von Bischof Athanasius Schneider
Zum laufenden „synodalen Prozess“ sind viele Fragen aufgetaucht. Darum möchte ich, um der Herde Christi zu dienen, einige wichtige Punkte des Instrumentum Laboris für die Versammlung der Synode über Synodalität im Oktober 2023 ansprechen. Dieses Arbeitsdokument oder Instrumentum scheint die göttliche Verfassung und den apostolischen Charakter des Lebens und der Sendung der katholischen Kirche zu untergraben und durch eine erfundene „synodale Kirche“ zu ersetzen. Letztere ist vorwiegend von protestantischen, sozialen und anthropozentrischen Kategorien inspiriert. Im Folgenden werden einige besorgniserregende Hauptthemen genannt.
Die göttliche Verfassung der Kirche wird untergraben.
Die bischöfliche Autorität wird durch das Instrumentum Laboris zweifach untergraben. Erstens durch die Forderung nach einer „stärkeren Einbindung aller Gläubigen und damit eine ‚weniger exklusive‘ Ausübung der bischöflichen Rolle“ (B 2.5, c) sowie die Förderung eines „gemeinschaftlichen Unterscheidungsprozesses“ (B 3.2, 7). Zweitens, indem die bischöfliche Autorität von nicht-hierarchischen Beratungsgremien abhängig und diesen gegenüber „rechenschaftspflichtig“ gemacht werden soll, wie bei öffentlichen Einrichtungen. (Siehe B 3.3.8)
Die päpstliche Autorität wird zweifach untergraben. Erstens durch die Forderung, dass „die Übereinstimmung mehrerer ortskirchlicher Gruppierungen (Partikularkonzile, Bischofskonferenzen usw.) in ein und derselben Frage“ den Bischof von Rom „verpflichten sollte, diese für die Weltkirche zu übernehmen.“ (B 3.4)
• Aber die folgende Aussage des Lehramtes bleibt gültig: „Der Nachfolger Petri ist der Fels, der gegen Willkür und Konformismus eine unerbittliche Treue zum Worte Gottes gewährleistet.“[1]
Die hierarchische Struktur der Kirche wird durch einen zweideutigen Gebrauch des Wortes „Amt“ untergraben. Es wird, was nicht hilfreich ist, sowohl auf Geweihte als auch Nicht-Geweihten angewendet, etwa wenn versucht wird, „ein Verständnis von Dienstamtlichkeit zu fördern, das nicht auf das Weiheamt reduziert wird.“ (B 2.4, 6)[2]
• Aber die folgenden Aussagen des Lehramtes bleiben gültig: „Es muss anerkannt werden, dass die Sprache unsicher und verworren wird und somit ungeeignet, die Glaubenslehre auszudrücken, wenn der wesenhafte und nicht nur graduelle Unterschied (Lumen gentium, 10) zwischen dem Taufpriestertum und dem Weihepriestertum in irgendeiner Weise verwischt wird.“[3] „Nur kraft der Heiligen Weihe erhält es [Amt] jene Fülle und Eindeutigkeit der Bedeutung, die ihm die Tradition immer zugeschrieben hat“.[4]
Die hierarchische Struktur der Kirche wird auch durch die Einführung von „Vermittlern“ untergraben, welche „die Gemeinschaften … auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens“ begleiten (Nr. 42); und indem man Folgendes zu einer Priorität macht: „die Frage der Teilhabe von Frauen an der Leitung, an Entscheidungsprozessen, Sendung und Ämtern auf allen Ebenen der Kirche.“ (B 2.3, 3)
• Aber die folgenden Aussagen des Lehramts bleiben gültig: „Es muss sichergestellt werden, dass auf jeder Ebene - in der Sprache, in der Lehre, in der pastoralen Praxis, bei den Entscheidungen der Leitung - das Weiheamt in seiner ontologischen Besonderheit dargestellt wird, die keine Fragmentierung oder unangemessene Aneignung zulässt.“[5]
Die Einheit des Weihesakraments wird untergraben, indem von der Kirche „gefordert“ wird, die Diakonatsweihe von Frauen „zur Diskussion zu stellen“: „die Frage des Zugangs von Frauen zum Diakonat neu zu überdenken.“ (B 2.3, 4)
• Aber die folgenden Aussagen des Lehramts bleiben gültig: „dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben“ und dass, weil das Sakrament der Weihe eines ist, Frauen sakramental überhaupt nicht geweiht werden können.[6]
Das von Gott geoffenbarte Sittengesetz wird dreifach untergraben.
