Monsignore Pfarrer Gerhard Senninger
Die Tageszeitung „Die Welt“ brachte am 1.11.2016
folgenden Text: „Bundespräsident Joachim Gauck hat die von Martin Luther
ausgelöste Reformation als einen Grundstein für das Gemeinwesen in Deutschland
gewürdigt: Ohne die Initialzündung der Reformation gäbe es weder die Freiheit
des Glaubens und des Gewissens noch die unveränderlichen Grundrechte“, sagte
Gauck zum Auftakt der Feiern zum 500-jährigen Reformationsjubiläum in Berlin „Weil
Luther es jedem Einzelnen freigestellt habe, ob er sich an das Evangelium
bindet, sei ein frischer Wind der Freiheit gekommen. Die Reformation habe die
Überzeugung, dass das Individuum letztendlich seinem Gewissen gegenüber
verantwortlich ist, zu neuem Leuchten gebracht.“
Dieser unzutreffenden Darstellung habe ich mit einem
Leserbrief vom 4.11.2016 wie folgt widersprochen: „Luther hat für sich Toleranz
gefordert, war aber nicht bereit, sie anderen zu gewähren. Einigen Herzogen und
Reichstädten auf Luthers Seite ging es um den Besitz der Kirche und um Macht
gegenüber dem Kaiser, den sie angesichts der Türkengefahr geradezu erpressten.
So erklärten sie beim 2. Reichstag zu Speyer 1529: „Die Messe nur zu dulden
würde bedeuten, der evangelischen Prediger Lehren, die wir doch für christlich
und zuverlässig halten, Lügen Strafen. Ja wenn die päpstliche Messe nicht wider
Gott und sein heiliges Wort wäre, dürfte man sie nimmer mehr beibehalten, weil
zweierlei Kult in einem Gebiet unerträglich sei und beim gemeinen Mann, gerade
wenn er es ernst meint mit Gottes Ehre, zu Widerwärtigkeiten, Aufruhr, Empörung
und Unglück aller Art führen müsse (Reichstagsakten VII, 1281). So wurde der
katholische Glaube in Deutschland unterdrückt. Der „Friede“ von Augsburg 1555
legte fest: Der Landesherr bestimmt die Religion seiner Untertanen. Kennt
Bundespräsident Gauck diese Festlegungen nicht, die jeder freien
Gewissensentscheidung Hohn sprechen? Ein frühes Beispiel für die Unterdrückung
der Katholiken ist die zwangsweise Auflösung des Klarissen-Klosters der Caritas
Pirkheimer in Nümberg. Selbst Philipp Melanchthon, der sich als einziger
Lutheraner für das Bleiberecht der Nonnen einsetzte, konnte ihnen nicht helfen.
Gewissensfreiheit sieht anders aus.
Auch noch im so genannten Kulturkampf unter Bismarck
(1871-1887) erlitt die katholische Kirche bitteres Unrecht. Der Kölner
Erzbischof wurde am 20.11.1837 von den im damaligen Preußen herrschenden
Protestanten verhaftet und in der Festung Minden eingesperrt. Von den 12
katholischen Bischöfen in Preußen wurden sechs zu hohen Gefängnisstrafen und zu
Geldstrafen verurteilt. Ähnlich erging es 2000 Priestern. 400
Ordensniederlassungen wurden aufgehoben, „Sind diese Tatsachen dem amtierenden
Bundespräsidenten unbekannt?“
Die Leserbrief-Redaktion der „Welt“ antwortete zunächst
nicht und lehnte es schließlich mit unterschiedlichen Begründungen ab, meine
Richtigstellung zu veröffentlichen. Dies ist umso bedauerlicher, als hier
Joachim Gauck nicht als Privatmann eine falsche Meinung verkündet hat. Er hat
vielmehr in seiner amtlichen Funktion als Staats-Oberhaupt in einer offiziellen
Feier zum Reformationsjubiläum gesprochen, Sollen hier unter Missbrauch des
Amtes des Bundespräsidenten konfessionelle Unwahrheiten verbreitet werden?
Solche Streitigkeiten sollten wir im Zeitalter der Ökumene überwunden haben.
Und Richtigstellungen sollten in einer freien Presse erlaubt sein.
Ein Beispiel für die Missachtung der Gewissensfreiheit
unter lutherischer Herrschaft ist die Zerstörung des Klarissenklosters in
Nümberg.
Dort war Caritas Pirkheimer von 1503 bis 1532 Äbtissin.
Sie war eine Verfechterin der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Als hoch
gebildete Nonne pflegte sie Gedankenaustausch mit zahlreichen Gelehrten wie
Erasmus von Rotterdam und Conrad Celtis. 1525 widersetzte sie sich im Einvernehmen
mit ihrem Convent der gewaltsamen Einführung der lutherischen Lehre. Sie schrieb
den evangelischen Ratsherren: „Es wäre uns lieber und nützlicher, Ihr schicket
einen Henker in unser Kloster, der uns alle Köpfe abschlüge, als dass Ihr uns
einen vollen, trunkenen, unkeuschen Pfaffen zuschickt.“ Die Nonnen durften auch
in der Sterbestunde von keinem katholischen Priester besucht werden, um die
Sterbesakramente zu empfangen. Schließlich wurde das Kloster vom evangelischen
Stadtrat ausgehungert...
Der Fels 3/2017
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