Die schrecklichen Übel,
die sich aus der Ehescheidung
ergeben
Es ist in Wahrheit sehr mühselig, gezwungen zu sein, auf die
vielen Übel hinzuweisen, die sich aus den Ehescheidungen ergeben.
Durch sie werden die Ehebündnisse unbeständig; die
gegenseitige Liebe wird abgeschwächt; die Treulosigkeit öffnet die Schleusen
verderblicher Verlockungen; Schutz und Erziehung der Kinder erleiden Schaden;
die häuslichen Gemeinschaften fangen an sich aufzulösen; in den Familien verbreiten sich die Keime der Zwietracht; die Würde der Frau wird geschmälert und
erniedrigt, da ihr die Gefahr droht, verlassen zu werden, nachdem sie der Lust
des Mannes gedient hat. - Und da nichts so sehr die Familien zu verderben und
die Macht ganzer Reiche zu brechen vermag wie Sittenverderbnis, lässt sich
leicht einsehen, dass die Ehescheidungen dem Gedeihen der Familien und der
Staaten äußerst schädlich sind; in der Sittenverderbnis der Völker verwurzelt,
öffnen sie erfahrungsgemäß Tür und Tor zu noch größerem Unheil im privaten und
öffentlichen Leben.
Die Zukunft wird es bestätigen, dass dieses Übel zunehmen
wird, denn kein Zügel ist stark genug, die einmal gewährte Freiheit der
Ehescheidung in bestimmten oder im Voraus festgesetzten Schranken zu halten.
Die Macht des schlechten Beispiels ist wahrhaftig groß genug, aber noch größer
ist die Macht der Begierden; unter ihrem Einfluss dringt das Verlangen nach
Ehescheidungen unbemerkt mit jedem Tage in weitere Kreise und ergreift die
große Menge wie eine ansteckende Krankheit oder wie ein seine Dämme
durchbrechender Strom alles überschwemmt.
Aus der Enzyklika „Arcanum Divinae Sapientiae“ von Leo XIII., vom 10.2.1880
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