Erstens gibt es schwerwiegende Unterlassungen, nämlich das Fehlen jeglicher Diskussion über Sünde, die Zehn Gebote und die Tugend der Keuschheit.
Zweitens wird die sogenannte LGBTQ-Bewegung implizit gefördert. Das beinhaltet die Förderung homosexueller Handlungen und der gegenwärtigen weltweiten totalitären „Gender-Ideologie“. Das Instrumentum Laboris beklagt jene, „die sich von der Kirche nicht akzeptiert fühlen, wie … katholische LGBTQ+“ (B 1.2 a); und es fordert von der Kirche, „auf Menschen zuzugehen, die sich aufgrund ihrer Affektivität und Sexualität von der Kirche ausgeschlossen fühlen (z. B. … LGBTQ+ usw.)“ (B 1.2,6)
• Aber die folgenden Aussagen des Lehramts bleiben gültig: „Um die Legalisierung der homosexuellen Lebensgemeinschaften zu stützen, kann man sich nicht auf das Prinzip der Achtung und der Nicht-Diskriminierung jeder Person berufen. … Wenn man den Lebensformen, die weder ehelich sind noch sein können, den sozialen und rechtlichen Status der Ehe nicht zuerkennt, widerspricht dies nicht der Gerechtigkeit, sondern wird im Gegenteil von ihr gefordert.“[7]
Drittens wird die Unmoral bezüglich der Ehe implizit gefördert. Das Dokument beklagt jene, „die sich von der Kirche nicht akzeptiert fühlen, wie Geschiedene und Wiederverheiratete, Menschen in polygamen Ehen“ (B 1.2, 6); und es fordert von der Kirche auf jene, „zuzugehen, die sich aufgrund ihrer Affektivität und Sexualität … ausgeschlossen fühlen (z.B. wiederverheiratete Geschiedene, Menschen in polygamen Ehen, usw.“ (B1.2, 6).
• Aber die folgenden Aussagen des Lehramts bleiben gültig: „Im Bereich der Sexualität kennen wir seine [Jesu Christi] entschiedene Haltung zur Unauflöslichkeit der Ehe (vgl. Mt 19,3-9) und seine Verurteilung des Ehebruchs, selbst wenn er nur im Herzen geschieht (vgl. Mt 5,27‑28). … Ist es realistisch, sich auf dem Gebiet des Ehelebens, der Abtreibung, der vorehelichen, außerehelichen oder homosexuellen Beziehungen einen ‚freizügigen‘ Christus vorzustellen? Die frühe christliche Urgemeinde, die von jenen belehrt wurden, die Christus persönlich gekannt hatten, war sicherlich nicht freizügig. … den zahlreichen Stellen in den paulinischen Briefen, die dieses Thema berühren (vgl. Röm 1,26 ff; 1 Kor 6,9; Gal 5,19) … mangelt es gewiss nicht an Klarheit und Strenge. Und es sind Worte, die von oben inspiriert sind. Sie bleiben normativ für die Kirche aller Zeiten.“[8]
„[Es] ist nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen … die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen [kann] nicht als zulässig angesehen werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde, der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe vereinigen, da ‚es keinerlei Fundament dafür [gibt], zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn.‘ (Franziskus Apostolische Exhortation Amoris laetitia, 251)“[9]
Das Leben und die Sendung der Kirche werden untergraben.
Der apostolische und übernatürliche Charakter des Lebens und der Sendung der Kirche werden dreifach untergraben.
Erstens gibt es schwerwiegende Unterlassungen, nämlich das Fehlen einer Diskussion über die eucharistische Anbetung, das Kreuz Christi und das letzte Ziel des Menschen in der Ewigkeit.
