute verdienstvoller und lohnender als je zuvor.
„Die Würde des Menschen verlangt daher, dass er in bewusster und freier Wahl handle, das heißt personal, von innen her bewegt und geführt und nicht unter blindem innerem Drang oder unter bloßem äußerem Zwang. Eine solche Würde erwirbt der Mensch, wenn er sich aus aller Knechtschaft der Leidenschaften befreit und sein Ziel in freier Wahl des Guten verfolgt sowie sich die geeigneten Hilfsmittel wirksam und in angestrengtem Bemühen verschafft“ (Gaudium et Spes, Nr. 17).


98. FRAGE: Wie soll es den Eheleuten möglich sein, in ehelicher Keuschheit zu leben?

ANTWORT: Die eheliche Keuschheit ist keine unerfüllbare Forderung; sie ist vielmehr die Bedingung für eine gesunde und gedeihliche Ehe und Familie, und damit auch eine Wohltat für die Gesellschaft.
„Dieses nachdrückliche Bestehen auf der Unauflöslichkeit des Ehebandes hat Ratlosigkeit hervorgerufen und ist als eine unerfüllbare Forderung erschienen. Jesus hat jedoch den Gatten keine untragbare Last aufgebürdet (vgl. Mt 11,29-30). (…) Durch die Wiederherstellung der durch die Sünde gestörten anfänglichen Schöpfungsordnung gab er selbst die Kraft und die Gnade, die Ehe in der neuen Gesinnung des Reiches Gottes zu leben“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1615).


99. FRAGE: Scheint es nicht eindeutig, dass das Thema Familie eine verlorene Sache ist, und dass es schon längst zu spät ist, noch etwas zu tun?

ANTWORT: Es gibt sehr viel zu tun und es sollte dringend getan werden! Anstatt die Situation zu beklagen und sich mit dem Schlimmsten abzufinden, ist es Zeit, dass die Christen sich an die Arbeit machen, um den verlorenen Boden mit allen Mitteln wieder zurückzugewinnen – „alles vermag ich in dem, der mich stärkt“ (Phil 4,13).
„Liebe zur Familie bedeutet, ihre Werte und Möglichkeiten zu schätzen und stets zu fördern. Liebe zur Familie bedeutet, die ihr drohenden Gefahren und Übel wahrzunehmen und zu bekämpfen. Liebe zur Familie bedeutet ferner, an der Schaffung einer Umgebung mitzuwirken, die ihre Entfaltung begünstigt. In ganz besonderer Weise schließlich zeigt sich diese Liebe, wenn man der christlichen Familie von heute, die oft zu Mutlosigkeit versucht und durch die vermehrten Schwierigkeiten verängstigt ist, wieder Vertrauen zu sich selbst gibt, zu ihrem Reichtum von Natur und Gnade, zu der Sendung, die Gott ihr übertragen hat“ (hl. Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 86).


100. FRAGE: Was ist also zu tun?

ANTWORT: „Bei dieser Gelegenheit wollen Wir die Erzieher und alle, die für das Gemeinwohl der menschlichen Gesellschaft verantwortlich sind, an die Notwendigkeit erinnern, ein Klima zu schaffen, das geschlechtlich zuchtvolles Verhalten begünstigt. So überwindet wahre Freiheit Ungebundenheit durch Wahrung der sittlichen Ordnung. (…) Daher richten Wir das Wort an die Regierungen, denen vor allem die Verantwortung für den Schutz des Gemeinwohls obliegt und die so viel zur Wahrung der guten Sitten beitragen können: Duldet niemals, dass die guten Sitten eurer Völker untergraben werden; verhindert unter allen Umständen, dass durch Gesetze in die Familie, die Keimzelle des Staates, Praktiken eindringen, die zum natürlichen und göttlichen Gesetz im Widerspruch stehen“ (sel. Paul VI., Humanae Vitae, Nr. 22-23).

Wir schließen dieses Dokument mit dem Hinweis, dass die Familie von Nazareth das Vorbild für die Familie schlechthin ist, weil sie die Gemeinschaft der Liebe verwirklicht, die die wahre und heilige Aufgabe der Familie ist. Zur Rettung der Familie haben die Päpste die Andacht zum Heiligsten Herzen Jesu empfohlen. Wenn dieser Empfehlung Folge geleistet wird, wird Gott den Familien in Not mit seiner allmächtigen Gnade zu Hilfe kommen, die Muttergottes wird ihnen beistehen mit mütterlichem Schutz, und die Kirche wird ihnen helfen mit Wort und Gebet, mit den Sakramenten und mit aktiver Nächstenliebe.


