Eine Schule, die nicht anerkannt werden kann
„Für die Katholiken kann auch jene Simultanschule
nicht als normal anerkannt werden (um so schlimmer, wenn sie ,Einheits‘– und
Pflichtschule für alle ist) in der den Katholiken zwar getrennt
Religionsunterricht erteilt wird, in der sie aber den übrigen Unterricht von
nichtkatholischen Lehrern zusammen mit nichtkatholischen Schülern erhalten.
Denn die bloße Tatsache, dass an einer Schule (oft noch mit allzu großer
Einschränkung) Religionsunterricht erteilt wird, bringt sie noch nicht in
Übereinstimmung mit den Rechten der Kirche und der christlichen Familie und
gibt ihr noch nicht die nötige Eignung für den Besuch durch katholische
Kinder.“
Aus der Enzyklika „Divini Illius Magistri“ von Pius XI., vom 31.12.1929
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