Zweitens gibt es eine weltliche Bürokratisierung der Kirche. Es ist die Förderung einer Art neo-pelagianischer Häresie der Aktion durch eine Zunahme von Strukturen und Versammlungen. Dabei werden die Schlüsselwörter „Konsensbildung“ und „Entscheidungsfindung“ verwendet, als ob die Kirche ein auf den Menschen ausgerichtetes Unternehmen wäre.
Drittens gibt es eine subjektivistische „Verpfingstlichung“ des kirchlichen Lebens. Dabei wird dem menschlichen Dialog, den inoffiziellen Gebeten und dem gegenseitigen Meinungsaustausch anmaßend eine vage geistliche Qualität zugeschrieben, wie das „Gespräch im Geist“ (vgl. Nr. 32-42), das „vom Heiligen Geist geleitet“ wird, „die leitende Rolle des Geistes“.
• Aber die folgenden Aussagen des Lehramtes bleiben gültig: „Die Kirche ist ihrer Natur nach eine andere Wirklichkeit als die bloß menschlichen Gesellschaften‘ und deshalb ist es ,notwendig, zu bekräftigen, dass die Mentalität und die Praxis, die in bestimmten kulturellen, sozio-politischen Strömungen unserer Zeit existieren, nicht automatisch auf die Kirche selbst übertragbar sind.‘“[10]
Weitere schwerwiegende Verstöße.
Erstens wird das apostolische Gesetz des priesterlichen Zölibats in der lateinischen Kirche untergraben. Es wird gefordert, „eine Reflexion dazu zu eröffnen, ob die Regeln für den Zugang zum Priesteramt für verheiratete Männer zumindest in einigen Bereichen überarbeitet werden können“. (B 2.4, 9)
Zweitens wird eine materialistische Ideologie der Ökologie gefördert und zwar durch die Vorrangigkeit der „Sorge für das gemeinsame Haus“ (Nr. 4) oder die Behauptungen, dass „der Klimawandel zum Engagement der gesamten Menschheitsfamilie“ ermahnt. (B 1.1. b)
• Aber die folgenden Aussage des Lehramtes bleibt gültig: „Wenn das Recht auf Leben und auf einen natürlichen Tod nicht respektiert wird, wenn Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt des Menschen auf künstlichem Weg erfolgen, wenn Embryonen für die Forschung geopfert werden, verschwindet schließlich der Begriff Humanökologie und mit ihm der Begriff der Umweltökologie aus dem allgemeinen Bewusstsein. … Unsere Pflichten gegenüber der Umwelt verbinden sich mit den Pflichten, die wir gegenüber dem Menschen an sich und in Beziehung zu den anderen haben.“[11]
Schlussfolgerung
Das Instrumentum Laboris für die Versammlung der Synode über Synodalität im Oktober 2023 fördert im Kern, wenn auch auf sophistischere Weise, dieselben heterodoxen Ideen, die der deutsche Synodale Weg vorbringt.
Es ersetzt die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche durch eine fantastische „synodale Kirche“, die weltlich, bürokratisch, anthropozentrisch, neo-pelagianisch und hierarchisch sowie lehrmäßig vage ist - und all diese Merkmale werden mit salbungsvollen Ausdrücken wie „Gespräch im Geist“ maskiert.
Aber wir glauben nicht an eine „synodale Kirche“ - und niemand würde sein Leben für sie geben. Wir glauben an die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche, gegründet von unserem Herrn Jesus Christus, und wir halten an seiner unveränderlichen göttlichen Wahrheit fest, für die unzählige katholische Märtyrer ihr Blut vergossen haben.
29. Juni 2023 - Hochfest der Apostel Petrus und Paulus
+ Athanasius Schneider,
Weihbischof der Erzdiözese St. Maria in Astana
© Athanasius Schneidder, Weihbischof der Erzdiözese St. MAria in Astana
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[1] Vollständiges Zitat: „Der römische Bischof steht - wie alle Gläubigen - unter dem Worte Gottes und unter dem katholischen Glauben. Er ist Garant für den Gehorsam der Kirche und in diesem Sinn servus servorum. Er entscheidet nicht nach eigener Willkür, sondern ist Stimme für den Willen des Herrn, der zum Menschen in der von der Überlieferung gelebten und interpretierten Schrift spricht. Mit anderen Worten: Die episkope des Primats hat die Grenzen, die aus dem Gesetz Gottes und der in der Offenbarung enthaltenen, unantastbaren göttlichen Stiftung der Kirche hervorgehen. Der Nachfolger Petri ist der Fels, der gegen Willkür und Konformismus eine unerbittliche Treue zum Worte Gottes gewährleistet: Daraus folgt auch der martyrologische Charakter seines Primats.“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Der Primat des Nachfolgers Petri im Geheimnis der Kirche, 31. Oktober 1998, Nr.7).