ENDE


Vorrangige Option für die Familie XII - Die Rolle der Barmherzigkeit in Familienfragen

XII. Die Rolle der Barmherzigkeit in Familienfragen


93. FRAGE: Heutzutage herrscht so viel Unwissenheit über die Ehe, ihren Zweck und die Pflichten, die mit ihr verbunden sind; bedeutet das nicht, dass der Großteil der heute geschlossenen Ehen als ungültig zu betrachten ist?

ANTWORT: Die Unwissenheit sollte durch eine gründliche und ernsthafte Vorbereitung auf die Ehe bekämpft werden, die auch die Lehre der Kirche behandelt. Es ist wirklich merkwürdig, dass viele, die heute auf Grund der allgemeinen Unwissenheit eine Lockerung der Sittenlehre der Kirche verlangen, die gleichen sind, die einst die Lockerung der moralischen Erziehung verteidigt haben, die gerade zu dieser Unwissenheit geführt hat.
„Die rechtzeitige Vorbereitung auf die Ehe ist äußerst wichtig, und sie sollte begonnen werden, bevor junge Menschen das Alter erreicht haben, in dem es in ihrer jeweiligen Gesellschaft üblich ist, sexuell aktiv werden; in der westlichen Welt müsste das vor der Teenagerzeit getan werden. (…) Sicherlich ist die Aufgabe der Kirche, Wunden zu verbinden und zu heilen, aber wie jeder gute Arzt weiß, ist Prävention die beste Medizin. Jugendliche sind sehr viel offener dafür, sich mit der Tugend der Keuschheit auseinanderzusetzen, als allgemein angenommen wird“ (Stephan Kampowski, Ein in der Zeit gelebtes Leben, in Pérez-Soba und Kampowski, a.a.O., S. 118)


94. FRAGE: Müsste eine Pastoral, die in erster Linie durch Barmherzigkeit geprägt ist, den Prozess der Nichtigkeitserklärung der Ehe nicht erleichtern?

ANTWORT: Nach Meinung des bedeutenden Kirchenrechtlers Kardinal Raymond Leo Burke garantiert das aktuelle Ehenichtigkeitsverfahren den Parteien volle Gerechtigkeit, so dass keine Notwendigkeit besteht, seine gegenwärtige Struktur zu ändern. (vgl. Kardinal Raymond Leo Burke, Das kanonische Ehenichtigkeitsverfahren als Mittel zur Wahrheitssuche, in In der Wahrheit Christi bleiben: Ehe und Kommunion in der katholischen Kirche, Echter Verlag, Würzburg, 2014, Kap.9).
Natürlich besteht die pastorale Lösung in erster Linie darin, sicherzustellen, dass die Ehen in bewusster und gültiger Form geschlossen werden und eventuelle Ehenichtigkeitsverfahren für alle, auch für die weniger gebildeten Schichten, zugänglich gemacht werden. Es ist aber nicht ratsam, die Gültigkeit vieler Ehen in Frage zu stellen, um eine kleine Minderheit von wiederverheirateten Geschiedenen zufrieden zu stellen, die die Kommunion empfangen wollen, ohne ihren Status zu ändern.
„Liebe ohne Gerechtigkeit ist keine Liebe, sondern nur eine Fälschung, weil die Liebe selbst jene Objektivität verlangt, die typisch ist für die Gerechtigkeit und die nicht mit unmenschlicher Kälte verwechselt werden darf. Diesbezüglich gilt, was mein ehrwürdiger Vorgänger, Johannes Paul II., in seiner feierlichen Ansprache über die Beziehungen zwischen Pastoral und Recht festgestellt hat: ,Der Richter muss sich daher immer vor der Gefahr hüten, falsch verstandenes Mitleid zu üben, das in Sentimentalität versinken würde und nur scheinbar pastoral wäre‘(18. Januar 1990, in O.R. dt., Nr. 5, 2.2.1990, S. 10, Nr. 5). Wir müssen pseudopastorale Ausflüchte vermeiden, die diese Fragen auf einer rein horizontalen Ebene ansiedeln, auf der es darum geht, subjektive Forderungen zufrieden zu stellen, um um jeden Preis eine Erklärung der Nichtigkeit zu erreichen – unter anderem zu dem Zweck, Hindernisse auszuräumen, die dem Empfang des Sakraments der Buße und der Eucharistie im Wege stehen. Das hohe Gut der Wiederzulassung zur eucharistischen Kommunion nach der sakramentalen Versöhnung erfordert dagegen, das wahre Wohl der Personen im Auge zu haben, das untrennbar mit der Wahrheit ihrer kirchenrechtlichen Situation verbunden ist. Es wäre ein fiktives Wohl und ein schwerwiegender Mangel an Gerechtigkeit und Liebe, wenn man ihnen dennoch den Weg zum Empfang der Sakramente ebnen würde. Und es würde auch die Gefahr bergen, diese Menschen in objektivem Gegensatz zur Wahrheit ihrer persönlichen Situation leben zu lassen.“ (Benedikt XVI., Ansprache an die Mitglieder des Gerichtshofs der Römischen Rota am 29. Januar 2010).

