„Als aber die bürgerliche Gesellschaft der Menschen sich gleichsam aus den Ruinen des Römischen Reiches erhob und zur Hoffnung christlicher Größe wiederauflebte: da haben die Römischen Päpste durch die Einrichtung des Heiligen (Römischen) Reiches (Sacrum Romanum Imperium) die staatliche Macht auf einzigartige Weise geweiht. Hierdurch gelangte die herrscherliche Gewalt auf ihre erhabenste Rangstufe. Ohne Zweifel würde diese Einrichtung sowohl für die religiöse, als auch für die bürgerliche Gesellschaft jederzeit förderlich und nützlich gewesen sein: wenn die Idee, welche die Kirche mit ihr verband, von Herrschern und Völkern immer geteilt worden wäre. In der Tat dauerte in den staatlichen Verhältnissen Ruhe und zufriedenes Gedeihen an, so lange die Freundschaft und Übereinstimmung zwischen den beiden Gewalten fortdauerte. Wenn die Völker sich zu Ausschreitungen hinreißen ließen: da war die Kirche nahe, um den Frieden zu vermitteln, indem sie einen jeden an dessen Pflicht erinnerte und die aufstürmenden Leidenschaften teils in Güte, teils durch ihre Autorität in Schranken hielt. Ebenso, wenn die Herrscher in der Regierung sich Fehler zuschulden kommen ließen: da wandte sie selbst sich an die Herrscher, setzte die Rechte, Bedürfnisse und gerechten Wünsche der Völker vor ihnen auseinander, und riet zu einem ausgeglichenen Vorgehen, zu Milde und Güte. Auf diese Weise wurde es oft erreicht, dass die Gefahr von Empörungen und Bürgerkriegen abgewehrt wurde.“
Aus der Enzyklika „Diuturnum illud“ von Leo XIII. vom 29.06.1881
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