[2] Vgl. auch die folgenden Aussagen: „eine Sichtweise hinter sich zu lassen, wonach jede aktive Funktion in der Kirche allein den geweihten Amtsträgern (Bischöfen, Presbytern, Diakonen) vorbehalten ist und die Beteiligung der Getauften auf eine untergeordnete Mitarbeit reduziert wird“ (B 2.2. a); „macht die Erfahrung des gemeinsamen Gehens es in der Ortskirche möglich, sich neue Ämter im Dienst einer synodalen Kirche vorzustellen. (B 2.2. c); „spontane Ämter, einige anerkannte Ämter, die nicht eingesetzt werden“ (B 2.2. d).
[3] Vollständiges Zitat: „Um also von der ‚Teilnahme der Laien am pastoralen Dienst der Priester‘ zu sprechen, ist es zunächst notwendig, über den Begriff ‚Amt‘ und die verschiedenen Bedeutungen, die er in der theologischen und kanonischen Sprache annehmen kann, sorgfältig nachzudenken. […] Es muss anerkannt werden, dass die Sprache unsicher und verworren wird und somit ungeeignet, die Glaubenslehre auszudrücken, wenn der wesenhafte und nicht nur graduelle Unterschied (Lumen gentium, 10) zwischen dem Taufpriestertum und dem Weihepriestertum in irgendeiner Weise verwischt wird. Auch in der pastoralen Praxis muss man klar zwischen dem Taufpriestertum und dem hierarchischen Priestertum unterscheiden, sonst läuft man Gefahr, das theologische ‚Proprium‘ der Laien zu entwerten und die „spezifische ontologische Verbundenheit des Priesters mit Christus, dem Hohenpriester und Guten Hirten“ zu vergessen (Johannes Paul II., Pastores dabo vobis, 1)“. (Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer einer Versammlung der Kongregation für den Klerus, 22. April 1994, Nr.4).
[4] Vollständiges Zitat: „Wenn man hingegen den Begriff [Amt] in der Beziehung und im Vergleich zwischen den verschiedenen ‚munera‘ und ‚officia‘ differenziert, dann muss man deutlich darauf hinweisen, dass er nur kraft der Heiligen Weihe jene Fülle und Eindeutigkeit der Bedeutung erhält, die ihm die Tradition immer zugeschrieben hat. Die Klärung und Reinigung der Sprache wird zu einer pastoralen Dringlichkeit, weil dahinter viel gefährlichere Fallstricke lauern können, als man denkt. Von der Alltagssprache zur Konzeptualisierung ist es nur ein kleiner Schritt.“ (Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer einer Versammlung der Kongregation für den Klerus, 22. April 1994, Nr.4).
[5] Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer einer Versammlung der Kongregation für den Klerus, 22. April 1994, Nr. 6.
[6] Johannes Paul II., Ordinatio Sacerdotalis, 22. Mai 1994, Nr. 4.
[7] Vollständiges Zitat: „Um die Legalisierung der homosexuellen Lebensgemeinschaften zu stützen, kann man sich nicht auf das Prinzip der Achtung und der Nicht-Diskriminierung jeder Person berufen. Eine Unterscheidung unter Personen oder die Ablehnung einer sozialen Anerkennung oder Leistung sind nämlich nur dann unannehmbar, wenn sie der Gerechtigkeit widersprechen (Vgl. Hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, II-II, q. 63, a. 1, c.). Wenn man den Lebensformen, die weder ehelich sind noch sein können, den sozialen und rechtlichen Status der Ehe nicht zuerkennt, widerspricht dies nicht der Gerechtigkeit, sondern wird im Gegenteil von ihr gefordert.“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen, 3. Juni 2003, Nr.8).