Fortsetzung: Vorrangige Option für die Familie XIII

Samstag, 19. September 2015

Vorrangige Option für die Familie XI - Einige „Schlüssel-Wörter“ der synodalen Debatte


XI. Einige „Schlüssel-Wörter“ der synodalen Debatte


DIE „ZAUBERWORTE“


83. FRAGE: Ein Dokument der Synode wies darauf hin, dass es in der kirchlichen Pastoral auch eine „Umkehr der Sprache“ (Relatio post disceptationem, Nr. 33) geben müsse. Während und nach der Synode konnte man in der Debatte über die Lage der Familie eine Betonung bestimmter Schlüsselwörter bemerken, die dem behandelten Thema eine gewisse ideologische Note gaben. Zum Beispiel warf die Synode schon in ihrem Vorbereitungsdokument Nr. 1 ein Licht auf „die breite Aufnahme, die heutzutage die Lehre über die göttliche Barmherzigkeit und die Zärtlichkeit gegenüber den verletzten Menschen an den existentiellen und geographischen Peripherien erfährt“. Was ist von diesen Schlüsselwörtern zu halten?

ANTWORT: „Verletzte Menschen“, „Barmherzigkeit“, „Aufnahme“, „Zärtlichkeit“, „Vertiefung“ sind Beispiele von Wörtern, die einseitig und vereinfacht gebraucht werden und die so eine Art Talisman-Wirkung haben können. (Wir nennen sie hier „Zauberworte“.)


84. FRAGE: Was sind diese „Zauberworte“?

ANTWORT: Ein „Zauberwort“ ist ein an sich legitimer Begriff mit stark emotionalem Inhalt, der wegen seiner Flexibilität ausgewählt wird und der unterschiedliche Bedeutungen aufnehmen kann, entsprechend den Kontexten, in denen er angewendet wird. Die „Elastizität“ der Bedeutung dieser Begriffe ermöglicht einen propagandistischen Gebrauch, und macht sie anfällig für eventuellen Missbrauch für ideologische Zwecke.
Ein „Zauberwort“ ist zum Beispiel ein nützliches Instrument, um eine „unbemerkte ideologische Umwandlung“ durchzuführen, das heißt, einen Prozess, der die Mentalität des „Patienten“ verändert, ohne dass dieser bemerkt, dass er von einer legitimen Position zu einer illegitimen übergeführt wird. Manipuliert durch die Propaganda erhält das „Zauberwort“ Bedeutungen, die sich immer mehr den ideologischen Positionen nähert, zu denen es den „Patienten“ hinführen will. (vgl. Plinio Corrêa de Oliveira, Unbemerkte ideologische Umwandlung und Dialog“, deutsch bei Editora Vera Cruz Ltda., São Paulo, Brasilien, 1967, 3. Kapitel; siehe auch Warwick Neville, Manipolazione del linguaggio [Manipulation der Sprache], in Lexicon, S. 630-639).
Dieses Verfahren ist leicht anzuwenden, auch im klerikalen Umfeld. Der Gebrauch gewisser Begriffe kann die Gläubigen so beeinflussen, dass sie ein moralisches Urteil durch ein sentimentales Urteil ersetzen, oder ein substantielles Urteil durch ein formelles, sodass am Ende dann Dinge, die zuvor als verwerflich betrachtet wurden, dann als gut oder annehmbar akzeptiert werden.
  

