Samstag, 21. November 2015

Staatliche Schulen

Eine Schule, die nicht anerkannt werden kann

„Für die Katholiken kann auch jene Simultanschule nicht als normal anerkannt werden (um so schlimmer, wenn sie ,Einheits‘– und Pflichtschule für alle ist) in der den Katholiken zwar getrennt Religionsunterricht erteilt wird, in der sie aber den übrigen Unterricht von nichtkatholischen Lehrern zusammen mit nichtkatholischen Schülern erhalten. Denn die bloße Tatsache, dass an einer Schule (oft noch mit allzu großer Einschränkung) Religionsunterricht erteilt wird, bringt sie noch nicht in Übereinstimmung mit den Rechten der Kirche und der christlichen Familie und gibt ihr noch nicht die nötige Eignung für den Besuch durch katholische Kinder.“

Aus der Enzyklika „Divini Illius Magistri“ von Pius XI., vom 31.12.1929

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