[8] Vollständiges Zitat: „Im Bereich der Sexualität kennen wir seine [Jesu Christi] entschiedene Haltung zur Unauflöslichkeit der Ehe (vgl. Mt 19,3-9) und seine Verurteilung des Ehebruchs, selbst wenn er nur im Herzen geschieht (vgl. Mt 5,27-28). Und wie könnte man nicht beeindruckt sein, von dem Gebot, ‚sich das Auge auszureißen‘ und ‚die Hand abzuschneiden‘, wenn diese Gliedmaßen ‚zum Bösen verführen‘ (vgl. Mt 5,29-30)? Ist es angesichts dieser eindeutigen Bezüge im Evangelium realistisch, sich auf dem Gebiet des Ehelebens, der Abtreibung, der vorehelichen, außerehelichen oder homosexuellen Beziehungen einen ‚freizügigen‘ Christus vorzustellen? Die frühe christliche Urgemeinde, die von jenen belehrt wurden, die Christus persönlich gekannt hatten, war sicherlich nicht freizügig. Es genügt hier, auf die zahlreichen Stellen in den paulinischen Briefen zu verweisen, die dieses Thema berühren (vgl. Röm 1,26 ff; 1 Kor 6,9; Gal 5,19). Den Worten des Apostels mangelt es gewiss nicht an Klarheit und Strenge. Und es sind Worte, die von oben inspiriert sind. Sie bleiben normativ für die Kirche aller Zeiten.“ (Johannes Paul II., Treffen mit den Jugendlichen in Amersfoort, 14. Mai 1985).
[9] Vollständiges Zitat: „Um der Natur der Sakramentalien zu entsprechen, ist es deshalb erforderlich, dass, wenn über einige menschliche Beziehungen ein Segen herabgerufen wird, abgesehen von der rechten Absicht derjenigen, die daran teilnehmen, die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind. Mit dem Wesen der von der Kirche erteilten Segnung ist daher nur vereinbar, was an sich darauf hingeordnet ist, diesen Plänen zu dienen. Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist (vgl. Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 2357). Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist. Da die Segnungen für Personen in Beziehung zu den Sakramenten stehen, kann darüber hinaus die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde, der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe vereinigen, da „es keinerlei Fundament dafür [gibt], zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn.“ (Franziskus, Apostolisches Schreiben Amoris laetitia, Nr. 251)“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Responsum ad dubium der Kongregation für die Glaubenslehre über die Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts, 15. März 2021)
[10] Vollständiges Zitat: „[Es] muss immer daran erinnert werden, dass die Kirche ‚ihrer Natur nach eine andere Wirklichkeit ist als die bloß menschlichen Gesellschaften‘ und dass es daher ‚notwendig ist, zu bekräftigen, dass die Mentalität und die Praxis, die in bestimmten kulturellen, sozio-politischen Strömungen unserer Zeit existieren, nicht automatisch auf die Kirche selbst übertragbar sind‘ (vgl. Kongregation für den Klerus, Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester, 17).“ (Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer einer Versammlung der Kongregation für den Klerus, 22. April 1994, Nr. 3).
[11] „Wenn das Recht auf Leben und auf einen natürlichen Tod nicht respektiert wird, wenn Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt des Menschen auf künstlichem Weg erfolgen, wenn Embryonen für die Forschung geopfert werden, verschwindet schließlich der Begriff Humanökologie und mit ihm der Begriff der Umweltökologie aus dem allgemeinen Bewusstsein. Es ist ein Widerspruch, von den neuen Generationen die Achtung der natürlichen Umwelt zu verlangen, wenn Erziehung und Gesetze ihnen nicht helfen, sich selbst zu achten. Das Buch der Natur ist eines und unteilbar sowohl bezüglich der Umwelt wie des Lebens und der Bereiche Sexualität, Ehe, Familie, soziale Beziehungen, kurz der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen. Unsere Pflichten gegenüber der Umwelt verbinden sich mit den Pflichten, die wir gegenüber dem Menschen an sich und in Beziehung zu den anderen haben.“ (Papst Benedikt XVI., Enzyklika Caritas in veritate, 51)
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