DIE „VERTIEFUNG“


85. FRAGE: Gibt es Beispiele von „Zauberwörtern“, die auf der Synode gebraucht wurden?

ANTWORT: Wir haben den Fall des Wortes „Vertiefung“. Im gängigen Sprachgebrauch bedeutet es ein besseres Verständnis eines Begriffs oder einer Realität, um deren Grundlagen zu verstehen. In der Propaganda der Massenmedien jedoch wird es gebraucht, um Änderungen in der Beurteilung eines Begriffs oder einer Realität – im permissiven Sinn - zu bezeichnen, bis sogar die jeweiligen Fundamente geleugnet werden.
„Die sogenannten ,Vertiefungen‘ sind also, nach den Absichten derer, die sie erreichen wollen, wesentliche Änderungen in der bisher vom kirchlichen Lehramt weitergegebenen Lehre, die man besser als Bruch mit der Tradition bezeichnen sollte. Es handelt sich um kleine Schritte in Richtung neuer Regeln, die die Struktur der kirchlichen Disziplin als solche revolutionieren und damit einen wahren Bruch mit der Lehre des Lehramts herbeiführen würden. (…) Ich finde den Gebrauch der Bezeichnung ,Vertiefung‘ ziemlich heuchlerisch, weil es in Wirklichkeit um eine Reform der Kirche geht, die am Ende die dogmatischen Fundamente ihres Glaubens und ihrer Disziplin außer Kraft setzen würde“ (Msgr. Antonio Livi, ehem. Rektor der Philosophischen Fakultät der Päpstlichen Lateran Universität, Approfondimento della dottrina? No, è tradimento [Vertiefung der Lehre? Nein, das ist Verrat], La nuova Bussola Quotidiana, 21. Dezember 2014).


86. FRAGE: Könnte man vielleicht sagen, dass die gegenwärtige Lage der Gleichgültigkeit gegenüber dem katholischen Glauben es verlangt, dass die Wahrheit und die moralischen Regeln stufenweise vorgeschlagen und angewendet werden, nach Maßgabe des Gewissens des Einzelnen oder des Publikums?

ANTWORT: Die fortschreitende Kenntnis des Sittengesetzes befreit den Gläubigen nicht von der Pflicht, es vollständig zu kennen und zu praktizieren.
„Jedoch können sie (die Ehegatten) das Gesetz nicht als ein reines Ideal auffassen, das es in Zukunft einmal zu erreichen gelte, sondern sie müssen es betrachten als ein Gebot Christi, die Schwierigkeiten mit aller Kraft zu überwinden. Daher kann das sogenannte ‚Gesetz der Gradualität‘ oder des stufenweisen Weges nicht mit einer ‚Gradualität des Gesetzes‘ selbst gleichgesetzt werden, als ob es verschiedene Grade und Arten von Gebot im göttlichen Gesetz gäbe, je nach Menschen und Situationen verschieden.“ (hl. Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 34).
  
DIE „VERLETZTEN MENSCHEN“


87. FRAGE: Und wer wären die „verletzten Menschen“?

ANTWORT: In der aktuellen Debatte bezieht sich diese Formulierung auf Menschen, die im Stand der schweren und öffentlichen Sünde leben: unverheiratet Zusammenlebende, wiederverheiratete Geschiedene, homosexuelle Paare usw. Dadurch, dass man sie als „verletzt“ bezeichnet, umgeht man ein moralisches Urteil, indem man nur einen Aspekt ihrer konkreten Situation hervorhebt, der zwar richtig, aber zweitrangig ist. Also bezeichnet man sie mit einem Begriff, der Mitleid erzeugen soll: es sind ja nur „verletzte Personen“, vielleicht unschuldige Opfer, denen man keine schwere Schuld auferlegen darf.
Angesichts einer „verletzten Person“ ist natürlich die normale Reaktion, sich ihr zu nähern, um zu helfen. In unserem Fall wird, um das psychologische Leid der jeweiligen Person nicht weiter zu verschlimmern, auf diese Weise jegliches moralische Urteil als unangebracht zurückgewiesen. Statt dessen wird empfohlen, diesen Personen mit einem Gefühl von „Barmherzigkeit“ und „Zärtlichkeit“ entgegenzukommen, als einzige Basis für eine Bewertung ihrer Situation und damit für eine ihr angemessene Pastoral. Am Ende dieses Prozesses besteht die Gefahr, dass vor lauter Mitleid der sündhafte Zustand auch noch gerechtfertigt wird. Das bedeutet eine Änderung der Grundwerte der kirchlichen Lehre, alles, um der „verletzten Person“ nicht noch mehr Leid zuzufügen.


