Sonntag, 22. März 2015

Der „Löwe von Münster“

Der selige Clemens August von Galen, in der Hitlerzeit Bischof von Münster, durchbrach mit Predigten im Juli und August 1941 die Geheimhaltung der Machthaber und protestierte gegen die Tötung Unschuldiger. So in der Predigt vom 3. August 1941: „( ... ) Das Reichsstrafgesetzbuch bestimmt in § 139: ,Wer von dem Vorhaben eines Verbrechens wider das Leben ... glaubhafte Kenntnis erhält und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten hiervon zur rechten Zeit Anzeige zu machen,( ... ) wird bestraft.‘ Als ich von dem Vorhaben erfuhr, Kranke aus Marienthai abzutransportieren, um sie zu töten, habe ich am 28. Juli bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Münster und bei dem Herrn Polizeipräsidenten in Münster Anzeige erstattet durch eingeschriebenen Brief ... Nachricht über ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft oder der Polizei ist mir nicht zugegangen ( ... ) Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, dass man den ,unproduktiven' Mitmenschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden! ( ... ) Dann ist keiner von uns seines Lebens mehr sicher. ( ... ) Es ist nicht auszudenken, welche Verwilderung der Sitten, welch allgemeines gegenseitiges Misstrauen bis in die Familien hineingetragen wird, wenn diese furchtbare Lehre angenommen und befolgt wird, Wehe den Menschen, wehe unserem deutschen Volk, wenn das heilige Gottesgebot ,Du sollst nicht töten!‘ ... nicht nur übertreten, sondern wenn dies Übertretung sogar geduldet und ungestraft ausgeübt wird (...)“

(Aus Der Fels Oktober 2012)

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