Samstag, 8. Dezember 2012

Die Einigkeit mit dem römischen Papst


Um aber den Episkopat selbst in voller Einigkeit zusammenzuhalten und um durch die geschlossene Einheit des Priestertums zugleich die Gesamtheit der Gläubigen in der Einheit des Glaubens und der Liebesgemeinschaft zu bewahren, hat Christus den heiligen Petrus an die Spitze der übrigen Apostel gestellt und so in ihm dieser zweifachen Einheit einen beständigen Quell und ein sichtbares Fundament gegeben. Auf diesem starken Grunde sollte der ewige Tempel erbaut werden und auf seines [des hl. Petrus] Glaubens Festigkeit sollte die Kirche sich erheben und hineinwachsen bis in den Himmel (Leo I serm. 4 (al. 3.) c. 2. in diem natalis sui).


Daher Kampf aller Kirchenfeinde gegen den Apostolischen Primat


Dieses von Gott gelegte Fundament ist es, gegen das die Gewalten der Hölle mit täglich wachsendem Hass von allen Seiten Sturm laufen, um dadurch, wenn das möglich wäre, die Kirche selbst zum Einsturz zu bringen. Darum erachten Wir es zum Schutz, zur Sicherheit und zum Gedeihen der katholischen Herde für notwendig, die Lehre von der Einsetzung vom ununterbrochenen Fortbestand und vom Wesen des heiligen Apostolischen Primates, unter Zustimmung des heiligen Konzils, darzulegen, so wie sie im Glauben der Gesamtkirche von altersher unverändert enthalten war. Sie soll allen Christen zu gläubigem Festhalten vorgelegt werden, denn im Primat ist ja die machtvolle Festigkeit der gesamten Kirche begründet. Die entgegenstehenden Irrtümer aber, die der Herde des Herrn so verderblich sind, sollen gekennzeichnet und verurteilt werden.


Petrus hat von Christus den Jurisdiktionsprimat erhalten


Wir lehren demnach und erklären, dass auf Anordnung des Herrn die römische Kirche über alle andern Kirchen den Vorrang der ordentlichen Gewalt besitzt und dass diese wahrhaft bischöfliche Regierungsgewalt des römischen Papstes [die Untertanen] unmittelbar erfasst. Ihr gegenüber sind daher die Gläubigen und die Hirten jeglichen Ritus und Ranges, und zwar sowohl einzeln wie in ihrer Gesamtheit, zu hierarchischer Unterordnung und zu wahrem Gehorsam verpflichtet. Und das nicht nur in Fragen des Glaubens und des sittlichen Lebens, sondern auch in allem, was zur Disziplin und zur Regierung der Kirche auf dem ganzen Erdenrund gehört. Wenn diese Einigkeit mit dem römischen Papst in den rechtlichen Gemeinschaftsbeziehungen wie im Bekenntnis des gleichen Glaubens treu bewahrt ist, so wird die Kirche Christi wirklich zu Einer Herde unter Einem obersten Hirten (Vgl. Joh 10,16) Das ist die katholische wahre Lehre: Von ihr kann niemand abgehen, ohne an seinem Glauben und an seinem Heil Schiffbruch zu leiden.

(Aus der dogmatischen Konstitution „Pastor aeternus“ von Pius IX. vom 18. Juli 1870)

Die Trennung von Kirche und Staat ist eine Beleidigung Gottes

Wir stellen nun nicht ohne größte Befürchtungen fest, dass die öffentliche Gewalt bei Euch einen Schritt unternommen hat, der zur völligen Umwälzung des Staatswesens führen kann, nachdem nun einmal die Fackel des unheilvollen Religionskampfes unter das ohnehin schon aufgereizte Volk geschleudert wurde.
Eingedenk Unserer Apostolischen Pflicht, die heiligen Rechte der Kirche gegen jeden Angriff zu schützen, weisen Wir somit das offiziell bestätigte Gesetz, das den französischen Staat von der Kirche völlig trennt, gemäß der göttlichen, Uns übertragenen Gewalt zurück und verurteilen es. Die Gründe für diese Verwerfung haben Wir dargelegt. Das Gesetz ist ein schweres Unrecht gegen Gott, den es feierlich entrechtet, indem es den Grundsatz verkündet, der Staat habe an der Gottesverehrung keinen Anteil zu nehmen. Es verletzt das Natur- und Völkerrecht und die öffentliche Vertragspflicht. Es steht im Widerspruch zur göttlichen Verfassung der Kirche, ihrem innersten Geist und ihrer Freiheit. Es verletzt die Gerechtigkeit durch Vergewaltigung des vielfältig begründeten und durch rechtliche Vereinbarung geschützten Eigentumsrecht. Es ist eine schwere Beleidigung der Würde des Apostolischen Stuhles, Unserer Person, des Episkopats, des Klerus, der französischen Katholiken insgesamt.

(Aus der Enzyklika „Vehementer Nos esse“ vom hl. Pius X., vom 11. Februar 1906)