88. FRAGE: Ist dies nicht genau die in dem bekannten Gleichnis vom „barmherzigen Samariter“ empfohlene Haltung?

ANTWORT: Im Gegenteil. Das schöne Gleichnis vom „barmherzigen Samariter“ wird hier missverstanden. Wenn es nach der heutigen dominierenden Mentalität ausgelegt würde, würde es tatsächlich zu einem paradoxen Ergebnis führen. Der helfende Samariter wäre demnach so bemüht, weitere Leiden des Verwundeten zu verhindern, die Schwere seiner Verletzungen zu verharmlosen und ihn vor schmerzhaften Behandlungen zu bewahren, die seine Heilung herbeiführen könnten, dass er sich nur darum kümmern würde, schmerzlindernde Medikamente zu verabreichen. Damit würde er ein vorübergehendes Leiden in ein chronisches verwandeln. Um den Verwundeten nicht mit Schuldgefühlen zu beunruhigen, würde der Helfer ihm auch nicht empfehlen, den gefährlichen Weg, auf dem er überfallen wurde, in Zukunft zu meiden; der Ärmste, schlecht gepflegt und schlecht beraten, liefe daher Gefahr, dasselbe noch einmal zu erleben.


DIE „BARMHERZIGKEIT“


89. FRAGE: Ein anderes, in der Synodendebatte häufig verwendetes Schlüsselwort war „Barmherzigkeit“. Wenn Gott den Sündern immer vergibt, sollte da nicht auch die Kirche Barmherzigkeit walten lassen und ihre Strenge im Hinblick auf den Zugang von Menschen, die in ungeordneten Verhältnissen leben, zu den Sakramenten etwas mildern?

ANTWORT: „Dies greift als sakramentaltheologisches Argument zu kurz. Die gesamte sakramentale Ordnung ist ein Werk göttlicher Barmherzigkeit und kann nicht durch Berufung auf das Prinzip, auf das sie sich stützt, aufgehoben werden. Durch die sachlich falsche Berufung auf die Barmherzigkeit besteht zudem die Gefahr einer Banalisierung des Gottesbildes, wonach Gott nichts anderes vermag als zu verzeihen. Zum Geheimnis Gottes gehören neben der Barmherzigkeit auch seine Heiligkeit und Gerechtigkeit. Wenn man diese Eigenschaften Gottes unterschlägt und die Sünde nicht ernst nimmt, kann man den Menschen letztlich auch nicht seine Barmherzigkeit vermitteln. (…) Die Barmherzigkeit Gottes ist keine Dispens von den Geboten Gottes und den Weisungen der Kirche“ (Kardinal Gerhard Müller, Die Unauflöslichkeit der Ehe und die Debatte in Bezug auf die zivil Wiederverheirateten und die Sakramente, in In der Wahrheit Christi verbleiben: Ehe und Kommunion in der katholischen Kirche, Echter Verlag, Würzburg, 2014, S. 127).
„,Barmherzigkeit‘ ist ein weiteres Wort, das leicht missverstanden werden kann (…) Da sie mit der Liebe zusammenhängt, wird die Barmherzigkeit, gleich der Liebe, gegen das Recht und die Gerechtigkeit ausgespielt. Aber man weiß genau, dass es keine Liebe ohne Gerechtigkeit und Wahrheit gibt, dass es keine Liebe gibt, wenn man gegen die Gesetze handelt, seien es göttliche oder menschliche. Der hl. Paulus entgegnet denjenigen, die seine Aussagen über die Liebe falsch interpretiert haben, dass „die Regel die Liebe (ist), die die Werke des Gesetzes vollbringt“ (Gal 5,14). (…) Angesichts des göttlichen Gesetzes gibt es keinen Widerspruch zwischen Barmherzigkeit und Gerechtigkeit, Strenge des Gesetzes und Barmherzigkeit der Vergebung. (…) Die Befolgung eines göttlichen Gesetzes kann nicht als der Liebe und Barmherzigkeit zuwiderlaufend dargestellt werden. Jedes Gebot Gottes, selbst das strengste, enthält das Antlitz der göttlichen Liebe, wenn auch nicht immer der barmherzigen Liebe. Das Gebot der Unauflöslichkeit der Ehe und der ehelichen Keuschheit ist eine Gabe Gottes und kann nicht als Gegensatz zur Barmherzigkeit Gottes gesehen werden. (…) Im konkreten Fall ist die missbräuchliche Anrufung der Barmherzigkeit nichts weiter als eine Übertretung des göttlichen Gesetzes“ (Kardinal Velasio de Paolis, Vortrag a.a.O , SS 27 und 22).


