„Die Menschen weigern sich, zu tun, was vom Worte Gottes vorgeschrieben
ist. In Wahrheit betrachten sie das göttliche Wort selbst als Feind, aus dem
einfachen Grund, dass es einen Befehl beinhaltet. Da ich dieses Wort
wiedergebe, befürchte ich, dass auch ich von einigen als Feind betrachtet
werde. Doch was liegt mir schon daran? Gott, der mich stark macht, treibt mich
dazu, zu reden und die Einwände der Menschen nicht zu fürchten. Sollen sie es
mögen oder auch nicht, ich werde reden!“ – Hl. Augustinus von
Hippo, 9. Predigt [über die Ehe], Nr.
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I. Die Bischofssynode und ihre Befugnisse
1. FRAGE: Was ist eine Bischofssynode?
ANTWORT: Die Bischofssynode ist eine Dauereinrichtung der Katholischen
Kirche. Sie wurde von Papst Paul VI. durch das Motu Proprio Apostolica sollicitudo (15.
September 1965) errichtet, mit dem Zweck, den Papst bei der Leitung der
Weltkirche zu beraten, um so den vom 2. Vatikanischen Konzil verlangten „kollegialen Geist“ umzusetzen. Die Synode wird vom Papst
einberufen und kann entweder als Generalversammlung, als außerordentliche Versammlung
oder als Spezialversammlung zusammentreten.
2. FRAGE: Haben die Beschlüsse der
Bischofssynode lehramtlichen Charakter und sind sie daher für die Gläubigen
verbindlich?
ANTWORT: Die Synode hat ausschließlich beratende Funktion und keine lehramtliche
Befugnis. Entscheidungsbefugnis hat sie nur dann - so wie jede andere
Versammlung auch, wenn sie ihr vom Papst im Einzelfall übertragen wird. Im
Allgemeinen holt sich der Papst von der Synode Anregungen, die er dann in einer
postsynodalen Exhortatio Apostolica
(Verlautbarung) veröffentlicht, wodurch die von der Synode durchgeführte
Bewertung eines Themas der gesamten Kirche zugänglich gemacht wird.
3.
FRAGE: Kann die Bischofssynode die Lehre der Kirche in entscheidenden Punkten
der Glaubens- oder Morallehre verändern?
ANTWORT: Weder die Bischofssynode noch
irgendeine andere kirchliche Instanz hat die Macht, die Lehre der Kirche zu
verändern.
„Die Kirche ist ja nicht Urheberin
dieser beiden Gesetze [des natürlichen und des evangelischen Sittengesetzes]; sie kann deshalb darüber nicht nach eigenem
Ermessen entscheiden, sondern nur Wächterin und Auslegerin sein; niemals darf
sie etwas für erlaubt erklären, was in Wirklichkeit unerlaubt ist, weil das
seiner Natur nach dem wahren Wohl des Menschen widerspricht.“(sel. Paul
VI., Humanae Vitae, 25.
Juli 1968, Nr. 18)
„Eine
Lehre, die über Jahrhunderte besteht und von der Kirche immer wieder bestätigt
wurde, kann nicht geändert werden, ohne die Glaubwürdigkeit der Kirche in Frage
zu stellen.“ (Kardinal Velasio De Paolis, Die wiederverheirateten Geschiedenen und die Sakramente der Eucharistie
und der Buße, Vortrag am Regionalen Kirchengericht Umbrien, 8.1.2015, S.
24).
4.
FRAGE: Wenn schon die Synode die Lehre der Kirche in grundlegenden Punkten der
Moraltheologie, wie zum Beispiel der sakramentalen Eheschließung, nicht ändern
kann, kann es dann wenigstens der Papst?
ANTWORT: Viele grundlegende Punkte der
Moraltheologie, wie zum Beispiel die Lehre von der sakramentalen Eheschließung,
stellen unmittelbar göttliches Recht dar und können daher von keiner
kirchlichen Autorität geändert werden, auch nicht vom Papst.
„Es ist daher eindeutig, dass die Nichtausdehnung
der Entscheidungsbefugnis des Papstes auf die bestätigten und vollzogenen
sakramentalen Eheschließungen durch das kirchliche Lehramt als eine endgültig
zu betrachtende Lehre gelehrt wird“ (hl. Johannes Paul II., Rede vor dem Gericht der Rota Romana, 21. Januar 2000).
5.
FRAGE: Wenn nicht die Lehre, kann dann
zumindest die kirchliche Disziplin in Sachen Ehe und Familie von der Synode
geändert werden?
ANTWORT: Die Synode ist nicht ermächtigt, die
kirchliche Disziplin in Sachen Ehe und Familie zu ändern. Dies kann nur der
römische Papst, jedoch immer nur im Einklang mit der offenbarten Wahrheit und
für das Heil der Seelen.
„Die kirchliche Disziplin kann nicht als eine nur
menschliche und verwandelbare Realität angesehen werden, sie hat eine viel
breitere Bedeutung. Die Disziplin schließt auch göttliches Recht, wie die Zehn
Gebote, ein, die keinen Veränderungen unterworfen sind, selbst wenn sie nicht
doktrinärer Natur sind. Das Gleiche kann von allen Regeln des göttlichen Rechts
gesagt werden. Die Disziplin beinhaltet sehr oft alles, was der Christ als
Lebensauftrag betrachten soll, um ein treuer Diener Jesu Christi zu sein“
(Kardinal Velasio De Paolis, Die
wiederverheirateten Geschiedenen und die Sakramente der Eucharistie und der
Buße, ebd., S. 29).
6. FRAGE: Gleichwohl hört man immer wieder, dass der Papst doch wohl kaum zwei
Synoden zum Thema Familie einberufen wird, nur um das schon Vorhandene zu
bestätigen. Stehen wir also vor einer „pastoralen Wende“?
ANTWORT: Wenn es stimmt, dass man keine Synode
einberuft, nur um eine Lehre zu bestätigen, wird man sie umso weniger
einberufen, um eine Lehre zu leugnen. Gerade deshalb muss verhindert werden,
dass gewisse theologische Strömungen der Synode pastorale Vorschläge
unterbreiten, die der katholischen Lehre widersprechen oder zweideutige
Sprachwendungen unterstützen, die die echten Probleme und die richtigen
Lösungen verschleiern.
Fortsetzung: Vorrangige Option für die Familie II
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