Der selige Clemens August von Galen, in der Hitlerzeit
Bischof von Münster, durchbrach mit Predigten im Juli und August 1941 die
Geheimhaltung der Machthaber und protestierte gegen die Tötung Unschuldiger. So
in der Predigt vom 3. August 1941: „( ... ) Das Reichsstrafgesetzbuch bestimmt
in § 139: ,Wer von dem Vorhaben eines Verbrechens wider das Leben ...
glaubhafte Kenntnis erhält und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten
hiervon zur rechten Zeit Anzeige zu machen,( ... ) wird bestraft.‘ Als ich von
dem Vorhaben erfuhr, Kranke aus Marienthai abzutransportieren, um sie zu töten,
habe ich am 28. Juli bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Münster und
bei dem Herrn Polizeipräsidenten in Münster Anzeige erstattet durch eingeschriebenen
Brief ... Nachricht über ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft oder der
Polizei ist mir nicht zugegangen ( ... ) Wenn man den Grundsatz aufstellt und
anwendet, dass man den ,unproduktiven' Mitmenschen töten darf, dann wehe uns
allen, wenn wir alt und altersschwach werden! ( ... ) Dann ist keiner von uns
seines Lebens mehr sicher. ( ... ) Es ist nicht auszudenken, welche Verwilderung
der Sitten, welch allgemeines gegenseitiges Misstrauen bis in die Familien hineingetragen
wird, wenn diese furchtbare Lehre angenommen und befolgt wird, Wehe den
Menschen, wehe unserem deutschen Volk, wenn das heilige Gottesgebot ,Du sollst
nicht töten!‘ ... nicht nur übertreten, sondern wenn dies Übertretung sogar
geduldet und ungestraft ausgeübt wird (...)“
(Aus Der Fels Oktober 2012)
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