90. FRAGE: In den Diskussionen rund um die Synode führt die Betonung der Barmherzigkeit dazu, dass irreguläre Situationen nicht mehr vom Standpunkt von Recht und Pflicht, sondern vom Standpunkt des Verständnisses und der Vergebung aus betrachtet werden, „nicht aus dem Blickwinkel eines moralischen Urteils, sondern aus der Sicht der Verletzlichkeit der Personen“ (Zitat aus den Schriften der heterodoxen Lobby, die sich „Wir sind Kirche“ nennt). Wäre dies nicht eine authentisch christliche Sichtweise?

ANTWORT: Die Kirche kann sich nicht wie ein Schwindler benehmen, der Leidende betrügt, indem er ihnen einen Trank anbietet, der die Schmerzen weniger spürbar, die Krankheit aber schlimmer macht. Die Kirche ist vielmehr verpflichtet, dem Beispiel des guten Samariters, der Christus darstellt, zu folgen und wie ein weiser Arzt zu handeln, der die seelisch Kranken und Verwundeten wirklich heilen will, indem er die wirkungsvollste, wenn auch schmerzhafte, Medizin verwendet, die den Leidenden von den Gebrechen heilt und vor Rückfällen schützt. Das setzt voraus, dass die Kirche den Patienten die Schwere und Ernsthaftigkeit ihrer Krankheit nicht verheimlicht und auch deren Verantwortung nicht verharmlost, sondern ihnen vielmehr Augen und Herzen öffnet, bevor sie ihre Wunden schließt.
Gewiss muss die Heilung schonend sein, das heißt, die Verletzlichkeit der Person muss berücksichtigt werden. Aber eine solche Vorsicht muss immer noch in erster Linie die Heilung im Auge haben, anstatt sie zu verhindern, in der Illusion mit palliativen Mitteln einem Kranken helfen zu können, der die Arznei, die ihm wirklich helfen könnte, ablehnt. Man darf auch nicht die Verletzlichkeit eines Kranken, der unter einer schmerzhaften Therapie leidet, mit der Empfindlichkeit dessen verwechseln, der die Heilung verweigert.
„Der Weg der Kirche (…) ist immer der Weg Jesu: der Weg der Barmherzigkeit und der Eingliederung. Das bedeutet nicht, die Gefahr zu unterschätzen oder die Wölfe in die Herde eindringen lassen, sondern den verlorenen reuigen Sohn aufzunehmen, entschieden und mutig die Verletzungen der Sünde zu heilen“ (Papst Franziskus, Predigt am 15. Februar 2015 zum Abschluss des Konsistoriums).


91. FRAGE: In der synodalen Debatte ist die „Barmherzigkeit“ das leitende Kriterium für die Pastoral geworden. Sollte dieses Kriterium nicht über die Forderungen der Sittenlehre gestellt werden, so dass deren Bewertung dadurch verändert werden kann?

