Samstag, 19. September 2015

Vorrangige Option für die Familie X - Homosexualität und homosexuelle Verbindungen


X. Homosexualität und 
homosexuelle Verbindungen


78. FRAGE: Homosexuelle Neigungen scheinen eine natürliche Veranlagung zu sein; ist ihre Befriedigung daher nicht etwas Legitimes?

ANTWORT: „Die spezifische Neigung der homosexuellen Person ist zwar in sich nicht sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem Grunde muss die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden (Kongregation für die Glaubenslehre, „Einige Anmerkungen bezüglich der Gesetzesvorschläge zur Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen“, Nr. 2. 1992). Personen mit dieser Veranlagung sollte man mit Achtung, Mitgefühl und Takt begegnen; sie sind zur Keuschheit gerufen (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2358 u. 2359).
Ausgelebte homosexuelle Sexualität hingegen pervertiert die natürliche Finalität des Geschlechtsakts; wenn sie willentlich ausgeübt wird, stellt sie eine Sünde dar und ist somit moralisch verwerflich.
„Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet (vgl. Gen 19,1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10) hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, ,dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind‘ (CDF, Erkl. „Persona humana“ 8, AAS 68 1976, 95). Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2357).


79. FRAGE: Könnte man nicht sagen, dass die Liebe zwischen zwei homosexuellen Partnern, wenn nicht identisch, so doch wenigstens ähnlich ist wie die zwischen Mann und Frau in der Ehe?

ANTWORT: „Das Wort ,Liebe‘ ist heute zu einem der meist gebrauchten und auch missbrauchten Wörter geworden, mit dem wir völlig verschiedene Bedeutungen verbinden“ erklärte Papst Benedikt XVI. aus gutem Grund (Enzyklika Deus caritas est, Nr. 2).
Im Fall der vorliegenden Frage umfasst der Begriff „Liebe“ zwei verschiedene Wirklichkeiten: einmal die erotische Anziehung oder „lüsterne Liebe“, und eine höhere Art der Liebe, die der „Zuneigung“, die ohne jeglichen sexuellen Hintergrund zwischen zwei Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts existieren kann (z.B. die väterliche, mütterliche, brüderliche, freundschaftliche Liebe). Jenseits der rein erotischen Anziehung ist es die Liebe der Zuneigung, die dazu führt, dass Mann und Frau sich finden und sich gegenseitig als Ehepartner erwählen, um Nachkommenschaft zu erzeugen und eheliche Liebe zu praktizieren. „Die eheliche Liebe erreicht dadurch jene Fülle, auf die sie von innen her ausgerichtet ist, die übernatürliche Gattenliebe, in welcher die Vermählten auf die ihnen eigene und spezifische Art an der sich am Kreuz schenkenden Liebe Christi teilnehmen und sie zu leben berufen sind.“ (hl. Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 13). Da die homosexuellen Verbindungen den Erzeugungszweck der Natur nicht erfüllen können, und deshalb schwer sündhaft sind, können sie objektiv nicht das Fundament der höheren Form der Liebe – der ehelichen Liebe – bilden.


80. FRAGE: Könnten zwei Personen gleichen Geschlechts, die zusammen leben, ihre Verbindung nicht formell durch eine Eheschließung bestätigen?

ANTWORT: Da von Natur aus ein Bund zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts den Zweck der Erzeugung von Kindern hat, kann eine Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden.
Zwei gleichgeschlechtliche Personen können keine gültige Ehe eingehen und ihr Zusammenleben kann keine Familie im wahren Sinn des Wortes bilden. Eine solche Vereinigung ist widernatürlich; sie ist nicht offen für das Leben und somit moralisch verwerflich.


81. FRAGE: Ein Bischof meinte, die Anerkennung von homosexuellen Paaren sei „eine Frage der Zivilisation“. Ein anderer wagte sogar vorzuschlagen, die homosexuelle Verbindung solle der Ehe zwar vielleicht nicht gleichgestellt, aber doch zumindest angenähert werden, zum Beispiel durch Erteilung eines priesterlichen Segens. Ist eine solche Annäherung möglich?

ANTWORT: Die homosexuelle Union ist ein stark erotisch motiviertes Zusammenleben von Partnern, die eine widernatürliche Form der Sexualität einschließt. Sie ist daher schwer sündhaft, kann unmöglich einer kirchlichen Eheschließung zwischen Mann und Frau gleichgestellt und daher auch nicht gesegnet werden. Es ist wichtig, sich den jüngsten Versuchen zu widersetzen, die sie unter allen Umständen legalisieren wollen.
„Wenn die Ehe zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts in rechtlicher Hinsicht nur als eine mögliche Form der Ehe betrachtet würde, brächte dies eine radikale Veränderung des Begriffs der Ehe zum schweren Schaden für das Gemeinwohl mit sich“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen, 28. März 2003, Nr. 8 – von Papst Johannes Paul II. approbierter Text).


82. FRAGE: Wie könnte eine fromme und verständnisvolle Person die Homosexuellen verurteilen, mit dem Argument, sie müssten immer ihre Instinkte unterdrücken?

ANTWORT: Wie alle Menschen, sind auch die Homosexuellen verpflichtet, nach dem Naturgesetz ihre ungeordneten Leidenschaften zu kontrollieren und gemäß ihrem Stand keusch zu leben.
„Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollen sie sich – vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft –, durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2359)

Fortsetzung: Vorrangige Option für die Familie XI

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