Donnerstag, 3. August 2017

Die christliche Ehe ist unauflöslich


Das kirchliche Gesetzbuch sagt (C. 1141): „Die gültige und vollzogene Ehe, kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden.“
Diese bedingungslose Unauflöslichkeit der Ehe fordert Gott selber, das fordert die Kirche, das fordert die Natur.

1. Christus, Gottes eingeborener Sohn, verbietet eindeutig die Auflösung der Ehe. Einst traten Pharisäer zum Herrn und fragten: „Ist es dem Mann erlaubt, sein Weib zu entlassen?“ Er gab ihnen zur Antwort: „Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer im Anfang den Menschen als Mann und Weib geschaffen und gesagt hat: Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und hängt seinem Weib an, und die zwei werden ein Fleisch? Sie sind also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen!“ Da wandten die Pharisäer ein: „Weshalb hat dann Moses geboten, dem Weib den Scheidebrief auszustellen und es zu entlassen?“ Er entgegnete ihnen: „Wegen eurer Herzenshärte hat euch Moses erlaubt, eure Weiber zu entlassen: Im Anfang war es nicht so. Ich aber sage euch: Wer sein Weib entlässt und eine andere heiratet, begeht einen Ehebruch; und wenn ein Weib ihren Mann entlässt und einen anderen heiratet, begeht sie einen Ehebruch“ (Mt 19, 3-9; Mk 10, 2-19). Bei Lukas lesen wir das Wort des Herrn: „Wer sein Weib entlässt und eine andere heiratet, bricht die Ehe; und wer eine vom Mann Entlassene heiratet, bricht ebenfalls die Ehe“ (16,18). Ebenso heißt es bei Matthäus: „Es ist gesagt worden: Wer sein Weib entlassen will, stelle ihr einen Scheidebrief aus. Ich aber sage euch: Jeder, der sein Weib entlässt, es sei denn wegen Ehebruchs, der macht sie zur Ehebrecherin, und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch“ (5,31).

Eindeutiger hätte der Herr nicht reden können. Aufs klarste und entschiedenste lehrt er die Unauflöslichkeit der Ehe, die fortdauernde Treuepflicht der Ehegatten. Nur im Falle eines Ehebruches lässt der Herr eine zeitweilige Trennung zu; aber auch hier bleiben die Gatten vor Gott und im Gewissen verheiratet; eine Wiederverheiratung ist auch hier ausgeschlossen.


Alphons Maria Rathgeber „Kirche und Leben“ „ein Buch von der Schönheit und Segenskraft der Kirche. Verlag Albert Pröpster, Kempten im Allgäu 1956. S. 143

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