ANTWORT: Die Barmherzigkeit kann über die Gerechtigkeit siegen, aber sie kann ihr nicht zuwiderlaufen, weil sie dann ungerecht wäre. Sie kann auch nicht die Wahrheit leugnen, weil sie dann falsch wäre. Außerdem kann sie, gerade weil sie sich auf der praktischen Ebene befindet, auch nicht in die Lehre eingreifen, was bedeutet, dass sie das moralische Urteil über eine Verhaltensweise nicht beeinflussen kann. Andernfalls fiele eine solche „Barmherzigkeit“ unter die bekannte biblischen Verurteilung: „Wehe jenen, die das Böse als Gut, das Gut als Böse bezeichnen, die Finsternis als Licht und Licht als Finsternis hinstellen, die Bitter als Süß und Süß als Bitter hinstellen!“ (Is 5,20).
„Man darf die Liebe nicht mit der Barmherzigkeit identifizieren. Diese ist sicher ein Aspekt der Liebe und ist Liebe, indem sie das Gute mitteilt, das jedes Böse beseitigt. Die Liebe kann sich aber auch dadurch ausdrücken – und in einigen Fällen muss sie es tun –, dass sie die Barmherzigkeit verweigert, wenn diese als eine wohlwollende  Duldung oder, schlimmer noch, als eine Billigung [des Bösen] verstanden wird“ (Kardinal Velasio De Paolis, Vortrag, S. 22)
 „Die Barmherzigkeit als Tugend ist mit der Gerechtigkeit keineswegs unvereinbar. (…) Wir dürfen keine ungerechte Barmherzigkeit walten lassen, denn das wäre eine völlige Verfälschung der göttlichen Offenbarung. (…) Eine ungerechte Handlung ist somit nie barmherzig. Die Barmherzigkeit unterscheidet sich vom bloßen Mitleid dadurch, dass die Barmherzigkeit, ,das Elend des anderen beseitigen will‘; oder mit anderen Worten, die Barmherzigkeit bekämpft aktiv das Böse, in dem der Mensch verfangen ist. Ein falscher Trost, der darin besteht, eine Sünde als ,lässlich‘ zu bezeichnen, stellt keine Barmherzigkeit dar, wenn man denjenigen, der davon betroffen ist, nicht von dem Übel erlöst. (…) Das Erbarmen kommt aus der Liebe zu der Person, um sie vom Übel der Untreue zu erlösen, die sie bedrückt und die sie an einem Leben in Vereinigung mit Gott hindert. Das ist etwas völlig anderes, als die Untreue ohne eine innere Erneuerung durch die Gnade einfach zuzulassen, so, als würde Gott unsere Sünden zudecken, ohne unser Herz durch Reinigung zu bekehren. Es handelt sich hierbei um einen wichtigen dogmatischen Unterschied zwischen der katholischen und der lutherischen Rechtfertigungslehre“ (J. J. Pérez-Soba, Die Wahrheit des Ehesakraments, in Pérez-Soba und Kampowski, a.a.O. SS. 66-69).


92. FRAGE: Sollte die Kirche nicht weniger als strenge Lehrmeisterin und Richterin, sondern vielmehr in erster Linie als eine barmherzige Mutter erscheinen?

ANTWORT: „Auch auf dem Gebiet der ehelichen Moral handelt die Kirche als Lehrerin und Mutter. Als Lehrerin wird sie nicht müde, die sittliche Norm zu verkünden, welche die verantwortliche Weitergabe des Lebens bestimmen muss. Diese Norm ist nicht von der Kirche geschaffen und nicht ihrem Gutdünken überlassen. In Gehorsam gegen die Wahrheit, die Christus ist, (…) interpretiert die Kirche die sittliche Norm und legt sie allen Menschen guten Willens vor, ohne ihren Anspruch auf Radikalität und Vollkommenheit zu verbergen. Als Mutter steht die Kirche den vielen Ehepaaren zur Seite, die in diesem wichtigen Punkt sittlichen Lebens Schwierigkeiten haben. (…) Aber es ist die eine Kirche, die zugleich Lehrerin und Mutter ist. Deswegen hört die Kirche niemals auf, aufzurufen und zu ermutigen, die eventuellen ehelichen Schwierigkeiten zu lösen, ohne je die Wahrheit zu verfälschen oder zu beeinträchtigen.(…) Darum muss die konkrete pastorale Führung der Kirche stets mit ihrer Lehre verbunden sein und darf niemals von ihr getrennt werden. Ich wiederhole deshalb mit derselben Überzeugung die Worte meines Vorgängers: ,In keinem Punkte Abstriche an der Heilslehre Christi zu machen, ist hohe Form seelsorglicher Liebe‘“(hl. Johannes  Paul II.,  Familiaris Consortio, Nr. 33).
Ferner, wenn nichts von der Heilslehre Christi zu unterschlagen eine hervorragende Ausdrucksform der Liebe ist, so muss dies immer mit Duldsamkeit und Liebe verbunden sein; dafür hat der Herr selbst durch sein Wort und Werk den Menschen ein Beispiel gegeben. Denn obwohl er gekommen war, nicht um die Welt zu richten, sondern zu retten, war er zwar unerbittlich streng gegen die Sünde, aber geduldig und barmherzig gegenüber den Sündern“ (sel. Paul VI.,  Humanae Vitae, 29).


 Fortsetzung: Vorrangige Option für die Familie XII