X. Homosexualität und
homosexuelle Verbindungen
78. FRAGE: Homosexuelle Neigungen scheinen eine
natürliche Veranlagung zu sein; ist ihre Befriedigung daher nicht etwas
Legitimes?
ANTWORT: „Die spezifische Neigung der homosexuellen
Person ist zwar in sich nicht sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger
starke Tendenz, die auf ein sittlich betrachtet schlechtes Verhalten
ausgerichtet ist. Aus diesem Grunde muss die Neigung selbst als objektiv
ungeordnet angesehen werden (Kongregation für die Glaubenslehre, „Einige Anmerkungen bezüglich der
Gesetzesvorschläge zur Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen“, Nr.
2. 1992). Personen mit dieser Veranlagung sollte man mit Achtung, Mitgefühl und
Takt begegnen; sie sind zur Keuschheit gerufen (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2358 u. 2359).
Ausgelebte
homosexuelle Sexualität hingegen pervertiert die natürliche Finalität des
Geschlechtsakts; wenn sie willentlich ausgeübt wird, stellt sie eine Sünde dar
und ist somit moralisch verwerflich.
„Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie
als schlimme Abirrung bezeichnet (vgl. Gen 19,1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1
Tim 1,10) hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, ,dass die
homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind‘ (CDF, Erkl. „Persona humana“ 8, AAS 68 1976, 95). Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz,
denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie
entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen
Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen“ (Katechismus
der Katholischen Kirche, Nr. 2357).
79. FRAGE: Könnte man nicht sagen, dass die Liebe
zwischen zwei homosexuellen Partnern, wenn nicht identisch, so doch wenigstens
ähnlich ist wie die zwischen Mann und Frau in der Ehe?
ANTWORT: „Das Wort ,Liebe‘ ist heute zu einem der
meist gebrauchten und auch missbrauchten Wörter geworden, mit dem wir völlig
verschiedene Bedeutungen verbinden“ erklärte Papst Benedikt XVI. aus gutem
Grund (Enzyklika Deus caritas est,
Nr. 2).
Im Fall der
vorliegenden Frage umfasst der Begriff „Liebe“ zwei verschiedene
Wirklichkeiten: einmal die erotische Anziehung oder „lüsterne Liebe“, und eine
höhere Art der Liebe, die der „Zuneigung“, die ohne jeglichen sexuellen
Hintergrund zwischen zwei Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts
existieren kann (z.B. die väterliche, mütterliche, brüderliche,
freundschaftliche Liebe). Jenseits der rein erotischen Anziehung ist es die
Liebe der Zuneigung, die dazu führt, dass Mann und Frau sich finden und sich
gegenseitig als Ehepartner erwählen, um Nachkommenschaft zu erzeugen und
eheliche Liebe zu praktizieren. „Die
eheliche Liebe erreicht dadurch jene Fülle, auf die sie von innen her
ausgerichtet ist, die übernatürliche Gattenliebe, in welcher die Vermählten auf
die ihnen eigene und spezifische Art an der sich am Kreuz schenkenden Liebe
Christi teilnehmen und sie zu leben berufen sind.“ (hl. Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 13). Da die
homosexuellen Verbindungen den Erzeugungszweck der Natur nicht erfüllen können,
und deshalb schwer sündhaft sind, können sie objektiv nicht das Fundament der
höheren Form der Liebe – der ehelichen Liebe – bilden.
80. FRAGE: Könnten zwei Personen gleichen Geschlechts,
die zusammen leben, ihre Verbindung nicht formell durch eine Eheschließung
bestätigen?
ANTWORT: Da
von Natur aus ein Bund zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts den
Zweck der Erzeugung von Kindern hat, kann eine Ehe nur zwischen Mann und Frau
geschlossen werden.
Zwei
gleichgeschlechtliche Personen können keine gültige Ehe eingehen und ihr
Zusammenleben kann keine Familie im wahren Sinn des Wortes bilden. Eine solche
Vereinigung ist widernatürlich; sie ist nicht offen für das Leben und somit
moralisch verwerflich.
81. FRAGE: Ein Bischof meinte, die Anerkennung von
homosexuellen Paaren sei „eine Frage der Zivilisation“. Ein anderer wagte sogar
vorzuschlagen, die homosexuelle Verbindung solle der Ehe zwar vielleicht nicht
gleichgestellt, aber doch zumindest angenähert werden, zum Beispiel durch
Erteilung eines priesterlichen Segens. Ist eine solche Annäherung möglich?
ANTWORT:
Die homosexuelle Union ist ein stark erotisch motiviertes Zusammenleben von
Partnern, die eine widernatürliche Form der Sexualität einschließt. Sie ist
daher schwer sündhaft, kann unmöglich einer kirchlichen Eheschließung zwischen
Mann und Frau gleichgestellt und daher auch nicht gesegnet werden. Es ist
wichtig, sich den jüngsten Versuchen zu widersetzen, die sie unter allen
Umständen legalisieren wollen.
„Wenn die Ehe zwischen zwei Personen
verschiedenen Geschlechts in rechtlicher Hinsicht nur als eine mögliche Form
der Ehe betrachtet würde, brächte dies eine radikale Veränderung des Begriffs
der Ehe zum schweren Schaden für das Gemeinwohl mit sich“ (Kongregation für
die Glaubenslehre, Erwägungen zu den
Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen
homosexuellen Personen, 28. März 2003, Nr. 8 – von Papst Johannes Paul II.
approbierter Text).
82. FRAGE: Wie könnte eine fromme und verständnisvolle
Person die Homosexuellen verurteilen, mit dem Argument, sie müssten immer ihre
Instinkte unterdrücken?
ANTWORT:
Wie alle Menschen, sind auch die Homosexuellen verpflichtet, nach dem
Naturgesetz ihre ungeordneten Leidenschaften zu kontrollieren und gemäß ihrem
Stand keusch zu leben.
„Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit
gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit
erziehen, können und sollen sie sich – vielleicht auch mit Hilfe einer
selbstlosen Freundschaft –, durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt
um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern“
(Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2359)
Fortsetzung: Vorrangige Option für die Familie XI
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